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Coronavirus (Sars-CoV-2)

60.023 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: China, Virus, Krank ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Coronavirus (Sars-CoV-2)

Coronavirus (Sars-CoV-2)

05.05.2021 um 20:32
Zitat von Spekulatius666Spekulatius666 schrieb:Nach mehr als einem Jahr hier ein Bild von einem Schnelltest zu zeigen mit dem Hinweis "das so ein Test aussieht" ist mehr als dreist.
Es mag an Dir vorbei gegangen sein. Diese Tests gibt es erst seit ein paar Wochen.

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Coronavirus (Sars-CoV-2)

05.05.2021 um 20:36
In NRW soll u. a. in Grund- und Förderschulen nun der "Lolly-Test" durchgeführt werden, dabei lutscht man mind. 30 Sekunden am Abstrichtupfer:

http://ga.de/coronalive
Die Testung mit Tupfer-Speichel im PCR-Verfahren gilt als sensitiver als die Testung mit Antigen-Schnelltests und soll nach Angaben der Stadt Bonn deutlich kindgerechter sein, um den zwei wöchentlich verpflichtenden Test an den Schulen nachzukommen.
Hier wurde zwischendurch auch schon mal der sog. Gurgeltest angesprochen - vielleicht lassen sich Testverfahren in Zukunft ja nicht nur für Kinder vereinfachen bzw. angenehmer anzuwenden.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

05.05.2021 um 20:45
Zitat von nairobinairobi schrieb:Ich rede aber von Schnelltests! Sind doch auch sehr wichtig. Wenn man mit anderen zusammen arbeitet! Geben auch mehr Sicherheit!
Was hat das mit dem Thema zu tun, worum es ging?
Zitat von nairobinairobi schrieb:Das gab es im hiesigen Impfzentrum
Toll, na dann herzlichen Glückwunsch


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

05.05.2021 um 20:48
@nairobi
Zitat von nairobinairobi schrieb:Ich rede aber von Schnelltests! Sind doch auch sehr wichtig. Wenn man mit anderen zusammen arbeitet!
Lies doch einfach mal vor dem Posten den Verlauf... darum ging es doch gar nicht.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

05.05.2021 um 21:12
Übrigens
Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Notbremse abgelehnt. »Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist«, teilte das Gericht in Karlsruhe aber mit. Diese Frage müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden.
..
Der Erste Senat traf seine Entscheidung nach einer sogenannten Folgenabwägung. Dass bedeutet, dass die Nachteile insgesamt schwerwiegender seien, wenn man die Ausgangsbeschränkung zu Unrecht aufgehoben hätte, als im umgekehrten Fall. Zudem sei die Geltungsdauer der angegriffenen Regelung nach derzeitiger Rechtslage zeitlich relativ eng begrenzt. Die Verfassungsbeschwerden bleiben aber weiter anhängig. Wann über die Hauptsache entschieden wird, ist offen.

Die Ausgangssperre diene »einem grundsätzlich legitimen Zweck«, heißt es in dem Beschluss. Unter Fachleuten sei jedoch umstritten, ob sie geeignet ist, ihr Ziel zu erreichen.
..
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/corona-massnahmen-bundesverfassungsgericht-lehnt-eilantraege-gegen-ausgangssperre-ab-a-2249c196-150b-4077-81a1-eda53ef04325


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

05.05.2021 um 21:22
Zitat von obskurobskur schrieb:Nein, warum sollten die ausreichen? Die brauchst du nun mal, um irgendwo hin zu dürfen, überall. Und wieviele Tests gebraucht werden, wurde meines Wissens nicht nach Anzahl der Kontakte festgelegt, sondern, immer, wenn du einen Laden betreten möchtest.
Ich habe bis jetzt noch nie die Notwendigkeit gehabt, einen Test durchführen zu müssen. Was machen denn andere Leute, dass sie 5+ pro Woche brauchen? Sollte man sich so oft die Haare schneiden?


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

05.05.2021 um 21:25
Zitat von AniaraAniara schrieb:Was machen denn andere Leute, dass sie 5+ pro Woche brauchen?
Das frage doch bitte die Leute direkt, die 5+ pro Woche benötigen, ich kenne auch niemanden.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

05.05.2021 um 21:32
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Übrigens
Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Zuge der Corona-Notbremse abgelehnt. pluss
..
Der Erste Senat traf seine Entscheidung nach einer sogenannten Folgenabwägung. Dass bedeutet, dass die Nachteile insgesamt schwerwiegender seien, wenn man die Ausgangsbeschränkung zu Unrecht aufgehoben hätte, als im umgekehrten Fall. Zudem sei die Geltungsdauer der angegriffenen Regelung nach derzeitiger Rechtslage zeitlich relativ eng begrenzt. Die Verfassungsbeschwerden bleiben aber weiter anhängig. Wann über die Hauptsache entschieden wird, ist offen.

Die Ausgangssperre diene »einem grundsätzlich legitimen Zweck«, heißt es in dem Beschluss. Unter Fachleuten sei jedoch umstritten, ob sie geeignet ist, ihr Ziel zu erreichen.
..
Quelle: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/corona-massnahmen-bundesverfassungsgericht-lehnt-eilantraege-gegen-ausgangssperre-ab-a-2249c196-150b-4077-81a1-eda53ef04325
Auf Wunsch von @pluss, der sonst Witze über russische Buchstabensuppe macht (guter Gag übrigens, ich lache immer noch), möchte ich meinen Kommentar sehr gerne und freiwillig ausführen, da ich nur den folgenden Teil zitiert habe:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:»Damit ist nicht entschieden, dass die Ausgangsbeschränkung mit dem Grundgesetz vereinbar ist«, teilte das Gericht in Karlsruhe aber mit. Diese Frage müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden.
..
Dies impliziert, dass das Urteil keinerlei Auswirkung und somit auch nicht als mit dem Grundgesetz vereinbar gilt.

@pluss: Passt das jetzt so? Ich kann sonst gerne noch ausführen. Bitte nicht wieder löschen.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

05.05.2021 um 21:34
Zitat von WaytogoWaytogo schrieb:Dies impliziert, dass das Urteil keinerlei Auswirkung und somit auch nicht als mit dem Grundgesetz vereinbar gilt.
Das Urteil hat einen entscheidenden Einfluss: Die Ausgangssperren bleiben erst einmal bestehen, die Eilanträge wurden abgewiesen.

Diese sind zeitlich relativ eng begrenzt. Und: "Die Ausgangssperre diene »einem grundsätzlich legitimen Zweck«"

Es kann durchaus sein, dass bis zum Ablauf (30.Juni) das Hauptsacheverfahren noch gar nicht eröffnet ist.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

05.05.2021 um 21:35
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Das Urteil hat einen entscheidenden Einfluss: Die Ausgangssperren bleiben erst einmal bestehen.

Diese sind zeitlich relativ eng begrenzt. Und: "Die Ausgangssperre diene »einem grundsätzlich legitimen Zweck«"

Es kann durchaus sein, dass bis zum Ablauf (30.Juni) das Hauptsacheverfahren noch gar nicht eröffnet ist.
Damit sagst du ja nur, dass das Verfahren nicht eröffnet ist bis entschieden worden ist, ob die Maßnahmen gerechtfertigt waren. Das rechtfertigt aber nicht die Maßnahmen.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

05.05.2021 um 21:36
Zitat von WaytogoWaytogo schrieb:Dies impliziert, dass das Urteil keinerlei Auswirkung und somit auch nicht als mit dem Grundgesetz vereinbar gilt.
Das impliziert erstmal garnichts, das stellt nur fest, dass man weder direkt sagen kann, dass die Ausgangssperren verfassungswidrig sind, noch dass die Beschwerde offensichtlich unbegründet wäre. Wäre eines von beidem der Fall, würde die Verfassungsbeschwerde entweder direkt abgewiesen, oder eben wegen Eilbedürftigkeit dem Eilantrag einstweilig stattgegeben.

Dass weder das Eine noch das Andere passiert ist heißt erstmal, dass der Beschwerdeführer eine ordentliche Begründung vorbringen muss, die dann im Hauptsacheverfahren gewürdigt werden wird.

Wie das dann ausgeht, ist noch offen.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

05.05.2021 um 21:38
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Das impliziert erstmal garnichts, das stellt nur fest, dass man weder direkt sagen kann, dass die Ausgangssperren verfassungswidrig sind, noch dass die Beschwerde offensichtlich unbegründet wäre. Wäre eines von beidem der Fall, würde die Verfassungsbeschwerde entweder direkt abgewiesen, oder eben wegen Eilbedürftigkeit dem Eilantrag einstweilig stattgegeben.

Dass weder das Eine noch das Andere passiert ist heißt erstmal, dass der Beschwerdeführer eine ordentliche Begründung vorbringen muss, die dann im Hauptsacheverfahren gewürdigt werden wird.

Wie das dann ausgeht, ist noch offen.
Das lag daran, dass ich zu schnell geschrieben habe. Nochmal:
Dies impliziert, dass das Urteil keinerlei Auswirkung hat und somit auch nicht als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar gilt.

So sollte es heißen und damit das sagen, was du ebenfalls gesagt hast.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

05.05.2021 um 21:39
Zitat von AniaraAniara schrieb:. Was machen denn andere Leute, dass sie 5+ pro Woche brauchen? Sollte man sich so oft die Haare schneiden?
Möglicherweise arbeiten die in einem besonders kundennahen Beruf und wollen aus Gründen der Vorsicht nicht nur den absoluten Mindeststandard einhalten.

Oder sie haben ein medizinisches Problem, dass sie zwingt besonders oft engen Kontakt einzugehen. Viele Dialysepatienten zum Beispiel müssen 3-4 mal pro Woche für mehrere Stunden ins Dialysezentrum, aber es gibt auch andere Behandlungen, die oft durchgeführt werden müssen, komplexere Wundbehandlungsgeschichten, was weiß ich was noch.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

05.05.2021 um 21:39
Zitat von WaytogoWaytogo schrieb:Damit sagst du ja nur, dass das Verfahren nicht eröffnet ist bis entschieden worden ist, ob die Maßnahmen gerechtfertigt waren. Das rechtfertigt aber nicht die Maßnahmen.
Das sage nicht ich, sondern das BVG :-) Und es sagt: die Vorteile der Ausgangsbeschränkung sind größer als diese jetzt aufzuheben (s.u.). Das ist doch schon was. Es bleibt erst einmal alles wie es ist und das ist mMn. gut so.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Dass bedeutet, dass die Nachteile insgesamt schwerwiegender seien, wenn man die Ausgangsbeschränkung zu Unrecht aufgehoben hätte, als im umgekehrten Fall.



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Coronavirus (Sars-CoV-2)

05.05.2021 um 21:45
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Das sage nicht ich sondern das BVG :-) Und es sagt: die Vorteile der Ausgangsbeschränkung sind größer als diese jetzt aufzuheben (s.u.). Das ist doch schon was. Es bleibt erst einmal alles wie es ist und das ist mMn. gut so.
Dann haben wir das auch klargestellt. :)
Bald können dann Geimpfte noch schärfere Maßnahmen für nicht Geimpfte fordern, wie hier schon gesehen, und selbst machen was sie wollen. Trägt sicherlich zu einem entspannten Miteinander bei.

Wir werden sehen, was abschließend entschieden wird.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

05.05.2021 um 21:50
Zitat von WaytogoWaytogo schrieb:Wir werden sehen, was abschließend entschieden wird.
Wenn es dann nicht so lange dauert, wie in Sachsen, da hat das Gericht genau 1 Jahr darauf entschieden, dass die damalige Ausgangssperre unwirksam war ;) Hilft ein Jahr später keinem mehr, höchstens denen, die eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, die können sich ihr Geld wieder holen.
Ausgangsbeschränkungen im April 2020 unwirksam
21. April 2021 Anton LaunerAktuell
Wie das Sächsische Oberverwaltungsgericht heute mitteilt, waren die Corona-Ausgangsbeschränkungen im April 2020 in Sachsen unwirksam. Mit einem heute veröffentlichten sogenannten Normenkontrollurteil1 vom 16. April 2021 hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht den Paragraph 2 der ersten im Freistaat Sachsen in Kraft getretenen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 31. März 2020 (SächsCoronaSchVO) für unwirksam erklärt.
Quelle: https://www.neustadt-ticker.de/165141/aktuell/ausgangsbeschraenkungen-im-april-2020-unwirksam


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

05.05.2021 um 21:51
Zitat von WaytogoWaytogo schrieb:Bald können dann Geimpfte noch schärfere Maßnahmen für nicht Geimpfte fordern, wie hier schon gesehen, und selbst machen was sie wollen. Trägt sicherlich zu einem entspannten Miteinander bei.
Ich bin nicht geimpft (wäre es aber gerne). Ich will mich daher nicht anstecken und sehe die Maßnahmen ein, auch wenn mir das wehtut. Ich kann nicnht mehr in meinen Karatesport, in Biergärten, Lokale, ... etc. Anderererseits haben die Ausgangssperren mMn. vor allem eines: eine psychologische Funktiom. Sie verringert die Anzahl von Leuten / Freunden, die sich Abends in Pivatwohnungen treffen. Meine Meinung.


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

05.05.2021 um 21:51
05.05. 2021 und das RKI schafft es weiterhin nicht korrekte und aktualisierte Zahlen zu veröffentlichen.

Wenn Fehler zum Standard werden, sind es keine Fehler mehr sondern Vorratz.

In jedem Unternehmen, in jeder Buchhaltung wurde ein so vorsätzliches Umgehen mit falschen Zahlen zur Bankrott der Firma führen.
+++ Aktuelle Lage Stadt und StädteRegion Aachen zum Corona-Virus, Mittwoch, 05. Mai 2021 +++



ℹ️ Die Sieben-Tage-Inzidenz im Wochenrückblick:

Do 29.04.: 171 (RKI-Korrigiert)
Fr 30.04.: 168 (RKI-Korrigiert)
Sa 01.05.: 160 (RKI-Korrigiert)
So 02.05.: 157 (RKI-Korrigiert)
Mo 03.05.: 163 (RKI-Korrigiert)
Di 04.05.: 155 (RKI-Inzidenz)
Mi 05.05.: 145 (RKI-Inzidenz)

ℹ️ Land kehrt zu den ursprünglichen RKI-Inzidenzahlen zurück – Krisenstäbe sind fassungslos.

➡️ Da in der Regel an den Folgetagen noch Fälle mit einem Meldedatum von einem der Vortage nachübermittelt werden, erhöht sich die Sieben-Tage-Inzidenz bei rückwirkender Betrachtung. Deshalb hat das RKI in der vergangenen Woche erstmals eine Liste mit nachträglich aktualisierten Werten zu den kommunalen Sieben-Tage-Inzidenzen veröffentlicht. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hatte daraufhin seine Feststellungen auf Basis dieser korrigierten Liste getroffen.

Heute (05. Mai 2021) hat das RKI mitgeteilt und auf seiner Internetseite veröffentlicht (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.html ), dass die Werte ohne die Nachmeldungen die nach § 28b Infektionsschutzgesetz maßgeblichen Werte sind.

Im Sinne einer bundesweit einheitlichen Rechtsanwendung kehrt deshalb das Land NRW auch wieder zu den Daten ohne die Nachmeldungen zurück. Die Zugrundelegung der „eingefrorenen“ Werte soll sicherstellen, dass die Werte keinen Schwankungen unterliegen und sich die Menschen auf das In- bzw. Außerkrafttreten von Maßnahmen mit einem zeitlichen Vorlauf einstellen können.

=> Fazit: Die vom RKI veröffentlichten zugrunde zu legenden Inzidenzwerte sind ab einschließlich dem 04. Mai 2021 die „eingefrorenen“ Werte, also ohne Aktualisierung von nachgemeldeten Fällen. Die Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen hatten sich für die korrigierten Werte stark gemacht, da diese die Situation vor Ort noch präziser beschreiben. Die „Rolle rückwärts“ stößt hier auf Unverständnis.
Angesichts der nunmehr geltenden Inzidenzwerte ist bei weiterhin fallenden Zahlen zu erwarten, dass die Schulen am kommenden Montag (10. Mai) wieder zum Wechselunterricht zurückkehren. Für die Kindertagesbetreuung würde das eine Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb (Betreuung aller Kinder, Gruppentrennung und Reduzierung der Betreuungszeit um 10 Stunden/ Woche) bedeuten.



ℹ️ Voraussetzungen für die Aufhebung der verschärften Reglungen

➡️ Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz ab dem Tag nach dem Eintreten an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert unterschreitet, so treten nach dem IfSG erst an dem übernächsten Tag (Tag 7) die Maßnahmen außer Kraft. Für Schulen gilt eine Sonderregelung: Sie kehren immer erst am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Wechselunterricht zurück.

Tag 1 unter 165: Montag 03.05.: 163 Inzidenz
Tag 2: Dienstag 04.05: 155 Inzidenz
Tag 3: Mittwoch: 05.05: 145 Inzidenz

➡️ Die aktuelle Pressemitteilung findet ihr wie immer hier: www.staedteregion-aachen.de/corona
Quelle: https://www.facebook.com/196907797046122/posts/5312307745506076/


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

05.05.2021 um 22:23
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Da ist es ja dann wirklich irgendwie blöd, dass nicht eher die Antigentests monatlich 1 mal - oder alle 2 Monate würde vielleicht auch reichen - bezahlt werden. Käme dem Staat ja auf Dauer billiger
Zitat von DalaiLottaDalaiLotta schrieb:der Antigentest ist doch nur dann positiv, wenn du mal Covid hattest, kann es sein, dass du das grad übersiehst?
nein, dessen bin ich mir vollkommen bewusst :)
Aber ob man nun durch eine durchgemachte Erkrankung oder durch eine Impfung geschützt ist, finde ich ziemlich egal.
Es wird vermutlich mal so kommen, dass man mit Impfpass oder dem Nachweis einer überstanden Krankheit irgendwo eher rein kommt, als Andere.
Und dann gibts eben auch noch die Schnelltests, welche für Eintritt sorgen, aber diese sehe ich jedoch als unsicherer an, da die ja immer nur eine Momentsaufnahme sein können (dazu dann weiter unten).
Also fänd ich - was die Sicherheit betrifft (und zwecks Einlass) - Antigentests besser.
Das macht doch nur Sinn, (die Menge an Antikörpern zu bestimmen) wenn du mal nen positiven Schnelltest hattest, die Infektion dann symptomlos überstanden hast und wissen willst, wie lange deine Antikörper reichen.
Zu wissen wie lange die Antikörper reichen, macht eben auch zwecks Einlass Sinn. eben, genau das:
um Prognosen darüber abzugeben, wie lange ein Schutz durch Antikörper (egal, ob durch Impfung oder überstandene Infektion),anhält


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Zitat von AniaraAniara schrieb:Also welchen Schutz haben jetzt negativ Getestete?
Zitat von DalaiLottaDalaiLotta schrieb:...Den Schutz hast du bis zu dem Moment gehabt - denn du bist ja da nicht krank und für den Tag sind dann andere vor dir geschützt.
Da wäre ich mir halt nicht ganz so sicher.
Zum einen gibts mitunter falsch-Negative.
Zum anderen könnte man sich evtl. vor 2-3 Tagen angesteckt haben, macht nun heute den Schnelltest und dieser reagiert noch gar nicht, weil er nicht so sensibel ist, wie z.B. PCR-Tests.
Die Viren hat man aber schon im Körper und könnte sie theoretisch weiter geben. Oder habe ich hier einen Gedankenfehler?
Zitat von DalaiLottaDalaiLotta schrieb:Und sollte dir an dem Tag eine ausreichende Virenmenge begegnen, braucht es nicht einige Tage, sondern mindestens ne Woche, eher 10-12 Tage, bis du Symptome bekommst.
Symptome bekommt man nicht gleich, das ist richtig. Aber wenn man eine ausreichende Virenmenge abbekommen hatte, dann könnte man diese auch weiter geben (auch wenn man keine Symptome hat).


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Coronavirus (Sars-CoV-2)

05.05.2021 um 22:25
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Möglicherweise arbeiten die in einem besonders kundennahen Beruf und wollen aus Gründen der Vorsicht nicht nur den absoluten Mindeststandard einhalten.
Dafür sollten aber auch die gewöhnlichen Schnelltests ausreichen. Die Rede war hier ja von Tests, die einem einmal pro Woche in einem Impfzentrum bspw. zur Verfügung stehen. So mit Stempel und allem drum und dran.


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