Mordfall Charlotte Böhringer
17.05.2025 um 20:59Wenn du das sagst, wer sollte deinen Worten keinen Glauben schenken :troll:Ray. schrieb:Diese Auflage macht so halt nunmal keinen Sinn.
Wenn du das sagst, wer sollte deinen Worten keinen Glauben schenken :troll:Ray. schrieb:Diese Auflage macht so halt nunmal keinen Sinn.
Mag sein, dass das deinem Kenntnisstand entspricht.Ray. schrieb:So kenn ich das.
Drinn oder nicht. Es koppelt sich nicht an Personen sondern an Orten. Aber letztendlich egal, bei den Mietpreisen in München wird es noch andere Gründe geben warum er dort wohnt.Ray. schrieb:1.den Wohn- oder Aufenthaltsort oder einen bestimmten Bereich nicht ohne Erlaubnis der Aufsichtsstelle zu verlassen,
BT ist auf Bewährung frei. Das heisst doch, solange er sich nichts zu Schulden kommen lässt, ist er frei. Jedenfalls habe ich noch nie was von Bewährungsauflagen gelesen. Das heisst dann BT kann leben wo er will. Auch im Ausland.emz schrieb:Deine Zitate sagen aber nichts über die Auflagen aus, die für BT gelten.
Du meinst zu wissen, was die Bewährungsauflagen festegen? Dann zitiere und verlinke das.Ray. schrieb:Es koppelt sich nicht an Personen sondern an Orten.
Du meinst also, was du nicht gelesen hast, das existiert nicht? Seltsame Argumentation.schluesselbund schrieb:Jedenfalls habe ich noch nie was von Bewährungsauflagen gelesen.
Siehe oben dem teilausschnitt des entsprechenden Paragraphen.emz schrieb:Du meinst zu wissen, was die Bewährungsauflagen festegen? Dann zitiere und verlinke das.
BT wird sicherlich Führungsaufsicht bekommen haben aber letztendlich ist das ähnlich wie Bewährung. Eine Bewährung macht aber nur dann Sinn wenn man Auflagen verhängt. Die können ganz unterschiedlich sein, Standorte die man sich z.b. nicht nähern darf, das besuchen von Therapien usw.schluesselbund schrieb:BT ist auf Bewährung frei. Das heisst doch, solange er sich nichts zu Schulden kommen lässt, ist er frei. Jedenfalls habe ich noch nie was von Bewährungsauflagen gelesen. Das heisst dann BT kann leben wo er will. Auch im Ausland.
Aus dem Teilausschnitt eines nicht verlinkten Paragraphen ist nicht ersichtlich, welche Bewährungsauflagen für BT konkret festgelegt wurden.Ray. schrieb:Siehe oben dem teilausschnitt des entsprechenden Paragraphen.
Nein es ist lediglich offensichtlich daraus wie eine Auflage festgelegt ist, die die Wahl des Aufenhaltsrechtes beschränkt. Ob BT die überhaupt drin hat kann keiner sagen.emz schrieb:Aus dem Teilausschnitt eines nicht verlinkten Paragraphen ist nicht ersichtlich, welche Bewährungsauflagen für BT konkret festgelegt wurden.
Sorry, aber diese Form der Argumentation ist völliger Schwachsinn.
Du bist natürlich frei dich an dem zu orientieren was du willst... alle anderen ebenso... genauso ich. Ich halt mich halt eher an dem was das Gesetz darüber sagt. Ganz natürlich ohne zu wissen was bt für Auflagen hat oder nicht.emz schrieb:Wenn du nichts Fundiertes vorzuweisen hast, dann wirst du dich wohl damit zufrieden geben müssen, dass wir uns an den Ausführungen der SZ orientieren
Und nur weil du meinst es wären Auflagen verhängt worden muss das so sein. Seltsame Argumentation.emz schrieb:Du meinst also, was du nicht gelesen hast, das existiert nicht? Seltsame Argumentation.
emz schrieb:SZ
Da gibt es auch kein Führungsaufsicht. Für was soll sowas gut sein? BT hat Wohnung und Verdienst. Und schuldet erstmal niemandem was. Genau darum hat er auch keine Bewährungsauflagen erhalten.Ray. schrieb:BT wird sicherlich Führungsaufsicht bekommen haben aber letztendlich ist das ähnlich wie Bewährung.
Abgesehen davon, dass er beim Staat jede Menge Schulden hat, hat eine Bewährung oder auch eine Führungsaufsicht nichts damit zu tun. Es kann zwar eine Auflage sein, sich darum zu kümmern aber nicht ob eine verhängt oder nicht. Eine Wohnung und einen Job zu haben ist ebenfalls nicht dafür relevant.schluesselbund schrieb:Da gibt es auch kein Führungsaufsicht. Für was soll sowas gut sein? BT hat Wohnung und Verdienst. Und schuldet erstmal niemandem was. Genau darum hat er auch keine Bewährungsauflagen erhalten.
Joar zumindest damit hast du schon mal recht. Solange er keine Straftaten mehr begehrt oder gegen seine Auflagen verstößt.schluesselbund schrieb:Bewährung heisst auf freiem Fuss zu sein.
Genau das Rate ich dir. Und jetzt beweise deine Behauptung. Und melde dich wieder mit einer Quelle. Ansonsten bin ich raus.Ray. schrieb:Wie wäre es wenn du dich erstmal mit dem Prinzip der Bewährung und der Führungsaufsicht beschäftigt.
Das bestreitet ja auch keiner. Natürlich kann er umziehen, wenn er das will oder muss (weil z.B. die Eltern ins Altersheim oder Ausland oder nur in eine andere Wohnung ohne Kinderzimmer umziehen wollen).Ray. schrieb:Nein es ist lediglich offensichtlich daraus wie eine Auflage festgelegt ist, die die Wahl des Aufenhaltsrechtes beschränkt. Ob BT die überhaupt drin hat kann keiner sagen.
Aber kurze Überlegung. Wenn die Eltern heute entschließen Auszuwandern muss BT dann mit? Wenn er doch bei seinen Eltern wohnen muss? Recht unwahrscheinlich oder nicht? Abgesehen davon können die Eltern ja nicht dazu gezwungen werden ihr Kind bei sich zu behalten nur weil es eine Auflage ist.
Dass er keine erhalten hat, müsstest Du bitte belegen. In dem von @emz zitierten Artikel steht es jedenfalls anders:schluesselbund schrieb:a gibt es auch kein Führungsaufsicht. Für was soll sowas gut sein? BT hat Wohnung und Verdienst. Und schuldet erstmal niemandem was. Genau darum hat er auch keine Bewährungsauflagen erhalten.
Zu den Bewährungsauflagen, die T. einhalten muss, gehört, dass er bei seinen Eltern wohnt und sich bis 2028 nichts zuschulden kommen lässt.Quelle: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/parkhausmord-muenchen-boehringer-sky-doku-lux.VPJkiSYB2N2cpav4MPig1x
Doch, tatsächlich hat genau das @emz bestritten. Er muss eben nicht bei seinen Eltern leben, er hat diese Möglichkeit gewählt. Jetzt muss er den Umzug halt genehmigen lassen aber möglich ist es.Grillage schrieb:Das bestreitet ja auch keiner. Natürlich kann er umziehen, wenn er das will oder muss (weil z.B. die Eltern ins Altersheim oder Ausland oder nur in eine andere Wohnung ohne Kinderzimmer umziehen wollen).
Aber er muss das mit seinem Bewährungshelfer abstimmen und es muss ggfls. vom Gericht genehmigt werden.