Mauser schrieb:Schon extreme belustigend zu beobachten wie sich die Anti-Toth-Fraktion (ATF) - wieder einmal - von meinen Beiträgen "getriggert" fühlt und nun erneut im Viereck herumspringt - offenbar habe ich da wieder einmal einen besonders wunden Punkt getroffen denn nur getroffene Hunde bellen..
Ich denke, du überschätzt deine Rolle hier im Thread wie BT seine im "Kleinunternehmen" (lt. Nachtcafe-Interview). In jedem Thread geht man auf Posts ein, um ihnen zu widersprechen, um ihnen zuzustimmen oder um einen Gedanken aufzugreifen. Mich interessieren jedenfalls die Fälle, zu denen ich mich äußere und ich kann direkt hintereinander im Thread A einem User zustimmen und demselben im Thread B vehement widersprechen.
Mauser schrieb:Die Indizien sind das Papier nicht wert auf dem sie im schriftlichen Urteil gedruckt sind da für jedes einzelne Indiz auch eine alternative Erklärung angeführt werden kann und sich somit aus der Gesamtschau ein völlig anderer Gesamteindruck ergibt.
Du wurdest schon um o. g. alternative Erklärungen gebeten, hast aber keine geliefert. Mich würden deine Erklärungen auch interessieren. Für überzeugende Argumente bin ich offen, weil mir bewusst ist, dass wir keinen allumfassenden Einblick in den Fall haben. Solange du aber keine schlüssigen Alternativerklärungen lieferst, bleibt o. g. Aussage nur eine leere Phrase.
Auch maße ich mir nicht an, A. Petermann zu diskreditieren und habe seine Äußerung* zum Fall im Hinterkopf (*zuletzt lt. Nachtcafe-Host). Seine Feststellungen, die ich kenne bzw. erinnere, schließen dennoch BT nicht als Täter aus: Richtung der Blutspuren, Muster ist kein Handschuhabdruck, DNA von BT auf der Jacke des Opfers nicht zwingend der Tat zuzuordnen, Temperatur der Leiche falsch gemessen. Habe ich etwas vergessen? Der Todeszeitpunkt bzw. -zeitraum wurde auch anhand des Mageninhalts ermittelt. Nicht nur anhand der Messung.
Z. B. zu u. g. Widersprüchlichkeiten hat sich meines Wissens A. Petermann nicht geäußert. Wie erklärst du sie dir?
BT gab an, dass er am Dienstag (Auffinde-Tag) arbeiten sollte. Wenn ich mich richtig erinnere, wussten die anderen Angestellten davon nichts, s. dazu auch u. g. (3.).
(a)
Ein paar Wochen vor der Tat sei es zu einem Streit zwischen ihm und seiner Tante gekommen.
(…)
Nach diesem Streit habe er nicht mehr in der Garage gearbeitet.
(b)
Er habe seit Donnerstag, den 11.05.06, an einer sich verstärkenden Erkältung gelitten.
(…)
An diesem Tag habe ihn die Tante auch für den folgenden Sonntag zu sich gebeten.
Quelle AUCH FÜR ALLE u. g. ZITATE: Urteil im Wiki
Seit Donnerstag hat BT seiner Verlobten nicht erzählt, dass er am Sonntag angeblich mit der Tante verabredet ist?
Zwei Gründe , dies der Lebensgefährtin mitzuteilen, wären m. E. gewesen:
1. Zur Info für ihre Wochenendplanung, dass er am Sonntag nur eingeschränkt Zeit hat.
2. Um sich auszutauschen, mit welchen Erwartungen/Gefühlen er zur Tante geht.
Am Sonntag, den 14.05.06 habe er die Tante um kurz nach 12.00 Uhr in ihrer Wohnung besucht. Er habe von diesem Treffen vor der Auffindung des getöteten Opfers niemanden berichtet, auch seiner Verlobten nicht.
(…)
Die Tante habe ihn noch gebeten, am folgenden Dienstag und Freitag ins Geschäft zu kommen, um dort die Leitung zu übernehmen, da an diesen Tagen weder Herr W. noch Herr R. im Dienst sein würden. ER habe dies zugesagt.
(…)
Er sei wegen seiner Erkältung den gesamten Montag, den 15.05.06 zuhause geblieben.
Sonntags will er fit genug für den Besuch gewesen sein, aber montags ging es ihm wieder schlechter? Fünf Tage nach Beginn des Infekts? Wenn er krank war, hätte er doch sonntags zunächst mit der Tante telefonieren können, um das Dringendste zu besprechen.
Es kam während des
angeblichen Besuchs also angeblich zur Sprache, dass am Dienstag niemand mit einem Büroschlüssel anwesend sein würde. Dennoch hat ihm die Tante den Büroschlüssel, den sie ihm abgenommen hatte, nicht zurückgegeben? Beide wussten doch, dass er ohne den Schlüssel die anstehende Arbeit nicht erledigen konnte.
Als er an diesem Morgen erstmals an der Garage angekommen sei, habe er gewusst, dass Herr W. und Herr R. die beiden Büroschlüsselinhaber, an diesem Tag nicht in der Arbeit sein würden. Da er nichts zu arbeiten gehabt habe, sei er wieder nach Hause gefahren, weil er dort irgendetwas liegen gelassen habe. (…) Nach diesen Ausführungen führte er aus, er müsse sich nun korrigieren, er sei nicht nach Hause gefahren, sondern mit seinem Auto Richtung Augsburg, um dort seinen bei einer Anwaltskanzlei arbeitenden Freund L. dem am Vortag von seinem Arbeitgeber gekündigt worden war, einen Überraschungsbesuch abzustatten. (…) dass es ihm zeitlich nicht mehr möglich sein würde, seinen Freund zu treffen. (…) Er habe deshalb wieder umgedreht und sei gegen 11.45 Uhr an der Garage angekommen. (…) festgestellt, dass die Tüte mit den Zeitungen seiner Tante nicht mehr am Türknauf zu ihrer Wohnung gehangen hätten. Er habe vergeblich versucht, seine Tante zu erreichen. Er habe ihr auf die Mailbox ihres Handys gesprochen, dass der Büroschlüssel benötigt werde, weil Bestellungen abzugeben seien. Gegen 16.00 Uhr sei er nach Hause gefahren.
Warum hat BT sich nicht schon morgens gewundert, dass die Tante nicht erreichbar war, obwohl sie doch hätte wissen müssen, dass er ohne Büroschlüssel nicht arbeiten konnte?
Warum hat er sich nicht den wichtigen Büroschlüssel bei einem der Mitarbeiter besorgt oder wenigstens versucht, diese deswegen zu kontaktieren?
Aussage des Zeugen W. lässt mich an angeblichem Sonntags-Besuch bei der Tante und der Absprache zwecks Vertretung zweifeln:
(3.)
Gegen das Stattfinden des Besuches spricht der Umstand, dass die vom Angeklagten bei diesem Besuch geschilderten Vertretungsabsprachen zwischen ihm und seiner Tante nicht getroffen wurden.
(a)
Der Angeklagte führte aus, seine Tante habe ihn anlässlich des Besuches am Muttertag gebeten, am folgenden Dienstag und Freitag ins Geschäft zu kommen, um dort die Leitung zu übernehmen. An diesen Tagen seien weder Herr W. noch Herr R. im Dienst. Er, der Angeklagte, habe dies zugesagt.
(b.)
Dass eine derartige Verabredung nicht getroffen wurde, ergibt sich aus den glaubhaften Angaben des Zeugen W. Dieser führte aus, das Opfer habe sich noch bei dem Telefonat am Todestag gegen 18.00 Uhr bei ihm beklagt, wie sie die Woche überstehen solle, wo doch ihr Geschäftsführer R. in Urlaub sei und er – W. – aufgrund einer Teilzeitregelung nur am Montag, Mittwoch und Donnerstag arbeite. Frau Böhringer habe ihn sogar gebeten, dass er wenigstens jeden Tag, aber dann nur halbtags, in die Garage komme und dort die Leitungsfunktion wahrnehme. Weder die Klage über die Abwesenheit ihrer Geschäftsführer noch die Bitte an W. abweichend von seinem Dienstplan auch am Dienstag in der Parkgarage zu erscheinen, wären nachvollziehbar, wenn Frau Böhringer mit dem Angeklagten bereits eine „Vertretungsregelung“ getroffen hätte. Gestützt und bestätigt wird die Einlassung des Zeugen W. (S. 121) durch den Umstand, dass Frau Böhringer den Angeklagten nicht mit einem Schlüssel zum Büro ausstattete, obwohl es für die Leitung der Geschäfte nötig gewesen wäre, dort Zutritt zu haben.