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Minijobs!

71 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Minijobs!

10.04.2018 um 21:10
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Welche Absicherungen meinst Du?
Krankenversicherung wird vom Jobcenter bezahlt und man ist nicht die Rentenversicherung wird auch nicht bezahlt!

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Minijobs!

10.04.2018 um 21:13
Zitat von josie321josie321 schrieb:Krankenversicherung wird vom Jobcenter bezahlt
Nur falls man Transferleistungen bezieht. Ansonsten ist man über seinen Hauptjob KV versichert.
Zitat von josie321josie321 schrieb:und man ist nicht die Rentenversicherung wird auch nicht bezahlt
Das sehe ich etwas anders:
Die Rentenversicherungspflicht bei Minijobs


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Minijobs!

10.04.2018 um 21:20
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Nur falls man Transferleistungen bezieht. Ansonsten ist man über seinen Hauptjob KV versichert.
Ja,das ist eh klar,ich meinte wenn man nur einen Minijob macht und zusätzliche Leistungen bekommt vom Jobcenter!
Zitat von HawksterHawkster schrieb:Das sehe ich etwas anders:
Die Rentenversicherungspflicht bei Minijobs
Achso,das habe ich nicht gewußt,ich wußte nur,daß der AG was an die Knappschaft zahlen muß!


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Minijobs!

10.04.2018 um 22:59
Also ich bin "nur" Hausfrau und bin geringfügig beschäftigt in meinem erlernten Beruf, mit realistischem Gehalt, Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Mein AG führt eine Mitarbeiterakte, wie für alle anderen auch, egal in welchem Umfang.

Für mich ist das die einzige mögliche und faire Art, einerseits mir was dazuzuverdienen und nicht ganz aus dem Arbeitsleben rauszufallen, bis meine Familie (greise Eltern, Schulkind) meine Hilfe nicht mehr brauchen.
Einen versicherungspflichtigen Job zu finden in Teilzeit, der sich mit meinen Aufgaben zu Hause vereinbaren lässt, ist schlicht unmöglich, weil von Teilzeitkräften in meinem Beruf Flexibilität verlangt wird..
Zudem ist unser Steuersystem so freundlich, dass bei einem Angestellten mit Steuerklasse 5 und niedrigem Gehalt umgerechnet (mit kräftiger Nachzahlung durch den Hauptverdiener mit SK 3) nicht viel mehr, wie ein gerinfügiges Gehalt rausspringt. Dafür hätte ich aber den Stress mit der Urlaubsplanung, muss ggf. ne extra Kinderbetreuung organisieren etcpp.
So arbeite ich easy mit eigener Zeiteinteilung und hab ein Zubrot für die Familienkasse.

Ich bin unbedingt dafür, die Minijobs zu belassen, die Geringfügigkeitsgrenze mal wieder anzuheben, aber eben den Missbrauch zu verhindern!


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Minijobs!

11.04.2018 um 14:04
Zitat von TatzFatalTatzFatal schrieb:Mitnichten ist das so.
Den passenden Link hatte ich gepostet.


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Minijobs!

11.04.2018 um 14:54
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Den passenden Link hatte ich gepostet.
Nein, da geht's nur um Haushaltshilfen, sprich nur um eine Person die nicht in einem Unternehmen tätig ist. Es ist anders als bei Unternehmen mit mehreren Angestellten, wenn auch privat Angestellte in einem ordentlichen Arbeitsverhältnis besser aufgehoben sind.


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Minijobs!

11.04.2018 um 15:01
Zitat von TatzFatalTatzFatal schrieb:Nein, da geht's nur um Haushaltshilfen,
nein, das macht nur den Unterschied daß man die Dienste der minjob Zentrale nutzen kann als LB, auf die AN Rechte hat das keinen Einfluß.
Es wird btw. dort auch gezeigt wie man eine Betriebsnummer beantragt...
Ihre Haushaltshilfe ist arbeitsrechtlich in fast allen Bereichen einem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer gleichgestellt. Somit dürfen Sie Ihren Minijobber nicht schlechter behandeln als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer.

Ihr Minijobber hat Anspruch auf Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Krankheit des Kindes, Mutterschaft und Arbeitsausfall an Feiertagen
sowie auf Erholungsurlaub.
Auch für Minijobber gilt der Mindestlohn
Kinder, Jugendliche und schwerbehinderte Minijobber sind arbeitsrechtlich besonders geschützt.
Auf Verlangen müssen Sie Ihrem Minijobber ein Arbeitszeugnis ausstellen.

Ihr Minijobber hat Anspruch auf einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen.

Gut zu wissen

Sie sind in der Arbeitgeberversicherung der Knappschaft grundsätzlich umlagepflichtig. Diese erstattet Ihnen Ihre Aufwendungen bei einer Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Mutterschaft Ihrer Haushaltshilfe.
Also alles incl. BG drin, oder welche Unterschiede siehst du zu den Rechten gegenüber einem gewerblichen AG?


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Minijobs!

11.04.2018 um 15:02
Zitat von TatzFatalTatzFatal schrieb:da geht's nur um Haushaltshilfen
Ja. Davon sprach ich. Haushaltsnahe Dienstleistungen.


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Minijobs!

11.04.2018 um 16:22
Zitat von d.fensed.fense schrieb:nein, das macht nur den Unterschied daß man die Dienste der minjob Zentrale nutzen kann als LB, auf die AN Rechte hat das keinen Einfluß.
Kann ein Unternehmen die Dienste der Minijobzentrale ebenfalls nutzen?

Die Rechte der Minijober sind auf dem Papier überall die gleichen.


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Minijobs!

11.04.2018 um 16:24
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Davon sprach ich. Haushaltsnahe Dienstleistungen
Ich nicht, ich sprach von Betrieben.


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Minijobs!

22.01.2020 um 12:48
Prinzipiell genießen Personen, die als 450-Euro-Jobber tätig werden die gleichen Rechte, wie andere Arbeitnehmer.
- https://www.betriebsausgabe.de/wiki/450-euro-job/#welche-rechte-haben-450-euro-jobber

Laut der Seite genießen Minijobber die gleichen Rechte wie alle anderen auch mit der einzigen offensichtlichen Ausnahme, dass sie nicht mehr als 450€/Monat bzw 5400€/Jahr verdienen dürfen, da sonst Abgaben fällig sind. Auch Weihnachtsgeld etc. wird dort mit eingerechnet


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