@DerMüller71 In der Studie werden Falschbeschuldigungen gesondert genannt, das ist nämlich auch eine Straftat. Es sind 3 von 100, die in den ersten Stadien der Ermittlung aufgedeckt wurden.
Man kann jetzt nicht einfach den Spieß umdrehen und behaupten, dass alle eingestellten Verfahren und Freisprüche auf Falschbeschuldigungen zurückgehen. Das wäre widerum eine Vorverurteilung derer, die erfolglos Anzeige erstattet haben.
Eine Falschbeschuldigung ist eine vorsätzliche Tat. Man kann aber nicht verlangen, dass ein Opfer nur Anzeige erstattet, wenn es den Täter, die Tat und die Beweise gerichtsvertig vorlegen kann. Das ist der Job der Polizei und Staatsanwaltschaft.
Wenn eine Frau im dunklen Park überfallen wurde, kann sie den Täter möglicherweise falsch identifizieren, ohne das zu beabsichtigen. Oder der Täter kann ein Alibi vorweisen, obwohl er die Tat begangen hat. Oder es kann nicht nachgewiesen werden, dass dieser Mann die Tat begangen hat, weil die Spurenlage dünn ist. Oder es steht Aussage gegen Aussage.... und so weiter.
Außerdem darf man nicht vergessen, dass immer noch sehr viele (auch gravierende) Fälle nicht zur Anzeige kommen. Denen und den angezeigten zusammen gegenüber sind die beabsichtigten Falschbeschuldigungen vermutlich, auch wenn diese Studie nicht exakt sein sollte, sehr wenige.
Was die Schwere der Tat (Beschuldigung) nicht mindert, aber der Panik, dass man jederzeit böswillig beschuldigt werden könnte, vielleicht etwas entgegen wirken kann.
Ich habe zuvor schon geschrieben, dass nach dem Kachelmann-Prozess auch klar geworden ist, welches Risiko man mit Lügen eingeht.