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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

07.01.2019 um 14:02
Zitat von jadajada schrieb:Heimtücke ist schwer nachzuweisen. Besonders bei Opfer und Täter, die im Streit sind.
Soweit ich das glaube mitbekommen zu haben, geht es dabei um den Moment der Tat, in dem das Opfer arg- und wehrlos ist. Wenn ich also gutgelaunt die Wohnungstür öffne, weil ich zum Stammtisch gehen möchte, dann bin ich in dem Moment arg- und wehrlos. Denn in diesem Moment befinde ich mich nicht im Streit mit dem Täter.

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07.01.2019 um 14:03
Zitat von jadajada schrieb:M.T. hatte keine ausreichenden Barmittel um den Anteil der an den bay. Freistaat gefallen ist (hier Immobilien), auszulösen.
Ok, danke.
Zitat von jadajada schrieb:Für mich nicht. Ich zweifel nicht die Täterschaft an, sondern den vom Gericht angenommenen Tathergang.
Ja, das ist mir schon klar...aber wenn du den Tathergang anzweifelst, muss man doch nicht über Heimtücke oder nicht Heimtücke diskutieren.

Bei dem Tathergang, den das Gericht annimmt, war Heimtücke im Spiel...und aufgrund dessen wurde dieses Mordmerkmal einbezogen.

Ich weiß auch nicht, ob es was am Urteil geändert hätte, wäre keine Heimtücke festgestellt worden.

Ggf. wäre dann die besondere Schwere der Schuld weggefallen? Keine Ahnung...


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Mordfall Charlotte Böhringer

07.01.2019 um 14:28
@Cassandra71
Die Urteilsbergündung ist für mich teilweise stimmig. Auch das angenommene Motiv.

Aber mit Ausnahme: des angenommen Tatablaufes. Und somit sind m.M.n. auch die Mordmerkmale nicht haltbar.

Nach den Indizien, ist - für mich persönlich- die Tötung aus einem Streitgeschehen heraus entstanden.


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07.01.2019 um 15:24
Zitat von jadajada schrieb:Aber mit Ausnahme: des angenommen Tatablaufes. Und somit sind m.M.n. auch die Mordmerkmale nicht haltbar.
Kannst Du das näher erläutern ? Danke :-)


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07.01.2019 um 15:27
Zitat von SistaBSistaB schrieb:Kannst Du das näher erläutern ? Danke :-)
Worüber möchtest du sprechen? Über die Mordmerkmale oder den Tatablauf?


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07.01.2019 um 15:28
@emz
@jada
Über beide Punkte. Wie jada den Tatablauf sieht und warum sie die Mordmerkmale als nicht erfüllt sieht.


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07.01.2019 um 16:28
Am angenommenen Tatablauf hab ich auch meine Zweifel.
Es heißt ja: Vor der Eingangstür aufgelauert, dann Tat begangen, danach Büro durchsucht.
Es gibt aber keine blutigen Fußspuren vom Tatort weg...und auch keine Blutspuren im Büro.
Zumindest ersteres hätte es aber geben müssen, weil doch der Boden am Tatortbereich mit Blutspritzern übersät war.


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07.01.2019 um 18:01
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:In diesem Zusammenhang fände ich es interessant, wann genau er von seinem Freund aufgefordert wurde, das Fahrrad zurückzugeben. Lag die Aufforderung bereits länger zurück, finde ich es schon auffällig, dass er das Rad ausgerechnet am Tag nach der Tat reinigte und reparieren ließ.
Ich habe mich mal selbst zitiert.

Die Zeugenaussage des Freundes, dem das Fahrrad gehört, aus dem Wiederaufnahmeantrag S. 67 im Wesentlichen:

-Rückforderung des Fahrrades bei einem Treffen am 13.05.2006 oder kurz vorher
-Bence wollte ihm das Fahrrad gleich zurückgeben, er wollte es aber erst zurückhaben, wenn Bence sich ein Rad gekauft hat

Zurückgegeben wurde es dann ja letztendlich schon, als er noch kein anderes Rad hatte?

Wäre der Freund darauf eingegangen und hätte das Rad gleich (mit)genommen, hätte Bence es weder reinigen noch reparieren lassen können, was ja lt. seinem Freund typisch für ihn sein sollte - also, dass er es vorher noch reparieren lässt.

Passt auch irgendwie nicht so richtig, ist aber ja im Prinzip nebensächlich.


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07.01.2019 um 18:53
Zitat von mrkilmistermrkilmister schrieb:Seine ganzen Aussagen passen doch hinten und vorne nicht.
Man merkt beim Lesen doch schon, daß sich da jemand um Kopf und Kragen redet.
Das Problem ist leider, das Du nur das Urteil mit verkürzten Aussagen oder einige Pressepassagen kennst und Diese Quellen die Zeugenaussagen nicht ausführlich und akurat wiedergeben. Klar entlastende Aussagen wie die Aussage des Steuerberaters werden im Urteil einfach als "mehrdeutig" dargestellt und dadurch abgeschwächt, andere Aussagen des Kripobeamten über ein Konto von 16.000€ werden einfach weggelassen. Zitate hatte ich bereits mehrfach gebracht. Bence Toth sagte aus, ihm wäre während der Vernehmung ständig das Wort im Mund rumgedreht worden und deshalb unterschrieb er das Vernehmungsprotokoll auch nicht.

aufnahmeantragOriginal anzeigen (0,2 MB)

(Quelle - der Wiederaufnahmeantrag von Anwalt Witting)
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Wenn nun eine Bürgerinitative suggeriert dass eine breite Öffentlichkeit von der Unschuld Bences überzeugt sei, kann das durchaus bewirken dass der ein oder andere Zeuge seine Aussage entsprechend unbewusst an die suggerierte Mehrheitsmeinung anpasst.
Die Aussagen vom Steuerberater und andere entlastende Aussagen wurden aber schon im Strafprozess gemacht. Zu der Zeit gab es überhaupt keine Öffentlichkeitskampagne.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Aussagen, die teilweise Jahre nach der Tat für offensichtlich tendenziöse Medienberichte getätigt (oder erfunden) wurden, interessieren mich nicht.
Diese Aussagen wurden aber schon im STRAFPROZESS gemacht. Was ist daran so schwer zu verstehen? Es sind keine Aussagen die Jahre nach der Tat gemacht wurden!
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:BTW: Dafür, dass im Urteil Aussagen bewusst verfälscht bzw. weggelassen wurden, hast du hoffentlich Belege...so eine Behauptung ist nämlich schon starker Tobak.
cassandra71, Du willst mich ja wohl veräppeln. Diese Belege habe ich Dir erst gestern alle auf dem Silbertablett geliefert - MIT Quellenangabe. Ich sag es nochmal: Entlastende Aussagen wie die Aussage des Steuerberaters werden einfach als "mehrdeutig" dargestellt, andere Aussagen des Kripobeamten über ein Konto von 16.000€ wurden im Urteil weggelassen. Die Quellen habe ich Dir erst gestern im Beitrag auf Seite 733 geliefert und die werde ich jetzt sicherlich nicht jedes Mal posten wenn Du es wieder vergessen hast.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Menetekel schrieb:
Er sagte er wäre um 12 Uhr bei der Tante gewesen und er hätte seiner Verlobten nichts davon erzählt!
Hier muss man zwingend auf den Zeitpunkt der Aussagen achten... Zwischen 12.00 und 15.00 Uhr liegen drei Stunden...und so sehr wird der Bence sich nicht verschätzt haben, wo er sich doch fast minutengenau an das erinnern konnte, was er um die mutmaßliche Tatzeit herum gemacht hat.
Ich habe erst gestern deutlich gemacht und Quellen dafür genannt das seine Handy Geodaten ihn im Parkhaus aufgezeichnet haben und das er vom Parkhaus aus seine Verlobte anrief. Weiterhin beachte bitte folgende Erklärung aus dem Wiederaufnahmeantrag:

zeitpunkt-muttertagOriginal anzeigen (0,3 MB)

Jetzt kann man natürlich auch wieder sagen das Bence lügt; aber sein Handy lügt wohl ganz sicherlich nicht und die Aussage von ihm macht doch im Rahmen einer Stresssituation (11 Stunden Vernehmung) vollkommen Sinn.


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07.01.2019 um 19:29
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:cassandra71, Du willst mich ja wohl veräppeln. Diese Belege habe ich Dir erst gestern alle auf dem Silbertablett geliefert - MIT Quellenangabe.
Die meisten deiner Quellenangaben waren Zeitungsberichte...was ich darauf gebe, habe ich hoffentlich ausreichend deutlich gemacht.

Und zu diesem ominösen Konto: Ich habe es doch richtig verstanden, dass Herr Brießmann den Beweis, dass es dieses Konto tatsächlich gab, schuldig geblieben ist, und die Verteidigung das angeblich unter den Tisch fallen gelassene Konto auch nie thematisiert hat?
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Ich habe erst gestern deutlich gemacht und Quellen dafür genannt das seine Handy Geodaten ihn im Parkhaus aufgezeichnet haben und das er vom Parkhaus aus seine Verlobte anrief. Weiterhin beachte bitte folgende Erklärung aus dem Wiederaufnahmeantrag:
Ich habe das mittlerweile gelesen.

Du glaubst wirklich, dass die Vernehmung so abgelaufen ist, wie Bence das schildert?

Er fühlte sich verdächtigt und unangemessen behandelt, brach die Zeugenvernehmung aber dennoch nicht ab und schickte auch den Anwalt wieder weg (war doch so?)?

Er fühlte sich verdächtigt, aber die Frage, wann er seine Tante am Muttertag besucht hat, erschien ihm aus der Situation der Vernehmung irrelevant?

Das glaubt doch kein Mensch.


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Mordfall Charlotte Böhringer

07.01.2019 um 19:37
Mich würde auch noch interessieren, welche Erklärung du hierfür hast:
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb: Mark_Smith schrieb:
Wenn die Chefin erst in letzter Minute handelt und zwar um 18.00 Uhr am Montag, damit der stellvertretende Geschäftsführer am nächsten Tag auch zur Arbeit kommt, zeigt das doch gerade auf, dass sie nicht fähig war, vorauszuplanen.

Vor allem stellt sich die Frage: Warum sollte sie ihren Mitarbeiter am Montagabend anrufen, wo sie doch am Sonntagmittag angeblich schon mit dem Bence abgesprochen hat, dass er am Dienstag die Vertretung der GF übernimmt?



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Mordfall Charlotte Böhringer

07.01.2019 um 19:57
@Cassandra71
@SirMarvel

M.M.n. sind die Aussagen von BT zur Aussageverweigerung im Zivilprozess - "schwierig".

Ich stelle sie ein, dann kann sich jeder selbst sein Bild machen.

Aussagen von BT im Wiederaufnahmeantrag durch RA Witting
Für einen neutralen Beobachter drängt sich naturgemäss die Frage auf, was die Motive eines schweigenden Angeklagten für sein Schweigen sein könnten, zumal wenn er, wie ich, auf seine Unschuld pocht. Man sollte meinen, dass es einem Unschuldigen unter den Fingernägeln brennt, auszusagen und seine Unschuld in die Welt hinauszuschreien.
Diese Überlegungen sind richtig, doch nur die halbe Wahrheit. Meine Entscheidung vor dem Schwurgericht München die Aussage zu verweigern, war nicht punktuell, sondern Ergebnis eines längeren Abwägungsprozesses.
Rückblickend begann dieser Entscheidungsprozess bereits am 18.05.2006, dem Tage meiner Verhaftung. Hier beginn die zweite Hälfte der Wahrheit.
Zwei Tage nachdem ich meine bestialisch getötete Tante gefunden hatte, begann bei der Mordkommission meine zweite Zeugenvernehmung. Durch das zwischenzeitlich ausgebrochene Chaos war ich wenig ausgeruht, doch hoch motiviert, die Ermittler bei der Aufklärung mit meinen Informationen zu unterstützen.
Was sich indes während der nun folgenden über elf Stunden abspielte, war sowohl aus der Situation heraus, als auch in der Rückschau, rechtsstaatlich zumindest überraschend. Ich versuchte mein Bestes zusammen mit den Ermittlern, ihren Vorgaben, also Fragen, gerecht zu werden. Schnell stellte sich aber heraus, dass nicht die wahrheitsgemässe Beantwortung gewünscht war, sondern eine Antwort entsprechend den Vorstellungen der Mordkommission. Mir wurde das Wort im Mund umgedreht, es wurden verschiedene Sachverhalte miteinander vermengt und so (absichtlich?) Widersprüche provoziert. Mir wurden im Laufe des Verhörs Deutungen untergeschoben, die so nie geäussert wurden.
Im Nachhinein sollen angebliche Widersprüche Ursache für meine Verhaftung gewesen sein. Die Widersprüche und Unklarheiten lagen und liegen aber bei den Ermittlern. Ich habe nur versucht, diese zum Teil durch unsystematisches Fragen begründete, Knoten zu lösen. Mitnichten habe ich mich an entscheidende Details erst auf Vorhalt erinnert, wie von KOK I behauptet wurde. Die Fahrt nach Augsburg, die Reinigung des Fahrrads, die genaue Kenntnis der Uhrzeiten von mir geführter Telefonate, waren allesamt unproblematisch aus der Situation von mir – und nicht auf Vorhalt! – ins Gespräch gebracht. Weiter soll verdächtig gewesen sein, dass ich zu keinem Zeitpunkt sagte, meine Tante nicht getötet zu haben. Richtig ist, dass ich dies nicht tat, bis es mir konkret vorgehalten wurde – warum auch?? (S. 9)
Selbstverständlich habe ich in der Folge vehement bestritten, meine Tante umgebracht zu haben, wie mir ja auch sehr detailliert vorgehalten wurde.
Kurz: mein Verhör bei der Mordkommission war ein regelrechter Schock, jede meiner Aussage wollte missverstanden werden. Meine uneingeschränkte, somit deckungslose, da nicht mit solchen Auswüchsen rechnende, Hilfsbereitschaft wurde nicht nur mit Füssen getreten, sie wurde verhöhnt und in ihr Gegenteil verkehrt. Beispielsweise wurde noch festgehalten, ich hätte die Frage, ob ich immer so viel Bargeld, wie bei der Verhaftung, bei mir habe, bejaht. Das genaue Gegenteil war der Fall. Dies ist aber nur eines von zahlreichen Beispielen. Tatsächlich fand nicht eine Seite des Vernehmungsprotokolls auf die niedergelegte Art statt.
Im weiteren „Ermittlungs“-Verlauf ruhte meine Hoffnung auf Aufklärung der Missverständnisse (seitens der Polizei) auf der Staatswirtschaft. Sowohl vor der Hat- als auch der Ermittlungsrichterin sagte ich zum angeblich problematischen Themenkreis von Schlüsseln (zu Geschäfts- und Privaträumen meiner Tante) aus, einem Themenkreis, der sich im Laufe der folgenden über zwei Jahre (naturgemäss) als nicht einmal für das letztendliche Schwurgerichtsurteil wert herausstellte, zitiert zu werden. Im Rahmen dieser Einvernahmen verkehrte der Staatswald K. meine ihm gegenüber getätigte Aussage in ihr Gegenteil, obwohl (seine damalige Boshaftigkeit mir gegenüber bereits unterstellt) hierfür nie die Notwendigkeit oder ein Sinn bestand. Im Ergebnis ging es nur formal darum, mir einen Aussagenwechsel, einen Widerspruch oder gar eine Lüge unterschieden zu können.
Ungeprüft und ohne auf meine Argumente einzugehen, konnte dann aber auch die Ermittlungsrichterin R. nicht den polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Wirrwarr lichten, und kam so zu der für sie nur einzig möglichen Konsequenz, ich hätte mich in Widersprüche verstrickt.
Obwohl ich nahe daran war, durchzudrehen, da mir, ausser meiner Verteidigung keiner zuhörte – und ich meine, dem zuhörte, was ich inhaltlich zu sagen hatte, und nicht, was angeblich ins „Ermittlungs“-Konzept passte, versuchte ich gebetsmühlenartig die, wie auch immer entstandenen, Missverständnisse auszuräumen. Es musste sich doch aufklären, dass es gegen mich nichts geben konnte – aber ich blieb in Haft, nichts klärte sich auf (zumindest für die Behörden), im Gegenteil: Es wurde schlimmer! Nunmehr vertraute ich notwendigerweise auf die Integrität eines deutschen Strafgerichts. Erneut wurde ich schnell eines Besseren belehrt; die Schriftsätze und Beschlüsse des Schwurgerichts vor Beginn der Hauptverhandlung, angefangen mit dem Beschwerdebeschluss vom 02.VIII.2006, in dem erneut unkritisch offensichtliche Ermittlungsfehler übergangen wurden, verströmten eine Befangenheit, welche ich in einem Rechtsstaat nie für möglich gehalten hätte. Eine tendenziöse Grundstimmung war überdeutlich. Es ging nur darum, jedwede „Erkenntnis“, ob Zeugenaussage oder Sachbeweis (den es ja gar nicht gab) vor dem Hintergrund meiner bereits feststehenden Täterschaft zu interpretieren. (S. 10)
Und diese Kammer sollte über mein Schicksal zu Gericht sitzen!? Es handelte sich hier ja nur mehr um mein Schicksal. Die Ermordung meiner Tante diente lediglich als Aufhänger – wirklich interessiert hat sich für dieses Verbrechen keiner mehr.
Hier wurde mir klar, dass das perfide Spiel, das mit meiner Verhaftung begann, sich nur qualitativ veränderte, auf eine Sachverhaltsaufklärung, sei sie nicht dem Zufall geschuldet, in keiner Weise gehofft werden konnte, es sei denn, das OLG stoppte diesen Irrsinn mit seinem Haftprüfungsbeschluss vom 29.XII.2006. Es stoppte diesen nicht, im Gegenteil. Erneut wurden unkritisch phantastische Behauptungen der Ermittlungsbehörden als Tatsachen vorgebracht, während dezidierte, handfeste und mit Fakten untermauerte Schriftsätze meiner Verteidigung verhallten. Bis heute sind es jedoch ausschliesslich diese Schriftsätze, die sich nach wie vor unverändert vortragen lassen und die Realität wiedergeben.
Als einzigneuen und somit nicht bereits von der Verteidigung widerlegten Grund für meine Täterschaft führte das OLG meine Körperstatur an, die das Führen der Tatwaffe erlaubt hätte (S. 4 des Beschlusses). Um Ungereimtheiten der Ermittler zu deckeln, begab man sich schamlos ins Reich der Spekulation. „Im Übrigen ist es nicht völlig fernliegend, dass Frau Böhringer sich aus nicht bekannten Gründen damals bereits etwas früher auf den Weg zum Stammtisch in der Gaststätte „Paulaner im Tal“ machen wollte.“ (S. 7 des Beschlusses). Kein Regelfall galt mehr, ein Ausnahmetatbestand wurde an den nächsten gereiht, nur um die Theorien gegen ich halten zu können, allgemein anerkannte Denkgesetze wurden negiert.
Im Laufe dieser gesamten Entwicklung, war ich stets bereit in Anwesenheit meiner Verteidigung zu einer eventuellen Aufklärung beizutragen. Im Rückblick ausschlaggebend für meine letztendliche Entscheidung, mich überhaupt nicht mehr zu äussern, war die Zustellung der Zeugenladungsliste für die Hauptverhandlung vom 07.II.2007. Aus dieser ging eindeutig hervor, dass das Schwurgericht nicht willens war Zeugen, die gemäss den Akten kraft ihrer Funktion oder Faktizität Gewinnbringendes zur Sachverhaltsaufklärung hätten beitragen können, entsprechend zu würdigen. Vielmehr wurden Zeugen, die augenscheinlich bestenfalls Gerüchtestreuer genannt werden dürften, zeitlich grosszügig bedacht. Beispielsweise wurden die einzigen drei Zeugen, die tatsächliche Kenntnis über für die Anklage augenscheinlich überauswichtige betriebliche Details hatten, wie auch über die tatsächlichen Pläne meiner Tante, RA H. StB B und der Bankberater K. jeweils mit nur einer halben Stunde Aussagezeit abgespeist. Hier hätte die Musik gespielt.
Was sollte ich also machen? Alles hatte ich versucht. Habe geholfen, dann mich verteidigt, habe alle erdenklichen Argumente vorgebracht, von denen mir bis heue nicht eines als unwahr nachgewiesen werden konnte (!), obwohl die Ermittlungsenergie der Polizei sich hierauf fokussierte. (S. 11)
Das einzige, was mir meine Aussagewilligkeit gebracht hatte, war eine stetige Verschlimmerung meiner Lage. Das einzige, was für die Ermittler stand, waren angebliche Widersprüchlichkeiten und meine Ausbildungslüge – das einzige, das ich mir moralisch vorhalten muss – belogen habe ich die Ermittler diesbezüglich auch nicht! Bis zum ersten Verhandlungstag war die in Rede stehende Entscheidung nicht gefallen, und bis heute bin ich heiss darauf auszusagen, da es so wie nur Korrekturen zur Anklageschrift – und vor allem zum späteren Urteil – gab und gibt.
Nach intensiver Erörterung der Vor- und vor allem der Nachteile meiner Aussageverweigerung mit meiner Verteidigung entschied ich mich, und bin trotz das Gegenteil vermuten lassenden Ergebnisses davon überzeugt, dass die Entscheidung vor diesem „Gericht“ die einzig richtige war.
Wie ich im Verlauf der Hauptverhandlung auch gegenüber dem Schwurgericht München erklärt habe, wäre ich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens willens und bereit gewesen, vollumfänglich auszusagen, hätte ich nur einen Hauch von Objektivität verspürt, hätte ich das Gefühl gehabt, es gilt selbst „im Zweifel gegen den Angeklagten“. Diese Objektivität indes hat es zu keiner Zeit gegeben.
Vollkommen anders habe ich die Situation vor der Zivilkammer des LG München I empfunden. Ich hatte das Gefühl, dass es endlich um den Sachverhalt geht, die richtigen Fragen wurden gestellt. Ich empfand dies als Chance mich endlich wieder zu öffnen und ohne Vorbehalte meiner Zeugenpflicht nachkommen zu können. Als das betrachte ich mich bis heute: als Zeuge.
Vor dem Schwurgericht München war dies aber nicht möglich.
gez. Benedikt Toth (S. 13)
Zu meinem ausdrücklichen Wunsch das Zivilverfahren durch Versäumnisurteil abzuschliessen

Der mit dem Strafurteil gegen mich angeordnete Verfall hätte meine Familie zerstört. Um auf meinen Erbteil, der mittlerweile nur aus Betriebsvermögen besteht, verwertbar zugreifen zu können, hätten mein Bruder und ich als Erbengemeinschaft dieses gemeinsame Betriebsvermögen liquideren müssen, um allen Forderungen gerecht werden zu können.
Im Ergebnis wären an meiner Familie nichts als Verbindlichkeiten hängengeblieben. Deshalb war für mich diese Erbunwürdigkeitsklage nachvollziehbar.
Ich habe mich gewehrt, mit allem was möglich war. Ich wurde ursprünglich von einem bayrischen Gericht verurteilt. Nun konnte ich vor einem bayrischen Gericht und von ihm sowohl konkrete neue Tatsachen, die für meine Unschuld sprechen, als auch allgemein die Unbrauchbarkeit des verurteilenden Strafurteils feststellen lassen. Mit einer Klageerwiderung von über 120 Seiten habe ich dezidiert vorgetragen, warum das Strafurteil falsch ist und keinen Bestand haben darf.
Ich bin kein Mörder. Nichts anderes als diese Tatsache darzulegen wurde meine Aufgabe, nachdem es der Staatsanwaltschaft München mit dem Schwurgericht in jahrelanger verbissener Arbeit nicht gelang, das Gegenteil zu beweisen.
Ein Nichts ist nicht beweisbar, nicht einmal durch die Nichtexistenz des Ists. Allenfalls ein Ist – meine Schuld – wäre beweisbar gewesen. Diesen Beweis hat das mich verurteilende Urteil naturgemäss eindrucksvoll verfehlt. Selbst wenn es einem Angeklagten theoretisch nicht obliegt, seine Unschuld zu beweisen, liegt die Sache bei einem Verurteilten anders.
Im Zivilverfahren habe ich dann endlich Gehör gefunden. Es wurden die richtigen Fragen gestellt und ich habe das Gericht überzeugt. Mit dem Hinweisbeschluss war das erste Mal klar: Das Strafurteil überzeugt nicht. Aussagen vor der Zivilkammer lassen sich nicht mit der Darstellung des Schwurgerichts in Einklang bringen. Beispielsweise wurde endlich mit der gebotenen Nüchternheit klargestellt, dass die Sakkospur in keiner verfänglichen Situation angetragen ist.
Die erstrebten Ziele waren erreicht und konnten in amtlichen Urkunden, den Sitzungsprotokollen und Hinweisbeschluss festgehalten werden. Fakten sind nunmehr hoheitlich gesichert. Allein auf diese Fakten kam es aus meiner Sicht ankommen. (S. 16)
Mehr war unter diesen Umständen nicht zu erreichen. Nachdem die Vorsitzende deutlich machte, dass weitere Beweiserhebungen nicht mehr durchgeführt würden, auch der abschliessende Vortrag der Klägerseite hieran nichts mehr ändern könnte, war klar: die Klage wird abgewiesen. Klar war allerdings auch, dass meine Familie in die Insolvenz geht.

Vor diesem Hintergrund nun musste ich entscheiden: Entweder ein schriftliches Urteil bestätigt mich auf ganzer Linie und meine Familie wird finanziell zerstört, oder aber mein Bruder bekommt alles, meine Familie wird zumindest finanziell gerettet und ich nehme mit den festgestellten Fakten vorlieb.
In der klaren Vorstellung, dass die gefundenen Ergebnisse für eine beabsichtigte Wiederaufnahme meines Verfahrens genügen, traf ich meine Entscheidung, meine Verteidigung anzuweisen, diesen Zivilprozess mit Versäumnisurteil zu beenden. In keiner Weise wollte ich dadurch auch nur den Anschein einer Respektlosigkeit gegenüber der entscheidenden Zivilkammer entstehen lassen. Im Gegenteil hat mich die Vorsitzende durch ihre Eindeutigkeit in der Beurteilung der angebotenen Beweise in meiner Entscheidung bestärkt und meinen bereits verlorenen Glauben an die bayrische Justiz wieder aufkeimen lassen.
Indes möchte ich aber keine falschen Zweifel an meiner Verteidigungslinie entstehen lassen. Ein „Zugeständnis“ durch Versäumnis verstehe ich ausschliesslich formal und es wurde durch äusseren Zwang unumgänglich. Ich habe meine Tante nicht getötet, daran kann auch keine formale Spiegelfechterei etwas ändern. Ich konnte es nur nicht zulassen, dass über das bereits über unsere gesamte Familie hereingebrochene Unglück hinaus, eine faktische Enteignung der Lebensgrundlagen und die Vernichtung der Arbeitsleistung dreier Generationen hinzukomme.
Gez. Benedikt Toth (S. 17)
(Meinen Dank für die Zuverfügungstellung an einen Mitforisten)


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Mordfall Charlotte Böhringer

07.01.2019 um 20:00
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Das glaubt doch kein Mensch.
Mir scheint Du hast nicht den Hauch einer Ahnung wie ein Verhör läuft, wie man sich fühlt wenn gerade die Tante umgebracht wurde, wie man sich fühlt wenn man plötzlich verdächtig wird und man 11 Stunden lang in die Mangel genommen wurde.. Ich hoffe nicht, dass Du das jemals erfahren musst.

Du vergisst doch selbst ständig zentrale Aussagen des Urteils und hast erst gestern dieses schlechte Gedächtnis hier im Forum beschrieben:
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Nein, tut mir leid...ich kenne weder diesen Thread noch das Gerichtsurteil auswendig - und ein besonders gutes Gedächtnis habe ich auch nicht.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Könntest du zweifelsfrei bezeugen, an welchem Tag und um welche Uhrzeit dir welcher Nachbar über den Weg gelaufen ist?
Und trotz dieses schlechten Gedächtnisses, das Du immer wieder unter Beweis stellst und selbst unterstreichst, forderst Du beim Angeklagten nach einem 11 stündigen Verhör bei einer Stresssituation ein gutes Gedächtnis und haust drauf, wenn seine Zeitangabe nur ungefähr war. Kannst Du das bitte mal erklären? Ich empfinde das als empathielos und unmenschlich.

Du glaubst nur was im Urteil steht, hast dabei keinerlei genauere Kenntnis unter welchen Umständen die Bewertungen des Urteils zustande kamen. Du warst bei keinem Prozesstag dabei, kennst keine ausführlichen Zeugenaussagen und hast nicht den Hauch einer Ahnung von den Widersprüchen und der Motivation bzw. dem Verhalten einzelner Zeugen. Dennoch glaubst Du an das Urteil und nur an das Urteil. Korrigiere mich wenn ich mich irre. Das alles ist Dein gutes Recht wie ich schon sagte; aber versteh bitte, das es Menschen gibt die einen anderen Blick und eine andere Haltung haben.


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Mordfall Charlotte Böhringer

07.01.2019 um 20:05
Zitat von jadajada schrieb:M.M.n. sind die Aussagen von BT zur Aussageverweigerung im Zivilprozess - "schwierig".
So sehe ich das auch. Ein Aussageverweigerungsrecht heißt ja nicht dass man die Pflicht hat, nichts zu sagen. Wer sich mit einer Aussage entlasten kann, sollte das unbedingt tun - alles andere wäre selbstschädigend. Der Versuch die Aussageverweigerung als heroischen Akt des Widerstandes gegen einen Unterdrückungsapparat darzustellen soll nur davon ablenken, dass er nichts handfestes zu seiner Entlastung beitragen konnte.


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07.01.2019 um 20:22
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Und trotz dieses schlechten Gedächtnisses, das Du immer wieder unter Beweis stellst und selbst unterstreichst, forderst Du beim Angeklagten nach einem 11 stündigen Verhör bei einer Stresssituation ein gutes Gedächtnis und haust drauf, wenn seine Zeitangabe nur ungefähr war. Kannst Du das bitte mal erklären? Ich empfinde das als empathielos und unmenschlich.
Dass er die Zeugenaussage unter den von ihm geschilderten Umständen nicht abgebrochen oder einen Anwalt hinzugezogen hat, ist mir tatsächlich vollkommen unverständlich...ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen und halte es für gelogen, auch wenn du das als empathielos und unmenschlich empfindest.

Wenn man nach einer Zeit gefragt wird und diese Frage nicht beantworten kann, sagt man doch normalerweise, dass man sich gerade nicht erinnert, oder? Es ging ja hier immerhin um eine Zeugenaussage bzw. fühlte der Bence sich bereits verdächtigt, wie er selbst sagte.

Nach wieviel Stunden Verhör er diese Angaben gemacht hat, weiß ich nicht...du warst vermutlich auch nicht dabei?

Augenfällig ist halt, dass er sehr genaue Zeitangaben machen konnte, als es um sein Alibi ging.

Und dann verschätzt er sich um round about drei Stunden, als es um den Besuch am Muttertag geht? Das ist für mich nicht plausibel...zumal er zu ungefähr dieser Zeit noch mit seiner Verlobten telefoniert hat und diesen Anruf sicher über sein Handy hätte nachvollziehen können - wenn es denn der Wahrheit entsprechen würde, dass er erst um 15.00 Uhr bei seiner Tante war.


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Mordfall Charlotte Böhringer

07.01.2019 um 20:27
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Ich habe erst gestern deutlich gemacht und Quellen dafür genannt das seine Handy Geodaten ihn im Parkhaus aufgezeichnet haben und das er vom Parkhaus aus seine Verlobte anrief.
Das beweist aber noch nicht, dass er tatsächlich seine Tante besucht hat.


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07.01.2019 um 20:36
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Das beweist aber noch nicht, dass er tatsächlich seine Tante besucht hat.
Es ist ja sogar möglich dass er an dem Tag eine Versöhnung herbeiführen wollte. Nur warum muss man automatisch annehmen dass die geglückt sei? Dass niemand anderes von einer Versöhnung bzw. Wiedereinsetzung als GF gehört hat, deutet zwar darauf hin dass es keine gab. Dennoch könnte er es zumindest versucht haben, bevor er zum Äußersten schritt.


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07.01.2019 um 20:39
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Das beweist aber noch nicht, dass er tatsächlich seine Tante besucht hat.
Und was beweißt das er seine Tante umgebracht hat? NIX! Es gibt keinen Beweis.

Er war im Parkhaus, rief von dortaus an und teilte seiner Freundin das später laut Aussage auch mit. Das sind alles INDIZIEN das er wohl dort war und einen guten Grund hatte dort zu sein - nämlich um seine Tante zu besuchen, wie er es immer, jedes Jahr, getan hatte. Aber ihr wisst davon natürlich nichts, denn ihr seid weder Bence Toth noch seine Freundin oder seine Familie, kennt auch keine Zeugenaussagen, etc.

Aber ihr glaubt es nicht, oder wollt es nicht glauben, weil ihr glaubt das er der Täter ist. :D Lol. Glauben soll ja bekanntlich Berge versetzen, aber Eure Position ist unverrückbar. Man könnte es auch "stur" nennen ;)


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Mordfall Charlotte Böhringer

07.01.2019 um 20:41
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Er war im Parkhaus, rief von dortaus an und teilte seiner Freundin das später laut Aussage auch mit. Das sind alles INDIZIEN das er wohl dort war und einen guten Grund hatte dort zu sein - nämlich um seine Tante zu besuchen, wie er es immer getan hatte.
Das halte ich für gut möglich. Warum sollte er nicht zumindest versucht haben den Streit beizulegen?


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Mordfall Charlotte Böhringer

07.01.2019 um 20:44
Ein Treffen zwischen dem Antragsteller und CB am 14.5.2006 hat tatsächlich stattgefunden.
(2.1.1.)
Die Zeugin F.S. war an diesem Tag, dem Muttertag 2006, bei ihrer Mutter in G. gewesen, während der Antragsteller zunächst in der gemeinsamen Wohnung verblieben war. Als die Zeugin S. gegen 15.30 Uhr zurückgekehrt war, hatte ihr der Antragsteller von seinem Besuch bei seiner Tante berichtet. Dies ergibt sich aus der nachfolgend eingefügten Erklärung dieser Zeugin: (S. 59)
Stellungnahme zu meinem Wissen über Bences Besuch bei seiner Tante am 14.05.2006
Am 14.05.2006 (Muttertag) besuchte ich gemeinsam mit meiner Schwester meine Eltern in G. Bence blieb zu Hause, weil seine Mutter an diesem Tag nicht in Deutschland, sondern in Ungarn bei ihrer Mutter weilte. Bence sagte mir am Morgen, er wolle eventuell laufen gehen. Gegen 15. Uhr rief Bence mich an und fragte mich, wann ich heim käme, weil wir am Abend gemeinsam kochen wollten. Um 15.30 Uhr holte mich Herr L. der ebenfalls bei seinen Eltern in G. war, bei meinen Eltern ab und brachte mich nach Hause. Bence war gerade heimgekommen, duschte und wir kochten zusammen. Während des Essens erzählte er mir, dass er bei seiner Tante gewesen sei und nur kurz beim Laufen. In den vergangenen Jahren war es für ihn üblich gewesen, am Muttertag auch seine Tante zu sehen, da sie keine eigenen Kinder hatte und Bence schon als Kind ein sehr enges Verhältnis zu ihr hatte. (S. 60)
(2.1.2.)
Im Rahmen ihrer Einvernahme vor der 4. Zivilkammer des LG München I hatte die polizeiliche Sachbearbeiterin, KHKin V. für den vorliegen Zusammenhang bedeutsam, erklärt:
„Für den 14.5 und 15.5 gibt es auch meiner Sicht keine belegbaren Kontakte des Herrn Toth zu Frau Böhringer.“
(Auszug aus dem Protokoll der öffentlichen Sitzung des LG München I, 4. Zivilkammer, vom 6.4.2011 – Anlage 10, S. 6)
(2.1.3.)
Dass es einen telefonischen Kontakt des Antragstellers mit seiner Tante weder am 14.5 och am 15.5.2006 gegeben hatte, ergibt sich darüber hinaus aus der Auswertung der erhobenen Verbindungsdaten durch KHK I, K (…) Polizeipräsidium München (vgl. Auswertungsvermerk vom 26.9.2006, Bd., Verbindungsdaten I Nr. 1-4‘, S. 1 ff – Anlage 19). Hieraus ergibt sich auch, dass sich der Antragsteller am 14.5.2006 um 15.00 Uhr tatsächlich in der Parkgarage aufgehalten hatte. So ist für diesen Zeitpunkt ein Anruf des Antragstellers von seinem Mobiltelefon, aus der Funkzelle Baaderstrasse bei seiner Verlobten. F.S. unter der Mobilnummer registriert (vgl. Anlage 19 S. 1).
WAantrag RA Witting Pkt. II (2)


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