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Mordfall Charlotte Böhringer

30.185 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

16.04.2026 um 16:24
@emz
Danke für die Urteilsversion, die ich so bisher nicht kannte.

Wenn ich es richtig interpretiere, wird genau dieser Zeugin im laufenden Verfahren vorgeworfen bezüglich der Sichtung des geheimnisvollen Unbekannten die Unwahrheit gesagt zu haben...?


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Mordfall Charlotte Böhringer

16.04.2026 um 16:35
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Danke für die Urteilsversion, die ich so bisher nicht kannte.
Dann darf ich dir wärmstens ans Herz legen, doch mal einen Blick ins obenstehende Themen-Wiki zu werfen.
Da findest du das komplette Urteil und im Anhang, was bei den Wiederaufnahmeanträgen eingereicht wurde.


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Mordfall Charlotte Böhringer

16.04.2026 um 20:15
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Axel Petermann´s Ablauftheorie geht davon aus, dass der Angreifer bereits in der Wohnung war und es auf dem Weg von dort zur Wohnungstüre zu der tätlichen Auseinandersetzung kam.

In diesem Fall hätte der Täter das spätere Tatwerkzeug zunächst ungesehen in die Wohnung bringen müssen. [...]

Es gibt dazu ja einen valdien Spuransatz:

Thomas Killian
Der Monteur selbst war in der Wohnung von Charlotte Böhringer, hat die Heizung dort nachreguliert, da gibt es auch entsprechende Zeugenaussagen und hat sich danach verabschiedet und ist in den Keller gegangen. Also es gibt nie eine konkrete Tatwaffe. Das interessante es wird immer von einem „hammerartigen“ Gegenstand gesprochen.

Axel Petermann
Bei der Obduktion von Charlotte Böhringer wurde in ihren Kopfverletzungen dunkle Antragungen gefunden. Die nähere Untersuchung ergab dass es sich um kleinere Eisenkügelchen handelt. Und so etwas entsteht bei Schweißarbeiten.

Thomas Killian
Und wenn man sich jetzt noch überlegt dass an diesem Tag Schweißarbeiten in der Parkgarage waren - da kommt man, möglicherweise, zu der Erkenntnis wo dann die Tatwaffe herstammt und wie sie aussieht.
Ab Zeitindex 1h 20.56 Minute
https://www.zdf.de/play/dokus/zdfinfo-taeterjagd-in-deutschland--100/zdfinfo-taeterjagd-in-deutschland-der-parkhausmord-100

Siehe ergänzend dazu auch meinen Beitrag hier: Beitrag von Mauser (Seite 1.402)


Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Ein möglicher veränderter Tatablauf muss doch hinterfragt werden dürfen...

Das ist auch vollkommen legitim! Man kann und braucht das Gequake von der Anti-Toth-Fraktion (ATF) hier ohnehin nicht ernst zu nehmen, von da kommen eh immer nur wieder die ewiggleichen Plattitüden, wie von so einer Schallplatte mit Sprung, welche angesichts der beiden neuen Gutachten jedoch längst widerlegt und somit Kokolores sind!

Warum glaubst du wohl gehen die Toth-Gegner hier partout nicht auf die neuen Erkenntnisse ein und fürchten diese wie der Teufel das Weihwasser? Natürlich weil es die Unschuld von Benedikt Toth nahelegt und die Zweifel medial mittlerweile ebenfalls durch solch hervorragende Dokumentationen und Beiträge wie dem von Kripo Live 2021, der Sky/ZDF-Doku von 2024 und last but not least dem Beitrag von Exakt 2025 stark zum Ausdruck gekommen sind! Und wenn dem so ist dann würde das wiederum ja bedeuten das sie all die Jahre Benedikt Toth völlig zu Unrecht verhöhnt als auch verunglimpft haben und da kommt bei der Anti-Toth-Fraktion selbstverständlich das große Schnattern und Zähneklappern weil nicht sein kann was nicht sein darf. Doch wird sich die ATF ihrer eigenen Verantwortung als auch Schuld irgendwann stellen müssen, spätestens wenn das Probationsverfahren stattfindet gefolgt vom Wiederaufnahmeverfahren und schlussendlich dem längst überfälligen und gerechten Freispruch von und für Benedikt Toth!


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Mordfall Charlotte Böhringer

16.04.2026 um 21:29
Zitat von MauserMauser schrieb:Doch wird sich die ATF ihrer eigenen Verantwortung als auch Schuld irgendwann stellen müssen, spätestens wenn das Probationsverfahren stattfindet gefolgt vom Wiederaufnahmeverfahren und schlussendlich dem längst überfälligen und gerechten Freispruch von und für Benedikt Toth!
Bin völlig neutral gegenüber BT eingestellt. Was soll ich davon haben, einem fremden Menschen gegenüber böswillig zu sein. Sehe mir nur die Fakten an und komme zum Schluss, dass es einen durch schwer belastende Indizien gerechtfertigt verurteilten Mörder gibt.
Deine überzeichnend emotionalisierte Prognose fußt dagegen auf einer vagen Hypothese.


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16.04.2026 um 21:35
Zitat von MauserMauser schrieb:Und wenn dem so ist dann würde das wiederum ja bedeuten das sie all die Jahre Benedikt Toth völlig zu Unrecht verhöhnt als auch verunglimpft haben und da kommt bei der Anti-Toth-Fraktion selbstverständlich das große Schnattern und Zähneklappern weil nicht sein kann was nicht sein darf. Doch wird sich die ATF ihrer eigenen Verantwortung als auch Schuld irgendwann stellen müssen, spätestens wenn das Probationsverfahren stattfindet gefolgt vom Wiederaufnahmeverfahren und schlussendlich dem längst überfälligen und gerechten Freispruch von und für Benedikt Toth!
Wow, große Worte! Wirklich große Worte!
Wie darf ich mir das denn vorstellen, wenn ich mirch meiner Verantwortung und meiner Schuld stellen muss? Dann verklagt er alle, die sich jemals öffentlich irgendwo dahingehend geäußert haben - und sei es in so einem Krimiforum in irgendeiner hinteren Ecke des Internets - dass er zurecht als habgieriger und heimtückischer Mörder seiner Tante verurteilt wurde?


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17.04.2026 um 13:23
Ich kann mich nur wiederholen und belegen, wer hier nicht auf Einwände bezüglich seiner Theorie eingeht.
Zitat von watnuwatnu schrieb am 06.02.2026:@Mauser
Du verbreitest wieder nur dieselbe heiße Luft, weil du keine Argumente hast, um auf die Einwände und Fragen diverser UserInnen einzugehen. Siehe die Linksammlung unten. Dass du auf all die Posts keine Antworten findest, ist dürftig dafür, dass du dir angeblich
Zitat von MauserMauser schrieb am 06.02.2026:soooooooooooo sicher
bist, dass BT unschuldig ist.
@Biochemiker , meine eigenen Zitate sind aus diesem Post: Beitrag von watnu (Seite 1.454) . Dort sind die u. g. Beiträge als aktive Links anklickbar.
Zitat von watnuwatnu schrieb am 06.02.2026:Das ist unverkennbar, wenn man liest, dass auf Fragen und Argumente nur heiße Luft kommt.
Nur eine Auswahl an aktuellen Posts, die in der Sache unbeantwortet blieben:
Beitrag von Swagger (Seite 1.453)
Beitrag von RitterTrenk (Seite 1.453)
Beitrag von watnu (Seite 1.453)
Beitrag von FelixMonk (Seite 1.454)



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17.04.2026 um 13:58
Welche angeblich neuen Erkenntnisse soll es in dem Fall den geben? Das Geschwurbel vom Petermann oder wie?


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17.04.2026 um 16:10
Zitat von dotsdots schrieb:Welche angeblich neuen Erkenntnisse soll es in dem Fall den geben? Das Geschwurbel vom Petermann oder wie?
Es würde mich schon mal näher interessieren, warum Du die von Axel Petermann gewonnenen Neuerkenntnisse als bloses "Geschwurbel" abtust.
Immerhin wird dadurch der bisher bekannte Tatablauf infrage gestellt.

Soweit mir bekannt, haben diese immern - zusammen mit der ebenfalls aufgeworfenen Glaubwürdikeitsfrage einer damaligen Zeugin - das LG Augsburg dazu gebracht, ein Probationsverfahren zuzulassen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

17.04.2026 um 20:50
Zitat von MauserMauser schrieb am 08.09.2025:Jetzt geht es im Labor der Forensiker in Mittweida aber erstmal um etwas Handfestes, eine Blutspurenmusteranalyse. Zum Einsatz kommt Schweineblut. In einer kleinen Kabine ist eine Versuchsanordnung aufgebaut. Mit der Analyse sollen Blutspuren an einem Tatort über eine visuelle Erkennung von Mustern ausgewertet werden. Ein Hammer schlägt mit definierter Kraft auf eine Blutlache, aus der sich dann Spritzer an den Wänden der Kabine verteilen. Das Ergebnis wird in einer Datenbank gespeichert, mit deren Hilfe die Analyse von Blutspuren automatisiert werden soll.

Dirk Labudde hat die Analyse unter anderem beim sogenannten Parkhausmord von München angewandt.
Im Mai 2006 war die damals 59 Jahre alte Unternehmerin Charlotte Böhringer in ihrer Wohnung erschlagen worden. Am August 2008 sprach das Landgericht München I den Neffen der Frau in einem Indizienprozess für schuldig und verurteilte ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes. Diese Entscheidung war umstritten.
Ich habe diese Woche ein Gutachten eines Rechtsmediziner zu genau diesem Thema, also der Analyse von Blutspuren an einem Tatort gehört. So einfach,wie das hier immer wieder dargestellt wurde, ist das demnach bei weitem nicht.

In dem Gutachten, das ich gehört habe, gingt es um die Tötung von zwei Personen durch einen Täter in einem Raum. Angeklagt war ein heimtückischer Mord an zwei Personen. Der Täter hat die Tötung gestanden, allerdings hat er dabei ausführlich einen Tatablauf geschildert, nach dem er sich in Notwehr verteidigt hat.
Im Laufes des Verfahrens hat die StA dann einen rechtlichen Hinweis beantragt, nachdem ihrer Meinung nach auch eine Tötung der ersten Person in Notwehr und ein Mord an der zweiten Person zur Verdeckung einer Straftat in Frage kommt, weil der Angeklagte geschildert hatte, dass die zweite Person angeblich zunächst von ihm niedergeschlagen worden sei, woraufhin die erste Person ihn angegriffen habe, er sie mit 8 Stichen in Notwehr erstochen habe. Dann sei die zweite Person zu sich gekommen, habe sich ihm zugewandt und er habe in seiner Panik auch diese erstochen. Damit stellte die zweite Person ja tatsächlich aber keine Gefahr mehr für ihn dar, weil sie hilflos am Boden lag (zumal es sich um eine 1,55 cm große, 46 kg schwere, chronisch kranke Frau über 60 handelte).
Draufhin hat der Angeklagte dann eine zweite Tatversion ausgepackt, nach der zunächst der Ehemann aus Eifersucht seine Frau erstochen habe, er dazu gekommen sei und dann ebenfalls vom Ehemann angegriffen worden sei, dem er dann das Messer entwunden habe und den er dann in Notwehr erstochen habe.

Es gibt bei dem Gutachten also vor allem, welche der drei Tatversionen (die der StA nachder der Mann das Ehepaar heimtückisch angegriffen haben soll oder eine der beiden Tatversionen, die der Angeklagte erzählt hat) unter Berücksichtigung der Spurenlage vorgelegen hat und ob man eine oder mehrere der Tatversionen vielleicht ausschließen kann, weil sei nicht mit dem Spurenbild vereinbar ist.

Die Tat geschah in der Nacht von Samstag auf Sonntag, am Montagmittag wurden die Leichen gefunden. Schon am Montagnachmittag ist das LKA angerückt und hat das gesamte Tathaus mit einer Spährenkamera vermessen. Dabei wurden an den allen Blutspuren Referenzpunkte gesetzt, damit deren genau Lokalisation im Raum noch mal präziser dokumentiert wird. Als die Ermittlerin des LKA zu diesem Thema aussagte, wurde die 3D-Rekonstruktion des Hauses vorgeführt, durch die man sich virtuell bewegen konnte. Die Prozessbeteiligten konnten Fragen stellen, auf ihren Wunsch konnte aus verschiedenenRichtungen in jede Ecke geguckt werden.

Parallel dazu wurden von den einzelnen Blutspuren DNA-Proben genommen, so dass man sagen konnte, welche Blutfleck und welcher Blutspritzer von welchen Opfer stammte.

Der Gerichtsmediziner hat dann all diese Daten bekommen. Er hat zunächst aufgezeigt, welche Blutspuren Tropfspuren sind, also wo Blut von oben auf ein Fläche getropft ist und welche Blutspuren Spritzer sind, also wo das Blut aus einer bestimmten Richtung hegen ein Hindernis geschleudert wurde. An den Spritzern konnte er jeweils bestimmen, von wo sie in welchen Winkel angeflogen gekommen sind, weil beim Auftreffen Auzieher in die gegenüberliegende Richtung entstehen.

So interessant und faszinierend das alles war, das Gesamtergebnis war dann aber enttäuschend: er konnte keine der 3 Tatversionen ausschließen, alle 3 Versionen waren theoretisch möglich, obwohl sie sich in den Positionen der Opfer (stehend vs. liegend) deutlich voneinander unterschieden. Er konnte auch keine Reihenfolge der Wahrscheinlichkeiten festlegen oder eine als die wahrscheinlichste definieren. Die Erklärung war, dass so eine Tat in den allermeisten Fällen ein hochdynamisches Geschehen ist, bei dem sich sowohl Täter als auch Opfer sowohl im Raum als auch an ihrem Standort schnell und unvorhersehbar bewegen. Es steht also nicht ein Opfer an einer Stelle und lässt sich vom Täter 8 resp. 12 Messerstiche beibringen, sondern es versucht ihm auszuweichen oder zu fliehen, der Täter folgt, das Opfer dreht sich um, duckt sich weg, bewegt sich in eine andere Ecke des Zimmers etc.
Das größte Problem war, dass es nicht möglich war, zu identifizieren, welche Blutspuren direkt aus den Wunden der Opfer aufgetragen wurden, welche zunächst auf die Oberfläche und die Kleidung der Opfer und des Täters gelangten und von dort abtropften oder abschleuderten und welche von der Tatwaffe abtropften oder abschleuderten. Hinzu kam, dass der Täter sich nach der Tat noch kurz in dem Raum aufgehalten hatte (er hat erst mal eine qualmen müssen, nachdem er zwei Menschen erstochen hatte!) und sich, die Tatwaffe und Gegenstände dabei im Raum bewegt hat. Man konnte also auch nicht mehr eindeutig sagen, welche Blutspuren direkt bei der Tat und welche beim Nachtatgeschehen aufgetragen wurden, weil sich der Täter z.B. nach der Tat angewiedert die blutverschmierten Hände geschüttelt hat.
Ein gesamter Bereich von Blutspuren in einer hinteren Ecke des Raumes konnte gar nicht ausgewertet werden, weil sie vom LKA übersehen worden war und man es deshalb versäumt hatte, hier bei der Aufnahme die Referenzpunkte zu setzen.

Lange Rede kurzer Sinn: wenn es schon nicht möglich ist, anhand von Daten, die mit modernster Technik mit dem Stand 2025 erhoben wurden, so eine Auswertung zu machen und daraus abzuleiten, wie genau sich ein Tatgeschehen abgespielt hat; man abweichende Tatgeschehen nicht mal ausschließen kann, wie soll sowas denn dann anhand von Spurenbefunden funktionieren, die vor 20 Jahren mit im Vergleich dazu doch recht primitiever Technik erhoben wurden.
Wie gesagt, ein Spurenkomplex war nicht auswertbar, weil in der 3 D-Aufnahme entsprechende Referenzpunkte nicht gesetzt wurden. Und im Fall CB soll es dann angeblich möglich sein, das Tatgeschehen anhand von Tatortfotos zu rekonstruieren bzw. ein bisher angenommenes Tatgeschehen zu widerlegen?!
Natürlich dürfte das Tatgeschehen in meinem als Beispiel gebrachten Fall etwas komplexer gewesen sein als im Fall CB, weil hier insgesamt drei Personen beteiligt waren, so das das Geschehen noch mal deutlich dynamischer gewesen sein wird als im Fall CB. Aber auch CB dürfte sich nach dem ersten Schlag, mit dem BT sie gleich an der Wohnungstür überrascht hat, ja ebenfalls versucht haben, sich vor seinem brutalen Angriff zu schützen. Und BT hat sich ja, wie wir aus dem Urteil wissen, nach der Tat ebenfalls noch in der Tatwohnung aufgehalten und durch den Tatflur bewegt. Auch die Tatwaffe muss er dabei irgendwie transportiert haben, weil sie ja nicht mehr in der Wohnung war.


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17.04.2026 um 21:35
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Und BT hat sich ja, wie wir aus dem Urteil wissen, nach der Tat ebenfalls noch in der Tatwohnung aufgehalten und durch den Tatflur bewegt. Auch die Tatwaffe muss er dabei irgendwie transportiert haben, weil sie ja nicht mehr in der Wohnung war.
Was spricht jetzt aus deinen Feststellungen gegen das Urteil?


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17.04.2026 um 21:58
Zitat von SwaggerSwagger schrieb:Was spricht jetzt aus deinen Feststellungen gegen das Urteil?
Rein gar nichts spricht gegen das Urteil.
Ich wollte mich auf das Geschwurbel beziehen, dass es ein neues Gutachten zu den Blutspuren gibt, aus denen man mit "neuen" Methoden angeblich ablesen kann, dass der Tatablauf ganz anders war als im Urteil angenommen. Und dass diese eines der Argumente für eine Wiederaufnahme ist.

Nachdem was ich da von dem Rechtsmediziner gehört habe, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Dokumentation, die damals gemacht wurde, überhaupt geeignet ist, solche Analysen seriös durchzuführen. Und noch weniger kann ich mir vorstellen, dass der angenommene Tatablauf widerlegt werden kann.


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18.04.2026 um 09:43
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Es würde mich schon mal näher interessieren, warum Du die von Axel Petermann gewonnenen Neuerkenntnisse als bloses "Geschwurbel" abtust.
Was heißt hier neue Erkenntnisse?
Wurde doch hier im Thread alles lang und breit diskutiert.
Stichworte: Tatnachstellungen mit Gummihammer etc.
Und meinst du das dieses ganze Blutspuren/spritzer Thema überhaupt so eine dermaßen exakte Wissenschaft ist, dass man da mal eben mit irgendeinem Gummihammer und Schauspielern ein Tatgeschehen adäquat nachvollziehen kann?
Ich bitte dich.


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18.04.2026 um 10:48
Zitat von dotsdots schrieb:Was heißt hier neue Erkenntnisse?
Ich meine damit, dass der Angriff nicht - wie bisher vermutet - von der Eingangstüre ausging, sondern der Täter bereits in der Wohnung war und somit von einem möglicherweise ganz anderen Tatablauf auszugehen ist.
Ich schließe B.T. deshalb nicht grundsätzlich als Täter aus. Da aber C.B. - lt. Aussage ihrer Freundin noch einen Besucher - erwartet hat, erachte ich eine Prüfung dieses neuen Sachverhaltes für durchaus angebracht.        

Das LG Augsburg hätte einem Probationsverfahren aber sicherlich nicht zugestimmt, wenn nicht triftige Gründe hierfür vorliegen würden.


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Mordfall Charlotte Böhringer

18.04.2026 um 11:43
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Ich meine damit, dass der Angriff nicht - wie bisher vermutet - von der Eingangstüre ausging, sondern der Täter bereits in der Wohnung war und somit von einem möglicherweise ganz anderen Tatablauf auszugehen ist.
Es ist ja aber doch die Frage, ob das wirklich eine "Erkenntnis" ist, oder nur eine Spekulation. Eine Wiederaufnahme erfordert halt neue Beweise. Und ein Herr Petermann, der sagt:"Es könnte auch ganz anders gewesen sein!" ist eben kein Beweis, sondern nur jemand, der sagt, es könne auch anders gewesen sein.


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18.04.2026 um 16:25
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Axel Petermann gewonnenen Neuerkenntnisse
Es war auch ein Experten-Team und nicht nur Petermann, oder? Ich habe die Doku vor längerer Zeit gesehen, deshalb bin ich nicht ganz sicher, meine aber zu erinnern, dass Petermann das Team-Mitglied war, das die Erkenntnisse vor der Kamera mitteilte.
Hier fasste ich die Punkte zusammen, die ich noch im Gedächtnis hatte:
Zitat von watnuwatnu schrieb am 04.02.2026:Auch maße ich mir nicht an, A. Petermann zu diskreditieren und habe seine Äußerung* zum Fall im Hinterkopf (*zuletzt lt. Nachtcafe-Host). Seine Feststellungen, die ich kenne bzw. erinnere, schließen dennoch BT nicht als Täter aus: Richtung der Blutspuren, Muster ist kein Handschuhabdruck, DNA von BT auf der Jacke des Opfers nicht zwingend der Tat zuzuordnen, Temperatur der Leiche falsch gemessen. Habe ich etwas vergessen? Der Todeszeitpunkt bzw. -zeitraum wurde auch anhand des Mageninhalts ermittelt. Nicht nur anhand der Messung.

Z. B. zu u. g. Widersprüchlichkeiten hat sich meines Wissens A. Petermann nicht geäußert. Wie erklärst du sie dir?
Meine Fragen (incl. Urteilszitaten) stehen darunter:
Beitrag von watnu (Seite 1.453)

Vielleicht liefert @Mauser endlich die Erklärungen, um die ich ihn im o. g. Post gebeten hatte.
- - -
Ergänzung Todeszeitpunkt: Relevant war zudem, dass die Tante den Anrufversuch von MT nicht mehr entgegennahm, obwohl sie wusste, dass niemand aus der Geschäftsleitung mehr anwesend war. (Dass er wegen der geplanten Terrassenreinigung anrief, konnte sie ja nicht wissen.)
- - -
Zum alternativen Verlauf der Blutspur stehen schon mögliche Erklärungen im Thread. BT könnte die Tante zuerst in die Wohnung geschubst haben.
Oder er könnte sich unter einem Vorwand Zutritt verschafft haben. Ähnlich wie beim Enkel-Trick: Wenn er ihr eine Schock-Nachricht* überbracht hätte, hätte sie ihn vermutlich trotz des Streits in die Wohnung gelassen. (*Z. B. schwerer Unfall oder Tod in der Verwandtschaft)
- - -
Dass die festgestellte Struktur nicht von Handschuhen stammt, muss m. E. nicht heißen, dass der Täter gar keine Handschuhe trug, sondern nur, dass er evtl. keine mit dieser Struktur trug.
Im Urteil werden verschiedene Stellen in der Wohnung genannt, an denen Handschuh-Spuren festgestellt wurden. (Habe ich schon mal zitiert).

Und via Bildsuche findet man OP-Handschuhe (oder auch Labor- o. Küchenhandschuhe), die strukturlos sind.

- - -
Zitat von GrillageGrillage schrieb:Eine Wiederaufnahme erfordert halt neue Beweise.

Der Wiederaufnahmeantrag wurde z. T. zugelassen. Dagegen wurde der u. g. Rechtsbehelf eingelegt.
Die Zeugin sagte schon im Zivilprozess unwillig aus.** Falls es zu einer Wideraufnahme kommen sollte, "und wenn sie nicht gestorben ist, erinnert sie" sich bis dahin noch an 2006?
Beim dritten Versuch schien er erstmals Aussicht auf Erfolg zu haben. Nach mehr als zwei Jahren Aktenstudium hielt das mit der Prüfung beauftragte Landgericht Augsburg zumindest zwei der vorgebrachten Argumente für so überzeugend, dass es Wittings Antrag Anfang Dezember 2024 in diesen Punkten für zulässig erklärte. Gegen diesen Beschluss legte die Augsburger Staatsanwaltschaft umgehend Beschwerde ein; der schloss sich die Generalstaatsanwaltschaft München zwischenzeitlich an. Nach weiteren Schriftwechseln wartet Witting nun auf das Votum des OLG.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/parkhausmord-muenchen-wiederaufnahme-verfassungsbeschwerde-li.3319488

** Quelle: Beitrag von Mauser (Seite 1.428)


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18.04.2026 um 17:41
Das Gericht hat doch eindeutig mittgeteilt ,dass bei betreten der Wohnung (Flur) es nicht unbedingt ,sofort nach den ersten schlägen zu Blutspitzer gekommen sein muss.Und wenn ein Gutachten der Hochschule Mittweida und eines der Rechtsmedizin Westfalischen Wilhelms Universität meint ,dass Mehrzahl der Blutspitzer im Flur fliegen vom Wohnungsinnern zur Wohnungstüre hin.Und das heißt ,dass der Täter bereits zum Zeitpunkt seiner Attacke gegen Frau B bereits in der Wohnung war.So RA Herr Witting .
Da frag ich mich ,wie stellen sich diese Gutachter u Hochschule ,bzw Herr Witting ,eigentlich einen Angriff so vor .
Wenn Frau B die ersten 2/3 Schläge abwehren konnte ,oder eben die ersten 2/3 schläge haben keine Blutspitzer verursacht und nun steht der Angreifer bereits 1 bis 1einhalb Meter in der Wohnung (Flur) es gibt ein Gerangel und nun geschehen mehr Schläge so ,dass auch mehr Blutspritzer vom Hinteren Flur Richtung Vorderen Flur fliegen ,so wäre der Wortlaut klar,der Angriff fand von der Türe nach innen statt.
Egal wieviel Blutstropfen vom Inneren des Flurs ,Richtung Aussenflur Fliegen .


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18.04.2026 um 18:07
Zitat von FelixMonkFelixMonk schrieb:Wenn Frau B die ersten 2/3 Schläge abwehren konnte ,oder eben die ersten 2/3 schläge haben keine Blutspitzer verursacht und nun steht der Angreifer bereits 1 bis 1einhalb Meter in der Wohnung (Flur) es gibt ein Gerangel und nun geschehen mehr Schläge so ,dass auch mehr Blutspritzer vom Hinteren Flur Richtung Vorderen Flur fliegen ,so wäre der Wortlaut klar,der Angriff fand von der Türe nach innen statt.
Egal wieviel Blutstropfen vom Inneren des Flurs ,Richtung Aussenflur Fliegen .
genau...die Blutspritzer können VIELLEICHT einen etwas veränderten Tatablauf vermuten aber basierend darauf ist keinesfalls die Täterschaft von BT in Frage zu stellen


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18.04.2026 um 18:10
Zitat von watnuwatnu schrieb:Es war auch ein Experten-Team und nicht nur Petermann, oder? Ich habe die Doku vor längerer Zeit gesehen, deshalb bin ich nicht ganz sicher, meine aber zu erinnern, dass Petermann das Team-Mitglied war, das die Erkenntnisse vor der Kamera mitteilte.
Ich kenne die Doku auch, das wurde mit einer Software aus der Schweiz gemacht die Analyse. Ich fand Petermann ja immer cool, aber da finde ich macht er eine etwas ungute Figur. Ganz egal wie man zum Urteil steht: alleine die Möglichkeit, dass die Tat auch anders begangen sein kann, heißt nicht sofort, dass es ein anderer Täter war. Das deutet er aber etwas an, was ich unseriös finde. Nicht falsch verstehen: das ist natürlich möglich. Ich sage nur, dass eine hat erstmal nichts mit dem anderen zu tun. Das fand ich etwas plakativ. Vielleicht lag es aber auch am Schnitt in der Doku, man weiß ja nie, wie das dann wirklich war.


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19.04.2026 um 18:46
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Ganz egal wie man zum Urteil steht: alleine die Möglichkeit, dass die Tat auch anders begangen sein kann, heißt nicht sofort, dass es ein anderer Täter war.
Ja, so ist auch mein vorheriger Post (gestern) zu verstehen. Bzw. auch die älteren Posts, die ich verlinkt habe.
Auch für BTs Aktivitäten am Dienstag kann ich keine geeignetere Alternativ-Erklärung zu Nachtatverhalten finden.
Allein schon, dass er nichts unternahm, um an einen Büroschlüssel zu kommen. Er hätte deshalb auch den Mitarbeitern auftragen können, sie sollen in zeitlichen Abständen versuchen, die Tante zu erreichen, anstatt sie eher davon abzuhalten.
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Da ich gestern den Post mit der Zeugin, die den Fremden gesehen haben will, verlinkt habe, noch ein Nachtrag zu widersprüchlichen Angaben. Abweichend von der Funkzellen-Ermittlung laut Urteil wurde in den zwei unter u. g. Link genannten Quellen behauptet, die Zeugin habe sich noch im Parkhaus aufgehalten, als sie nach dem Besuch mit Ch. B. telefonierte. Laut Urteil hat die besagte Zeugin M.S. glaubhaft ausgeführt, sie habe das Opfer am 15.05.06 zwischen 17.00 Uhr und 18.00 Uhr verlassen.
Zitat von watnuwatnu schrieb am 16.06.2025:Hier wird die Diskrepanz wiederholt, die schon zwischen dem Urteil und der Website Zweifelhaft bestand (Hervorh. durch mich):
Beitrag von watnu (Seite 1.444)
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Zitat von FelixMonkFelixMonk schrieb:Wenn Frau B die ersten 2/3 Schläge abwehren konnte ,oder eben die ersten 2/3 schläge haben keine Blutspitzer verursacht und nun steht der Angreifer bereits 1 bis 1einhalb Meter in der Wohnung (Flur) es gibt ein Gerangel und nun geschehen mehr Schläge so ,dass auch mehr Blutspritzer vom Hinteren Flur Richtung Vorderen Flur fliegen ,so wäre der Wortlaut klar,der Angriff fand von der Türe nach innen statt.
Egal wieviel Blutstropfen vom Inneren des Flurs ,Richtung Aussenflur Fliegen .
Dass alternative Szenarien auch mit B. T. als Täter denkbar sind, habe ich gestern auch geschrieben. Dennoch gebe ich @R.d.R recht und finde es unangebracht, Feststellungen von Fachleuten einfach als Geschwurbel o. ä. abzutun*, ohne sachliche Kritikpunkte zu äußern (*womit ich nicht deinen o. g. Post meine). Das ist ja nicht nur in diesem Thread so.


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19.04.2026 um 20:51
Zitat von R.d.RR.d.R schrieb:Ich meine damit, dass der Angriff nicht - wie bisher vermutet - von der Eingangstüre ausging, sondern der Täter bereits in der Wohnung war und somit von einem möglicherweise ganz anderen Tatablauf auszugehen ist.
Das war auch immer meine These.

Weil ich die Annahme des Gerichts, der Täter habe vor der Türe unbestimmte Zeit auf seine Tante gewartet, mit Handschuhen und Waffe, nie überzeugend fand. Um sie dann angeblich in die Wohnung zurückzudrängen und die Türe zu schließen. Voilá, Heimtücke gegeben.

Was ich einfach für lebensfremd hielt. Es passt für mich nicht, dass er wartete, vor der Türe. Unbestimmte Zeit. Würde die Tante um 19 Uhr kommen? 10 Minuten vorher? Oder erst um 19.30 Uhr? Der Zeitpunkt war nicht so fix. Ich würde T. nicht zutrauen, da cool zu warten. Und auch nicht schweratmend und zitternd vor Nervosität.

Dagegen habe ich keine Zweifel, wer Charlotte B. erschlagen hat. Es war Bence T. Und weil er es war, und angesichts seines Motivs, halte ich die These vom von Außen eindringenden Täter für unwahrscheinlich.

Die Tat war nicht so geplant. Es gibt keine Vorbereitungshandlungen, nichts was auf das Begehen einer solchen Tat hindeutet. Ich halte sie deshalb für relativ spontan, auch die gewählte Waffe. Deshalb wäre für mich Bence T. auch nicht entlastet, wenn die Blutspritzer auf einen Angriff von Innen hindeuten würden. Auch Mordmerkmale (nicht Heimtücke, aber Habgier oder niedrige Beweggründe) halte ich weiter für gegeben.


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