Tussinelda
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Was denkt ihr über Transgender?
um 09:12das steht doch im Artikelsooma schrieb:Und welche sollen das sein? Liegt das "im.Ermessem"?
Die Nachweisführung in Bezug auf solche inneren Tatsachen ist heikel, aber für die rechtsanwenderische Praxis nichts Ungewöhnliches. Nichts anderes geschieht überall dort, wo Behörden oder Gerichte feststellen müssen, ob eine Person vorsätzlich oder einem – für die Strafzumessung relevanten – Motiv gehandelt hat. Auch hier werden neben den Angaben der betreffenden Person selbst vor allem äußere Umstände herangezogen. Aus ihnen wird auf das (Nicht-) Vorliegen der inneren Tatsachen geschlossen. Dabei können auch Anhaltspunkte aus der Vergangenheit herangezogen werden.Quelle: s.o.
Bei Liebich folgt schon aus seinen in der Vergangenheit erfolgten Äußerungen, dass es ihm um die Verächtlichmachung von SBGG und dessen Zielgruppe geht.
Legt man diese Maßstäbe zugrunde, so wird klar, dass Vorname und Geschlechtseintrag im Falle Liebichs gar nicht erst hätten geändert werden dürfen.