Justsaying
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Gendern zur Pflicht machen?
um 04:44@Noumenon
Es ist doch eine nette Übung, anhand von Beispielen mal durchzuspielen, wie man es noch sagen könnte und wie es so klingt.
Dein Rucksack-Beispiel ist doch wunderbar fuer ein Beispiel, bei dem das generische Maskulinen hervorragend funktioniert, weil das Geschlecht des Rucksack-Besitzers egal ist bzw. man es einfach nicht sicher weiss.
Du kannst höchstens die Information dazugeben: 'lila-karierter Rucksack'.
Ein "Frau Doktorin Sowieso" spricht sich doch gut, wenn man mit einer promovierten Ärztin spricht.
In der Arztpraxis soll ja der Arzt selbst aufgesucht werde, wenn man Deine erste Aussage nimmt, und nicht einer der medizinisch technische Angestellten (oder wie die jetzt heissen).
Wenn ich meiner buckligen Verwandtschaft sage: "Frag das in der Arztpraxis" kommt was anderes heraus als wenn ich sage: "Frag das Deinen Arzt."
Oder dieser Satz hier:
https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/gendern-auf-beipackzettel-abda-macht-vorschlag/
Geschrieben funktioniert das ja noch, aber so geschwollen drückt sich doch keiner aus.
Und auch die Verständlichkeit leidet - da bin ich wieder bei meiner buckligen Verwandtschaft.
Wenn ich da sagen wuerde: 'Hole bitte ärztlichen Rat ein" wird das nicht ankommen. Da muss ich schon sagen:" Frag das Deinen Arzt". Und besser noch: "Frag das Dr. Sowieso."
Finde ich nicht gut.
Man stelle sich vor, das wäre in einem eher männlich besetzten Beruf der Fall, dass Frauen die weibliche Bezeichnung weggenommen wird....
Selbst in meiner Berufsurkunde (die ja nun schon vor etlichen Jahren ausgestellt wurde) steht beide, also die weibliche und die männliche, Berufsbezeichnungen (mit "/" getrennt nebeneinander).
Es ist doch eine nette Übung, anhand von Beispielen mal durchzuspielen, wie man es noch sagen könnte und wie es so klingt.
Dein Rucksack-Beispiel ist doch wunderbar fuer ein Beispiel, bei dem das generische Maskulinen hervorragend funktioniert, weil das Geschlecht des Rucksack-Besitzers egal ist bzw. man es einfach nicht sicher weiss.
Du kannst höchstens die Information dazugeben: 'lila-karierter Rucksack'.
Wenn eine weibliche Person mit einer weiblichen Bezeichnung angesprochen wird, finde ich das auch netter.Noumenon schrieb:
Nö, wenn das Geschlecht nicht bekannt (oder nicht relevant ist), bleibt es beim generischen Genus.mousquetaire schrieb:die Einzelpersonen werden doch schon immer ggf mit der weiblichen Bezeichnung genannt zB Bäckerin.
Ein "Frau Doktorin Sowieso" spricht sich doch gut, wenn man mit einer promovierten Ärztin spricht.
Das ist so eine Empfehlung aus Gender-Ratgebern, die mir gar nicht gefaellt - weil der Satz so unpersönlich wird und sich die Aussage ändert.Noumenon schrieb:"Ich gehe morgen mal zum Arzt."
Ja, toll, kommt gleich der Nächste und bietet an:
"Ich gehe morgen mal in die Arztpraxis."
In der Arztpraxis soll ja der Arzt selbst aufgesucht werde, wenn man Deine erste Aussage nimmt, und nicht einer der medizinisch technische Angestellten (oder wie die jetzt heissen).
Wenn ich meiner buckligen Verwandtschaft sage: "Frag das in der Arztpraxis" kommt was anderes heraus als wenn ich sage: "Frag das Deinen Arzt."
Oder dieser Satz hier:
"Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker"Dieser Vorschlag war ja nun wirklich missglückt.
Das Bundesministerium für Gesundheit meint, dass Formulierung aus dem Heilmittelgesetz "gleichstellungspolitischen Aspekten" nicht mehr Rechnung trägt. Aus dem Referentenentwurf eines Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) geht hervor, dass der Text folgendermaßen gegendert werden soll:
"Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke."
"Die Formulierung im Referentenentwurf halten wir allerdings für änderungsbedürftig", so die ABDA. Erforderlich sei es nicht, dass zu Risiken und Nebenwirkungen eine beliebige Person in der Apotheke angesprochen werde. Entscheidend sei vielmehr, dass ein Apotheker oder eine Apothekerin kontaktiert werde.Quelle:
Man schlage deshalb vor, den Pflichthinweis wie folgt zu fassen:
"Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und holen Sie ärztlichen oder apothekerlichen Rat ein.“
https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/newsroom/detail/gendern-auf-beipackzettel-abda-macht-vorschlag/
Geschrieben funktioniert das ja noch, aber so geschwollen drückt sich doch keiner aus.
Und auch die Verständlichkeit leidet - da bin ich wieder bei meiner buckligen Verwandtschaft.
Wenn ich da sagen wuerde: 'Hole bitte ärztlichen Rat ein" wird das nicht ankommen. Da muss ich schon sagen:" Frag das Deinen Arzt". Und besser noch: "Frag das Dr. Sowieso."
Hmm - erstaunlich.gagitsch schrieb:Es gibt derzeit 67 männliche Hebammen in D. Oder sind das jetzt Frauen weil die den Beruf ausüben?
Im Übrigen werden auch Männer in diesem Beruf lt HebG als Hebammen bezeichnet.
Finde ich nicht gut.
Man stelle sich vor, das wäre in einem eher männlich besetzten Beruf der Fall, dass Frauen die weibliche Bezeichnung weggenommen wird....
Selbst in meiner Berufsurkunde (die ja nun schon vor etlichen Jahren ausgestellt wurde) steht beide, also die weibliche und die männliche, Berufsbezeichnungen (mit "/" getrennt nebeneinander).









