Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.11.2017 um 15:17
@Realo
Jeder Esoteriker, jeder Verschwörungstheoretiker ist felsenfast davon überzeugt, dass seine Sicht der Dinge und seine daraus entwickelte Theorie absolut stimmig ist und dass alle Kritiker das nur nicht richtig verstehen oder einfach nur pöbeln und beleidigen wollen.
Du hast in deiner Aufzählung die Ideologen vergessen :D

Und ja, jeder der eine Meinung über etwas vertritt ist von dieser zunächst erst mal überzeugt - solange bis Gründe vorliegen weshalb er diese ändert.
Ich kann darin nichts verwerfliches oder Falsches erkennen. Auch nichts was man jemanden vorhalten müsste.

@Tussinelda
ja, sie würden registriert, das sagt aber NICHTS über die Berechtigung aus
Schrieb ich auch nicht.
Was ich hingegen meinte:
Wer unberechtigt ist und das auch mit Sicherheit weiß, wird sich bestimmt nicht erst in ein Lager begeben, wo es ihm nicht so gut wie in D geht (wie gesagt, von den Luxuslagern bin ich ja schon abgekommen) um dort wochenlang zu bleiben bis er vielleicht von einem Land abgeholt wird. Zudem kann man in den HS besser schon mal sehen - auch augenscheinlich - ob es z.B. ein Syrer oder ein Eriträer sein kann. Denn vom Äußeren her denke ich schon, dass da gewisse Unterschiede bestehen (auch wenn das jetzt vielleicht eine rassistische Denke ist)

@Bone02943
Deinen Beitrag lese ich später, ich muss jetzt erst mal weg.

Anzeige
2x zitiertmelden
Realo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.11.2017 um 15:21
Zitat von OptimistOptimist schrieb:solange bis Gründe vorliegen weshalb er diese ändert.
Und das eben kannst du nicht. Du bist mit deinen HotSpots so oft widerlegt worden - jetzt gerade noch mal von @Bone02943 übrigens sehr überzeuigend, nur um eine oder zwei Wochen später wieder mit dem gleichen alten verworfenen Konzept anzulommen in der Hoffnung, niemand hats bemerkt. Das kann man in diesem Thread alles bestens nachlesen. Aber diesbezüglich bist du keine Ausnahme, der Unbelehrbaren gibt es viele.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.11.2017 um 15:29
@sacredheart
nee, darfst Du nicht, aber Flüchtlinge gehen nun mal offenbar jedes Risiko ein, Schleuser nutzen dies aus, aber auch ohne vermeintliche Rettung durch Mare Nostrum/NGOs wagen sich Flüchtlinge übers Meer und werden eben nicht mehr oder weniger gerettet, weil man sagt, so wie Du, die Schleuser sind kriminell und sollen nix verdienen. Nur ist das offenbar keine Lösung, denn ohne Rettung sterben Flüchtlinge...aber das macht ja nix, so lange es abschreckt, nicht wahr?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wer unberechtigt ist und das auch mit Sicherheit weiß, wird sich bestimmt nicht erst in ein Lager begeben, wo es ihm nicht so gut wie in D geht (wie gesagt, von den Luxuslagern bin ich ja schon abgekommen) um dort wochenlang zu bleiben bis er vielleicht von einem Land abgeholt wird.
ja, sieht man an Aleppo und so, dass alle, sogar wenn Menschen bei der Überfahrt umkommen oder dann in einem beschissenen Lager landen, dieses Risiko nicht mehr eingehen :troll: außerdem regelt das immer noch nicht die Berechtigung, denn die wird ja erst mit Bearbeitung des Antrags geregelt, die wäre dann ja wieder in Deutschland (oder sonst wo in Europa). Schön auch, dass es Dir explizit nur um Deutschland geht, andere Länder, die dann alle die noch nicht registriert sind, aufnehmen sollen, die sind ja egal...ach nee, die werden ja bezahlt, spart man ja jetzt wieder bei den Flüchtlingen ein, die dann doch wieder wie im Knast leben müssen.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.11.2017 um 19:02
Mir geht’s darum, dass es langfristig gedacht nicht  sein kann, dass D (da wollen oder zumindest wollten nun mal die Meisten hin) Jeden – egal ob berechtigt oder nicht – aufnehmen kann der dies will. Schon alleine wegen der daraus folgenden Überforderung in vielen Bereichen.

Das "langfristig gedacht" meine ich so: Es geht mir nicht so sehr um die Gegenwart (jetzt kommen nur Wenige), sondern ich denke etwas vorraus. Dass z.Z. nur Wenige  ankommen, liegt ja nicht an der Politk in D sondern an anderen Ländern. Das könnte sich aber auch mal wieder ändern.
dass es nicht sein kann, dass D  Jeden – egal ob berechtigt oder nicht – aufnehmen kann der dies will.
Wer das so möchte, müsste dann auch Konzepte haben, wie das praktisch gehen soll (da Abschiebungen ja nun sowieso nicht so einfach funktionieren).

Nur zu sagen, die Politik müsste für dieses und jenes mehr Geld locker machen, mehr Fachkräfte einstellen (z.B. Bildung...) oder andere EU-Länder müssten mitziehen, sind alles nur Wunschvorstellungen, passiert ja nichts groß in dieser Richtung.

Also weiter machen wie bisher?

Für mich ist die einzige Alternative, welche einigermaßen praktikabel wäre nun mal HS. Von diesen aus könnten Leute abgeholt werden (wie das im Einzelnen laufen könnte, da gibt's sicher schlauere Leute als mich, aber wenn man gleich sagt "geht nicht", dann geht's auch nicht).
Natürlich dürfte es dann nicht so laufen wie z.B. in Jordanien. Dann müsste man vielleicht ein EU-Asylrecht verabschieden um so etwas zu verhindern.

Mit „So etwas“ meine ich, dass die Menschen in Jordanien nicht mal genug Lebensmittel hatten/haben und auch niemand von dort  in die EU – insbesondere D – geholt wurde/wird, sondern alles dem Selbstlauf überlassen wird/wurde.


@Bone02943:
Es gibt nicht einen logischen grund warum ein Flüchtling aus einem HS abgeholt werden würde, wenn man das von Seiten der Länder betrachtet.
Sehe ich nicht so.
Dann müsste das halt wie gesagt in ein EU-Asylrecht geschrieben werden.
Deine HS sind und bleiben eine Endstation
Nur, wenn man an der bisherigen Vorgehensweise nichts ändern würde – seitens der EU (wozu gibt’s dieses Konstrukt eigentlich, wenn die gar nichts auf die Reihe bekommt?)
Und das gerede von "dann sind sie illegal im Land" ist doch komplett aus der Luft gegriffen. Bisher kamen fast alle illegal in dieses Land.
Ja siehst du – Alle – das ist es ja, was mir nicht gefällt (Alle – ob berechtigt oder unberechtigt).

Mein Ansatz wäre, dass dann eben – mittels HS – wenigstens nicht mehr so viele illegal kämen.
So wie es jetzt rechtlich läuft, weiß ja jeder Flüchtling (auch die Unberechtigten) in D werde ich aufgenommen und kann dann sowieso jahrelang – ganz legal - und mit Sozailleistungen bleiben.
 Das ist in meinen Augen ein Anreiz, der jedoch bei der angedachten HS-Lösung eben nicht mehr in diesem Maße gegeben wäre.
Zumal sich dann wieder die Frage stellt was mit Personen passiert, die illegal nach Deutschland kommen, politisch aber verfolgt werden, zum Beispiel in der Türkei.
die hätten nicht nötig illegal zu kommen. Die könnten sich in einem HS melden oder sogar vielleicht auch in einer Botschaft und dann Asyl beantragen. Und diese könnten dann auch von D abgeholt werden, wenn sich nienmand anderes bereit erklärt.
Könnte man vielleicht alles gesetzlich so festschreiben (hier im Faden geht's doch um Asylgesetzgebung, geht doch nicht darum dass alles so bleiben soll wie es ist...)

Es muss mMn niemand erst nach D einreisen um dort dann Asyl zu beantragen. Es müsste oder könnte vielleicht auch anders gehen. Das ist mein Punkt.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.11.2017 um 19:26
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Mir geht’s darum, dass es langfristig gedacht nicht  sein kann, dass D (da wollen oder zumindest wollten nun mal die Meisten hin) Jeden – egal ob berechtigt oder nicht – aufnehmen kann der dies will. Schon alleine wegen der daraus folgenden Überforderung in vielen Bereichen.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ich sehe den Ansatz in einem HS nur darin das man so wenig Flüchtlinge wie iregend möglich aufnehmen muss, auch berechtigte will man nicht,
Sag es doch einfach offen und winde dich nciht herum. Es ist nunmal so wie ich es geschrieben habe und du bestätigst es ja selbst.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.11.2017 um 19:32
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Sag es doch einfach offen und winde dich nciht herum. Es ist nunmal so wie ich es geschrieben habe und du bestätigst es ja selbst.
Oder man könnte sagen, dass man es so will, wie es Viktor Orbán will macht.
http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/haseloff-empfaengt-viktor-orban-in-wittenberg-100.html (Archiv-Version vom 08.11.2017)


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.11.2017 um 19:39
@Bone02943
B: Ich sehe den Ansatz in einem HS nur darin das man so wenig Flüchtlinge wie iregend möglich aufnehmen muss, auch berechtigte will man nicht,

-->B:
Sag es doch einfach offen und winde dich nciht herum. Es ist nunmal so wie ich es geschrieben habe und du bestätigst es ja selbst.
Warum zum Kuckuck soll ich denn etwas zugeben was nicht an dem ist?

Ich schrieb doch worum es mir geht und zwar, dass so wenig wie möglich Un-Berechtigte nach D kommen (wie das evtl. gehen könnte schrieb ich).
Wenn du mir das nicht glaubst kann ich nichts machen, aber ich werde nichts zugeben, was nicht ist.
Wenn es so wäre wie du glaubst, hätte ich kein Problem dazu zu stehen, denn es ist ja noch nicht verboten, generell absolut gar keine Flüchtlinge in D zu wollen. Wenn dies so wäre, würde ich das zugeben.
Es ist aber bei mir nicht an dem
B: Ich sehe den Ansatz in einem HS nur darin das man so wenig Flüchtlinge wie iregend möglich aufnehmen muss, auch berechtigte will man nicht,
vergiss bitte nicht, dass du mir das in den Mund gelegt hattest, dass dies ja nicht von mir stammt.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.11.2017 um 19:44
@eckhart
Erst kürzlich erklärte er Ost-Mitteleuropa zu einer migrantenfreien Zone. EU-Quoten zur Verteilung von Asylbewerbern lehnt er ab. Europa solle kein Mischkontinent werden.
Wär mal interessant zu erfahren wie er "Migrantenfrei" definiert.

@Optimist
Dann belassen wir es so, ich glaub dir das nicht wirklich, bzw. du siehst das aus einer anderen Perspektive, welche aber für mich das selbe Ziel hat.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.11.2017 um 19:45
@Bone02943
Dann belassen wir es so, ich glaub dir das nciht wirklich
musst du auch nicht glauben, davon hängt mein Seelenfrieden nicht ab.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.11.2017 um 07:04
@Optimist
so und wenn Deutschland einfach die vorhandenen Gesetze anwendet, wärest Du dann immer noch unzufrieden? Dann würden die Unberechtigten ja zurückgeschickt, wohin auch immer. Denn sind wir doch mal ehrlich, Dein HotSpot ist mindestens genauso teuer.
OT: Du kannst einfach zitieren, ohne immer O oder B oder was auch immer davor zu schreiben, dafür ist die Zitierfunktion da, da steht dann nämlich, von wem das Zitat ist


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.11.2017 um 09:31
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du kannst einfach zitieren, ohne immer O oder B...
ich weiß. Das klappt nur nicht immer, so wie jetzt z.B. - weiteres sh Spoiler.
SpoilerZum einen spinnt mein PC manchmal - auch bei anderen Allmy-Funktionen. Zudem, wenn ich eingefügt habe, blinkt dann links immer ein Fenster, was ich dann immer erst wegklicken muss...

Zum anderen schreibe ich manchmal mit Smartphon oder kleinem Tablet, da klappts gleich gar nicht richtig oder nur sehr schlecht.
Und selbst wenn es normal funktioniert, ist es doch so, dass unter bestimmten Bedingungen der falsche Urheber erscheint.

Um es mir also einfach zu machen oder nachträgliches Gefummel zu vermeiden, habe ich es dann eben kurzerhand so gemacht wie du es moniert hast.

Mir gefällt es auch nicht so optimal, aber hat für mich auch einen zusätzlichen gewissen  Vorteil.
Ich kann ja mal  versuchen, jetzt häufiger "richtig" zu zitieren, aber sieh es mir bitte nach, wenn ich es mir auch weiterhin ab und zu einfach mache.


.-------------------------------------------
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:so und wenn Deutschland einfach die vorhandenen Gesetze anwendet, wärest Du dann immer noch unzufrieden? .
Nein, wäre zufrieden, wenn es tatsächlich gelingen würde, dadurch eine NENNENS-werte Zahl an Unberechtigten abzuschieben und vor allem auch zeitnah - damit sich die Menschen nicht erst hier integrieren würden und es somit sehr hart für diese aber auch z.B. die Firmen wäre, wenn sie dann wieder weg müssten.
Nur bin ich sehr pessimistisch, dass dies mit unseren Gesetzen machbar wäre.
Fängt schon damit an, dass die Bearbeitung der Anträge so lange dauert, der Rechtsweg dann erst recht (Richter überlastet usw..).
Kurz, mir erscheint es sehr utopisch, dass dies möglich ist.
Denn sind wir doch mal ehrlich, Dein HotSpot ist mindestens genauso teuer.
Ums Geld geht es mir am Wenigsten.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.11.2017 um 09:36
@Optimist
und wie geht dann die Bearbeitung, wenn Flüchtlinge in HotSpots sind, plötzlich schneller? Ich weiß, ich habe es schon zigmal gefragt, es ist aber immer wieder lustig, wenn Du darauf hinweist, wie langsam die Bearbeitung hier ist und wie schnell sie plötzlich sein wird, wenn Flüchtlinge in HotSpots sind. Das ist nämlich unlogisch.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.11.2017 um 09:52
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und wie geht dann die Bearbeitung, wenn Flüchtlinge in HotSpots sind, plötzlich schneller?
nein natürlich nicht.
Es soll doch auch nicht in den HS bearbeitet werden, schrieb ich aber schon öfter.
Ganz am Anfang hatte ich (mit neugierchen zusammen) die Idee, es in den HS bearbeiten zu lassen. Hatte mich dann aber überzeugen lassen, dass dies nicht optimal wäre.

Also noch mal wie ich es mir so ungefähr vorstelle (für die Feinheiten wären ja dann wirklich Spezialisten zuständig, welche von allem mehr verstehen als ich):

- Pflicht, sich in HS oder Botschaften (wenn dies möglich ist) zu registrieren und Asylanträge zu beantragen, jedenfalls nicht in einem bestimmten EU-Land der Wahl. Diese Pflicht müsste in ein EU-Asylgesetz geschrieben werden

- in den HS grobe Auswahl, wer die GRÖßTEN Chancen hat, dass dem Antrag stattgegeben wird. Bei manchen kann man sicher am Äußeren festmachen, ob es z.B. ein Syrer sein könnte (diese seine Angabe also stimmen könnte, oder ob er lügt und eigentlich z.B. ein Schwarzafrikaner ist).
Die GROBE Vorauswahl kann evtl. auch schon auf bestimmte Angaben (außer der Herkunft) desjenigen hin erfolgen.

- diejenigen, wo man feststellte, dass sie gute Chancen haben, werden dann bevorzugt in Länder ihrer Wahl gebracht. Das dies erfolgen MUSS, müsste auch wieder in einem EU-Gesetz verankert werden, dass eben dann die Flüchtlinge nicht wie in Jordanien z.B. versauern würden.
Wenn sich außer D kein anderes Land bereit erklären würde, jemanden aufzunehmen, müsste man über Sanktionen oder was weiß ich, Zwang auf diese ausüben.
Sollte sich nun trotzdem kein anderes Land finden und die Meisten wöllten nach D, dann wäre es auch nicht viel anders, als es 2015 war, nur dass dann evtl. nicht so viele Unberechtigten mit kämen und man dann das Problem mit der Abschiebung hätte.
In D oder anderen EU-Ländern würden dann ihre Anträge bearbeitet.

- Diejenigen welche sehr wahrscheinlich Wirtschaftsflüchtlinge sind (wo man das aus deren eigenen Angaben alleine schon ableiten kann usw...), werden ganz "hinten ran gestellt" und müssten dann entsprechend längere Zeit dort ausharren. Das spräche sich dann sicher auch rum und es würden evtl. nicht mehr so Viele versuchen.
Ich spreche jetzt ausdrücklich von "Glücksrittern", welche von Schleppern oder sonstwem unrealistische Versprechungen bekamen, NICHT von welchen, die in ihrem Heimatland fast am Verhungern waren.
Aber selbst vor denen hätten die Asyl-Berechtigten erst mal Vorrang.

- was mit denen ist, welche sich nicht in HS melden, schrieb ich schon, auch wie ich es sehe, wie das mit der vermutlichen Menge sein würde - wenn sich alle vorgenannten Punkte rumsprechen würden.


3x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.11.2017 um 10:02
Zitat von OptimistOptimist schrieb:- Pflicht, sich in HS oder Botschaften (wenn dies möglich ist) zu registrieren und Asylanträge zu beantragen, jedenfalls nicht in einem bestimmten EU-Land der Wahl. Diese Pflicht müsste in ein EU-Asylgesetz geschrieben werden
dies ist nicht möglich, da Asyl nur im jeweiligen Land beantragt werden kann, ich schrieb es schon, auch warum
Zitat von OptimistOptimist schrieb: in den HS grobe Auswahl, wer die GRÖßTEN Chancen hat, dass dem Antrag stattgegeben wird. Bei manchen kann man sicher am Äußeren festmachen, ob es z.B. ein Syrer sein könnte (diese seine Angabe also stimmen könnte, oder ob er lügt und eigentlich z.B. ein Schwarzafrikaner ist).
Die GROBE Vorauswahl kann evtl. auch schon auf bestimmte Angaben (außer der Herkunft) desjenigen hin erfolgen.
ahja, also eine rassistische Vorauswahl, man geht also NICHT nach individuellen Fluchtgründen, sondern nach Aussehen, großartige Idee
Zitat von OptimistOptimist schrieb:- diejenigen, wo man feststellte, dass sie gute Chancen haben, werden dann bevorzugt in Länder ihrer Wahl gebracht. Das dies erfolgen MUSS, müsste auch wieder in einem EU-Gesetz verankert werden, dass eben dann die Flüchtlinge nicht wie in Jordanien z.B. versauern würden.
Wenn sich außer D kein anderes Land bereit erklären würde, jemanden aufzunehmen, müsste man über Sanktionen oder was weiß ich, Zwang auf diese ausüben.
Sollte sich nun trotzdem kein anderes Land finden und die Meisten wöllten nach D, dann wäre es auch nicht viel anders, als es 2015 war, nur dass dann evtl. nicht so viele Unberechtigten mit kämen und man dann das Problem mit der Abschiebung hätte.
In D oder anderen EU-Ländern würden dann ihre Anträge bearbeitet.
siehe oben, die Auswahl der "Chancen" ist lächerlich, es bedarf genauer Prüfung und zwar nicht nach Aussehen


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.11.2017 um 10:29
Zitat von OptimistOptimist schrieb:- Pflicht, sich in HS oder Botschaften (wenn dies möglich ist) zu registrieren und Asylanträge zu beantragen, jedenfalls nicht in einem bestimmten EU-Land der Wahl. Diese Pflicht müsste in ein EU-Asylgesetz geschrieben werden
Was machen wir dann mit politisch verfolgten? Gilt das auch für diese, zum Beispiel aus Land-A? Was wenn Land-A sie hindert deutsche Bootschaften aufzusuchen?
Solche Leute können nur aus dem Land "fliehen" und teils illegal nach Deutschland reisen. Vorallem wenn sie der Visapflicht unterliegen. Oder sie müssen mit einem Touristenvisa einreisen, was dann aber illegal wäre, wenn es sich nicht im Touristen handeln würde.
Das wäre halt die Abschaffung von Asyl in Europa und das muss dir bewusst sein.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.11.2017 um 10:33
OT: das z.B. war  mit ein Grund, weshalb ich die Zitatfunktion nicht gerne nahm, wenn 2 user involviert sind (es werden beide user zusammengeklatscht):

Spoiler
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:optimist schrieb:- Pflicht, sich in HS oder Botschaften (wenn dies möglich ist) zu registrieren und Asylanträge zu beantragen, jedenfalls nicht in einem bestimmten EU-Land der Wahl. Diese Pflicht müsste in ein EU-Asylgesetz geschrieben werden dies ist nicht möglich, da Asyl nur im jeweiligen Land beantragt werden kann, ich schrieb es schon, auch warum
... aber wie ich nun feststellte, lässt sich das mit "Zitat vormerken" verhindern. Aber die werden dann nicht immer der Reihe nach und nicht an der Stelle eingefügt wo ich den Kurser habe -> also auch wieder Gefriemel.


---------------------
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:optimist schrieb:- Pflicht, sich in HS oder Botschaften (wenn dies möglich ist) zu registrieren und Asylanträge zu beantragen, jedenfalls nicht in einem bestimmten EU-Land der Wahl. Diese Pflicht müsste in ein EU-Asylgesetz geschrieben werden
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:dies ist nicht möglich, da Asyl nur im jeweiligen Land beantragt werden kann, ich schrieb es schon, auch warum
Ich hab vergessen, weshalb es nicht möglich sein könnte, wenn man ein EU-Asylgesetz diesbezüglich (also kein Deutsches) verabschieden würde? Das Deutsche müsste dann dementsprechend auch mit geändert werden
.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:in den HS grobe Auswahl, wer die GRÖßTEN Chancen hat, dass dem Antrag stattgegeben wird. Bei manchen kann man sicher am Äußeren festmachen, ob es z.B. ein Syrer sein könnte (diese seine Angabe also stimmen könnte, oder ob er lügt und eigentlich z.B. ein Schwarzafrikaner ist). Die GROBE Vorauswahl kann evtl. auch schon auf bestimmte Angaben (außer der Herkunft) desjenigen hin erfolgen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ahja, also eine rassistische Vorauswahl, man geht also NICHT nach individuellen Fluchtgründen, sondern nach Aussehen, großartige Idee
Erstens geht es nicht nur nach Aussehen ...
... und zweitens geht es auch dannach:
Die GROBE Vorauswahl kann evtl. auch schon auf bestimmte Angaben (außer der Herkunft) desjenigen hin erfolgen.
... drittens geht's nicht um das Äußere an sich, sondern dies dient nur grob dazu, festzustellen ob die SELBST angegebene Herkunft stimmen kann. Es wird also somit keine rassistische Wertung vorgenommen, auch wenn das Kriterium "Äußeres" rassistisch sein mag.

Hätten unsere Behörden dies bei dem Armeeangehörigen auch mal so gemacht, wäre dieser sicherlich nicht als Syrer durchgegangen. Es geht also nur darum, falsche Angaben auszusieben und niemanden abzuwerten.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:- diejenigen, wo man feststellte, dass sie gute Chancen haben, werden dann bevorzugt in Länder ihrer Wahl gebracht. Das dies erfolgen MUSS, müsste auch wieder in einem EU-Gesetz verankert werden, dass eben dann die Flüchtlinge nicht wie in Jordanien z.B. versauern würden.
....
Sollte sich nun trotzdem kein anderes Land finden und die Meisten wöllten nach D, dann wäre es auch nicht viel anders, als es 2015 war, nur dass dann evtl. nicht so viele Unberechtigten mit kämen und man dann das Problem mit der Abschiebung hätte.
In D oder anderen EU-Ländern würden dann ihre Anträge bearbeitet.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:sie oben, die Auswahl der "Chancen" ist lächerlich, es bedarf genauer Prüfung und zwar nicht nach Aussehen
Sehe ich halt nicht so, dass es lächerlich ist, wenn man schon mal in den HS eine grobe Sortierung vornimmt, ob jemand einen Bleibechance hat.
Wo man feststellt, jemand hat keine gute Bleibechance, weil seine Angaben darauf schließen lassen, dass er wirklich nur ein Wirtschaftsflüchtling ist - er also keine politischen oder andere Asyl-relevanten Gründe - angibt, wozu soll man denn so jemand erst nach D lassen?

Das ist es ja was ich nicht gut finde, dass man DAS dann alles in D vornehmen will ...
... und sich dann wundert, zig Un-Berechtigte im Land zu haben, welche sich dann nur noch schwer abschieben lassen.

Nur um diese Fälle geht es mir bei der groben Vorauswahl - und noch mal - auch um bewusst  falsche Angaben bei der Identität, auch wenn dies als  rassistisch angesehen wird.

----------------------------

@Bone02943
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Pflicht, sich in HS oder Botschaften (wenn dies möglich ist) zu registrieren und Asylanträge zu beantragen, jedenfalls nicht in einem bestimmten EU-Land der Wahl. Diese Pflicht müsste in ein EU-Asylgesetz geschrieben werden
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Was machen wir dann mit politisch verfolgten? Gilt das auch für diese, zum Beispiel aus Land-A? ...
Politisch verfolgte können sich genauso wie alle anderen Flüchtlinge in den HS melden.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.11.2017 um 10:35
@Optimist

Und diese HS bieten wir dann in jedem Land an? Oder muss ein Russe erst nach Afrika reisen?


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.11.2017 um 10:38
Zitat von OptimistOptimist schrieb:... drittens geht's nicht um das Äußere an sich, sondern dies dient nur grob dazu, festzustellen ob die SELBST angegebene Herkunft stimmen kann. Es wird also somit keine rassistische Wertung vorgenommen, auch wenn das Kriterium "Äußeres" rassistisch sein mag.
also das Kriterium ist rassistisch, aber es wird keine rassistische Wertung vorgenommen? Muß ich es Dir schon wieder erklären? Kann ein Schwarzer denn nicht auch Syrer sein? Also vom Pass her? Und kann ein Schwarzer Afrikaner nicht auch verfolgt sein in Afrika? Du fängst schon wieder damit an, nach Hautfarbe/Aussehen die Herkunft bestimmen zu wollen. Es gibt - nur zur Erinnerung an zig andere Diskussionen mit Dir - auch Schwarze Deutsche.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.11.2017 um 10:46
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:also das Kriterium ist rassistisch, aber es wird keine rassistische Wertung vorgenommen? Muß ich es Dir schon wieder erklären? Kann ein Schwarzer denn nicht auch Syrer sein? Also vom Pass her?
Hier in unseren Breiten ja. Nur denke ich (lasse mich da aber auch gerne eines besseren belehren), dass dies in Syrien vermutlich ziemlich selten vorkommen wird?
Und kann ein Schwarzer Afrikaner nicht auch verfolgt sein in Afrika?
Dazu schrieb ich doch schon was. Es geht um diejenigen, wo aus ihren eigenen Angaben abzusehen ist, dass sie nicht verfolgt wurden.
Außerdem könnte man ja vielleicht in die HS Experten schicken, welche diverse Angaben von dort aus dann leichter überprüfen können, als dies von D aus möglich ist.

Wenn man nun - so wie du das willst - gar nicht "Vorsortieren" möchte und dann wirklich - ohne Prioritäten - Alle nach D holen wollte/müsste, dann sind wir bei der gleichen Handhabe wie es jetzt schon läuft. Es kämen auch alle Un-Berechtigten mit.
Dann könnte man sich natürlich die HS wirklich schenken, dann hätten die keinerlei Nutzen.


@Bone02943
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Und diese HS bieten wir dann in jedem Land an? Oder muss ein Russe erst nach Afrika reisen?
Die HS an der Westgrenze der EU  wären hauptsächlich für diejenigen welche übers Meer nach Europa wollen.
Russen, Chinesen u.a. könnten sich in HS melden welche an den Außengrenzen der EU wären. Meinetwegen dann auch in D, wenn Polen nicht mitspielen würde.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.11.2017 um 10:48
@Optimist
man kann schlecht vorsortieren, wenn es ein Recht auf genaue Prüfung gibt oder willst Du das auch abschaffen? Die sog. sicheren Herkunftsländer sind da ja schon ungenau genug.

und wer bitte macht das, wenn er Asyl will? Wie viele sind das?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Dazu schrieb ich doch schon was. Es geht um diejenigen, wo aus ihren eigenen Angaben abzusehen ist, dass sie nicht verfolgt wurden.
@Optimist


Anzeige

1x zitiertmelden