Mauser schrieb:Insofern ist das also kein Argument und belastet Benedikt Toth jetzt auch nicht mehr als sämtliche anderen Leute welche diesen Umstand in Erfahrung hätten bringen können.
O. g. war weder meine Frage noch argumentierte ich, warum BT anstatt einer anderen Person als Mörder verurteilt wurde.
Meine Frage ist: Wieso sollte
der hypothetische Hammer ein entlastendes Argument sein?
Aus deiner AW folgere ich:
Wenn überhaupt, ist das ein schwaches, auf Krücken gestütztes Argument.
Dass du einzeln aufzählst, was ich unter Person
en zusammenfasste, bestärkt es auch nicht. Die Aufzählung veranschaulicht aber, warum Werkzeug an öffentlich zugänglichen Orten i. d. R. vor (Gelegenheits-)dieben und sog. Vandalen geschützt wird und über das WE nicht für Hinz und Kunz greifbar herumliegt.
Mauser schrieb:Was du dir persönlich vorstellen kannst oder nicht ist vollkommen irrelevant!
Ja, ebenso irrelevant wie dein Hammer-Foto bzw. die Versteifung auf einen Hammer denn:
Mauser schrieb am 10.12.2024:Da keine klare Abformung erkennbar sei und man zudem nicht wisse, wie das Werkzeug aufgetroffen habe, seien weitere Angaben zur Art des Werkzeugs aus rechtsmedizinischer Sicht nicht möglich. Denkbar sei ein Hammer mit kleiner Kante oder ein Kombiwerkzeug. […]
Nur stützt sich meine Annahme nicht nur auf deduktive, angeblich logische Schlussfolgerungen (Hervorhebung in der Aufzählung durch mich):
Die Tatortuntersuchung
Inhaltlich sind folgende Schwerpunkte zu berücksichtigen:
• der Tatort im weiteren Sinn (einschließlich möglicher Zu- und Abgangswege),
• der Tatort im engeren Sinn (eigentlicher Handlungsort),
• die räumliche Situation am Tatort,
• die vorgefundene Situation bei Eintreffen der Kräfte des Auswertungsauswertungsangriffs,
• die materielle Spurenlage,
• weitere Orte, an denen materielle Beweismittel aufgefunden wurden (z.B. am Fluchtweg),
• die Art und Weise der Vorgehensweise bei der Spurensuche und -sicherung.
Quelle:
https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2018/juni/detailansicht-juni/artikel/die-tatortuntersuchung.html Siehe dazu auch
Beitrag von Fridolin31 (Seite 1.438)Ich formuliere deshalb "kann mir nicht vorstellen" um:
Willst du erzählen bzw. kannst du belegen, dass das Parkhaus nicht abgesucht wurde? Um Gegenstände sicherzustellen, die grundsätzlich geeignet sind einen Schädel einzuschlagen, muss man nicht erst das Ergebnis des forensischen Gutachtens abwarten.
Dass ein Spezialwerkzeug im Parkhaus abhandengekommen wäre, ist nicht bekannt.
Wenn ein Täter diesen hypothetischen Hammer gefunden hätte, wieso hätten ihn die Ermittler nicht auch finden sollen – falls er zurückgelegt geworden wäre, wie ich es beschrieb?
Wie hier Andere schon schrieben, kann man zudem von unzähligen Werkzeugen ausgehen, die mit Schweißpartikeln in Kontakt kamen. Infrage kommen auch Werkzeuge, die zufällig kontaminiert wurden, weil sie in der Nähe von Schweißarbeiten lagen.
emz schrieb:frage mich nicht nach der Logik dieser Gedankengänge.
Ja, die Logik erschließt sich mir nicht bzw. ich sehe hier nur viel Rauch um nichts. U. g. Selbsteinschätzung reicht mir nicht.
Mauser schrieb am 10.12.2024:Dann kann man zu einer deduktiven, logischen Schlussfolgerung kommen um was für eine Tatwaffe es sich möglicherweise gehandelt hat und wie sie dementsprechend aussieht: Spoiler
Kann man, wenn man ausblendet, dass dies nicht die einzig mögliche Tatwaffe ist.