@Scox Nein, es ist komplett verboten, aber eben straffrei. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied. Es ist als ob ich sage:
Diebstahl ist verboten, aber Diebe kommen nicht ins Gefängnis, müssen keine Geldstrafe oder Arbeit ableisten, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Tatbestand des Schwangerschaftsabbruchs ist ein Verbrechen, für das es im Falle der Beratungsregelung aber eben Straffreiheit gibt.
Zu sagen, es ist nicht verboten, ist daher falsch, weil es das eben doch ist. Das es im Endeffekt für die Abtreibenden keinen Unterschied macht, ob es nun verboten und straffrei oder eben nicht verboten ist, ist mir schon klar.