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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.12.2017 um 19:41
@kofi
Der Heidelberger Kriminologie-Professor Dieter Hermann, der für die Stadt Mannheim die unlängst vorgestellte Sicherheitsbefragung leitete, sprach in diesem Zusammenhang von "Gewalt legitimierendem Männlichkeitsverhalten" als möglicher Ursache von Kriminalität in diesem Personenkreis. Zudem litten viele Geflüchtete unter posttraumatischen Belastungsstörungen, die oft mit aggressivem Verhalten einhergingen. ....
...
Auch Peter Schäfer, kommissarischer Leiter des Rathaus-Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie, hat seine Erfahrungen mit den kriminellen minderjährigen Flüchtlingen gemacht. „Die üblichen Sanktionsmaßnahmen wie Taschengeld kürzen oder Handy wegnehmen greifen bei diesen Jugendlichen nicht“, sagte er Ende Oktober auf Anfrage. Auch aus anderen Städten kenne Schäfer solche Probleme. „Da kommen wir vor Ort – die Jugendhilfe, die Polizei und die Staatsanwaltschaft – an unsere Grenze.

...
Kein Oberbürgermeister schreibt einen solchen Brief, wenn die Not nicht so hoch ist, dass man sich am Ende aller Möglichkeiten sieht. Schon gar nicht der Oberbürgermeister von Mannheim mit einem Migrationsanteil in der Bevölkerung von 43 Prozent. Es gibt in Baden-Württemberg keine andere Stadt, die so viel (positive) Erfahrung mit Migration hat, wie Mannheim. Und es gibt keine, die so belastet ist, wie Mannheim - seit einigen Jahren zusätzlich durch rund 15.000 Zuwanderer aus Südosteuropa (Bulgarien, Rumänien) sowie in der Folge der Flüchtlingskrise seit Mitte 2015.
Traurig aber leider wahr.
Sehe ich als großen sozialen Sprengstoff für die Zukunft.

Wäre vielleicht eher etwas für den Migranten-Thread gewesen?
Denn wie will man mit Asylgesetzen etwas dagegen machen?

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.12.2017 um 15:19
Auch "normale", nichtkriminelle Flüchtlinge aus Afghanistan werden jetzt abgeschoben... es wird immer "lustiger", was da passiert. Rechtsstaat scheint den Politikern immer mehr ein Begriff aus einer helleren Vergangenheit zu sein.

Abgelehnte Afghanen
Vom Ausbildungsplatz in den Abschiebeflieger?
Bei Abschiebungen nach Afghanistan wollten sich die Behörden auf Straftäter und Gefährder konzentrieren. Für den am Mittwochabend geplanten Sammelflug nach Kabul gilt das aber offenbar nur bedingt.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/abschiebung-nach-kabul-vom-ausbildungsplatz-in-den-abschiebeflieger-a-1181980.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.12.2017 um 16:36
@Realo
Zu deinem Beitrag aus dem Migranten Thread, möchte ich hier antworten, bei new.google.de "Abschiebung" eingegeben:
Migrantengewalt in Deutschland (Seite 1142) (Beitrag von Realo)

http://www.fr.de/frankfurt/abschiebung-nach-afghanistan-demo-gegen-abschiebung-nach-afghanistan-a-1401847
Darf man.

https://www.welt.de/politik/deutschland/article171293176/Fluechtlingsrat-wehrt-sich-Helfen-Afghanen-nicht-beim-Untertauchen.html
Oh la la:
Bayern wirft dem Flüchtlingsrat vor, Afghanen vor Abschiebungen beim Untertauchen zu helfen. Die Organisation wehrt sich: „Wir empfehlen lediglich, sich vor der Abschiebung möglichst nicht in der Unterkunft aufzuhalten.“
Es gibt keine Pflicht sich in der Unterkunft aufzuhalten, das ist richtig - aber man darf sich der Abschiebung nicht entziehen.

Mit Geld geht es auch, diese haben keine Angst zurück zu kehren:
http://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Warum-Praemien-billiger-sind-als-Abschiebungen-id43457546.html

Oh no, diese werden doch nicht abgeschoben:
http://www.focus.de/politik/deutschland/rechtliche-huerden-junge-fluechtlinge-tyrannisieren-mannheim-warum-sie-nicht-abgeschoben-werden-koennen_id_7946684.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.12.2017 um 16:38
Den anderen sieben Afghanen aus Bayern wird demnach offenbar vorgeworfen, nicht ausreichend bei ihrer Identitätsfeststellung mitgewirkt zu haben. In zweien dieser Fälle reichten die Vorwürfe offenbar nicht aus, um die Männer in Abschiebegewahrsam zu nehmen. Trotzdem sind sie nun für den Flug nach Kabul vorgesehen.

Weiß man genau das ihnen nichts anderes vorgeworfen wird? Oder ist das nur eine Vermutung? Wegen dem offenbar. Ist das nicht zu Ende recherchiert?

Gut einer aus einer Ausbildung, 5 % wohl definitiv falsch, aber von 20 auf einen und dann so schreiben als es die Normalität wäre das Auszubildende abgeschoben werden. Schon etwas populistisch der Titel ...

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/abschiebung-nach-kabul-vom-ausbildungsplatz-in-den-abschiebeflieger-a-1181980.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.12.2017 um 16:42
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:möchte ich hier antworten
Viel Dampf um Nichtdazugehöriges. es geht um den Punkt, dass ´Bayern auch "unbescholtene" Afghanen, die teilweise in der Ausbildung sind, in ein Kriegsland abschiebt und damit gegen Art. 16a GG und GFK verstößt. Aber Bayern war schon immer ne Extrawurst.


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fumo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.12.2017 um 16:45
Zitat von RealoRealo schrieb:Auch "normale", nichtkriminelle Flüchtlinge aus Afghanistan werden jetzt abgeschoben...
Es gibt schon genug Gründe, die solche gerechtfertigten Abschiebungen legitimieren und die nichts mit Kriminalität zu tun haben.

Beispiel: Mangelnder Integrationswille - wie Arbeitsverweigerer!

Es müssen keine Kriminellen sein, die nachhause geschickt werden!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.12.2017 um 16:46
Zitat von RealoRealo schrieb:Viel Dampf um Nichtdazugehöriges. es geht um den Punkt, dass ´Bayern auch "unbescholtene" Afghanen, die teilweise in der Ausbildung sind, in ein Kriegsland abschiebt und damit gegen Art. 16a GG und GFK verstößt. Aber Bayern war schon immer ne Extrawurst.
Wie kannst Du belegen das sie unbescholten sind? Kannst Du da mal eine Quelle posten?
Bis auf 2 sind doch Haftbefehle nach § 417 rausgegangen, gegen die man sich wehren kann wenn sie zu Unrecht ausgesprochen werden

§ 417

(1) Die Freiheitsentziehung darf das Gericht nur auf Antrag der zuständigen Verwaltungsbehörde anordnen.

(2) 1Der Antrag ist zu begründen. 2Die Begründung hat folgende Tatsachen zu enthalten:
1. die Identität des Betroffenen,
2. den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Betroffenen,
3. die Erforderlichkeit der Freiheitsentziehung,
4. die erforderliche Dauer der Freiheitsentziehung sowie
5. in Verfahren der Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaft die Verlassenspflicht des Betroffenen sowie die Voraussetzungen und die Durchführbarkeit der Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung.

3Die Behörde soll in Verfahren der Abschiebungshaft mit der Antragstellung die Akte des Betroffenen vorlegen.

https://dejure.org/gesetze/FamFG/417.html


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.12.2017 um 16:50
Zitat von fumofumo schrieb:gerechtfertigten Abschiebungen
Wenn du illegal für gerechtfertigt hältst, solltest du nie wieder ein Wort gegen Kriminalität verschwenden! Diese Doppelzüngigkeit ist bei einigen offenbar unausrottbar.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Wie kannst Du belegen das sie unbescholten sind? Kannst Du da mal eine Quelle posten?
Verkehrte Welt. Du musst beweisen, dass sie kriminell sind, und da steht eigens, dass dies nicht zutrifft. Das war das letzte Mal, dass ich auf solche unqualifizierten Statements eingegangen bin. Wenn ich also nicht widerspreche, bedeutet das nicht, dass ich es akzeptiere, sondern nur dass ich Wichtigeres zu tun hab.


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fumo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.12.2017 um 16:52
Zitat von RealoRealo schrieb:Wenn du illegal für gerechtfertigt hältst,
Was ist an einer Abschiebung illegal, wenn die Region X als weitestgehend sicher eingestuft wurde und die Person Y zuvor nicht die erforderliche Bereitschaft gezeigt hat, sich den Vorgaben entsprechend zu integrieren?


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.12.2017 um 16:54
Zitat von fumofumo schrieb:wenn die Region X als weitestgehend sicher eingestuft wurde
Mich juckt nicht, wie was wer einstuft. Afghanistan ist seit 2001 bis auf weiteres Kriegsgebiet.
Wikipedia: War in Afghanistan (2001-present)
Wikipedia: Krieg in Afghanistan seit 2001


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.12.2017 um 16:55
@Realo
Ich muss gar nichts beweisen, denn ich behaupte nicht das sie schuldig sind. Ich habe gelesen das Haftbefehle nach § 417 bestehen und ein Reporter vermutlich davon ausgeht das nichts gegen sie vorliegt.

Das Wort offenbar = vermutlich https://www.google.de/search?q=offenbar&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-b-ab&gfe_rd=cr&dcr=0&ei=PhIoWojVIsbA8gfkl6DYCg

Also, es bestehen Haftbefehle und jemand schreibt das er etwas nicht weiß

Halt
Zitat von RealoRealo schrieb:Verkehrte Welt
oder populistisch :-)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.12.2017 um 16:57
Wenn jemand nicht berechtigt ist hier zu bleiben, dann wird er abgeschoben. Ist ganz normal. Daran ist nix verwerflich oder illegal. Es hat eben nicht jeder der ohne deutsche Staatsbürgerschaft ist das Recht sich unbeschränkt in Deutschland aufzuhalten. Das haben manche per EU weil man es da erlaubt. Vielleicht auch bei andern Staaten mit speziellen Beziehungen. Aber sonst nicht.

Außer eben es tritt die Ausnahme Asyl auf die wir - weil wir eben so menschlich sind und helfen - gewähren. Aber dafür braucht derjenige eben auch nen Grund.

Sehe es einzig problematisch wenn hier geborene die nur hier aufgewachsen sind abgeschoben werden können. Wie die eine Schülerin die man in Gestapo-Manier ausm Unterricht riss. Aber da ist nich die Abschiebung ein Problem. Mehr dass es an Gesetzen fehlt die diesen jungen Leuten die dt. Staatsbürgerschaft verleihen. (Den Eltenr jedoch nicht, die sind getrennt davon zu betrachten! Sonst wär jedem Tür und Tor geöffnet einfach hier ein Kind zu kriegen um dann über das Kind sich auch hier fixiern zu können.)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.12.2017 um 16:58
Zitat von lkdwpilkdwpi schrieb:Wenn jemand nicht berechtigt ist hier zu bleiben,
Das entscheidet wer? Die Regierung oder das Gesetz? Und wenn sich Regierung und Richter nicht an das Gesetz halten, ist das was? Rechtsbeugung. So einfach ist das.


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fumo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.12.2017 um 16:59
Zitat von RealoRealo schrieb:Mich juckt nicht, wie was wer einstuft. Afghanistan ist seit 2001 bis auf weiteres Kriegsgebiet.
In der Politk wird dies anders gesehen, denn manche Regionen innerhalb Afghanistans werden als sicher eingestuft.

Wenn also das zuvor vorhandene Gefahrenpotential der Region nicht mehr vorhanden ist und die betreffende Person im Umkehrschluss Vorgaben der Integration nicht erfüllen möchte, dann ist die Abschiebung die einzig logische Konsequenz.

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-04/fluechtlinge-afghanistan-asyl-abschiebung


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.12.2017 um 17:00
Wenn er meint es wäre nich rechtens kann derjenige ja klagen. Steht jedem frei.
Genauso wie die Regierung auch Gesetze ändern kann. Ja: Selbst das Grundgesetz könnte man notfalls ändern.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.12.2017 um 17:00
Zitat von RealoRealo schrieb:Das entscheidet wer? Die Regierung oder das Gesetz? Und wenn sich Regierung und Richter nicht an das Gesetz halten, ist das was? Rechtsbeugung. So einfach ist das.
Kannst Du das bitte belegen? Du verrennst Dich gerade total, aufpassen, das passiert auch vielen Wählern


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.12.2017 um 17:04
Zitat von fumofumo schrieb:n der Politk wird dies anders gesehen, denn manche Regionen innerhalb Afghansitans werden als sicher eingestuft.
Vielleicht liest du den ganzen Thread mal. Das wurde schon x-mal diskutiert. Kriegsfronten haben es so an sich, sich zu bewegen, und du hast eine Glaskugel und weißt, in welchen Teilen des Landes in 4 Monaten gerade Bomben fallen und in welchen nicht. Dieser Zynismus ist einfach nur noch unerträglich!
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Kannst Du das bitte belegen?
hab ich doch schon.

1. Kriegsgebiet
2. ohne Straftaten

Bin erst mal raus hier, weil ich wieder gegen Nebelwände anrede.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.12.2017 um 17:05
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:2. ohne Strafteten
Das eben nicht
Zitat von RealoRealo schrieb:1. Kriegsgebiet
und das auch nicht, denn 1. würde schon für Nichtabschiebung reichen, aber leider, oder zum Glück entscheidet nicht Du wo ein Kriegsgebiet ist und wo nicht.

Ist hier aber eh so was von OT, also zurück zum Topic


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.12.2017 um 17:08
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:und das auch nicht, denn 1. würde schon für Nichtabschiebung reichen, aber leider, oder zum Glück entscheidet nicht Du wo ein Kriegsgebiet ist und wo nicht.
Das entscheidet die sich ständig ändernde Kriegslage, hast du das jetzt verstanden?
Aber wenn das alles nur erfunden ist, mach doch Urlaub dort. Schöne Gegend, heißer Sommer, faire Preise, kostenloses Dauerfeuerwerk. Was will man mehr.

Ende. Zyniker dürfen unter sich bleiben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.12.2017 um 17:11
Zitat von RealoRealo schrieb:Ende. Zyniker dürfen unter sich bleiben.
Wenn man zynisch wäre könnte man Deutschland Kriegsgebiet nennen, denn der IS hat uns den Krieg erklärt ......


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