@sgt.pepperDie Ruhe vor dem Sturm? Immerhin ist der neue Ansatz des RA nicht abwegig. Misst der GM die Handgelenksverletzung bislang als Indiz dafür, dass T.G. bei Bewusstsein den Felsen hinabstürzte, nicht zu vergessen die fehlenden Kopfverletzungen, die bei einem Sturz ohne Bewusstsein vermutlich eher wahrscheinlich wären, so deutet ein Ersticken auf einen anderen Geschehnisabaluf. Der RA unterstellt damit auch eine Mordtheorie.
Unabhängig einmal davon, dass die Öffentlichkeit weder Zeugenaussagen noch den Gesamtverlauf bis 4:13 Uhr objektiv beurteilen kann, so fallen bei genauer Betrachtung Ungereimtheiten auf, die im Thread jedoch nicht bis zur Gänze ausgesprochen werden dürfen. Will sagen, diese Ungereimtheiten dürften dem RA + STA vor die Füße fallen.
Doch was würde es ändern? Es dürften die ausschlaggebenden Beweise fehlen. Einzig dürfte nun geklärt werden, ob die Kripo den Todesfall entweder als Mordfall o. Tötungsdelikt deklariert, somit die Akte nicht geschlossen wird, o. aber mangels Beweise einer Fremdeinwirkung die Kriminalakte T.G. für immer geschlossen wird - es sei denn, eines Tages offenbarte sich ein möglicher Täter o. Mitwisser.
Ob sich ein möglicher Täter o. Mitwisser trotz Ablauf der Verjährungsfrist im Falle eines Tötungsdelikts nach 20 Jahren äußern würde, bezweifle ich.