Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Coronavirus (Sars-CoV-2)

60.029 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: China, Virus, Krank ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Coronavirus (Sars-CoV-2)

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.02.2021 um 14:17
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Jo.. da steht das so drin wie ich es geschrieben habe. Also was ist falsch?
Wahrscheinlich fehlinterpretiert sie das:
Zitat von Karotte3Karotte3 schrieb:Kinder getrenntlebender Eltern bilden mit beiden Elternteilen jeweils einen gemeinsamen Hausstand.
Das meint aber nur minderjährige Kinder, die bei getrennt lebenden Elternteilen abwechselnd wohnen.

Grundsätzlich ist es aber schon so, dass sich ein Hausstand mit einer weiteren Person treffen darf, egal wo das stattfindet. Die Transitivität bleibt also gewahrt, der Ort des Treffens ist egal.


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.02.2021 um 14:17
@Gwyddion

Lies dir nochmal das Zitat von Niedersachsen durch.
Du kannst zu deinen Eltern fahren oder deine Eltern besuchen dich. Beides ist erlaubt und es spielt keine Rolle, wo dieses Treffen stattfindet.


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.02.2021 um 14:21
Zitat von Karotte3Karotte3 schrieb:oder deine Eltern besuchen dich
Das würde gegen die Regel : Max. 1 weitere Person ( die einen Hausstand aufsucht ) wiedersprechen.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Grundsätzlich ist es aber schon so, dass sich ein Hausstand mit einer weiteren Person treffen darf, egal wo das stattfindet.
Jupp. Nur lebe ich z. B. nicht alleine. Also kann ich meine Eltern aufsuchen ( alleine ) aber meine Eltern mich nicht ( 2 Personen ).
Mlöglich auch, das ich diese Regel bisher falsch interpretiert habe. Aber nix genaues weis man.


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.02.2021 um 14:23
Nein, die Bundesregierung hat nie festgelegt, dass der Ort entscheidend ist. Ein Hausstand darf sich mit einer Person treffen, egal wo.


3x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.02.2021 um 14:23
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Jupp. Nur lebe ich z. B. nicht alleine. Also kann ich meine Eltern aufsuchen ( alleine ) aber meine Eltern mich nicht ( 2 Personen ).
Mlöglich auch, das ich diese Regel bisher falsch interpretiert habe. Aber nix genaues weis man.
Also meine Freundin besucht auch ihre Eltern und ich bleibe Zuhause.
Zudem kommen ihre Eltern nicht zu uns, da das unserer Interpretation gegen ein Hausstand + 1 Person verstoßen würde.

Wenn wir das falsch sehen, wäre ich über Aufklärung dankbar. Dann dürfte ich auch mal wieder jemanden treffen.


2x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.02.2021 um 14:26
Schaut nochmal auf der Seite eures Bundeslandes nach, ob es da gegenteilige Festlegungen zum Beschluss der Bundesregierung gibt.
Wahrscheinlich nicht und ihr macht euch das Leben schwerer als es ist:)

Edit:
Zitat von WaytogoWaytogo schrieb:Zudem kommen ihre Eltern nicht zu uns, da das unserer Interpretation gegen ein Hausstand + 1 Person verstoßen würde.
Wenn die Eltern zu euch kommen, müsste allerdings dann einer mal spazieren gehen.:)


2x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.02.2021 um 14:27
Zitat von Karotte3Karotte3 schrieb:Schaut nochmal auf der Seite eures Bundeslandes nach, ob es da gegenteilige Festlegungen zum Beschluss der Bundesregierung gibt.
Wahrscheinlich nicht und ihr macht euch das Leben schwerer als es ist:)
Ja nach Bundesland gilt diese Regel für private Haushalte auch einfach gar nicht ("dringende Empfehlung") und bezieht sich auf Treffen in der Öffentlichkeit.


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.02.2021 um 14:27
Zitat von Karotte3Karotte3 schrieb:Nein, die Bundesregierung hat nie festgelegt, dass der Ort entscheidend ist. Ein Hausstand darf sich mit einer Person treffen, egal wo.
Wir könnten es auch so handhaben: Ich besuche meine Eltern, fahre nach Hause, meine Frau besucht meine Eltern. ^^

@Waytogo
Zitat von WaytogoWaytogo schrieb:Zudem kommen ihre Eltern nicht zu uns, da das unserer Interpretation gegen ein Hausstand + 1 Person verstoßen würde.
So halten wir es ja notgedrungen auch.

@bgeoweh

Leider gilt diese Regel in NRW und auch in meiner Stadt.


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.02.2021 um 14:33
Zitat von Karotte3Karotte3 schrieb:Wenn die Eltern zu euch kommen, müsste allerdings dann einer mal spazieren gehen.
Ja, eben. Dann ist es ja doch so, dass ein Treffen weder so noch mit Freundin und mir bei den Eltern möglich wäre.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Ja nach Bundesland gilt diese Regel für private Haushalte auch einfach gar nicht ("dringende Empfehlung") und bezieht sich auf Treffen in der Öffentlichkeit.
Hatte ich nicht sogar hier gelesen, dass eine solche Regel für den privaten Haushalt eigentlich gar nicht möglich ist zu erlassen?

Ich hatte mich nicht weiter damit beschäftigt, da ich nicht aus Prinzip gegen etwas verstoßen will, auch wenn es nur dringende Empfehlungen sind.


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.02.2021 um 14:34
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Leider gilt diese Regel in NRW und auch in meiner Stadt.
Zeig sie mir mal, ich glaube es nämlich nicht wirklich :D
(5) Öffentlicher Raum im Sinne dieser Verordnung sindalle Bereiche mit Ausnahme des nach Art. 13 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützten Bereichs.
Quelle: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/210212_coronaschvo_ab_14.02.2021_lesefassung.pdf

Das nimmt die Wohnung aus.
(1b) Im öffentlichen Raum ist zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern (Mindestabstand) einzuhalten, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist oder die Einhaltung des Mindestabstands aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist.

(2) Der Mindestabstand darf unterschritten werden
1. zwischen Personen des eigenen Hausstandes,
1a. beim Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mithöchstens einer Personaus einem anderen Hausstand, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann
Mehr findet sich in der Landesverordnung für NRW nicht, die Beschränkung betrifft also die Wohnung speziell nicht.


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.02.2021 um 14:35
Zitat von WaytogoWaytogo schrieb:Ja, eben. Dann ist es ja doch so, dass ein Treffen weder so noch mit Freundin und mir bei den Eltern möglich wäre.
Nein, zwei volle Hausstände dürfen sich nicht treffen. Also für dich würde sich dann nichts ändern. Nur der Ort kann variiert werden.


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.02.2021 um 14:37
@bgeoweh

Niedersachsen:
Ändert sich durch die neue Verordnung etwas in den Kontaktbeschränkungen?
Nein, in den Kontaktbeschränkung/Abstandsgebot wird ein bislang bereits geduldetes Verhalten als ausdrücklich zulässig klargestellt.
Eine Person darf sich auch mit den zugehörigen Kindern bis einschließlich drei Jahren zusammen mit einem anderen Haushalt treffen. Dies gilt für den öffentlichen Bereich ebenso wie für die private Wohnung oder das eigene Grundstück.
Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-186686.html#1Kontakt (Archiv-Version vom 30.01.2021)


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.02.2021 um 14:38
Zitat von Karotte3Karotte3 schrieb:Nein, zwei volle Hausstände dürfen sich nicht treffen. Also für dich würde sich dann nichts ändern. Nur der Ort kann variiert werden.
Aber genau den Fall hatte doch @Gwyddion beschrieben und du hast dem widersprochen oder stehe ich jetzt auf dem Schlauch?


melden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.02.2021 um 14:39
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Mehr findet sich in der Landesverordnung für NRW nicht, die Beschränkung betrifft also die Wohnung speziell nicht.
Interessant. Das würde bedeuten das ich bisher diese Verordnung falsch interpretiert habe... und wohl auch nicht alleine bin mit meiner
Denkweise. Also dürfen sich zwei Hausstände miteinander treffen ( zu Hause )... gut zu wissen.


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.02.2021 um 14:40
Zitat von Karotte3Karotte3 schrieb:Niedersachsen:
In der Verordnung selbst steht:
Jede Person darf sich in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung nur allein oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, und höchstens einer weiteren Person oder als Einzelperson mit mehreren Personen aus einem gemeinsamen Hausstandsowie jeweils mit zugehörigen Kindern bis einschließlich sechsJahrenaufhalten.
Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

IMMER die juristisch relevante Originalquelle betrachten, nicht irgendwelche irreführenden Zusammenfassungen.


2x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.02.2021 um 14:43
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:IMMER die juristisch relevante Originalquelle betrachten, nicht irgendwelche irreführenden Zusammenfassungen.
Für Baden-Württemberg ist es wie folgt geregelt:
§ 9 Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen
(1) Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen sind nur gestattet

mit Angehörigen des eigenen Haushalts,
von Angehörigen eines Haushalts und einer weiteren Person eines anderen Haushalts; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit.
Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/en/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/ (Archiv-Version vom 06.02.2021)

Liest sich deutlich strenger.


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.02.2021 um 14:44
@Waytogo
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Du Deine Eltern... das ist erlaubt, Deine Eltern Dich... das wiederum nicht.

Und genau hier sehe ich wieder einmal unreflektierten Aktionismus.
Darauf hatte ich geantwortet. Es ging darum, dass Eltern ihr Kind angeblich nicht besuchen dürfen.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Also dürfen sich zwei Hausstände miteinander treffen ( zu Hause )... gut zu wissen.
Jein, eine Person darf einen Hausstand treffen. Falls du verheiratet bist, müsste deine Partnerin das Haus/die Wohnung verlassen, wenn deine Eltern zu Besuch kommen.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:IMMER die juristisch relevante Originalquelle betrachten, nicht irgendwelche irreführenden Zusammenfassungen.
Ja, stimmt. Das habe ich jetzt auch gefunden.


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.02.2021 um 14:47
Zitat von WaytogoWaytogo schrieb:Liest sich deutlich strenger.
Ja, damit versucht man zumindest, auch in die Privaträume "hineinzuregieren", ob das zulässig ist wird sich wohl erst rausstellen, wenn jemand dagegen klagen sollte.


1x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.02.2021 um 14:50
Zitat von Karotte3Karotte3 schrieb:Darauf hatte ich geantwortet. Es ging darum, dass Eltern ihr Kind angeblich nicht besuchen dürfen.
Jetzt habe ich es verstanden. Die Antwort ist, dass sie es dürfen, aber nur wenn dieLara, um die es ursprünglich geht, alleine wohnt bzw. zu dem Zeitpunkt alleine ist.
(Zumindest in Baden-Württemberg)
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Ja, damit versucht man zumindest, auch in die Privaträume "hineinzuregieren", ob das zulässig ist wird sich wohl erst rausstellen, wenn jemand dagegen klagen sollte.
Da wir von Baden-Württemberg reden, würde mich wundern, wenn das noch niemand getan hat.


2x zitiertmelden

Coronavirus (Sars-CoV-2)

14.02.2021 um 14:53
Zitat von WaytogoWaytogo schrieb:Da wir von Baden-Württemberg reden, würde mich wundern, wenn das noch niemand getan hat.
Das ist alles nicht so einfach, erstmal musst du konkret betroffen sein (d.h. einen Bescheid erhalten haben), dann durch 2 Instanzen unterer Verwaltungsgerichtsbarkeit, dann kannst du anfangen über Verfassungsbeschwerde (Land) nachzudenken. Das dauert alles seine Zeit, außerdem besteht ja noch die Möglichkeit dass die Gegenseite im Einzelfall nachgibt um die Verordnung als Ganzes zu retten. Dass da noch mit einem undefinierten Rechtsbegriff ("private Zusammenkunft") gerarbeitet wird macht's auch nicht einfacher, den kennt die Verfassung ja (im Gegensatz zur Versammlung) ja nicht, dementsprechend kann man sich alleine darüber ein paar Bände lang streiten :D


melden