schluesselbund schrieb:Tatsache ist jedenfalls, wenn du tatverdächtig bist, bist du auch beschuldigt. Ohne Beschuldigung keine Tatverdächtigung. Und ohne Tatverdächtigung kein Beschuldigung. Das Wort Tatverdächtig ist ein Unding. So einfach ist das.
Zeugen sind solang Zeugen bis das Gericht die Beschuldigung der Staatsanwaltschaft einer Straftat bestätigt. Somit liegt ein Täter vor. Wird die Beschuldigung verworfen bleibt der Zeuge Zeuge.
Tatsache ist jedenfalls, wenn du tatverdächtig bist, bist du auch beschuldigt. Ohne Beschuldigung keine Tatverdächtigung. Und ohne Tatverdächtigung kein Beschuldigung. Das Wort Tatverdächtig ist ein Unding. So einfach ist das.
Zeugen sind solang Zeugen bis das Gericht die Beschuldigung der Staatsanwaltschaft einer Straftat bestätigt. Somit liegt ein Täter vor. Wird die Beschuldigung verworfen bleibt der Zeuge Zeuge.[/quote]
Verstehe ich nicht. Ist es Dir jetzt "scheiss egal", was die in dem podcast "plaudern", oder findest Du es doch "ein Unding"?!
Ich höre den Podcast von Mike Mathis öfter. Das ist einer der wenigen TrueCrime-Podcasts, wo man deutlich merkt, dass sich der Host sehr um Professionalität und Seriosität sorgt und um eine gute Zusammenarbeit mit der Polizei bemüht ist. Die Fälle sind sehr sorgfältig und gewissenhaft recherchiert, wenn es widersprüchliche Infos gibt, stellt er das auch so dar und oft verzichtet er darauf, Fälle vorzustellen, wenn er dazu kein Statement der zuständigen Ermittler bekommt.
Ich denke deshalb, dass er auch hier sehr sorgfältig auf die Wortwahl geachtet hat. Außerdem äußern sich beide Polizisten, die er interviewt genauso. Man kann sich also denke ich darauf verlassen, dass diese Wortwahl korrekt ist und nicht missbräuchlich verwendet wird.
Du kannst den Status der Personen ja gerne hier in dieser Diskussion so benennen, wie es Dir passt. Aber ich denke, dass es legitim ist, die Wortwahl, die im Podcast vom Host Mathis und von den Ermittlern verwendet wird, zu übernehmen. Auch, damit hier in der Diskussion Missverständnisse verhindert werden.
Triquetrum schrieb:Noch ein Wort zur Verjährung. Eine Person kann in diesem Fall natürlich noch in Untersuchungshaft gehen, jedoch muss dann ein Mordmerkmal vorhanden sein. Alle andere Taten sind, auch wenn man mögliche Aussetzungen der Verjährung in Betracht zieht, in diesem Fall verjährt und können somit auch nicht zu einer Inhaftierung führen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass sich bei einer neuen Beweislage, zum Beispiel durch Auffinden der Leiche und der dabei aufgefunden Spuren, durchaus die Möglichkeit bilden könnte, eben ein Mordmerkmal vor Gericht zu begründen, was die Untersuchungshaft für den Beschuldigten im Anschluss mit sich bringen würde.
Ich höre jetzt noch mal die Folgen des NDR-Podcasts zu dem Fall. Ich habe den vor Jahren gehört, deshalb ist mir nicht mehr alles genau in Erinnerung.
Aber gleich in der ersten Folge gesagt, dass alle anderen Taten außer einem Mord im Jahr 2022 verjährt sein werden und deshalb die Zeit drängt (ich glaube der Podcast ist von 2019), später wird gesagt, dass die Ermittler von einem Titschlag ausgehen.
Das sagt auch die leitende Ermittlerin im LiD-PC: die Ermittler gehen von einem Totschlag aus und sie betont, dass der, wie auch alle anderen Straftaten außer Mord, mittlerweile verjährt sind. Sie wird aber nicht müde zu betonen, dass man nach wie vor mit viel Herzblut bei dem Fall ist. Es sei halt, auch wenn keine Strafverfolgung mehr möglich ist, wichtig für die Familie Klarheit zu haben, um mit dem Fall irgendwie doch noch mal abschließen zu können und Katrin beerdigen zu können, um einen Ort der Trauer um sie zu haben.
Ist das ein Versuch, einen Täter zum Einknicken zu überreden oder ist das ernstgemeint?! Was für Indizien gibt es denn in diesem Fall, die auf einen Totschlag und nicht auf Mord schließen lassen?
Ich meine jetzt nicht Szenarien, die man sich ausdenken kann, sondern der Polizei vorliegende Anhaltspunkte, die diese Aussage rechtfertigen. Man weiß nicht unter welchen Umständen Katrin in welches Auto gestiegen ist, ob der Fahrer ein guter Bekannter oder ein völlig fremder war. Will aber wissen, was dann in diesem Auto passiert ist?! Ohne das zu wissen, kann doch niemand beurteilen, ob ein Totschlag oder ein Mord vorliegen und davon abgesehen ist das auch nicht Aufgabe der Polizei das zu unterscheiden, sondern der Richter, die den Fall später verhandeln.
Und ehrlich gesagt: wenn ich Täter wäre, fände ich das Argument auch wenig überzeugend. Selbst wenn dieser damit rechnen kann, dass er später frei gesprochen wird, würde er doch immer noch vor der Familie, dem damaligen Freundeskreis und auch seinem heutigen Umfeld gegenüber als derjenige dastehen, der ein 15-jähriges Mädchen umgebracht hat. Der Fall ist deutschlandweit bekannt, es gab die Doku, den Podcast, jetzt wieder einen Podcast und der Fall wurde 3 x bei Aktenzeichen behandelt. Das ist doch kein Fall, wo man zur Polizei geht, sein Geständnis macht, die STA auf eine Anklage verzichtet, weil Totschlag offensichtlich ist und dann kein Hahn mehr danach kräht. Wenn schon keine Verurteilung und Strafe droht, dann aber doch eben die öffentliche Schande. Wieso sollte sich dem denn jemand aussetzen wollen, wenn man ihm 25 Jahre nicht draufgekommen ist und er es offenbar auch geschafft hat, bisher mit dieser Last auf dem Gewissen zu leben.