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Selbstjustiz im folgenden Fall?

2.468 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Mord, Vergewaltigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 10:50
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Worin unterscheidet sich nun der Sterbehelfende zu einem zB Habgier-Mörder?
Der eine erlöst jemanden von seinem Leiden und der andere fügt jemanden ungewolltes Leid zu.

Ich bin daher für aktive Sterbehilfe

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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 10:50
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:Passieren in weitaus höherer Menge als du glaubst, allerdings in die Richtung zum Nachteil der Opfer
Du meinst, wenn man hört, dass Herr A, der Frau B ermordet hat, schon früher straffällig geworden ist oder, dass man nach Jahren herausfindet, dass Herr A Frau B ermordet hat, er aber beim damaligen Gerichtsverfahren freigesprochen wude?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 10:56
@_Themis_
Mal ganz ehrlich, wie willst Du verhindern, dass Schuldige zu Unrecht frei kommen? Kennst Du eine allwissende Instanz, die erkennen kann, ob jemand schuldig ist oder nicht?

Du bewegst Dich bei einer Urteilsfindung zwischen zwei konträren Positionen: Du kannst entweder möglichst viele Unschuldige schützen, verurteilt zu werden oder möglichst viele Schuldige verurteilen.
Beides geht nicht. Weil unsere Erkenntnisfähigkeit beschränkt ist.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 10:56
@Pallas

Anders: Wir begegnen uns und ich schlage dir eine ins Gesicht. So direkt von Angesicht zu Angesicht.
Du zeigst mich an und ich zaubere drei Freunde aus dem Hut, welche bezeugen dass ich bei ihnen an dem Abend auf einem Spieleabend war...

Das war es mit deiner Anzeige, denn außer einer gebrochenen Nase hast du nichts vorzuweisen. Das eine Gewalttat gegen dich verübt wurde, das wird auch kein Polizist bestreiten aber deine Beweise sind dürftig, da du nur deine eigene Aussage hast aber ich von drei Zeugen entlastet werde.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 10:58
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:Anders: Wir begegnen uns und ich schlage dir eine ins Gesicht. So direkt von Angesicht zu Angesicht.
Du zeigst mich an und ich zaubere drei Freunde aus dem Hut, welche bezeugen dass ich bei ihnen an dem Abend auf einem Spieleabend war...
Gutes Beispiel.

Was ist mit folgendem: Du behauptest - aus verletzem Stolz oder warum auch immer - ich hätte Dich geschlagen. Einfach um mir eins reinzuwürgen.
Sollte dann Deine Aussage alles sein, was mich ins Gefängnis bringt?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 10:59
@_Themis_

Anderseits könnte es auch Zeugen geben, die dich dabei beobachtet haben. Dann steht es ebenfalls Aussage zu Aussage


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 10:59
@kleinundgrün

Mir ist das Problem durchaus bewusst. Ich habe nur gezeigt dass es die Justizirrtümer nicht nur in eine Richtung gibt, denn meistens denken die Menschen dabei immer nur in die eine Richtung.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:01
@Pallas

Wenn es die zeugen gibt, klar. Aber ich habe dir nur aufgezeigt unter welch einfachen Voraussetzungen sich Beschuldigte ihrer Verurteilung entziehen können.
Es sollte nur ein einfach billiges Beispiel sein.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:06
@_Themis_

Ich behaupte nicht, dass es keine Justizirrtümer zum Nachteil des Opfers gibt.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:07
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:Mir ist das Problem durchaus bewusst.
Gut.
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:Aber ich habe dir nur aufgezeigt unter welch einfachen Voraussetzungen sich Beschuldigte ihrer Verurteilung entziehen können.
Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Es gibt durchaus geeignete Möglichkeiten, Aussagen auf deren Wahrheitsgehalt hin zu untersuchen.

Natürlich ist der von Dir beschriebene Fall der schlimmste. Aber sich nur ein paar "Zeugen" zu organisieren wird in den meisten Fällen fehl schlagen. So zu lügen, dass ein trainierter Ermittler (oder Aussagenpsychologe) überzeugt wird, ist nicht ganz einfach. Darüber hinaus gibt es neben Zeugenaussagen meist noch andere Beweise.

Aber natürlich hast Du recht, dass es Fälle gibt, in denen ein Schuldiger zu Unrecht nicht bestraft wird und das ist unbestritten eine schlechte Situation für das Opfer.

Es gibt nur keine Alternative zu dieser Situation. Es ist - so hart das auch klingen mag - Teil des Lebensrisikos. Es ist einfach bitteres Pech.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:08
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Derjenige, der einen anderen gegen dessen Willen tötet, wenn ich mal raten müsste
Und bei Menschen die getötet und verspeist werden wollen wäre das dann auch okay, verstehe. Tötung auf Verlangen und der Ausführende würde nicht betraft werden.
An die ganzen Lebensmüden mal gar nicht weiter zu denken.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Sagt wer?
Nachzulesen in diesem Thread. Ich mache mir jetzt nicht die Mühe zu wühlen.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Im Umfang des Unrechts, das er begeht.
Danke. ;)


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:10
Zitat von pokpokpokpok schrieb: Ich mache mir jetzt nicht die Mühe zu wühlen.
Warum auch, es steht nämlich nirgends.
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Und bei Menschen die getötet und verspeist werden wollen wäre das dann auch okay, verstehe.
Leider verstehst Du nichts. Denn wo schreibe ich, dass eine Tötung auf Verlangen "Okay" wäre? Aber vermutlich machst Du Dir auch hier nicht die Mühe zu "wühlen", nicht wahr? ;)


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:12
Zitat von pokpokpokpok schrieb:An die ganzen Lebensmüden mal gar nicht weiter zu denken.
Lebensmüde machen das ja selbst.

Aber um wieder darauf zurückzugehen.Bei Sterbehilfe geht es ja um Todkranke, die nicht mehr leben oder besser gesagt leiden wollen.

In keinen Ländern, auch wo die Sterbehilfe legalisiert ist, ist die Erfüllung eines "Töte mich bitte!", wenn der Lebensmüde physisch völlig gesund ist, erlaubt. Nicht einmal beim Suizid zu helfen


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:17
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb: Es ist - so hart das auch klingen mag - Teil des Lebensrisikos. Es ist einfach bitteres Pech.
Und ich sage, so hart das für manche auch klinge mag: Zum Lebensrisiko eines Täters gehört die Möglichkeit damit rechnen zu müssen dass das Opfer oder deren Freunde sich im Falle des Versagens der Gerichte selbst um den Täter kümmern. Dieses risiko geht jeder Täter ein


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03.01.2014 um 11:19
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Warum auch, es steht nämlich nirgends.
Billiger Versuch!
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Leider verstehst Du nichts. Denn wo schreibe ich, dass eine Tötung auf Verlangen "Okay" wäre? Aber vermutlich machst Du Dir auch hier nicht die Mühe zu "wühlen", nicht wahr?
Ist folgendes nicht deine Antwort?
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Und nein, auch moralisch betrachtet ist die Tötung auf Verlangen kein Mord - was willst Du also?
@Pallas
Zitat von PallasPallas schrieb:Lebensmüde machen das ja selbst.
Manche brauchen aber eine "Helfende Hand". Sei es durch eine Behinderung oder mangels Mut.
Zitat von PallasPallas schrieb:Aber um wieder darauf zurückzugehen.Bei Sterbehilfe geht es ja um Todkranke, die nicht mehr leben oder besser gesagt leiden wollen.
Verstehe mich nicht falsch, ich bin für Sterbehilfe. In Belgien wird sogar darüber diskutiert ob auch Kinder über Euthanasie entscheiden dürfen.

Die eigentliche Frage ist aber; wer/was ist ein Mörder?


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:20
Zitat von PallasPallas schrieb: Nicht einmal beim Suizid zu helfen
Das ist allerdings erlaubt. Eine Beihilfe zum Suizid ist - in Deutschland - nicht strafbar. Das liegt daran, dass eine Selbsttötung nicht (mehr) strafbar ist und zu einer straflosen Handlung kann man keine strafbare Beihilfe leisten. Du könntest also dem Sterbewilligen ein Seil kaufen, an dem er sich aufhängt. Du trägst allerdings das Risiko, dass seine Entscheidung zu sterben nicht "im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte" erfolgte.
Zitat von _Themis__Themis_ schrieb:Und ich sage, so hart das für manche auch klinge mag: Zum Lebensrisiko eines Täters gehört die Möglichkeit damit rechnen zu müssen dass das Opfer oder deren Freunde sich im Falle des Versagens der Gerichte selbst um den Täter kümmern. Dieses risiko geht jeder Täter ein
Es geht aber nicht nur um die Täter, sondern um Unschuldige, die zu Unrecht gelyncht werden. Weil der Mob vermeintliche Beweise hatte - die dem Gericht zu schwach waren, den Leuten mit den Fackeln und Heugabeln aber vollends genügten.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:20
@_Themis_

Wenn wir gerade über Lebensriskio sprechen. Die hat jeder von uns.

Die Familie macht sich aber auch strafbar, wenn sie "sich um den Täter kümmert". Risiko hin oder her.


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03.01.2014 um 11:21
@Pallas

Klar macht man sich dann auch schuldig, das wird dabei in Kauf genommen.


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03.01.2014 um 11:23
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Es geht aber nicht nur um die Täter, sondern um Unschuldige, die zu Unrecht gelyncht werden. Weil der Mob vermeintliche Beweise hatte - die dem Gericht zu schwach waren, den Leuten mit den Fackeln und Heugabeln aber vollends genügten.
Ich könnte jetzt wie du sagen
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Teil des Lebensrisikos. Es ist einfach bitteres Pech.
aber das mache ich nicht. Ich würde ja auch nicht in jedem x-beliebigen Fall so handeln, sondern nur wenn ich mir meiner Sache sehr sicher bin.
Und es gilt bei mir in meinem moralischen Kodex nicht bei irgendwelchen Straftaten, sondern ich meine dies nur im Bezug auf besonders verabschuungswürdige Taten.


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Selbstjustiz im folgenden Fall?

03.01.2014 um 11:24
Manche brauchen aber eine "Helfende Hand". Sei es durch eine Behinderung oder mangels Mut.

Soviel ich weiß, macht sich diese helfende Hand aber strafbar. Ob dies als Mord oder als Totschlag gesehen wird, weiß ich wirklich nicht.
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Die eigentliche Frage ist aber; wer/was ist ein Mörder?
Wikipedia kann deine Frage bestimmt antworten. Jedenfalls setzt Mord eine Tötungsabsicht hervor und muss geplant werden. Deshalb bekommen Leute, die in tödlichen Raufereien verwickelt waren, meist nur die Strafe für Totschlags.


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