Triquetrum schrieb:Tatverdächtig sind die Genannten mehr oder minder weiterhin, jedoch ist derzeit keiner im Status eines Beschuldigten, was zu der Möglichkeit der Aussageverweigerung führen könnte. Soll heißen, auch ein Zeuge kann tatverdächtig sein. Dies bedeutet nur, dass die Spurenlage noch nicht ausreichend ist oder wie hier bei manchen nicht ausreichend war, um diesen in den Status des Beschuldigten zu setzen oder zu belassen.
Hinzu kommt halt auch, dass die Ex-Beschuldigten nacheinander in den Fokus der Polizei und dann in den Beschuldigtenstatus gelangt sind. Es ist ja höchst unwahrscheinlich, dass die Tat von mehreren dieser Personen gemeinsam begangen wurde, also können nicht alle 5 gleichzeitig Beschuldigte sein. Mit anderen Worten: wenn einer Beschuldigter wird, bedeutet das im Umkehrschluss, dass der vormals Beschulidgte nicht mehr Beschuldigter ist. Damit jemand zum Beschulidgten wird, bedarf er eines konkreteren Tatverdachts.
schluesselbund schrieb:Dieser Ralf war ja erst seit kurzem bekannt. wie er da schon zum Tatverdächtigen wird erschliesst sich mir nicht. Was mir auch nicht klar ist, welcher Tat er verdächtig ist. Kann es sein dass sich Frau Rödel in ihrer Aussprach vertan hat? Weiter gilt für mich auch:
"Schon" ist gut. Wir haben 2026 und Ralf wurde 2018 von dem anonoymen Anrufer benannt, also vor ca. 7 Jahren. Die Tatsache, dass er sich bis 2018 nicht selbts als Zeuge gemeldet hat, wirft bei der Polizei natürlich Fragen auf und die werden ihn entsprechend befragt haben. Es reicht doch, dass seine Einlassungen und Begründungen dazu wenig glaubhaft erschienen. Und entsprechend intensiv werden wie weiter in seine Richtung ermittelt haben. Wir wissen ja z.B. dass seine Ex-Frau, die damals zu Besuch bei ihm gewesen ist, zu dem Tag befragt wurde um festzustellen, ob er ein Alibi hat. Ich denke, dass auch weiter Personen aus seinem Umfeld und natürlich er selber befragt wurden.
Insofern können wir eben nicht wissen, wodurch konkret er zum "Tatverdächtigen" wurde (ich bin nicht sicher, ob er irgendwo auch als "Beschuldigter" benannt wurde), aber er wird mehr sein als die bloße Tatsache, dass er sich nicht aus eigenen Stücken als Zeuge gemeldet hat und er kein Alibi hat.