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Mordfall Charlotte Böhringer

28.473 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

03.02.2019 um 21:41
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Offenbar gelang es dem Gericht nicht eine wirklich schlüssige Tatabfolge zu finden.
Zitat von SirMarvelSirMarvel schrieb:Ich bin mittlerweile davon überzeugt das er diese Tat nicht begangen haben kann.
Wenn der Tatablauf (Urteil Gericht) nicht stimmt, kann er ja trotzdem der Täter sein.

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Mordfall Charlotte Böhringer

03.02.2019 um 21:46
Wie war das immer noch mit dem Spruch: Einen Täter zieht es immer zu dem Tatort oder an den Ort des Geschehens zurück. Wer sollte das sein????


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03.02.2019 um 22:07
Zitat von jadajada schrieb:Wenn der Tatablauf (Urteil Gericht) nicht stimmt, kann er ja trotzdem der Täter sein.
Theoretisch ist das richtig!

Stimmt der angenommene Tatablauf nicht, stimmt vieles andere möglicherweise auch nicht. Das schließt die Verurteilung des falschen Täters ein.

Wenn es nur das wäre könnte man ja noch hadern.

Aber es gibt diesen Spur Spur Treffer und seltsamerweise behauptet der Veurteilte im anderen Fall wo diese Spur zu finden ist ebenfalls zu unrecht verurteilt zu sein.

Irgendwas scheint dort schief gelaufen zu sein und die Veurteilten haben das Recht und die Justiz die Pflicht noch mal alles zu überprüfen.

Niemand ist unfehlbar, auch nicht die Justiz!


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Mordfall Charlotte Böhringer

04.02.2019 um 07:52
Trotz Luminoltests fand sich keinerlei Blut bei Bence, am Auto oder am Fahrrad.
Das Auto soll für die Tat ja gar nicht benutzt worden sein, außer mutmaßlich zum Wegschaffen der Tatwaffe o.ä.

Woher weißt du, wo überall Luminoltests gemacht wurden? Und warum sollten auf einer glatten Oberfläche wie z.B. einem Fahrradrahmen Blutrückstände gefunden werden, nachdem dieses Fahrrad hochdruckgereinigt wurde? Wer sagt denn, dass sich am Fahrrad überhaupt (nennenswerte) Blutspuren befunden haben?
Der Italiener, den Frau B. am Tattag gegen 14:00 Uhr aufsuchte, sagte das gleiche aus wie Bence Toth. Nämlich das Frau Böhringer ihn für zu dick hielt. Das Gleiche sagte Sie laut Aussage von Bence Toth auch zu ihm. Diese 2 Aussagen wurden unabhängig voneinander getroffen. Ein weiteres Indiz dafür, das Bence Toth am Muttertag bei ihr war.
Nehmen wir jetzt mal kurz an, er war am Muttertag tatsächlich bei ihr...kannst du ausschließen, dass es nicht wieder Streit gab und der Bence daraufhin endgültig den Kanal voll hatte?
Diverse ausgeprägte Schuhspuren unterschiedlicher in der Wohnung. Für mich deutet das auf mehrere Täter - und das passt auch viel eher zum Tatablauf und der Spurenlage (Kein Blut im Büro)
Mehrere Täter, die welches Tatmotiv gehabt haben und die wie in die Wohnung gekommen sein sollen?
Es macht für mich keinen Sinn quer durch München zu radeln, durch die Parkgarage zu laufen, die Tante zu erschlagen und dann wieder quer durch München zurück zu radeln. Überall wird man gesehen; spätestens an der Wohnungseinfahrt. Das kann meines Erachtens nicht so gewesen sein.
Es macht keinen Sinn am Tag nach der Tat mit ebendiesem "Tatfahrrad" erneut in die Parkgarage zu radeln um es dort zu waschen weil man Blutflecken entfernen will. Meine Meinung: Nichtmal Rambo hätte solche Eier in der Hose.
Was für dich (oder auch mich) Sinn macht, spielt aber doch überhaupt keine Rolle.

Der Bence wurde praktisch täglich mit seinem Fahrrad in München gesehen...glaubst du wirklich, dass sich da noch jemand exakt erinnern kann, ob er ihn am Tattag gesehen hat?


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04.02.2019 um 08:04
Solche Sichtungen sind in aller Regel unzuverlässig.

Es haben schon Zeugen felsenfest behauptet, am Tag X ein Verbrechensopfer z.B. beim Einkaufen gesehen zu haben, obwohl diese Person zu diesem Zeitpunkt bereits nachweislich nicht mehr am Leben war.


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04.02.2019 um 08:07
Zitat von jadajada schrieb:Wenn der Tatablauf (Urteil Gericht) nicht stimmt, kann er ja trotzdem der Täter sein.
Eben.

Und das Gericht erhebt auch keinen Anspruch darauf, dass es in allen Details so abgelaufen sein muss, wie es im Urteil steht.


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04.02.2019 um 09:52
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Und das Gericht erhebt auch keinen Anspruch darauf, dass es in allen Details so abgelaufen sein muss, wie es im Urteil steht.
Ist es wirklich so?
Der Angeklagte TOTH Benedikt, geboren am 02.02.1975 in Budapest/Ungarn, ist schuldig des Mordes sowie des Diebstahls in drei Fällen
Er wird hier wegen zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Die Schuld des Angeklagten wiegt besonders schwer.
Das ergangene Urteil macht bereits klar, dass es Aufgabe des Gerichtes war,in der schriftlichen Begründung des Urteils die Beweise und Grundlagen für dieses Urteil darzustellen und zu begründen. Vermutungen und Annahmen waren da meiner Ansicht nach nicht angebracht und hilfreich. Daher fängt es auch gleich so an:
Gründe:
Am Montag, den 15.05.2006, lauerte der Angeklagte seiner Tante, Charlotte Böhringer (C.B.), vor deren Wohnung im Anwesen Baaderstrasse 4 in München auf. Als Frau Böhringer um ca. 19.00 Uhr ihre Wohnungstür öffnete, um zu ihrem regelmässigen Stammtisch zu gehen, schlug der Angeklagte mindestens 24 Mal mit einem Schlagwerkzeug auf den Kopf des Opfers ein. C.B. war vom Angriff völlig überrascht und deshalb nicht in der Lage dem Angriff wirksam zu begegnen. Beides nutzte der Angeklagte bewusst aus. Er handelte daher heimtückisch.
In diesem Absatz geht es darum, dem Verurteilten die Heimtücke nachzuweisen. Daher die Behauptung, er habe vor der Tür gelauert und sein Opfer beim Verlassen der Wohnung überrascht. Das Opfer, Frau Böhringer hatte keine Chance zur Gegenwehr, da sie arglos überrascht wurde. Ich habe keine Ahnung von der Arbeit eines Juristen, aber ich vermute schwer, dass die hier gewählte Wortwahl nicht zufällig erfolgte und von juristischer Relevanz ist. Es geht um die Begriffe: "Auflauern" , "Überraschtsein" "wirksam begegnen" und "heimtückisch"-

Die vom Gericht geschilderte Sachlage schliesst darüber hinaus eine der Tat vorangegangene Kommunikation zwischen Opfer und Täter und somit einen unmittelbar vor der Tat erfolgten Streit und somit eine Tat im Affekt aus. Die Tatwaffe wurde zum Tatort mitgebracht.

Vielleicht können dienjenigen hier, die über eine juristische Ausbildung verfügen etwas zu dem oben zitierten Text sagen. Ich bin mir sicher, dass die gewählten Formulierungen aus Sicht derjenigen, die sie entworfen haben, einen Sinn erfüllen sollten der darüber hinausging das Urteil zu begründen. Man musste damit rechnen, dass das Urteil angefochten werden könnte und ich vermute, dass dieses Wissen in die Ausformulierung des Urteilstextes eingeflossen ist.


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04.02.2019 um 14:39
Zitat von meerminmeermin schrieb:Das ergangene Urteil macht bereits klar, dass es Aufgabe des Gerichtes war,in der schriftlichen Begründung des Urteils die Beweise und Grundlagen für dieses Urteil darzustellen und zu begründen. Vermutungen und Annahmen waren da meiner Ansicht nach nicht angebracht und hilfreich.
Vieleicht hilft hier etwas grundsätzliches:

Der BGH hat ja das Urteil bestätigt und die Revision seinerzeit verworfen. Im u.g. Artikel (zu einem anderen Fall) wird von einem RA die "freie Beweiswürdigkeit" des Gerichts erklärt: "... Kein Fehler einer Beweiswürdigung ist es dagegen, wenn man sich lediglich einen anderen Geschehensablauf vorstellen könnte als denjenigen, den das Gericht angenommen hat, oder daraus eine andere Schlussfolgerung ziehen könnte, da die Annahme des Gerichts nur möglich, nicht hingegen wahrscheinlich sein muss".

...
In der Revisionsinstanz werden die Urteile nur auf Rechtsfehler geprüft. Können Rechtsfehler, auf denen das Urteil des Erstgerichts beruht, nicht dargelegt werden, hat die Revision keinen Erfolg. Steht – wie hier – die freie Beweiswürdigung des Erstgerichts auf dem Prüfstand, kann eine Revision nur dann zur Aufhebung des Ersturteils führen, wenn die Beweiswürdigung Fehler enthält, weil sie sich beispielsweise selbst widerspricht oder etwa von objektiv falschen Prämissen ausgeht (vereinfacht ausgedrückt wäre ein solcher Fehler die Annahme: 1 + 1 = 3). Kein Fehler einer Beweiswürdigung ist es dagegen, wenn man sich lediglich einen anderen Geschehensablauf vorstellen könnte als denjenigen, den das Gericht angenommen hat, oder daraus eine andere Schlussfolgerung ziehen könnte, da die Annahme des Gerichts nur möglich, nicht hingegen wahrscheinlich sein muss.

Ist das Revisionsgericht der Auffassung, dass das Rechtsmittel unbegründet ist, kann es dieses auch zurückweisen, ohne dass es seine Entscheidung begründet. Daraus kann man(nach ständiger Rechtsprechung, dagegen die ständige Kritik aus den Reihen der Verteidigung) nicht den Schluss ziehen, das Gericht habe die zur Begründung der Revision angeführten Argumente nicht zur Kenntnis genommen, was – wenn es so wäre – eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör darstellen würde. Die Argumente des Angeklagten sind nämlich durchaus erwogen worden. Das ergibt sich aus dem Ablauf des Revisionsverfahrens. Bevor nämlich das Revisionsgericht seine Entscheidung trifft, muss die beim Revisionsgericht residierende Staatsanwaltschaft (hier der Generalbundesanwalt) zur Revision im Einzelnen Stellung nehmen, und einen Antrag stellen, ob das Urteil ihrer Meinung nach aufgehoben oder die Revision verworfen werden soll. Beinhaltet diese Stellungnahme alles, was es auch nach Auffassung des Revisionsgerichts zur Revision zu sagen gibt, kann es sich eine eigene Begründung ersparen.

RA Dr. Peter Kotz

http://amelung-albrecht.de/bgh-bestatigt-lebenslange-freiheitsstrafe-im-fall-ursula-herrmann-fur-den-erpresser/


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04.02.2019 um 15:41
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Kein Fehler einer Beweiswürdigung ist es dagegen, wenn man sich lediglich einen anderen Geschehensablauf vorstellen könnte als denjenigen, den das Gericht angenommen hat, oder daraus eine andere Schlussfolgerung ziehen könnte, da die Annahme des Gerichts nur möglich, nicht hingegen wahrscheinlich sein muss".
Oh, das wusste ich auch nicht.


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05.02.2019 um 10:09
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb: da die Annahme des Gerichts nur möglich, nicht hingegen wahrscheinlich sein muss".


Dieser Satz erklärt weite Textpassagen des Urteils. Es wird mit grosser Mühe versucht einen angenommen Tatablauf möglich zu machen. Am deutlichsten wird das meiner Ansicht nach bei der Beschreibung der vorgefundenen Situation auf dem Boden in unmittelbarer Nähe des Tatortes. Seitenlang wird versucht eine Erklärung dafür zu liefern, warum die Gegenstände der Tasche, die das Opfer zu Beginn des Überfalls bereits mit sich geführt haben sollte (sie war ausgehfertig) beim Sturz auf den Boden nicht mit frischem Blut in Berührung kamen.

Nach menschlichem Ermessen hätten die am Boden liegenden Gegenstände in Blut fallen müssen, bzw. sie hätten auf der Oberseite Blutspritzer aufweisen müssen. Das Gericht hat sehr viel Arbeit und Mühe aufgewendet um das Gegenteil zu beweisen bzw. den Beweis zu erbringen, dass es auch anders gewesen sein könnte und möglich sein könnte, dass das Blut bereits trocken war als die Tasche auskippte bzw. dass die Form der Gegenstände eine Berührung mit Blut verhindert hätte. Eine wahre Fleissarbeit und meiner Ansicht nach ein hervorragendes Beispiel dafür, wie ein Gericht es nie machen sollte und nie machen dürfte. Meiner Ansicht nach waren hier versierte Juristen am Werk, denen obiges Urteil oder ähnliche gültige Urteilsverkündungen bekannt waren und die sich mit diesem Hintergrundwissen an die Arbeit der Ausformulierung und Erklärung gemacht haben.


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05.02.2019 um 10:13
@meermin
Ganz genau, es hinterlässt den faden Beigeschmack, dass etwas passend gemacht werden musste :-(


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05.02.2019 um 16:18
Man muss unterscheiden zwischen dem Revisionsgericht und dem Tatsachengericht.

Da das Revisionsgericht keine Tatsacheninstanz mehr ist und Urteile nur auf Rechtsfehler prüft, befasst es sich, wie @JosephConrad richtig zitiert hat, nur damit, ob der vom Tatsachengericht festgestellte Sachverhalt nicht gegen Denkgesetze und dgl. verstößt.. Dafür reicht es aus, wenn nach Ansicht des Revisionsgerichts der vom Tatsachengericht festgestellte Sachverhalt nicht unmöglich ist, also die Prämissen, von denen das Vordergeicht ausgeht, nicht falsch sind usw.

Eine komplette eigene Bewertung der vom Vordergericht erhobenen Beweise nebst Beweiswürdigung nimmt das Revisionsgericht dagegen nicht vor.

Ganz anders das Tatsachengericht. Dieses muss bei einer Verurteilung selbstverständlich einen Sachverhalt nicht lediglich für möglich halten, sondern seine Beweiswürdigung muss ergeben, dass der Angeklagte mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auch der Täter ist. Also: Die Richter müssen natürlich nach dem Ergebnis der kompletten Beweisaufnahme von der Täterschaft des Angeklagten ausreichend überzeugt sein, sonst gilt in dubio pro reo.

Man kann jetzt darüber streiten, ob hier der aufgrund der Beweisaufnahme vom Tatsachengericht als hinreichend bewiesen angesehene Tatverlauf sich in den entscheidenden Teilen wirklich so abgespielt hat oder nicht. Dann müsste man aber konkret begründen, was an der Beweiswürdigung des Tatsachengerichts warum nicht stimmen kann.


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06.02.2019 um 07:17
Zitat von AndanteAndante schrieb:Man kann jetzt darüber streiten, ob hier der aufgrund der Beweisaufnahme vom Tatsachengericht als hinreichend bewiesen angesehene Tatverlauf sich in den entscheidenden Teilen wirklich so abgespielt hat oder nicht. Dann müsste man aber konkret begründen, was an der Beweiswürdigung des Tatsachengerichts warum nicht stimmen kann.
Und hier fehlt uns leider die Argumentation der Verteidigung. Genau das ist der Knackpunkt für viele.


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06.02.2019 um 09:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dann müsste man aber konkret begründen, was an der Beweiswürdigung des Tatsachengerichts warum nicht stimmen kann.
Bleiben wir bei der Tasche und ihrem Inhalt.Wäre Frau Böhringer, wie vom Gericht festgestellt an der Wohnungstür beim Verlassen der Wohnung ausgehfertig vom Täter überrascht worden, dann hätte sie diese Tasche bei sich getragen, über der Schulter oder eher noch in der Hand, denn in der anderen Hand müsste sie den Wohnungsschlüsssel, mit dem sie nach Verlassen der Wohnung die Tür wieder verschliessen musste, gehalten haben. Und den Schlüssel hätte sie nach Abschliessen der Wohnungstür wahrscheinlich wieder in der Tasche verstaut.

Soweit kann es aber, folgt man der Argumentation des Gerichtes nicht gekommen sein. Der Überfall erfolgte nach Öffnen der Tür aber vor dem Wiederverschliessen mit dem Schlüssel. Der Schlüssel muss sich also irgendwo ausserhalb der Tasche befunden haben.

Dieser Punkt ist meiner Ansicht nach sehr wichtig. Was geschah mit dem Schlüssel? Wie sah dieser Schlüssel aus und wo landete er während des Überfalls.

In der Urteilsbegründung, wird, falls sich es nicht überlesen habe nicht weiter auf einen Schlüssel eingegangen. Ich finde das eigentlich verwunderlich. Denn später geht es oft um die Schlüsselfrage, wenn es ums Öffnen der Tür durch Dritte geht.
Vielleicht weiss hier jemand etwas über einen Schlüssel und wo er später gefunden wurde?


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06.02.2019 um 10:57
@meermin
Vielleicht hat sie die Türe auch nur zugezogen, mache ich auch immer so.


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06.02.2019 um 11:54
Wo hätte sich der Schlüssel während der Tat befinden können:

- in der Handtasche
- auf dem Tischchen
- in der Hand der Toten
- steckte innen im Türschloss
- steckte außen im Türschloss

Die Handtasche halte ich für unwahrscheinlich. Dass man daran denkt, den Geldbeutel immer umzuräumen, ja, aber den Schlüssel kann man dabei gern mal vergessen, umständlich.

Das Tischchen hat eine hochglänzende Oberfläche. Da legt man nicht regelmäßig einen Schlüssel ab, der die womöglich zerkratzen könnte. Hier fehlt mir eine Schale oder ähnliches neben der Skulptur.

Es ist möglich, dass sie den Schlüssel fest umklammert hielt während des Angriffs. Der Täter nahm ihn ihr dann aus der Hand.

Nachhause kommen, Tür aufschließen, Wohnung betreten, Tür schließen, Schlüssel von innen ins Schloss stecken, zusperren.
Eine Gewohnheit, die den Vorteil hat, man muss nie seinen Wohnungsschlüssel suchen und da man ihn beim Verlassen der Wohnung bereits in der Hand hält, vergisst man ihn auch nicht so leicht.

Sie hielt den Schlüssel in der Hand, öffnete die Tür, steckte ihn sofort von außen ins Schloss, aber noch bevor sie den Wohnbereich verlassen und die Tür schließen konnte, stand der Täter vor ihr, drängte sie zurück ins Treppenhaus, zog danach den Schlüssel ab.


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.02.2019 um 13:23
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Vielleicht hat sie die Türe auch nur zugezogen, mache ich auch immer so.
Hast du denn auch eine Alarmanlage, so wie CB?
Sie soll ja sehr auf Sicherheit bedacht gewesen sein.


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.02.2019 um 13:30
Zitat von emzemz schrieb:Hast du denn auch eine Alarmanlage, so wie CB?
Sie soll ja sehr auf Sicherheit bedacht gewesen sein.
Ja, stellen wir aber nur im Urlaub an, oder wenn im Haus über Nacht niemand ist.


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.02.2019 um 13:41
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Ja, stellen wir aber nur im Urlaub an, oder wenn im Haus über Nacht niemand ist.
Da könntest du einer Fehlinformation aufgesessen sein.
Da es OT ist, ich es aber für wichtig halte, hier im SpoilerEingebrochen wird vor allem nachts und in Ferienzeiten. Wer diese weit verbreiteten Einbruch-Mythen glaubt, sitzt einem Irrtum auf. Nicht einmal 15 Prozent aller Einbrüche werden in den Nacht- und frühen Morgenstunden verübt. Auch in den Sommerferien-Monaten gehen die Fallzahlen kaum hoch.
...
Hochkonjunktur haben Einbrecher hingegen im Spätherbst und Winter – besonders bevorzugt wird dann in Einfamilienhäusern eingestiegen. In der Vormittagszeit (10 bis 13 Uhr) sind eher Mehrfamilienhäuser das Ziel Krimineller. Mehr als jeder sechste Einbruch (16,8 Prozent) wurde allein im Dezember verübt. Rund die Hälfte aller Einbrüche entfallen auf nur vier Monate – Oktober, November, Dezember und Januar.


https://www.t-online.de/heim-garten/bauen/id_77072262/wann-einbrecher-zuschlagen-nach-uhrzeit-und-monat.html


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Mordfall Charlotte Böhringer

06.02.2019 um 14:34
Zitat von emzemz schrieb:Da könntest du einer Fehlinformation aufgesessen sein.
Bei uns ist fast immer jemand im Haus ...

Aber davon unabhängig weiß von uns hier kein Mensch, wie Frau Böhringer an ihrem letzten Tag mit dem Schlüssel umgegangen ist. Daher ist eine Spekulation müßig, es sei denn man hätte Einsicht in die Akten, wo dieser denn aufgefunden wurde.


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