Die Diskussion ist ja emotional sehr aufgeladen
Nach einer verpflichtenden Beratung ist ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 12 Wochen bzw. drei Monate einer Schwangerschaft „straffrei“, bleibt aber verboten („rechtswidrig“). Die straffreie Abtreibung kann frühestens drei Tage nach der Beratung vorgenommen werden. Dazu ist ein Nachweis über die Beratung in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle notwendig.
Quelle:
https://www.profemina.org/info-abtreibung/straffreie-abtreibung/abtreibung-beratungsregelung-medizinische-IndikationAlso: Wir haben das Glück, in einer Gesellschaft zu leben, in der der Schwangerschaftsabbruch sogar juristisch geregelt ist.
Wenn eine Frau nicht auf Verhütung achtet (ob durch sich selbst oder durch den Partner) und dann *uppsala* schwanger wird und sich dann zur Abtreibung entscheidet, kann ich das nicht gutheißen. Allerdings ist in dem Fall nicht unbedingt gegeben, dass sich die Frau gut um das Kind kümmert. Dann sollte die Babyklappe eine praktikable Option sein.
Bei Unfällen, wie einem gerissenen Kondom kann man natürlich "Pech" haben. Sofern die Frau ein mündiges Wesen ist, sollte sie von ihren Rechten Gebrauch machen dürfen (im Zweifel auch hier gern Babyklappe). Wenn die Frau in diesem Beispiel aufgrund verschiedener Faktoren die Abtreibung wählt, ist das ihre Entscheidung.
Bei bspw. einer Vergewaltigung kann nun wirklich
niemand ihr vorschreiben, es zu behalten. Oder besser, es sollte ihr niemand vorschreiben.
Ein professioneller Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland kein Schnellschuss, die ärztliche Beratung ist Pflicht.
Natürlich liegt es mir fern, auch nur einer einzigen Frau vorzuschreiben, was sie mit ihrem Körper zu tun und zu lassen hat.
Übrigens: Halbwegs themenverwandt, eine Frau erhielt aufgrund einer Totgeburt eine Haftstrafe. Das kann ja wohl nicht angehen.
https://www.welt.de/vermischtes/article171582336/Frau-kommt-fuer-Totgeburt-30-Jahre-in-Haft.html