Der tragische Tod von Tanja Gräff
18.12.2016 um 09:32Anzeige
y-ray schrieb:Es gibt einen weiteren Punkt bzw. eine "Strecke", auf welcher ein weiteres Gespräch zustande kam, über eine Basisstation, welche von dem o.g. Standort nicht! erreicht wird.Sagen wir mal, möglicherweise nicht erreicht wird. Nichts genaues weiß man ja nicht. Leider. ;) Aber grundsätzlich richtig, in diese Richtung zu denken. Zumindest meiner Auffassung nach. Ich gehe davon aus, dass sich TG zum fraglichen Zeitraum mutmaßlich irgendwo im Sichtbereich des Hinterausganges aufgehalten hat. Das kann auch außerhalb des Geländes gewesen sein. Allerdings spielt ja auch die Zeit eine Rolle, welcher ihr zwischen den beiden letzten Gesprächen zur Verfügung stand. Per pedes kann sie ja in der kurzen Zeit nicht allzuweit gekommen sein.
y-ray schrieb: Der Netzbetreiber übersandte Daten, aus welchen augenscheinlich hervorging, dass von einem Mobiltelefon, dessen IMSI/TMSI/IMEI-Kennung derselben entsprach, wie der TG's Mobiltelefons, um 04:00 Uhr und, und, und...Ja richtig. Es fehlen die tatsächlichen technischen Details jener Auswertung. Sie wurden -wie Du ja im selben Beitrag sagst- entsprechend für die Öffentlichkeit "aufbereitet" und zusammengefasst, an sich jedoch nie veröffentlicht. Muß ja auch nicht. Von daher fehlt uns auch jede Möglichkeit, den Sachverhalt nachzuvollziehen. Wie blöde... ;)
AnnaKomnene schrieb:(...) dass die Polizei vielleicht nicht alle Karten auf den Tisch gelegt hat, was denn messtechnisch so alles moeglich ist, und ich glaube ihnen einfach mal, dass TGs Standpunkt, wie auch immer, vermessen wurde, und dass man sicher weiss, dass sie sich beim zweiten Telephonanruf noch auf dem Campus befand. Wie genau das gemacht wurde, ist nebensaechlich.Na ja, kann natürlich sein, dass über unbekannte "geheime" High-Tech-Ortungsmethoden so präzise geortet werden konnte. Ich bin da ja -wie geschrieben- kein ausgewiesener Experte. Was ich aber mit sicherheit sagen kann ist, dass zumindest seitens des Handys keine Standortinfos zur Verfügung gestanden haben können. Es verfügte schließlich -im Gegensatz zu heutigen Smartphones- nicht über die entsprechende Sensorik. Anhand von Feldstärken und Kreuzpeilung o.ä. den Standort auf weniger als 10 Meter einzugrenzen, ist schon eine reife Leistung. Aber -wie geschrieben- ich bin kein Experte. Von daher...
AnnaKomnene schrieb:Viel interessanter finde ich hingegen, wer zeitgleich vom Netz ging, oder wer sich zeitgleich in den Rosengarten oder den Wald bewegte. So viele koennen das nicht gewesen sein.Diese Möglichkeit der Eingrenzung erscheint mir ehrlich gesagt nicht als besonders quer gedacht. Sie liegt mehr oder weniger geradezu auf der Hand. Sollte es diese Möglichkeit gegeben haben, wird sie seitens der Ermittler auch sicher geprüft worden sein. Mit einem Ergebnis, dass mutmaßlich nicht sonderlich zur Aufklärung des Falles beitrug. Sonst hätten wir da sicher etwas gehört. Falls die Ermittler diese Prüfung nicht erwogen, wird es nach all den Jahren sicher schwierig, diese Daten noch zu bekommen. Insofern würden uns beide Annahmen nicht weiterbringen.
AnnaKomnene schrieb:Viel interessanter finde ich hingegen, wer zeitgleich vom Netz ging, oder wer sich zeitgleich in den Rosengarten oder den Wald bewegte.gar nicht genutzt werden dürfen? Ich meine, dass man die Daten eines einzelnen erst hinzuziehen kann wenn bereits ein Verdacht vorliegt.. die Daten nutzen um einen Verdacht zu generieren wäre aus meiner Sicht unzulässig..
AnnaKomnene schrieb:und sie koennen die Daten auch verwendenmeine Frage lautet nicht ob sie die Daten verwenden können, sondern eher ab wann und wie und in welchem Umfang sie es überhaupt dürfen. Dass man TGs Daten im vollen Umfang nutzen kann ist für mich völlig klar. Aber die Daten eines jeden in der Funkzelle darf ich nicht ohne Grund abfragen - somit wären alle Anwesenden oder in der Funkzelle eingeloggten einem Verdacht ausgesetzt - ich vermute, dass das nicht zulässig wäre..
Die Polizei hätte die Leiche 3 Wochen nach dem Verschwinden finden können! Ich ging dort oben auf den Sandsteinfelsen sehr häufig mit meiner English-Springer-Spaniel(ESS)Hündin Norma-Jeane spazieren. Zur Erklärung, ein ESS ist ein formidabler, mittelgrosser Jagdhund, gerade als Spür und Stöberhund. An einer Stelle zeigte sie mir deutlich, dass dort etwas komisch sei. Ich ging an den Felsenrand und konnte dort auch Verwesungsgeruch feststellen (ich bin Arzt, ich weiss nun einmal, wie verrottende Leichen riechen). Also die Polizei angerufen, aber diese wiegelte ab, man hätte dort schon gesucht, da wäre wohl nur ein grösseres Wildtier abgestürzt. OK, Jahre später fand man dann die Leiche. Dummerweise genau an der Stelle, an der es mir meine Norma-Jeane schon viele Jahre zuvor gezeigt hatte ..............................................................................................................................................................................Seit ca. 1 Monat in den YT-Kommentaren:
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Wenn man weiss, wie eine drei Wochen alte Leiche riecht, kann man das. Wozu hatte ich denn im Studium das Fach Rechtsmedizin? Und ich wusste ja, dass da irgendetwas sein musste, dass hatte mir meine Hündin schon auf ihre Art gezeigt. Nicht jeder English Springer Spaniel steht vor, Norma-Jeane machte es eben, vor allem, wenn sie selber nicht mehr weiter wusste und meinte, nun menschliche Hilfe zu brauchen ....
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Sie lag da! 3 Wochen nach ihrem Verschwinden fand meine English-Springer-Spaniel-Hündin genau am Fundort etwas Verwesendes. Interessierte die Polizei aber nicht, als ich es gemeldet hatte. Und gründlich gesucht? Ich wohnte damals direkt unten am Felsen, in meinem Garten war kein einziger Polizist ...
Man sollte vielleicht den Fall von hinten nach vorne aufrollen, wobei hinten auch den Zeugen G.D. beinhalten sollte.@AnnaKomnene
Wie der Staatsanwalt an Handydaten kommtich suche weiter nach Regelungen für den Umgang mit den Handy Daten.. die Möglichkeit der Speicherung rechtfertigt ja nicht automatisch den Zugriff. Fraglich ist ja auch die Beweiskraft solcher Daten wenn sie auf einem unzulässigen Weg genutzt werden.. 2007 sah der Datenschutz sicher auch noch anders aus als heute..
https://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article13593670/Wie-der-Staatsanwalt-an-Handydaten-kommt.html
was meinst du mit:Wenn TG erst ca. 3 Wochen nach ihrem Verschwinden dort gelegen haben soll, dann:
Man sollte vielleicht den Fall von hinten nach vorne aufrollen, wobei hinten auch den Zeugen G.D. beinhalten sollte.
AnnaKomnene schrieb:Sie haben darunter hoffentlich auch die Telephonnummer des mutmasslichen letzten Begleiters.ja hoffentlich.. scheinbar ohne den gewünschten Erfolg..
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/dresden-polizeipraesident-stuerzt-ueber-handy-daten-affaere-a-770809.htmlworauf ich eigentlich hinaus will: Hier im Fall von TG scheinen einige Zahnrädchen rückwärts zu laufen.. Schlagwort TRUGSPUR
AnnaKomnene schrieb:Sie haben darunter hoffentlich auch die Telephonnummer des mutmasslichen letzten Begleiters.Ja vielleicht haben sie 1000 Nummern und Namen von Leuten, die um den fraglichen Zeitpunkt auf dem Fest waren. Und dann noch hunderte anonyme pre-paid Nummern.
Dan59 schrieb:Aber wie sollen die Ermittler die gesuchte Person letztlich identifizieren?Ich meine wonach sollen sie filter? Sie wissen nur, dass die Person männlich ist. Für jede weitere info müssten sie die alle vorladen. Aufgrund fehlender Details bei der Personenbeschreibung bleiben dann sicher noch immer zig Kandidaten übrig - wie gesagt falls nicht anonym und überhaupt in dieser Zeit eingecheckt im Netz.