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Emanzipation der Frau über das Ziel hinausgeschossen?

3.501 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Recht, Feminismus, Gleichberechtigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Emanzipation der Frau über das Ziel hinausgeschossen?

03.04.2013 um 14:57
Da es m.M.n. zu viele Menschen auf der Erde gibt und zu wenig Frauen Machtpositionen besetzen,
bin ich dafür, dass Frauen das Kinderkriegen ruhig mal aussetzen können.
Aber man sollte nicht vergessen, dass allein NUR die Frauen Kinder bekommen können.

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Emanzipation der Frau über das Ziel hinausgeschossen?

03.04.2013 um 15:04
Naja, vielleicht kann man noch nicht in allen Belangen sagen, dass sie "über's Ziel hinausgeschossen" sei, aber hier und da haben es die Weisen in Deutschland schon geschafft. Bestes Beispiel die Bildungspolitik zwischen Ende der 90'er und bis in die 2000'er hinein . . . und am Rest arbeitet man halt gerade - siehe Quotenregelungen.


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Emanzipation der Frau über das Ziel hinausgeschossen?

03.04.2013 um 15:04
@insideman
ich meinte nicht es sei unfair, es ist gegen das Gesetz......das gilt für alle, dieses Gesetz, auch für die Arbeitgeber, die da keinen Bock drauf haben, das verstehst Du wiederum nicht.....es kommt den Arbeitgeber teurer zu stehen, eine Abfindung zahlen zu müssen oder den Gekündigten dann doch weiter beschäftigen zu müssen.....nach der Kündigungsklage und deren Folgen.....und da dieses Gesetz für Betriebe ab 15 Mitarbeitern gilt, ist es auch nicht schwierig, dies umzusetzen, 2 Mitarbeiter arbeiten nur noch 30 Stunden, einen einstellen für 20 Stunden.....wo ist das Problem?
Ich finde es merkwürdig, dass Du Gesetze ignorierst, die tagtäglich Verwendung finden, die befolgt werden müssen und auch werden, denn wie gesagt, es hat ja nicht nur Nachteile für den Arbeitgeber, Teilzeitkräfte sind flexibler einzusetzen, warum sollen morgens um 8 schon alle da sein, wenn es erst um 12 richtig losgeht, als Beispiel. Oder warum alle Mo-FR, wenn FR mehr Umsatz/Kunden da sind, als an den anderen Tagen? Man kann die Arbeitszeit sehr wohl flexibel gestalten, auch und besonders von Vorteil für den Arbitgeber oder warum werden vornehmlich Teilzeitstellen oder befristete Stellen ausgeschrieben?


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Emanzipation der Frau über das Ziel hinausgeschossen?

03.04.2013 um 15:06
@xionlloyd
Zitat von xionlloydxionlloyd schrieb:siehe Quotenregelungen.
...was aber z.B. genau ein Punkt ist wo man von übers Ziel hinaus... reden kann


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Emanzipation der Frau über das Ziel hinausgeschossen?

03.04.2013 um 15:19
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:2 Mitarbeiter arbeiten nur noch 30 Stunden, einen einstellen für 20 Stunden.....wo ist das Problem?
Gut du hast vermutlich nicht viel Ahnung von der Privatwirtschaft, sonst würdest du hier nicht solche Rechnungen aufstellen.

Aber du hast recht, Wenn die drei Leute am Fliessband sitzen und Säure in Behälter einfüllen, wird das egal sein. Bravo.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ich finde es merkwürdig, dass Du Gesetze ignorierst, die tagtäglich Verwendung finden, die befolgt werden müssen
Hier wäre noch nie jemand auf die Idee gekommen, den Arbeitgeber vorzuschreiben auf wie viele Stunden er angemeldet wird. Sollte das so vorkommen, wird man im Einzelfall entscheiden was zu tun ist. Sagt der Arbeitgeber nein dann ist das so, da gibt es später keine Zwangsarbeitsgemeinschaft.

Hohe Abfertigungen bekommen ohnehin die wenigsten, dahingehend klappt auch das nicht ;)

Du stellst dir die Welt so rosarot vor, aber von Arbeitsplanung scheinst du keine Ahnung zu haben, wie dein Satz oben zeigt.

War aber eine schöne Rechnung auf Volksschulniveau.


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Emanzipation der Frau über das Ziel hinausgeschossen?

03.04.2013 um 15:22
@insideman
nun, ich arbeite in einem großen deutschlandweiten Unternehmen, ich beschäftige mich tagtäglich damit, bin ständig im Austausch mit Betriebsräten anderer Unternehmen, mit Gewerkschaften, mit Arbeitnehmern sowieso, aber Du hast Recht, ICH habe keine Ahnung, ich kenne die Gesetze nicht, weiss nicht wie sie anzuwenden und durchzusetzen sind und jammere ja sowieso nur......nimm mich doch einfach nicht ernst, kannst Du am Besten dadurch ausdrücken, dass Du meine jammernde unbelegte Meinung ignorierst ;)


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Emanzipation der Frau über das Ziel hinausgeschossen?

03.04.2013 um 15:25
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nun, ich arbeite in einem großen deutschlandweiten Unternehmen, ich beschäftige mich tagtäglich damit, bin ständig im Austausch mit Betriebsräten anderer Unternehmen, mit Gewerkschaften, mit Arbeitnehmern sowieso,
Und hat dennoch die Zeit im Minutentakt wertvolle Beiträge für Allmy zu verfassen . . . was für eine Frau! :)


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Emanzipation der Frau über das Ziel hinausgeschossen?

03.04.2013 um 15:26
@xionlloyd
genau, im Urlaub immer und auch sonst, denn ich arbeite nur 30/Std und das sehr effektiv, ich bin sogar Multitaskingfähig, kann also hier schreiben, während ich (von zu Hause aus) die Betriebsratspost erledige ;) alles eine Frage der Organisation


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Emanzipation der Frau über das Ziel hinausgeschossen?

03.04.2013 um 16:09
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nun, ich arbeite in einem großen deutschlandweiten Unternehmen, ich beschäftige mich tagtäglich damit, bin ständig im Austausch mit Betriebsräten anderer Unternehmen, mit Gewerkschaften, mit Arbeitnehmern sowieso, aber Du hast Recht, ICH habe keine Ahnung,
Ja, du hat keine Ahnung von Arbeitseinteilung. Du kannst sicher super irgendwas nachschlagen und den Leuten dann sagen was sie alles "dürfen" und was nicht, aber du unterschätzt etwas den Aufwand der damit verbunden ist, wenn man einfach so mehr Leute für einen einstellt.

Also so wie deine Rechnung oben gezeigt hat.

Natürlich benötigt es dann mehr Firmenwagen. Das ist ja egal, Hauptsache wir rechnen 2 mal minus 10 und einmal plus 20, weil dann kommt ja das selbe raus.

Wie gesagt, das mag irgendwo gehen, wo die Leute eine Arbeit verrichten die jeder machen kann. Bei uns aber werden Projekte zu Beginn an Leute vergeben und da kann ich dir jetzt schon sagen, dass es eben nicht ausreicht, wenn der ein viertel weniger da ist.

Die Buchhaltung wird sich auch freuen.

Unabhängig davon, dass ich gar nicht 3 Leute für die Arbeit von 2 Leuten einstellen möchte. Die Faktoren die hier mitspielen, die kennst du sicher.

Krankentage, Pflegeurlaub, Arztbesuche, mir egal, aber meinen Chefs wird das nicht gefallen. Reden wir jetzt von der großen Lösung, so wie du sie hier offenbar zum Ziel hast, vervielfacht sich das Risiko natürlich, wenn das dann viele Arbeitnehmer betrifft.

Aber das steht nicht im Kollektivvertrag, oder in sonst einer Broschüre. Das was dir hier vorschwebt wird als eher ein Traum bleiben, so leid es mir tut.


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Emanzipation der Frau über das Ziel hinausgeschossen?

03.04.2013 um 16:29
@insideman
das was mir so vorschwebt, ist Gesetz, auch wenn Du das geflissentlich ignorierst, hättest ja mal lesen können, was ich verlinkt habe.....es ist weder meine Idee, noch meine Fantasie......aber naja, wie gesagt, Du weißt es, ich nicht.......


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Emanzipation der Frau über das Ziel hinausgeschossen?

03.04.2013 um 22:43
@Tussinelda


So ich hab mir, da nun Zeit, mich etwas mit deinem Link beschäftigt. Ich habe auf die Schnelle noch nichts Vergleichbares für mein Land gefunden, aber dazu muss ich wohl die Suchkriterien etwas ändern.

Denn du hast mir erzählt, der Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber gesetzlich zwingen, ihn für weniger Stunden anzumelden.

Ich hab mir dein Gesetz hier herausgesucht :

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0300801

So das ist das dritte Buch des Sozialgesetzbuches,Arbeitsförderung. Paragraph 8.

Ich habe mir die ersten 7 Paragraphen durchgelesen und hier geht es so gut wie ausschließlich darum, was die Agentur für Arbeit ( nehme ich mal an) in Verbindung mit dem Arbeitnehmer zustande bringt, um diesen eben so gut es geht erwerbstätig zu bekommen.

So zb im Paragraph 7 :

Bei der Auswahl von Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung hat die Agentur für Arbeit unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die für den Einzelfall am besten geeignete Leistung oder Kombination von Leistungen zu wählen. Dabei ist grundsätzlich auf

1. die Fähigkeiten der zu fördernden Personen,

2. die Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes und

3. den anhand der Ergebnisse der Beratungs- und Vermittlungsgespräche ermittelten arbeitsmarktpolitischen Handlungsbedarf

abzustellen.



Paragraph 5:

Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind entsprechend ihrer jeweiligen Zielbestimmung und den Ergebnissen der Beratungs- und Vermittlungsgespräche einzusetzen, um sonst erforderliche Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit nicht nur vorübergehend zu vermeiden und dem Entstehen von Langzeitarbeitslosigkeit vorzubeugen.


Paragraph 9 beginnt so:

Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen vorrangig durch die örtlichen Agenturen für Arbeit erbracht werden.

Paragraph 8, den du mir vorhin ja als das was ich oben beschrieben habe verkauft hast :

(1) Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sollen in ihrer zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung die Lebensverhältnisse von Frauen und Männern berücksichtigen, die aufsichtsbedürftige Kinder betreuen und erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen oder nach diesen Zeiten wieder in die Erwerbstätigkeit zurückkehren wollen.

(2) Berufsrückkehrende sollen die zu ihrer Rückkehr in die Erwerbstätigkeit notwendigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung unter den Voraussetzungen dieses Buches erhalten. Hierzu gehören insbesondere Beratung und Vermittlung sowie die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten.


Du hast hier schon verdeutlicht dass das dein Job ist. Nun lege ich daher meine Hand ins Feuer und behaupte, dass Punkt 2, eigentlich Paragraph 8b, NICHTS mit einer Firma oder einem Betrieb zu tun hat.
Das behaupte ich jetzt gerade aus.

Schauen wir uns Punkt 1, eigentlich Paragraph 8a an.

Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung.....

Abgesehen davon, (ich bin aber kein Jurist kann also lediglich mit der Formulierung überfordert sein) das in diesem Absatz nichts auf die Aussage hindeutet :

"Der Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber vorschreiben auf wie viele Stunden er nun angemeldet sein will"

...wäre das ein Absatz der mitten drin im Paragraphendschungel, als einziger etwas ganz anderes behandeln würde.

Nämlich das Verhältnis Arbeitnehmer-Arbeitgeber, während alles andere rund herum sich um das Verhältnis Agentur-Arbeitnehmer dreht.

Ist das das Gesetz, das aussagt, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gesetzlich vorschreiben kann, dass er mal paar Stunden weniger angemeldet wird?

Oder hast du dich verlinkt? Erklär mir das mal näher, wenn du dann was aus Österreich auch noch hast, nur her damit.


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Emanzipation der Frau über das Ziel hinausgeschossen?

04.04.2013 um 05:58
@insideman
ich habe von Österreich keine Ahnung, spielt ja auch keine Rolle, es geht ja um Deutschland, der Arbeitnehmer hat Anspruch auf verringerte Arbeitszeit, um eben Familie und Beruf vereinbaren zu können. In der Regel ist die Arbeitszeitverringerung befristet, denn bei einer unbefristeten Arbeitszeitverringerung hat man keinen Anspruch, die Arbeitszeit wieder zu erhöhen. Der Arbeitgeber muss sich mit dem Arbeitnehmer auch über die Verteilung der Arbeitszeit einigen, dass bedeutet, der Arbeitgeber kann dies nicht vorgeben. Es hat unter anderem auch damit zu tun, dass es den Staat billiger kommt, wenn sich die Familie um Pflegebedürftige Angehörige kümmert, es den Staat auch billiger kommt, wenn Menschen so leichter ins Berufsleben zurückfinden, bzw. gar nicht erst aus dem Berufsleben austreten müssen. Du kannst mir glauben, ich mache das ständig, Arbeitnehmer verringern ständig ihre Arbeitszeit, aus privaten Gründen und das klappt auch immer, weil man, ab einer bestimmten Betriebsgröße, nichts entgegen zu setzen hat, als Arbeitgeber.Weniger als 20 Std sind es meist nie, das wäre dann ein Minijob, aber das ginge auch.
Das TzGfG regelt auch, dass Vollzeitstellen auch Teilzeit besetzt werden dürfen, denn es wäre diskriminierend, wenn Arbeitnehmer, nur weil sie Teilzeit arbeiteten, von Stellenausschreibungen ausgenommen wären. Es geht in dem Gesetz um Arbeitgeber/Arbeitnehmer......
Du solltest mal das ganze Gesetz lesen, noch ein paar Beispiele aus dem Gesetz
z:B.
§ 6
Förderung von Teilzeitarbeit

Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit nach Maßgabe dieses Gesetzes zu ermöglichen.

§ 4
Verbot der Diskriminierung

(1) Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.

§ 7
Ausschreibung; Information über freie Arbeitsplätze

(1) Der Arbeitgeber hat einen Arbeitsplatz, den er öffentlich oder innerhalb des Betriebes ausschreibt, auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, wenn sich der Arbeitsplatz hierfür eignet.

usw.


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Emanzipation der Frau über das Ziel hinausgeschossen?

04.04.2013 um 09:14
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich habe von Österreich keine Ahnung, spielt ja auch keine Rolle, es geht ja um Deutschland
Das siehst du so, solltest dich mit der Internationalität des Forums anfreunden, auch im Eingangspost wird das keineswegs eingegrenzt.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Das TzGfG regelt auch, dass Vollzeitstellen auch Teilzeit besetzt werden dürfen, denn es wäre diskriminierend, wenn Arbeitnehmer, nur weil sie Teilzeit arbeiteten, von Stellenausschreibungen ausgenommen wären.
Auch interessant, Praxisbeispiel bitte.Eine Firma sucht eine Vollzeitkraft fürs Büro, für die Planung, Projektleitung wie auch immer.

Inwiefern kann denn diese Firma gezwungen werden, 2 Teilzeitkräfte dafür einzustellen?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du solltest mal das ganze Gesetz lesen, noch ein paar Beispiele aus dem Gesetz
Nicht so belehrend, du warst es , der mir vorher 2 Absätze verlinkt hat, die du völlig fehlinterpretiert hast. Wenn nicht erklär mir doch die beiden Absätze. Gestern meintest du, die würden aussagen, ein Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichten ihn geringfügig anzumelden.

Das interessante daran ist, vor allem weil ich gerade 400 Paragraphen des Gesetzes das du mir verlinkt hast angeschaut hast, heute ein ganz anderes, dass du nur kurz erwähnst zitierst.

Wie hätte ich mir das gestern denn durchlesen sollen?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:TzGfG
Gut, also hier finden sich deine folgenden Absätze, und nicht in dem Gesetzbuch, dass du mir gestern verlinkt hast.
Hast du dich nun verlinkt oder bedeuten diese beiden Absätze die du mir gestern gepostet hast, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gesetzlich dazu zwingen kann, ihn geringfügig zu beschäftigen?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:(1) Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.
Ist ja völlig normal. Warum sollte der schlechter behandelt werden. Klar ist natürlich, dass er nichts dagegen machen kann, wenn andere früher befördert werden. Als ob man als Arbeitgeber keine sachlichen Gründe formulieren kann. Wischi Waschi also, wenn du sagst er darf in dieser Hinsicht nicht anders behandelt werden.



Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit nach Maßgabe dieses Gesetzes zu ermöglichen.

Ok, da darf ich jemanden zitieren:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du solltest mal das ganze Gesetz lesen, noch ein paar Beispiele aus dem Gesetz
Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den
Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher
Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf
oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.


(5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem
Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen



Das hatten wir ja gestern diskutiert, dass du Herrn Müller gleich beim Arbeitsamt mit den Gesetzen vertraut machen solltest ( Das sind nach meiner laienhaften Kenntnis übrigens die, die du mir gestern als das verkaufen wolltest, was du heute NICHT verlinkt hast.

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Weigerung eines Arbeitnehmers, von einem Vollzeit-
in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt zu wechseln, ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des
Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt.


Wenn man also so erfolgreich ist beim Kündigungen bekämpfen, liegt das nicht daran dass man eine 2te Erin Brockowich ist, sondern an der Blödheit der Arbeitgeber. Dieser Punkt sagt genau das aus, was ich gestern gemeint habe.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:(1) Der Arbeitgeber hat einen Arbeitsplatz, den er öffentlich oder innerhalb des Betriebes ausschreibt, auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, wenn sich der Arbeitsplatz hierfür eignet.
Ja und ob er sich dafür eignet wird dann der Arbeitgeber entscheiden. Niemand kann einen Arbeitgeber zwingen, 2 Teilzeitkräfte zu beschäftigen, wenn er lieber einen auf 40h hätte. Abgesehen davon, wüsste ich nicht wer das wie kontrollieren sollte.

In Zukunft wäre ich dir verbunden, wenn du mir auch die richtigen Gesetze verlinkst, du kannst annehmen, dass ich das kontrollieren und wie oben auch ergänzen möchte.


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Emanzipation der Frau über das Ziel hinausgeschossen?

04.04.2013 um 09:18
@insideman
ich hatte vorher schon auf das TzBfG hingewiesen.....das hast Du wohl überlesen.......

hier das post
Beitrag von Tussinelda (Seite 105)


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Emanzipation der Frau über das Ziel hinausgeschossen?

04.04.2013 um 09:21
@insideman
und wie gesagt, glaube es oder nicht, ich habe täglich damit zu tun, Teilzeit ist kein Problem, darf keins sein, sozusagen. Ist auch außerordentlich gut umsetzbar, denn es hilft auch dem Arbeitgeber.......


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Emanzipation der Frau über das Ziel hinausgeschossen?

04.04.2013 um 09:28
@Tussinelda


Du hast mir geraten deinen Link zu lesen. Ich habe die Hausaufgaben erweitert und das halbe Sozialgesetzbuch studiert.

Unnötig wie ich dann feststellen musste, da sich kaum ein Teil um das Verhältnis Arbeitgeber-Arbeitnehmer handelt.

Du hast dann das andere Gesetz recht nebenbei erwähnt, so dass ich zuerst annehmen musste, vor allem da du mir vorgeworfen hast ich hätte wohl zu wenig davon gelesen, die heute zitierten Gesetze befinden sich auch in dem Sozialgesetzbuch.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und wie gesagt, glaube es oder nicht, ich habe täglich damit zu tun, Teilzeit ist kein Problem, darf keins sein, sozusagen. Ist auch außerordentlich gut umsetzbar, denn es hilft auch dem Arbeitgeber.......
Da gibt es nichts zu glauben. Wir haben das nun ja durch. Du hast ein paar Gesetze (das wichtigste lückenhaft) zitiert , deren Anwendung so in der Praxis kaum Verwendung finden ( damit meine ich den Umstand dass der Arbeitgeber gegen seinen Willen jemanden auf Teilzeit beschäftigt)

Davon gibt es ja leider sehr viele. Auf dem Papier ist alles immer schön, aber zu entscheiden wer für seine Firma arbeitet, hat im Endeffekt immer noch der Arbeitgeber.
Darum ja auch die Schlupflöcher, die du weggelassen hast.


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Emanzipation der Frau über das Ziel hinausgeschossen?

04.04.2013 um 09:31
@Tussinelda
Ist auch außerordentlich gut umsetzbar, denn es hilft auch dem Arbeitgeber.......

Was ich jetzt weniger glaube in Hinblick auf KMUs, wo viele Stellen ausschliesslich mit einer Vollzeitkraft besetzt werden.


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Emanzipation der Frau über das Ziel hinausgeschossen?

04.04.2013 um 09:41
@univerzal
also in unserem Unternehmen ist es kein Problem, der AG sucht explizit Teilzeitkräfte, da er diese flexibler (und das ist ja das neue Schlagwort) einsetzen kann
allerdings sind wir ein großes und das TzBfG gilt ja auch erst für Betriebe ab 15 Mitarbeitern......


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Emanzipation der Frau über das Ziel hinausgeschossen?

04.04.2013 um 09:48
@Tussinelda
Kein Problem, wenn man die erhöhten Kosten und den Aufwand trägt, der das Splitting des vollwertigen Arbeitsplatzes mit sich bringt. Bei Konzernen ist es sicherlich leichter zu organisieren, als beim Mittelstand. Ein Kumpel (ungelernt) von mir war z.B. bei BMW ausschliesslich für den Posteingang der Krankmeldungen zuständig und zwar in Teilzeit, in dieser Grössenordnung ist das leichter umsetzbar. Bei einem vergleichsweise winzigen Betrieb, fällt das aber eher ins Aufgabengebiet der Büroorganisationskraft.


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Emanzipation der Frau über das Ziel hinausgeschossen?

04.04.2013 um 09:53
@univerzal
Ich bin alleine unser Büro :D. Eine Teilzeitarbeit ist für mich also unmöglich. Selbst eine geringe Reduzierung dürfte sich schwierig gestalten. Und ich will auf gar keinen Fall woanders arbeiten. Also was tuen? Für die Zeit vor und nach der Geburt muss mein Chef dann für einen relativ kurzen Zeitraum eine Vertretung finden. Diese muss dann natürlich vorher von mir auch komplett eingearbeitet werden. Um es für alle einfacher zu machen, hab ich das alles schon vor einiger Zeit in einem offenen Gespräch mit meinem Chef geklärt und sobald es dann wirklich los geht mit der Familienplanung, müssen wir uns nochmal zusammen setzen und das alles vernünftig planen, sodass es reibungslos abläuft.

Nur was, wenn ich kurzfristig vom Arzt ein Berufsverbot erhalte aus welchem Grund auch immer? Das kann und will ich mir gar nicht vorstellen. Wer soll meine Vertretung einarbeiten und vorallem, wo kriegt man womöglich von heute auf morgen eine gute Kraft her?

Also ja, in kleinen Betrieben kann das wirklich recht haarig werden.


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