Mauser schrieb am 08.09.2025:Jetzt geht es im Labor der Forensiker in Mittweida aber erstmal um etwas Handfestes, eine Blutspurenmusteranalyse. Zum Einsatz kommt Schweineblut. In einer kleinen Kabine ist eine Versuchsanordnung aufgebaut. Mit der Analyse sollen Blutspuren an einem Tatort über eine visuelle Erkennung von Mustern ausgewertet werden. Ein Hammer schlägt mit definierter Kraft auf eine Blutlache, aus der sich dann Spritzer an den Wänden der Kabine verteilen. Das Ergebnis wird in einer Datenbank gespeichert, mit deren Hilfe die Analyse von Blutspuren automatisiert werden soll.
Dirk Labudde hat die Analyse unter anderem beim sogenannten Parkhausmord von München angewandt. Im Mai 2006 war die damals 59 Jahre alte Unternehmerin Charlotte Böhringer in ihrer Wohnung erschlagen worden. Am August 2008 sprach das Landgericht München I den Neffen der Frau in einem Indizienprozess für schuldig und verurteilte ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes. Diese Entscheidung war umstritten.
Ich habe diese Woche ein Gutachten eines Rechtsmediziner zu genau diesem Thema, also der Analyse von Blutspuren an einem Tatort gehört. So einfach,wie das hier immer wieder dargestellt wurde, ist das demnach bei weitem nicht.
In dem Gutachten, das ich gehört habe, gingt es um die Tötung von zwei Personen durch einen Täter in einem Raum. Angeklagt war ein heimtückischer Mord an zwei Personen. Der Täter hat die Tötung gestanden, allerdings hat er dabei ausführlich einen Tatablauf geschildert, nach dem er sich in Notwehr verteidigt hat.
Im Laufes des Verfahrens hat die StA dann einen rechtlichen Hinweis beantragt, nachdem ihrer Meinung nach auch eine Tötung der ersten Person in Notwehr und ein Mord an der zweiten Person zur Verdeckung einer Straftat in Frage kommt, weil der Angeklagte geschildert hatte, dass die zweite Person angeblich zunächst von ihm niedergeschlagen worden sei, woraufhin die erste Person ihn angegriffen habe, er sie mit 8 Stichen in Notwehr erstochen habe. Dann sei die zweite Person zu sich gekommen, habe sich ihm zugewandt und er habe in seiner Panik auch diese erstochen. Damit stellte die zweite Person ja tatsächlich aber keine Gefahr mehr für ihn dar, weil sie hilflos am Boden lag (zumal es sich um eine 1,55 cm große, 46 kg schwere, chronisch kranke Frau über 60 handelte).
Draufhin hat der Angeklagte dann eine zweite Tatversion ausgepackt, nach der zunächst der Ehemann aus Eifersucht seine Frau erstochen habe, er dazu gekommen sei und dann ebenfalls vom Ehemann angegriffen worden sei, dem er dann das Messer entwunden habe und den er dann in Notwehr erstochen habe.
Es gibt bei dem Gutachten also vor allem, welche der drei Tatversionen (die der StA nachder der Mann das Ehepaar heimtückisch angegriffen haben soll oder eine der beiden Tatversionen, die der Angeklagte erzählt hat) unter Berücksichtigung der Spurenlage vorgelegen hat und ob man eine oder mehrere der Tatversionen vielleicht ausschließen kann, weil sei nicht mit dem Spurenbild vereinbar ist.
Die Tat geschah in der Nacht von Samstag auf Sonntag, am Montagmittag wurden die Leichen gefunden. Schon am Montagnachmittag ist das LKA angerückt und hat das gesamte Tathaus mit einer Spährenkamera vermessen. Dabei wurden an den allen Blutspuren Referenzpunkte gesetzt, damit deren genau Lokalisation im Raum noch mal präziser dokumentiert wird. Als die Ermittlerin des LKA zu diesem Thema aussagte, wurde die 3D-Rekonstruktion des Hauses vorgeführt, durch die man sich virtuell bewegen konnte. Die Prozessbeteiligten konnten Fragen stellen, auf ihren Wunsch konnte aus verschiedenenRichtungen in jede Ecke geguckt werden.
Parallel dazu wurden von den einzelnen Blutspuren DNA-Proben genommen, so dass man sagen konnte, welche Blutfleck und welcher Blutspritzer von welchen Opfer stammte.
Der Gerichtsmediziner hat dann all diese Daten bekommen. Er hat zunächst aufgezeigt, welche Blutspuren Tropfspuren sind, also wo Blut von oben auf ein Fläche getropft ist und welche Blutspuren Spritzer sind, also wo das Blut aus einer bestimmten Richtung hegen ein Hindernis geschleudert wurde. An den Spritzern konnte er jeweils bestimmen, von wo sie in welchen Winkel angeflogen gekommen sind, weil beim Auftreffen Auzieher in die gegenüberliegende Richtung entstehen.
So interessant und faszinierend das alles war, das Gesamtergebnis war dann aber enttäuschend: er konnte keine der 3 Tatversionen ausschließen, alle 3 Versionen waren theoretisch möglich, obwohl sie sich in den Positionen der Opfer (stehend vs. liegend) deutlich voneinander unterschieden. Er konnte auch keine Reihenfolge der Wahrscheinlichkeiten festlegen oder eine als die wahrscheinlichste definieren. Die Erklärung war, dass so eine Tat in den allermeisten Fällen ein hochdynamisches Geschehen ist, bei dem sich sowohl Täter als auch Opfer sowohl im Raum als auch an ihrem Standort schnell und unvorhersehbar bewegen. Es steht also nicht ein Opfer an einer Stelle und lässt sich vom Täter 8 resp. 12 Messerstiche beibringen, sondern es versucht ihm auszuweichen oder zu fliehen, der Täter folgt, das Opfer dreht sich um, duckt sich weg, bewegt sich in eine andere Ecke des Zimmers etc.
Das größte Problem war, dass es nicht möglich war, zu identifizieren, welche Blutspuren direkt aus den Wunden der Opfer aufgetragen wurden, welche zunächst auf die Oberfläche und die Kleidung der Opfer und des Täters gelangten und von dort abtropften oder abschleuderten und welche von der Tatwaffe abtropften oder abschleuderten. Hinzu kam, dass der Täter sich nach der Tat noch kurz in dem Raum aufgehalten hatte (er hat erst mal eine qualmen müssen, nachdem er zwei Menschen erstochen hatte!) und sich, die Tatwaffe und Gegenstände dabei im Raum bewegt hat. Man konnte also auch nicht mehr eindeutig sagen, welche Blutspuren direkt bei der Tat und welche beim Nachtatgeschehen aufgetragen wurden, weil sich der Täter z.B. nach der Tat angewiedert die blutverschmierten Hände geschüttelt hat.
Ein gesamter Bereich von Blutspuren in einer hinteren Ecke des Raumes konnte gar nicht ausgewertet werden, weil sie vom LKA übersehen worden war und man es deshalb versäumt hatte, hier bei der Aufnahme die Referenzpunkte zu setzen.
Lange Rede kurzer Sinn: wenn es schon nicht möglich ist, anhand von Daten, die mit modernster Technik mit dem Stand 2025 erhoben wurden, so eine Auswertung zu machen und daraus abzuleiten, wie genau sich ein Tatgeschehen abgespielt hat; man abweichende Tatgeschehen nicht mal ausschließen kann, wie soll sowas denn dann anhand von Spurenbefunden funktionieren, die vor 20 Jahren mit im Vergleich dazu doch recht primitiever Technik erhoben wurden.
Wie gesagt, ein Spurenkomplex war nicht auswertbar, weil in der 3 D-Aufnahme entsprechende Referenzpunkte nicht gesetzt wurden. Und im Fall CB soll es dann angeblich möglich sein, das Tatgeschehen anhand von Tatortfotos zu rekonstruieren bzw. ein bisher angenommenes Tatgeschehen zu widerlegen?!
Natürlich dürfte das Tatgeschehen in meinem als Beispiel gebrachten Fall etwas komplexer gewesen sein als im Fall CB, weil hier insgesamt drei Personen beteiligt waren, so das das Geschehen noch mal deutlich dynamischer gewesen sein wird als im Fall CB. Aber auch CB dürfte sich nach dem ersten Schlag, mit dem BT sie gleich an der Wohnungstür überrascht hat, ja ebenfalls versucht haben, sich vor seinem brutalen Angriff zu schützen. Und BT hat sich ja, wie wir aus dem Urteil wissen, nach der Tat ebenfalls noch in der Tatwohnung aufgehalten und durch den Tatflur bewegt. Auch die Tatwaffe muss er dabei irgendwie transportiert haben, weil sie ja nicht mehr in der Wohnung war.