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Was denkt ihr über Transgender?

3.754 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frauen, Frau, Mann ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Was denkt ihr über Transgender?

um 09:12
Zitat von soomasooma schrieb:Und welche sollen das sein? Liegt das "im.Ermessem"?
das steht doch im Artikel
Die Nachweisführung in Bezug auf solche inneren Tatsachen ist heikel, aber für die rechtsanwenderische Praxis nichts Ungewöhnliches. Nichts anderes geschieht überall dort, wo Behörden oder Gerichte feststellen müssen, ob eine Person vorsätzlich oder einem – für die Strafzumessung relevanten – Motiv gehandelt hat. Auch hier werden neben den Angaben der betreffenden Person selbst vor allem äußere Umstände herangezogen. Aus ihnen wird auf das (Nicht-) Vorliegen der inneren Tatsachen geschlossen. Dabei können auch Anhaltspunkte aus der Vergangenheit herangezogen werden.

Bei Liebich folgt schon aus seinen in der Vergangenheit erfolgten Äußerungen, dass es ihm um die Verächtlichmachung von SBGG und dessen Zielgruppe geht.

Legt man diese Maßstäbe zugrunde, so wird klar, dass Vorname und Geschlechtseintrag im Falle Liebichs gar nicht erst hätten geändert werden dürfen.
Quelle: s.o.


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um 09:17
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Bei Liebich folgt schon aus seinen in der Vergangenheit erfolgten Äußerungen, dass es ihm um die Verächtlichmachung von SBGG und dessen Zielgruppe geht.

Legt man diese Maßstäbe zugrunde, so wird klar, dass Vorname und Geschlechtseintrag im Falle Liebichs gar nicht erst hätten geändert werden dürfen.
Also bedeutet das das man seine meinung in dieser hinsicht nicht ändern kann?


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um 09:21
@Tussinelda
Gibt es Beispiele wo die Vergangenheit eines Transmenschen es verhindert, daß er seine Identität selbst bestimmt?


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Was denkt ihr über Transgender?

um 09:40
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das steht doch im Artikel
Viele latent Schwule sind homophob, weil sie sich ihre sexuelle Orientierung nicht eingestehen wollen.

Davon abgesehen bitte folgendes nicht vergessen:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb am 20.08.2025:deshalb gibt es ja das Selbstbestimmungsgesetz, weil die Person das SELBST bestimmt. Da gibt es nix drüber zu diskutieren, ab wann wer warum trans* ist oder nicht.
Deine Doppelmoral ist unerträglich, da könnte ich echt fast kotzen.


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um 10:19
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Deine Doppelmoral ist unerträglich, da könnte ich echt fast kotzen.
Naja , das SBGG bei uns D läuft allerdings auf eine eindeutige Regelung hinaus. , nämlich das dieses Gesetz trans- , inter- und nichtbinären Personen erlaubt , ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern zu lassen.
Was das Gesetz allerdings nicht erlaubt , ist die Tatsache , das diese Trans*personen überall und in jeder Einrichtung einfach selbst bestimmen können und dürfen , das es umgesetzt und auch angewandt wird .
Denn über diesem Gesetz steht wohl das Hausrecht und die Teilnahme an verschiedenen Sportereignissen.
Und dies ist auch gut und richtig so. Denn es kann doch wohl nicht angehen , das Trans*person XY einfach selbst bestimmt , das sie z. B das Recht hat , im olympischen Hammerwurf der Frauen an den Start gehen zu dürfen.


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um 10:24
@RomanTisch
Das problem mit dem transgender begeiff ist das dieser so schwammig ist das es auf ca 90% ser menschen zutrifft. Darauf eine regelung aufzubauen is schwer.


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um 10:24
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Naja , das SBGG bei uns D läuft allerdings auf eine eindeutige Regelung hinaus. , nämlich das dieses Gesetz trans- , inter- und nichtbinären Personen erlaubt , ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern zu lassen.
Wenn eine Behörde allerdings den Eintrag verweigern kann weil die reine Selbstbestimmung eben nicht ausreicht, dann ist es Defacto ein Fremdbestimmungsgesetz. Selbst im Falle das man den Eintrag bekommt, wurde fremdbestimmt das dies geschieht. Die reine Selbstbestimmung reicht nicht aus, sie ist an Bedingungen geknüpft.


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um 10:31
Zitat von interrodingsinterrodings schrieb:Das problem mit dem transgender begeiff ist das dieser so schwammig ist das es auf ca 90% ser menschen zutrifft. Darauf eine regelung aufzubauen is schwer.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Wenn eine Behörde allerdings den Eintrag verweigern kann weil die reine Selbstbestimmung eben nicht ausreicht, dann ist es Defacto ein Fremdbestimmungsgesetz. Selbst im Falle das man den Eintrag bekommt, wurde fremdbestimmt das dies geschieht. Die reine Selbstbestimmung reicht nicht aus, sie ist an Bedingungen geknüpft.
Es gibt , wie fast bei allen Gesetzen hier bei uns in D in der Regel immer Ausnahmen und Abweichungen .

Wer kennt es nicht ?

Gesetz XY § so und so

Absatz so und so

Absatz so und so


und so weiter.

Warum sollte das SBGG also davon abweichen ? Da würde es einer Gesetzesänderung im Bundestag bedürfen. Ob es soweit kommt aufgrund der Umverteilung der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nach Ablösung der Ampel ? Ob da ein ideologischer Kurswechsel stattfindet ? schwierig bis keine Ahnung , da wohl die EU mitmischt.


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um 10:32
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Die reine Selbstbestimmung reicht nicht aus, sie ist an Bedingungen geknüpft.
Liest sich eher so als ob es an das empfindet der behörden geknüpft ist... vorher war es wenigstens halbwegs objektiv...


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um 10:36
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Warum sollte das SBGG also davon abweichen ?
Wegen seinem Namen, oder man benennt es um.


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um 10:41
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Wegen seinem Namen, oder man benennt es um.
Ich glaube , es geht mehr um den Inhalt in diesem Gesetz , mit dem man sich auseinandersetzen muss als um den Namen .
Aber , wie wäre dein Name wenn man es umändern könnte ? Wie würdest du also das Gesetz benennen ?
Darüber habe ich selbst noch nie nachgedacht, wäre aber vllt eine Idee.


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um 10:48
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Aber , wie wäre dein Name wenn man es umändern könnte ? Wie würdest du also das Gesetz benennen ?
Ah, habe es gerade erst gelesen , Fremdbestimmungsgesetz würde @behind_eyes es bezeichnen.


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um 10:48
Zitat von interrodingsinterrodings schrieb:Also bedeutet das das man seine meinung in dieser hinsicht nicht ändern kann?
nein, das bedeutet es nicht.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Gibt es Beispiele wo die Vergangenheit eines Transmenschen es verhindert, daß er seine Identität selbst bestimmt?
nein, wieso? Wie kommt man auf eine solche Frage?

Es geht um möglichen Missbrauch, wo sich hier ja seitenlang darüber moniert wurde, dass jeder das Gesetz missbrauchen kann OHNE dass dies zu verhindern wäre usw. Ein Missbrauch kann aber verhindert werden, bzw. bei Verdacht des Missbrauchs kann der Antrag abgelehnt werden. Im Falle Liebich deutet ja nicht wenig darauf hin, das es missbräuchlich genutzt wird. Also hätte man den Antrag ablehnen können.
Zitat von ArrakaiArrakai schrieb:Deine Doppelmoral ist unerträglich, da könnte ich echt fast kotzen.
das ist keine Doppelmoral, da gibt es nix zu diskutieren. Ich wiederhole mich gerne, wer trans* ist begeht keinen Missbrauch. Ich habe aufgezeigt - und übrigens von vorne herein gesagt, dass Liebich nur provoziert - dass es Möglichkeiten gibt, Missbrauch zu verhindern. Was aber nix an der Aussage ändert, dass jeder seine Geschlechtsidentität selbst bestimmt und es da nix zu diskutieren gibt. Liebich bestimmt ja trotzdem seine Geschlechtsidentität selbst, bei ihm (Einzelfall) kann man nur getrost davon ausgehen, dass er da:
(2) Die Person hat mit ihrer Erklärung zu versichern, dass
1.
der gewählte Geschlechtseintrag beziehungsweise die Streichung des Geschlechtseintrags ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht,
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sbgg/__2.html

gelogen hat. Warum lässt sich aus seinen Äusserungen vor und nach der Änderung ableiten.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Wenn eine Behörde allerdings den Eintrag verweigern kann weil die reine Selbstbestimmung eben nicht ausreicht, dann ist es Defacto ein Fremdbestimmungsgesetz.
das stimmt so nicht. Die Ablehnung funktioniert ja über das Personenstandgesetz.


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um 10:49
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Ich glaube , es geht mehr um den Inhalt in diesem Gesetz , mit dem man sich auseinandersetzen muss als um den Namen .
Aber , wie wäre dein Name wenn man es umändern könnte ? Wie würdest du also das Gesetz benennen ?
Darüber habe ich selbst noch nie nachgedacht, wäre aber vllt eine Idee.
Fremdbestimmungsgesetz.


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um 10:50
Zitat von RomanTischRomanTisch schrieb:Ah, habe es gerade erst gelesen , Fremdbestimmungsgesetz würde @behind_eyes es bezeichnen.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Fremdbestimmungsgesetz.
Habe es leider zu spät entdeckt.


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um 10:53
@RomanTisch
Ja, scheinbar hat das letzte Wort über dein Begehren deine Geschlechtsidentität offiziell auszuleben eine Behörde. Das Gesetz wird also umgangssprachlich in einen Kontext gerückt, der nur plakativ behauptet, man könne seine Geschlechtsidentität alleine durch Selbstbestimmung offiziell ausleben.


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um 10:54
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Im Falle Liebich deutet ja nicht wenig darauf hin, das es missbräuchlich genutzt wird. Also hätte man den Antrag ablehnen können.
Da gibt es einige personen wo vieles darauf hinweist. Wurde bisher aber alles verteidigt.


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um 10:57
Zitat von interrodingsinterrodings schrieb:Da gibt es einige personen wo vieles darauf hinweist. Wurde bisher aber alles verteidigt.
also ich kenne jetzt sonst keinen bekennenden NeoNazi, der sich öffentlich trans*feindlich äussert, sich lustig macht und sagt, dass er das ganze System "fickt", Du?


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um 10:59
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:also ich kenne jetzt sonst keinen bekennenden NeoNazi, der sich öffentlich trans*feindlich äussert, sich lustig macht und sagt, dass er das ganze System "fickt", Du?
Und? Es gab früher sogar führende original nazis welche homosexuel waren.

Aber so wie du es sagst ist es halt wieder eine Gesinnungsauswahl.


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um 11:00
Zitat von interrodingsinterrodings schrieb:Und? Es gab früher sogar führende original nazis welche homosexuel waren.
und? Hat jetzt was mit irgendwas zu tun?
Zitat von interrodingsinterrodings schrieb:Aber so wie du es sagst ist es halt wieder eine Gesinnungsauswahl.
weil ich die Fakten aufzähle? Alles klar.


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