Durchfall schrieb:Wenn eine Frau behauptet sexuel belästigt worden zu sein, dann sollte man das erstmal in Frage stellen.
Dann muss sie das akribisch beweisen.
Sagst Du das auch, wenn sie Sylvester von Nordafrikanern am Bahnhof belästigt wurde?
Wie soll sie das "akribisch beweisen"?
Der Beweis liegt bei Polizei und Staatsanwaltschaft, nicht beim Opfer.
schtabea schrieb:Der Prozentsatz von Falschbeschuldigungen bei Vergewaltigungsanzeigen in Deutschland beträgt ca. 3 - 77% .
Quatsch. 77% würde bedeuten, das jeder einzelne nicht verurteilte Verdächtige bewusst falsch verdächtigt wurde und wir wissen alle, dass das Unfug ist. Das heißt, man muss richtig formulieren: Der Prozentsatz liegt
möglicherweise über 3%, ist aber nicht nachgewiesen.
schtabea schrieb:Alicet schrieb:
Dann muss ich aber konstatieren, dass ich genau diese Vorgehensweise das auch bei anderen Begrifflichkeiten anwende, also, dass ich nicht aus einem "aus Mangel an Beweisen eingestellt" ein "falschbeschuldigt" stricke.
Selbstverständlich.
Dann sind es also auf gar keine Fall 77%. Warum wirft man dann die bewusst verzerrende Zahl in den Raum?
DerMüller71 schrieb:die Dunkelziffer kann höher liegen
Ja, und zwar auf allen Seiten.
Die Frage ist: Wie hoch die Dunkelziffer-Zahl der Falschbeschuldigungen im Vergleich zur Dunkelziffer-Zahl der Taten? Wollen wir raten?
DerMüller71 schrieb:aus den Zahlen dieser Studie geht nur hervor, dass die Zahl der Falschbeschuldigungen irgendwo zwischen 4% und 77% liegt.
Aus den Zahlen der Studie gehen 3% nachgewiesene Falschbeschuldigungen hervor: 3 von 100 Anzeigen. Umgekehrt könnte man argumentieren, dass von allen Anzeigen 23 bis 97 berechtigt waren. Ich sehe trotz allem einen enormen quantitativen Unterschied.
DerMüller71 schrieb:aus den Zahlen dieser Studie geht nur hervor, dass die Zahl der Falschbeschuldigungen irgendwo zwischen 4% und 77% liegt. Die Zahl der "echten" Vergewaltigungen irgendwo zwischen 96% und 23%.
"Echte" Vergewaltigungen? Manchmal sagen Gänsefüßchen mehr als das, was zwischen ihnen steht.
;)DerMüller71 schrieb: Hilft natürlich nicht besonders viel
DerMüller71 schrieb:Es gab 23 Verurteilungen. Die restlichen 77% sind in der Schwebe.
DerMüller71 schrieb:Man kann viel vermuten und spekulieren
Darum nochmals der Hinweis: Ich kenne kaum eine Frau, die nicht schon ernsthafte sexuelle Belästigungen erlebt hat (Grapschen, Entblößen, Masturbieren, ungewolltes Küssen, ...), aber kaum eine, die darum Anzeige erstattet hat.
Vergewaltigungen eher, aber selbst da haben einige Angst vor der Tortur der Befragung, Untersuchung und des Gerichtsverfahrens. So wie das ablief, war es jedenfalls für die Kollegin (nicht die Miniausgabe von Lara Croft, sondern die andere, die körperlich eher das Gegenteil ist) nicht hilfreich nach der versuchten Vergewaltigung unter Mordandrohung.
Sie hätte gewollt, dass der Mann seinen Fehler ernsthaft einsieht und irgendwie sicher gestellt wird, dass er es nie wieder versucht (und dann vielleicht umso brutaler vorgeht und die Morddrohung wahr macht, damit er nicht identifiziert werden kann). Das kann aber kein Gerichtsverfahren leisten.
Sie würde in jedem Fall wieder Anzeige erstatten... aber nicht für sich, sondern damit andere vielleicht geschützt sind (wenigstens für eine Zeit, und weil manche Täter doch einsichtig sind).
#metoo kann die Hemmschwelle herabsetzen, Leute in der Öffentlichkeit zu denunzieren, gerade weil der Weg über die Anzeige sinnlos erscheinen mag. Aber dazu habe ich heute schon mal geschrieben: Auch Twitter ist kein rechtsfreier Raum. Jeder, der andere fälschlich beschuldigt, muss damit rechnen, eine Anzeige dafür zu kassieren.