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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

53.525 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Polizei, Unfall, Model ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

27.02.2013 um 17:33
ich klinke mich erst wieder aktiv in den Thread ein wenns was neues von offizieller Seite gibt. Viel Spaß weiterhin an alle Hobby Detektive :D

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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

27.02.2013 um 17:34
@ayAshi
Dann erst im Juni wieder ,bis denne.


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

27.02.2013 um 17:35
Mal sehen ob er dem Druck denn standhält? Is ja noch nicht raus ob er so hart ist wie er tut.


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

27.02.2013 um 17:36
@ayAshi
wieso tut er denn hart? Was meinst Du denn?


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

27.02.2013 um 17:40
@Tussinelda
Ich kann mir nicht vorstellen das jemand so eine Sache einfach so wegsteckt, es könnte durchaus ein immenser psyschischer Druck sein dem er da ausgesetzt ist. Vielleicht bringt ihn das ja schon vor dem Gerichtstermin zu Fall.


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

27.02.2013 um 17:40
@Luminarah
Zitat von LuminarahLuminarah schrieb:Das fällt dann leider aber nicht in Notwehr sondern in Totschlag,wenn es'schiefgeht. Und hier ist es schiefgegangen. Notwehr beinhaltet einen gegenwärtigen Angriff, hier wäre zumindest ein Warnschuss und weiteres Zuwarten zumutbar gewesen.
Warum?

Notwehr

Die Notwehr ist ein strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund und bezeichnet die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, die zu Angriff und Abwehr führen, insbesondere durch Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen.

Stehen dem Angegriffenen mehrere Mittel zur Auswahl, ist das mildeste zu wählen, sofern damit der Angriff ebenso wirksam abgewehrt werden kann. Der Angegriffene darf dabei grundsätzlich das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt; er ist nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist.

Sofern sich ein Verteidiger in Notwehr mit einer Schusswaffe und mit einem tödlichen Schuss verteidigt, hat er vorher die Anwendung der Schusswaffe anzudrohen und einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz zu versuchen.

Nicht nur Leib und Leben, sondern z.B. auch das Eigentum, die Ehre, der Besitz, die Intimsphäre und das Hausrecht dürfen notfalls mit scharfen Mitteln verteidigt werden, wenn es sich bei dem Angriff nicht um eine Bagatelle handelt.

Auch bei der irrigen Annahme eines unmittelbar bevorstehenden Angriffs darf der Täter aber nicht mehr als der in wirklicher Notwehr Handelnde tun.
Der Irrtum über die rechtlichen Voraussetzungen der Notwehr, also beispielsweise über die Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung, wird bei Vermeidbarkeit des Irrtums - was in aller Regel der Fall ist - nur strafmildernd berücksichtigt.
http://www.rechtslexikon-online.de/Notwehr.html (Archiv-Version vom 06.01.2012)

OK ist deutsches Recht.

Evtl. ist die Notwehrsache in Afrika ja ähnlich geregelt wie in den USA, da wäre dann das Notwehrrecht gegenüber Einbrechern kaum zu überschreiten, es ist dort doch stark ausgeweitet.


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

27.02.2013 um 17:42
@ayAshi
Ich kann mir nicht vorstellen das jemand so eine Sache einfach so wegsteckt, es könnte durchaus ein immenser psyschischer Druck sein dem er ausgesetzt ist. Vielleicht bringt ihn das ja schon vor dem Gerichtstermin zu Fall.
Egal ob er mit Absicht oder ohne Absicht getötet hat ist ein solcher Zusammenbruch möglich, oder nicht?


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

27.02.2013 um 17:46
@ayAshi
ich hoffe nicht, dass er sich etwas antut.......das würden zwar dann bestimmt viele als Schuldeingeständnis sehen, schätze ich, aber es reicht ein toter junger Mensch


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

27.02.2013 um 17:55
@Tussinelda

Vielleicht gesteht er ja auch ..Ein cleverer Ermittler könnte bluffen und ihn in die Enge treiben ;)


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

27.02.2013 um 18:02
@ayAshi
das denke ich nicht, dass das passiert, erstens fehlen bisher die cleveren Ermittler :D und zweitens würde er das wohl nur dann tun, wenn es ihm Strafmaßtechnisch etwas bringt, aber da will er natürlich, dass es auf höchstens fahrlässige Tötung hinausläuft


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

27.02.2013 um 18:02
hallo erstmal,

lese hier schon länger interessiert mit

hier ist zwar kein juristisches seminar aber gewisse grundlegende juristische basics sollten schon auseinander gehalten werden

der entscheidende punkt ist ob die anklage dem angeklagten seine einlassung widerlegen kann daß er nicht auf das opfer sondern auf einen einbrecher schiessen wollte

wollte er auf einen einbrecher schiessen, trifft aber das opfer, liegt eindeutig nur fahrlässige, aber keinesfall vorsätzliche tötung vor. das ist juristisch unstreitig, auch wenn es hier viele nicht " glauben " wollen

diese unstreitig fahrlässige tötung könnte sogar durch notwehr § 32 stgb gerechtfertigt sein

da kein einbrecher da war, sondern der angeklagte sich das nur einbildete, liegt keine echte notwehr vor, sondern lediglich putative notwehr

putativnotwehr von lat. putare " glauben " ist ein rechtsbegriff aus dem strafrecht . wie der begriff sagt, liegt hier gerade kein angriff und keine keine notwehr vor sondern wird nur geglaubt und vermutet.

der täter geht lediglich irrig davon aus, daß die tatsächlichen voraussetzungen der notwehr bei dem vermeintlichen angriff gegeben seien. er glaubt es also nur

bei putativnotwehr liegt also keine notwehr vor und auch kein angriff. es genügt, daß er nur geglaubt und vermutet wird. was hiezu von @ luminarah vorgetragen wurde, mag sein persönliches " ich glaube, ich meine und ich wünsche mir " sein, ist aber juristisch gesehen eindeutig falsch

natürlich ist auch in deutschland gemäß der bestehenden rechtslage einem hausbesitzer erlaubt, sich gegen einen rechswidrig eingedrungenen einbrecher in notwehr zu wehren

natürlich ist auch in deutschland unter umständen sogar der gebrauch einer schusswaffe erlaubt. zur abwehr und verteidigung eines angriffs. der angriff ist das eindringen ins haus. auch das wird hier in reiner unkenntnis der eindeutigen rechtslage nicht " geglaubt"

und wenn sich jemand mit der schusswaffe in notwehr wehren darf, darf er es selbstverständlich auch in angenommener also putativer notwehr. auch das ist juristisch unsreitig, auch wenn es hier viele nicht " glauben " wollen


jüngstes beispiel auf der grundlage putativer notwehr ist der freispruch eines rocker-mitglieds im jahre 2011 vom vorwurf der tötung eines sek- polizisten durch den bundesgerichtshof

der polizist wurde im rahmen eines sek-einsatzes in rheinland-pfalz durch eine geschlossene Glastür in der wohnung des schützen von demselben ohne gültigen waffenschein mit drei kugeln erschossen.

die polizei hatte die wohnung auf grundlage eines rechtmässigen durchsuchungsbeschlusses gestürmt

der schütze gab an, von einem überfall feindlicher rocker ausgegangen zu sein und geglaubt, auf einen rocker zu schiessen, wärend er den sek-beamten tödlich getroffen hat.

er wurde nicht etwa wegen der angeklagten und eindeutig fahrlässiger tötung belangt, sondern bezüglich der tödlichen schüsse F R E I gesprochen. auch das mögen viele hier wieder nicht " glauben ", ist aber so

es lag also kein rechtswidriger angriff vor, keine notwehr, sondern der täter hat ihn nur fälslicherweise vermutet

der rechtsunkundige spassvogel und amateur-juristler hier im thread @ luminarah darf dazu natürlich wieder seine erheiternden sinnfreien joke- Kommentare abgeben " schiesswütige rambos führen ihre knarre gassi " ,

das ändert aber nichts an der bestehenden rechslage und dem frei spruch durch das höchste deutsche gericht


und genau das kann mit pistorius auch passieren...freispruch


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

27.02.2013 um 18:06
@LarsWienand
stimmt das S.A. Gesetz denn 100% mit dem deutschen Gesetz überein?


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

27.02.2013 um 18:08
@Tussinelda
@LarsWienand
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:stimmt das S.A. Gesetz denn 100% mit dem deutschen Gesetz überein?
eben nicht


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

27.02.2013 um 18:09
@LarsWienand

Danke erst einmal für die schnelle Einführung ;) in die Wirren von Mord, Totschlag, fahrlässiger Tötung, dem Glauben des Angeklagten und der Poster hier :)

In SA könnte eventuell noch hinzu kommen, dass die Notwehrlage erweitert wird ähnlich wie in USA?


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

27.02.2013 um 18:15
@LarsWienand
Sehr schön ausgeführt. All das wäre aber nur dann uneingeschränkt anwendbar, wenn Herr Pistorius seine Freundin in seiner Villa z. B. am Starnberger See erschossen hätte.


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

27.02.2013 um 18:15
@Solosolistin
ja, ist ähnlich wie in den USA sagen die
http://www.telegraph.co.uk/news/worldnews/africaandindianocean/southafrica/9871195/Oscar-Pistorius-murder-charge-South-African-self-defence-law.html

und das liest sich anders
http://www.iss.co.za/pubs/CrimeQ/No.8/duPlessis.htm (Archiv-Version vom 15.01.2012)


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

27.02.2013 um 18:21
So auf die schnelle gelesen ist unserem Recht sehr ähnlich, ich kann allerdings bis jetzt noch nichts über die evtl. erweiterte Notwehrlage (ähnlich den USA) lesen.


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

27.02.2013 um 18:24
@Solosolistin
also es sieht so aus, als ob Selbstverteidigung oder "private defense" dann doch limitiert ist:
Exceeding the limits of private defence
If X is attacked by Y but in retaliating exceeds the limits of private defence (e.g. because he causes the attacker more harm or injury than is justified by the attack) he himself becomes an attacker and acts unlawfully. Whether he is then guilty of a crime such as murder, assault or culpable homicide will depend on his culpability – in other words, his possible intention or negligence.
http://www.law24.com/index.php?option=com_fastcontent&view=layman&Itemid=168&domid=slucb/9kmdb/9seeb/h6mfb/cg1rb (Archiv-Version vom 07.04.2013)


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

27.02.2013 um 18:27
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Whether he is then guilty of a crime such as murder, assault or culpable homicide will depend on his culpability – in other words, his possible intention or negligence.
Also alles beim Alten - es steht und fällt mit der Glaubwürdigkeit der Geschichte, die er vor Gericht aufgetischt hat... so oder so wird es aber auf jeden Fall zu einer Verurteilung und KEINEM Freispruch dann kommen, denn der fahrlässigen Tötung hat er sich in jedem Fall schuldig gemacht und darauf hat ja auch die Verteidigung plädiert und nicht auf Freispruch.


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Oscar Pistorius, das Model, der Valentinstag und das war dann Notwehr

27.02.2013 um 18:34
diegraefin schrieb:
Whether he is then guilty of a crime such as murder, assault or culpable homicide will depend on his culpability – in other words, his possible intention or negligence.


Also alles beim Alten - es steht und fällt mit der Glaubwürdigkeit der Geschichte, die er vor Gericht aufgetischt hat... so oder so wird es aber auf jeden Fall zu einer Verurteilung und KEINEM Freispruch dann kommen, denn der fahrlässigen Tötung hat er sich in jedem Fall schuldig gemacht und darauf hat ja auch die Verteidigung plädiert und nicht auf Freispruch.
Die Geschichte steht und fällt also mit den Beweisen, welche die Anklage vorzubringen vermag.


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