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Der tragische Tod von Tanja Gräff

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Der tragische Tod von Tanja Gräff

07.06.2017 um 13:26
@milinda
Solche Dokus bringen doch nichts. Da wird nur erst mal gesagt, dass es schön wäre, wenn man ein solches hätte. Denn dann kann man es auch erst mal weiteren Zeugen vorlegen um weiter die Relevanz zu ermitteln. Die Abwägung bzgl. einer Veröffentlichungen ist etwas ganz anderes.

Und weiteres Fazit, es gibt kein weiteres Phantombild. Vielleicht solltest Du etwas sorgfältiger in Deiner "Recherche" vorgehen. Das hatten wir hier schon sehr häufig, dass Du hier wilde Behauptungen losgelassen hast, ohne einen Beleg liefern zu können.

Und dass der Spur SP nicht nachgegangen war ist wieder mal reine Spekulation. Es ist zu vermuten, dass dieses den anderen Zeugen gezeigt wurde.


Und die Veröffentlichung ist dann eben Abwägungssache, da man keinerlei Verbindung zu Tanja gefunden hat (auch nicht mit Phantombild) und wohl selbst nach Deanonymisierung finden konnte, war die Einschätzung selbst aus heutiger Sicht nicht falsch. Reine Hätte und Könnte-Konstruktionen bringen da nichts,um eine Abwägung zu bewerten.

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Der tragische Tod von Tanja Gräff

07.06.2017 um 13:26
Zitat von milindamilinda schrieb:Im Nachgang kann jeder irgendwas behaupten. Ich verstehe bis heute nicht, warum man dem Zeugen keine Aufmerksamkeit schenkte, der sich nie gemeldet hatte. Wie im Endinger-Mordfall hatte sich die Kripo zur Veröffentlichung des P.-Bilds entschieden, weil sich der gesuchte nie meldete. Warum also nicht auch im Fall TG?
bist du unbelerhbar oder nur beratungsresistent?
im endinger fall hat das phantombild NICHT zu dem täter geführt, nur zu einem FALSCHBESCHULDIGTEN!
dort gab es eine tat ein tatzeitpunt und tatwerkzeug!

im fall tanjas gab es KEINE TAT, also auch kein tatzeitpunt und kein tatwerkzeug! es wurden also maximal zeugen gesucht die einen eventuellen zeugen kennen, sollte man denen per phantombild nachgehen obwohl man noch nicht mal zweifelsfrei klären konnte, ob zumindest der SB mit tanja kontakt hatte?! das phantombild hätteeiner hand eines kindes entsprungen sein können und enthält keine besonderen eigenschaften, außer eines kinnbärtchens?
es beurteilt die staatsanwaltschaft, ob ein phantombild veröffentlicht werden darf.

sollen noch mehr unschuldige zeugen zu tätern stilisiert werden?

du solltest belegen, dass die ermittler der spur / dem zeugen nicht nachgingen wie du wieder mal behauptest. quellen bitte!


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

07.06.2017 um 13:45
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Und dass der Spur SP nicht nachgegangen war ist wieder mal reine Spekulation. Es ist zu vermuten, dass dieses den anderen Zeugen gezeigt wurde.
Das widerspricht ja nun eindeutig dem Vorbehalt eines Ex-Ermittlers! Dann möchte ich dich bitten, auch erst einmal genau zu recherchieren, bevor du diese Behauptung aufstellst.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Und die Veröffentlichung ist dann eben Abwägungssache, da man keinerlei Verbindung zu Tanja gefunden hat (auch nicht mit Phantombild) und wohl selbst nach Deanonymisierung finden konnte, war die Einschätzung selbst aus heutiger Sicht nicht falsch.
Auch dieses Argument steht dem Leserbrief des Ex-Ermittlers entgegen u. auch den Vorwürfen seitens Frau G. u. ihrem RAs.
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:im endinger fall hat das phantombild NICHT zu dem täter geführt, nur zu einem FALSCHBESCHULDIGTEN!
Wie ich dem eingestellten Artikel entnehmen kann, hatte sich die Kripo deshalb zur Veröffentlichung entschieden, WEIL sich der Gesuchte nicht unter den ermittelten Personen befand. Deshalb hatte sich die Kripo zur Veröffentlichung entschieden. Vll. bist du nicht belehrbar! Dass ein P.-Bild auch Mob anzieht, ist leider nicht vermeidbar.
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:das phantombild hätteeiner hand eines kindes entsprungen sein können und enthält keine besonderen eigenschaften, außer eines kinnbärtchens?
Von welchem P.-Bild redest du? Ich sagte, dass die Zeichnung in der WDR-Doku kein echtes P.-Bild zeigen dürfte u. ist deshalb für mich keine Diskussionsgrundlage. Ich hatte das Bild bislang aber als mögliches P.-Bild in Nachzeichnung des Unbekannten verstanden. Ich habe eben angezeigt, dass ich mich getäuscht habe.
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:du solltest belegen, dass die ermittler der spur / dem zeugen nicht nachgingen wie du wieder mal behauptest. quellen bitte!
Die Quelle steht in meinem Beitrag von 13:13 Uhr.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

07.06.2017 um 13:52
http://www.focus.de/panorama/was-geschah-mit-der-studentin-der-raetselhafte-spitzbart-das-sind-die-vier-heissesten-spuren-im-fall-tanja-graeff_id_4681481.html
Erst vier Jahre nach Gräffs Verschwinden sei Deschunty bei internen Recherchen auf jemanden gestoßen, der dieser „Spitzbart“ sein könnte. Er kritisiert die Beamten: „Die nachfolgenden Ermittlungen waren völlig unzureichend.“ Nachdem er die Staatsanwaltschaft auf Versäumnisse hingewiesen habe, sei „scheibchenweise“ weiterermittelt worden – mit einem nicht akzeptablen Abschluss, so Deschunty.
Wenn damals der SB/Zeuge ermittelt worden wäre, hätte D. dann erst nach dem SB suchen müssen? Dann hätte D. anhand der Aktenlage ja feststellen können, dass der Zeuge befragt worden war. Erst dann hätte die Kripo wissen können, ob der Zeuge TG kannte o. nicht. Dieser Spur war also offensichtlich nicht nachgegangen worden, da es vermutlich sonst keine Vorwürfe gegeben hätte, jedenfalls nicht in Bezug auf diesen SB.


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07.06.2017 um 13:53
Zitat von milindamilinda schrieb:Das widerspricht ja nun eindeutig dem Vorbehalt eines Ex-Ermittlers! Dann möchte ich dich bitten, auch erst einmal genau zu recherchieren, bevor du diese Behauptung aufstellst......

Auch dieses Argument steht dem Leserbrief des Ex-Ermittlers entgegen u. auch den Vorwürfen seitens Frau G. u. ihrem RAs.
Wie gesagt, Du solltest ausreichend recherchieren. Er behauptet nicht, dass nicht ermittelt wurde, sondern nur, dass die Untersuchungen angeblich UNZUREICHEND gewesen sein sollen. Unzureichend ist aber eine rein subjektive Bewertung, welche richtig oder auch falsch sein kann.

Wie ich weiter oben schon schrieb, scheint diese Bewertung zumindest nicht nachweisbar richtig zu sein. Trotz Deanonymisierung ist da in dieser Richtung nichts gefunden worden und lässt an der Bewertung Deschuntiesund natürlich auch Böhm starke Zweifel aufkommen.

Böhm ist hier eigentlich auch nicht vom Fach, er hat normalerweise nichts mit Strafrecht zu tun hat da daher auch nicht wirklich Erfahrung.


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07.06.2017 um 13:54
kritisiert der frühere Polizist Deschunty, dass der „Spitzbart“-Spur nicht richtig nachgegangen worden sei.
selbst in diesem artikel wird von ''nicht richtig nachgegangen'' geschrieben, wobei du behauptest
Zitat von milindamilinda schrieb:Fakt ist, dass es ein P.-Bild vom SB gibt u. dieser Spur nicht nachgegangen war.
nicht richtig und unzureichend kann der eine so, der andere so auffassen.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

07.06.2017 um 13:58
@SCMP77
Du kannst natürlich weiterhin deine Argumentationskette betreiben. Ich habe eine andere Auffassung zu den Vorwürfen des Ex-Ermittlers. Einen solchen Leserbrief schreibt ein Ermittler nicht einfach so, sondern er hatte aus seiner Sicht berechtigte Kritik geäußert. Nur darauf beziehe ich meinen Kontext. Und Herr D. kritisierte, dass das P.-Bild des SB nicht veröffentlicht wurde. Aus diesem Grund kann andere Ermittlungsarbeit vergleichbar sein, denn wie angezeigt u. auch jetzt nichts Neues, sind P.-Bilder heutzutage sehr wichtig; bestenfalls wenn es scharfe Bilder von Tätern gibt.

@DEFacTo
Kannst du lesen? In dem Artikel steht. dass es seit 2007 ein P.-Bild von dem SB gibt u. dass diese Person erst von D. recherchiert werden musste, sonst hätte der Name u. sein Wohnort in den Akten gestanden. Es bedeutet, dass der Zeuge SB nicht befragt worden sein dürfte, sondern erst 4 Jahre später.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

07.06.2017 um 14:03
@milinda

Ich lasse Dir Deine Meinung, nur solltest Du Dich hüten, hier falsche Behauptungen aufzustellen, in der Art, dass angeblich keine Nachforschungen erfolgt sein sollen.

Für mich sind eben nicht Ansichten entscheidend,, sondern handfeste Ergebnisse, und die gab es eben trotz Deanonymisierung von SP nicht.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

07.06.2017 um 14:08
Zitat von milindamilinda schrieb:@DEFacTo
Kannst du lesen? In dem Artikel steht. dass es seit 2007 ein P.-Bild von dem SB gibt u. dass diese Person erst von D. recherchiert werden musste, sonst hätte der Name u. sein Wohnort in den Akten gestanden. Es bedeutet, dass der Zeuge SB nicht befragt worden war, sondern erst 4 Jahre später.
ermittler und staatsanwaltschaft haben entschieden das phantombild nicht zu veröffentlichen, fertig.

auch wenn es h. deschunty eventuell nicht passte, solls öfter geben.
er behauptet ja auch nicht, dass dem nicht nachgegangen wurde.
Die Staatsanwaltschaft ist nach der Strafprozessordnung bei einem Anfangsverdacht einer Straftat verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten. Sie sieht aber keine erfolgversprechenden Ansatzpunkte mehr für Ermittlungen zur Spur "Spitzbart".
ende der ermittlungen zum zeugen SB!

lass einfach deine FALSCHEN behauptungen!

was wirfst du ihm vor, was werfen RA böhm, w. gräff und h. deschunty dem SB vor?


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

07.06.2017 um 14:23
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Ich lasse Dir Deine Meinung, nur solltest Du Dich hüten, hier falsche Behauptungen aufzustellen, in der Art, dass angeblich keine Nachforschungen erfolgt sein sollen.
Falls auch du lesen kannst, so habe ich keine Falschbehauptung aufgestellt, sondern du. Ich beziehe mich auf den Sachverhalt zum P.-Bild des SB.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Für mich sind eben nicht Ansichten entscheidend,, sondern handfeste Ergebnisse, und die gab es eben trotz Deanonymisierung von SP nicht.
Wann wurde der Leserbrief u. der Kaes-Artikel veröffentlicht u. wann verschwand TG? Eine aus meiner Sicht nicht erfolgte Deanonymisierung erfolgte nach mehr als 4 Jahren, nachdem der Ermittler den Zeugen ausfindig gemacht hatte. In den ersten 4 Jahren gab es offensichtlich keine Ermittlung zur von mehreren Zeugen beschriebenen Person. Bitte behaupte nicht, dass Ermittlungen stattfanden, da sie nicht stattgefunden haben dürften, jedenfalls nicht in dem Rahmen, dass die Person SB zum relevanten Zeitpunkt befragt worden sein dürfte, nämlich kurz nach dem Verschwinden der TG. Der Ermittler hätte ansonsten anhand einer durchgeführten Befragung kurz nach dem Verschwinden der TG Aussagen in den Akten gefunden, die es scheinbar nicht gegeben hat. Wenn es diese Befragung gegeben hätte, hätte D. die Person nicht erst umständlich hätte suchen müssen.
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:ermittler und staatsanwaltschaft haben entschieden das phantombild nicht zu veröffentlichen, fertig.
Fertig, ist das alles, was du zu Vorwürfen der Betroffenen zu sagen hast? Fertig ist da überhaupt nichts.
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:Sie sieht aber keine erfolgversprechenden Ansatzpunkte mehr für Ermittlungen zur Spur "Spitzbart".
Wie soll die STA nach 4 Jahren sich einen Erfolg erhoffen? Kannst du mir das mal aus kriminalistischer Sicht glaubhaft erklären? Stelle dir mal vor, du verlierst deinen Haustürschlüssel. Es gibt Zeugen, die der Kripo mitteilen, dass sie einen Schlüssel neben einem Unbekannten gesehen haben. Dem wird keine Bedeutung beigemessen, denn warum sollte es dein Schlüssel sein? Erst 4 Jahre später wird der Zeuge mit dem Schlüssel befragt. Antwort: Ich weiß nichts. Wärst du als Betroffener mit dieser Vorgehensweise einverstanden? Zwischenzeitlich hat deine Rechtsvertretung Unsummen gekostet. Fertig?
Zitat von DEFacToDEFacTo schrieb:ass einfach deine FALSCHEN behauptungen!
Lasse einfach deine FALSCHEN Behauptungen!


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

07.06.2017 um 14:39
@milinda
Du verdrehst hier Dinge und letztendlich ist es daher die letzte Post an Dich zumindest für heute.

Du behauptest letztendlich nun, für Dich die Befragung entscheidend wäre. Das hast Du vorher nie gesagt. Meine Ansicht ist eben, dass Ermittlungen bzgl. SP schon mit der Anfertigung des Phantombild begangen. Wenn Du behauptest, dass angeblich keine stattfanden, musst Du eben spezifizieren, was Du genau meinst.

Ohne diese Präzisierung sind Deine Behauptungen (dass keine Ermittlung stattfanden) schlicht und einfach eine Falschbehauptungen.

Und Du bezogst Dich auch ursprünglich auf Deschunty, und der schrieb nicht dass angeblich keine erfolgte, sondern angeblich unzureichend und damit hast Du Deschunty falsch wiedergegeben.

So für heute reicht es, mit Dir ist offensichtlich nicht zu diskutieren, wenn Du hier ständig Ermittlungsarbeit so auslegst, wie es Dir gerade in den Kram passt.

Das führt nur zu Endlosdiskussionen und da ist mir die Zeit zu schade.

Schönen Tag noch.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

07.06.2017 um 14:45
@milinda

mir reichts, du hast einen artikel bemüht, um dich zu rechtfertigen, darin steht eben nicht deine falsche behauptung, dass nichts unternommen wurde, und du verdrehst ständig alles.

ich bin durch mit dir in der sache!


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

07.06.2017 um 15:02
http://www.swr.de/swraktuell/rp/trier/vermissten-und-todesfall-tanja-graeff-vor-zehn-jahren-spurlos-verschwunden/-/id=1672/did=19669978/nid=1672/1oscyme/
"Was da passiert ist, werden wir nicht mehr erfahren", sagte die Mutter von Tanja Gräff, Waltraud Gräff. "Da ist irgendetwas passiert, das aus dem Ruder gelaufen ist." Sie belaste, dass die Ermittler die Leiche ihrer Tochter nicht früher gefunden haben. Dann wäre die Spurenlage eine ganz andere gewesen - und: "Man hätte mir acht Jahre Ungewissheit erspart."
Staatsanwaltschaft prüft Akten

Nach Ansicht von Anwalt Böhm wäre das möglich gewesen, wenn der Boden der Felswand damals intensiv abgesucht worden wäre. Der Fundort lag rund einen Kilometer von dem Ort entfernt, an dem Gräff zuletzt gesehen worden war. Die Polizei hatte dort per Hubschrauber gesucht: Am Boden war man nicht, das von Bäumen und Sträuchern überwucherte Gelände war nach Angaben der Ermittlungsbehörde zu Fuß nicht zugänglich gewesen. Man hätte Suchhunde einsetzen oder roden können, meinte Böhm.
ist da was neues dabei?
bisschen weniger konkrete vorwürfe hab ich gelesen.
RA böhm sagt seine meinung, vielleicht erklärt ja die polizei nochmal wieso und weshalb sie etwas tat oder nicht tat.

eventuell schreibt ja kaes zum abschluss einen real-krimi dazu?


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

07.06.2017 um 15:09
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:und letztendlich ist es daher die letzte Post an Dich zumindest für heute.
Ich habe nichts dagegen.

http://www.findet-tanjagraeff.de/zum-artikel-tanja-graeffs-mutter-erhebt-schwere-vorwuerfe-gegen-trierer-polizei-tv-vom-8-dezember/
Damit wird der Öffentlichkeit suggeriert, dass die Kritik von Waltraud Gräff und Rechtsanwalt Böhm „völlig aus der Luft“ gegriffen ist, auf emotionalen Gründen beruht und sich nicht an realen Fakten orientiert. Dies ist falsch. Es gab und gibt noch immer eine Vielzahl ungeklärter Sachverhalte zu dieser Spur
Die Staatsanwaltschaft ist nach der Strafprozessordnung bei einem Anfangsverdacht einer Straftat verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten. Sie sieht aber keine erfolgversprechenden Ansatzpunkte mehr für Ermittlungen zur Spur „Spitzbart“. Herr Böhm und ich beurteilen dies anders. Wir glauben, dass dieser Mann („Spitzbart“) Bindeglied zu dem „Unbekannten“ sein könnte, dafür gibt es viele Indizien.
Der „Unbekannte“, er soll gegen 3.50 Uhr zu dem letzten Begleiter von Tanja aggressiv gesagt haben, „he, lass Tanja in Ruhe“, wurde von den Soko/EK-Leitern von Anfang an über die Medien aufgefordert, sich zu melden. Man nimmt an, dass Tanja ihn persönlich kannte. Die Wichtigkeit seiner Identifizierung – als Zeuge, möglicherweise sogar als Täter – wurde immer hervorgehoben. Bis heute ist er nicht ermittelt, ein Phantombild gibt es nicht. Ein solches existiert allerdings seit 2007 von dem „Spitzbart“. Dieses sei angeblich veröffentlicht worden. Das trifft nicht zu.

Ich habe 2011 (!) bei internen Recherchen einen Mann festgestellt, bei dem es sich um den gesuchten „Spitzbart“ handeln könnte. Ich teilte dies dem Leiter der Ermittlungen mit.

Daraufhin wurde eine Person festgestellt, über die ich hier aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte keine Angaben machen kann.

Die nachfolgenden Ermittlungen waren völlig unzureichend. Darum habe ich mit kritischen Stellungnahmen behördenintern und bei der Staatsanwaltschaft auf Versäumnisse hingewiesen.

Erst auf diese Intervention wurde „scheibchenweise“ weiter ermittelt, mit einem nicht akzeptablen Abschluss.
Danach sind interne Spannungen aufgetreten. 2012 ging ich in Pension. 2013 hat Rechtsanwalt Böhm durch Akteneinsicht festgestellt, dass immer noch nicht alle Ansatzpunkte in dieser Spur abschließend ermittelt wurden und dass Bezüge zur „Kabinenbahnspur“ und zur „Death-Metal-Szene“ bestehen. Trotzdem wurden die Ermittlungen nun endgültig abgelehnt.
Seit nunmehr vier Jahren (!) verzögern und blockieren eine Handvoll Verantwortliche wichtige Ermittlungen in dieser Spur.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:wenn Du hier ständig Ermittlungsarbeit so auslegst, wie es Dir gerade in den Kram passt.
Überdenke bitte noch einmal deine Herangehensweise!

Aus dem Artikel geht deutlich hervor, dass erst D. den SB ausfindig machte, denn der SB war demnach seit 2007 auch gesucht, wurde aber nicht ermittelt, so mein Verständnis aus dem Artikel. Aber vll. habe ich auch einen Brett vor dem Kopf.

Nach dem Auffinden der TG wissen wir nicht, welche Zeugen nochmals befragt wurden. Was soll nach 8 Jahren in der Spur SB herauskommen, wenn sie von Anfang an nicht nachgegangen wurde? Wir wissen auch nicht, welche Spuren der RA meint, denen die STA noch nachgehen sollte.

Mein Anliegen heute war ein ganz anderes. Mir ging es um die Frage, wann Phantombilder zum Einsatz kommen sollten? Im Fall TG hätte ich eine Veröffentlichung für richtig befunden, wenn die Person nicht ausfindig gemacht werden konnte.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

07.06.2017 um 15:29
Zitat von milindamilinda schrieb:Im Fall TG hätte ich eine Veröffentlichung für richtig befunden, wenn die Person nicht ausfindig gemacht werden konnte.
wer sagt denn das man in 2007 überhaupt Probleme hatte den SB ausfindig zu machen ?

vielmehr denke ich war es zu diesem Zeitpunkt einfach nicht nötig ihn ausfindig zu machen und somit auch nicht nötig ein Phantombild zu veröffentlichen da sich erfolgversprechendere Spuren ergeben hatten.

blauer Peugeot - Luxemburg ......

ob seine Ermittlung zeitnah nötig gewesen wäre oder nicht wird sich auch nicht mehr zweifelsfrei feststellen lassen.


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Der tragische Tod von Tanja Gräff

07.06.2017 um 15:50
@milinda
Zitat von milindamilinda schrieb:Mein Anliegen heute war ein ganz anderes. Mir ging es um die Frage, wann Phantombilder zum Einsatz kommen sollten?
darüber kannst du dich z.B. hier informieren

https://dejure.org/gesetze/StPO/131b.html

§ 131b
Veröffentlichung von Abbildungen des Beschuldigten oder Zeugen



(1) Die Veröffentlichung von Abbildungen eines Beschuldigten, der einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtig ist, ist auch zulässig, wenn die Aufklärung einer Straftat, insbesondere die Feststellung der Identität eines unbekannten Täters auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre.
(2) 1Die Veröffentlichung von Abbildungen eines Zeugen und Hinweise auf das der Veröffentlichung zugrunde liegende Strafverfahren sind auch zulässig, wenn die Aufklärung einer Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere die Feststellung der Identität des Zeugen, auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. 2Die Veröffentlichung muss erkennbar machen, dass die abgebildete Person nicht Beschuldigter ist.
(3) § 131 Abs. 4 Satz 1 erster Halbsatz und Satz 2 gilt entsprechend.

https://dejure.org/gesetze/StPO/131.html


§ 131
Ausschreibung zur Festnahme




(1) Auf Grund eines Haftbefehls oder eines Unterbringungsbefehls können der Richter oder die Staatsanwaltschaft und, wenn Gefahr im Verzug ist, ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) die Ausschreibung zur Festnahme veranlassen.
(2) 1Liegen die Voraussetzungen eines Haftbefehls oder Unterbringungsbefehls vor, dessen Erlass nicht ohne Gefährdung des Fahndungserfolges abgewartet werden kann, so können die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) Maßnahmen nach Absatz 1 veranlassen, wenn dies zur vorläufigen Festnahme erforderlich ist. 2Die Entscheidung über den Erlass des Haft- oder Unterbringungsbefehls ist unverzüglich, spätestens binnen einer Woche herbeizuführen.
(3) 1Bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung können in den Fällen der Absätze 1 und 2 der Richter und die Staatsanwaltschaft auch Öffentlichkeitsfahndungen veranlassen, wenn andere Formen der Aufenthaltsermittlung erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wären. 2Unter den gleichen Voraussetzungen steht diese Befugnis bei Gefahr im Verzug und wenn der Richter oder die Staatsanwaltschaft nicht rechtzeitig erreichbar ist auch den Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. 3In den Fällen des Satzes 2 ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft unverzüglich herbeizuführen. 4Die Anordnung tritt außer Kraft, wenn diese Bestätigung nicht binnen 24 Stunden erfolgt.
(4) 1Der Beschuldigte ist möglichst genau zu bezeichnen und soweit erforderlich zu beschreiben; eine Abbildung darf beigefügt werden. 2Die Tat, derer er verdächtig ist, Ort und Zeit ihrer Begehung sowie Umstände, die für die Ergreifung von Bedeutung sein können, können angegeben werden.
(5) Die §§ 115 und 115a gelten entsprechend.



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07.06.2017 um 15:57
@242
Zitat von 242242 schrieb:wer sagt denn das man in 2007 überhaupt Probleme hatte den SB ausfindig zu machen ?
Ich bin mir mittlerweile nicht sicher, ob es Textprobleme gibt? Es steht doch im Text des D., dass der Zeuge SB nicht ermittelt werden konnte, aus welchen Gründen auch immer.
Zitat von 242242 schrieb:vielmehr denke ich war es zu diesem Zeitpunkt einfach nicht nötig ihn ausfindig zu machen und somit auch nicht nötig ein Phantombild zu veröffentlichen da sich erfolgversprechendere Spuren ergeben hatten.
Es war nötig, denn der Zeuge wurde gesucht. Dieser Zeuge wurde von mehreren Zeugen gesichtet, der nahe TG gestanden haben dürfte/soll, da er ansonsten nicht als diesen SB beschrieben worden wäre. Ist das jetzt was Neues?
Zitat von 242242 schrieb:ob seine Ermittlung zeitnah nötig gewesen wäre oder nicht wird sich auch nicht mehr zweifelsfrei feststellen lassen.
Nach 4 Jahren empfand ein Ermittler es als notwendig. Über die Zeit nach dem Auffinden der TG wissen wir noch nicht, ob diese Spur als erledigt angesehen wird.
Zitat von 242242 schrieb:Die Veröffentlichung von Abbildungen eines Zeugen und Hinweise auf das der Veröffentlichung zugrunde liegende Strafverfahren sind auch zulässig, wenn die Aufklärung einer Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere die Feststellung der Identität des Zeugen, auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. 2Die Veröffentlichung muss erkennbar machen, dass die abgebildete Person nicht Beschuldigter ist.
Danke, denn in § 131b Absatz 2 des Artikels dürfte der damalige Umstand zum Tragen kommen. Es wurde ein wichtiger Zeuge gesucht, der auf andere Weise nicht ermittelt werden konnte, jedenfalls schien es am Anfang so gewesen zu sein. D. hatte aber etwas möglich gemacht, was seine Kollegen nicht konnten - den SB zu ermitteln. Und am Anfang der Ermittlungen wäre der Zeuge auch als Zeuge u. nicht als Verdächtigter gesucht worden. In keinem XY-Beitrag war jemals die Rede von einem SB, obwohl dieser gesucht wurde. Wenn ein Zeuge so unmittelbar bei einer verschwundenen Person gestanden hat, dann ist es aus meiner Sicht sehr ungewöhnlich, wenn eine Ermittlungsbehörde dieser Spur nicht nachgeht. Das ist ja die Kritik des D. u. des RA.


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07.06.2017 um 16:10
@242
Ich möchte zum Thema zum Ende kommen. Ich habe nicht die Absicht, den Zeugen SB in den Fokus zu stellen, sondern mein Anliegen ist mehr o. weniger allgemeiner Natur. D.h. trotz der Widersprüche in seiner Vernehmung (nach 4 Jahren) wurde die Spur zu den Akten gelegt. Mir geht es darum, wann ein P.-Bild IM ALLGEMEINEN zu Rate gezogen werden sollte. Der Artikel gibt Auskunft über die Möglichkeit. Ich möchte es damit auf sich bewenden lassen. Ein Hinterfragen der Ermittlungsarbeit halte ich für wichtig, ein möglicher Ermittlungsfehler könnte enthalten sein, eine Erklärung wäre in Anbetracht des ungeklärten Todesfalles der TG aus meiner Sicht empfehlenswert, um weitere Spekulationen zur Spur SB zu beenden.


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07.06.2017 um 17:32
@milinda
Zitat von milindamilinda schrieb:Ich möchte zum Thema zum Ende kommen. Ich habe nicht die Absicht, den Zeugen SB in den Fokus zu stellen, sondern mein Anliegen ist mehr o. weniger allgemeiner Natur. D.h. trotz der Widersprüche in seiner Vernehmung (nach 4 Jahren) wurde die Spur zu den Akten gelegt. Mir geht es darum, wann ein P.-Bild IM ALLGEMEINEN zu Rate gezogen werden sollte.
Fakt ist - vom SB wurde ein Phantombild angefertigt.

vermutlich aufgrund der räumlichen sowie zeitlichen Nähe zur LTIR Sichtung , der weiteren verdeckt stehenden Person und des unangenehmen persönlichen Eindrucks vom SB (grimmig) den die Zeugen der Kripo vermittelten.

mehr gab es da zu diesem Zeitpunkt wohl nicht.

ich bezweifele das dies rechtlich für eine Öffentlichkeitsfahndung ausgereicht hätte zumal er ja auch in 2011 nachweislich OHNE eine solche ermittelt werden konnte.
Zitat von milindamilinda schrieb:Ich bin mir mittlerweile nicht sicher, ob es Textprobleme gibt? Es steht doch im Text des D., dass der Zeuge SB nicht ermittelt werden konnte, aus welchen Gründen auch immer.
wo steht in welchem Text das der SB in 2007 nicht ermittelt werden KONNTE ?
Zitat von milindamilinda schrieb:Ein Hinterfragen der Ermittlungsarbeit halte ich für wichtig, ein möglicher Ermittlungsfehler könnte enthalten sein, eine Erklärung wäre in Anbetracht des ungeklärten Todesfalles der TG aus meiner Sicht empfehlenswert, um weitere Spekulationen zur Spur SB zu beenden.
2011 wurde ein SB ermittelt

nach 4 Jahren meiner Meinung nach ein Zeitpunkt in dem man jemandem wenn er etwas damit zu tun gehabt hätte dies wohl nur noch schwerlich hätte nachweisen können.
nach so langer Zeit ist es aber auch genauso nicht mehr leicht jemanden von etwaigen Verdächtigungen glaubhaft zu befreien auch wenn er überhaupt nichts damit zu tun gehabt hätte.

Das ist für mich die Crux an der Sache und eine Stellungnahme einen Fehler betreffend würde ich von der Kripo daher nicht mehr erwarten da dies von der Öffentlichkeit nur einseitig zum Nachteil des SB wahrgenommen werden könnte.


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07.06.2017 um 18:48
Wurden eigentlich Phantombilder vom LTIR-Typen und vom Peugeotfahrer gemacht?

Nach unbestätigten Informationen kam ein Termin zwecks Erstellung eines Phantombildes zwischen dem Zeugen BZH und dem Spezialisten für Phantomzeichnungen vom LKA nie zustande .
Das verwundert schon sehr, da der Zeuge BZH im GEgensatz zu vielen anderen Zeugen wohl nicht angetrunken und zugedröhnt war, er konnte die von ihm beobachtete Person zumindest detailliert beschreiben.
Wenn wirklich kein Phantombild des Peugeotfahrers angefertigt worden wäre, dann würde das schon sehr verwundern, denn nach diesem Mann wurde zumindest anfangs sehr intensiv gesucht. Zumindest wurde das so verlautbart.


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