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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.01.2018 um 18:45
@Optimist

Komisch nur das es gerade überhaupt nicht um Berechtigte oder Unberechtigte ging. Es ging doch nur darum das "die halbe EU" gar keine Flüchtlinge aufnehmen möchte, somit Deutschland und andere dementsprechend mehr. Aber das findest du nicht gut. Woher du jetzt die Unberechtigten heraus kramst ist mir ein Rätsel.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.01.2018 um 18:46
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Wir gehen jetzt einfach die "bösen Jungs" einsperren ohne rechtskräftiges Urteil zu einem Straftatbestand kann wohl nicht sein
Wie wird es denn in der Schweiz durchgeführt werden? Welche Gesetze haben sie dafür erlassen? Oder setzen sich die Schweizer Behörden über ihe eigenes Gesetz hinweg? Sind das Rechtsbrecher?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.01.2018 um 18:47
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Es ging doch nur darum das "die halbe EU" gar keine Flüchtlinge aufnehmen möchte, somit Deutschland und andere dementsprechend mehr. Aber das findest du nicht gut. Woher du jetzt die Unberechtigten heraus kramst ist mir ein Rätsel.
ja .... und wer kommt bei der Aufnahme - hauptsächlich in D - alles mit? Nur Berechtigte? (das wäre zu schön um wahr zu sein) - nein, es kommen eben auch viele Unberechtigte mit.
Woher du jetzt die Unberechtigten heraus kramst ist mir ein Rätsel
weil diese automatisch auch mit kommen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.01.2018 um 18:52
@Optimist

Siehst du es jemandem an ob er berechtigt ist oder nicht? Kümmert dich es ob der jenige wegen Krieg oder aus anderen gründen in Deutschland ist?
Also ich kann da gar keinen Unterschied machen. Ich sehe es den Menschen gar nicht an. Warum alo ist dir das so imens wichtig, dass auch welche dabei sind die vom Gesetz her keinen Schutz oder Asyl erhalten dürften?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.01.2018 um 18:52
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: als erstes natürlich Marokko, Algerien, Tunesien....nur sind die Anerkennungsquoten nicht unter 5%
Bei den Ländern wird der Grund eher der sein, dass von da sehr viele kommen die hier Ärger machen.
Die Nafris halt, die Männer. Ist nachvollziehbar, dass man dorthin schneller abschieben will und längst überfällig. Muss nur mehr die Richtigen treffen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.01.2018 um 18:53
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Komisch nur das es gerade überhaupt nicht um Berechtigte oder Unberechtigte ging.
für meinen Teil, es geht im gesamten Thread eigentlich darum die berechtigten von den unberechtigten zu trennen. Denn eine Abschaffung des Asylrechtes hat hier meines Wissens nie jemand ernsthaft gefordert. Also holt man sie nicht aus der Tasche, sie sind immer präsent. Zu was möchte man denn HS und Einreise- Transit oder Ankerzentren machen. Ansonsten könnte man einfach darüber schreiben das man kein Asyl möchte und lieber ein paar Flüchtlingscamps unterstützen möchte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.01.2018 um 18:56
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Siehst du es jemandem an ob er berechtigt ist oder nicht?
nein und das ist es ja, dass man das nicht so sehen kann. Aber gerade das macht es ja alles so schwierig.
Und deshalb möchte ich es mit bestimmten Maßnahmen vermeiden, dass Unberechtigte im Land verteilt werden können.
Kümmert dich es ob der jenige wegen Krieg oder aus anderen gründen in Deutschland ist?
diese gehören ja dann auch nicht zu den Unberechtigten.
Aber ich weiß es eben nicht, wenn jemand kommt, ob dieser berechtigt ist oder nicht.

Wenn alle erst mal in angedachte Ankerzentren müssten, würden die Unberechtigten nicht erst verteilt werden können.
Wer nämlich erst mal verteilt worden ist, da ist es dann zu schwierig so jemand wieder abzuschieben. Darum geht es mir. (hab ich aber auch schon oft so kommuniziert)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.01.2018 um 18:56
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Zu was möchte man denn HS und Einreise- Transit oder Ankerzentren machen.
Damit hier weniger ankommen. Weil man weiß das aus diesen Zentren außerhalb der EU keine bzw. kaum menschen hier her geholt werden, selbst wenn diese Asylberechtigt sind. Ist aber auch nur eine Vermutung meinerseits.
Hört sich dann halt auch besser an und man kann sich gut fühlen, weil man ja für Asyl ist und das ganze voll befürworten würde. ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.01.2018 um 18:59
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wer nämlich erst mal verteilt worden ist, da ist es dann zu schwierig so jemand wieder abzuschieben. Darum geht es mir. (hab ich aber auch schon oft so kommuniziert)
Warum sollte es aus einem solchen Zentrum leichter sein? Wir reden doch von Zentren in Deutschland, oder?
Bis auf die Gefahr das welche abtauchen, erkenn ich keine Unterschiede. Und wer abtaucht bekommt ja auch schon mal kein Geld mehr.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.01.2018 um 18:59
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Damit hier weniger ankommen. Weil man weiß das aus diesen Zentren außerhalb der EU keine bzw. kaum menschen hier her geholt werden, selbst wenn diese Asylberechtigt sind.
Nein der Trick dabei wäre ausschließlich das sich nur wirklich berechtigte hier aufhalten und keine Unberechtigten die man nicht wieder abschieben kann.
Die meisten befürworten Asyl, wollen nur keine Unberechtigten mit "durchfüttern". Wollen nicht betrogen werden. Warum soll denn bei Umas geprüft werden? Weil man keine will? Nein. Weil man ehrliche möchte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.01.2018 um 19:03
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Wie wird es denn in der Schweiz durchgeführt werden? Welche Geseze haben sie dafür erlassen? Oder setzen sich die Schweizer Behörden über ihe eigenes Gesetz hinweg? Sind das Rechtsbrecher?
-.-das Gesetz steht und ist umgesetzt. also wiedermal nicht der rechtspopulistische Tieffliegervorwurf des Rechtsbruchs durch Behörden.
Ich kann mir noch gut vorstellen, das man für "prügelnde, vergewaltigende" Asylbewerber dann auch die geeignete Unterbringung ohne BesoZ gefunden hat, nämlich das Gefängnis nachdem sie rechtskräftig verurteilt wurden.



und jetzt mal, 2 solche BesoZ mit je 60 Personen. 120 Plätze der insgesammt 5000 der Bundesasylzentren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.01.2018 um 19:06
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ich meinte wie kommen diese Menschen wieder nach Hause. Im Gefangenentransport, setzt man sie einfach vors Tor, oder vor die Landesgrenze, Flugzeuge, Hubschrauber?
Sicher einfacher als vom Grund des Mittelmeeres.
Die Leute sind ja schon da, das ist ja mal das erste.
Bis man all die Flüchtlinge abgearbeitet hat, die dort sind, vergeht ne ganze Menge zeit.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.01.2018 um 19:07
@Bone02943
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wer nämlich erst mal verteilt worden ist, da ist es dann zu schwierig so jemand wieder abzuschieben.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Warum sollte es aus einem solchen Zentrum leichter sein? Wir reden doch von Zentren in Deutschland, oder?
diese Leute kamen ja von irgendwo in diese Zentren. Von da wo sie her kamen müssten sie zurück (das was sie selbst als Herkunft angeben).

Über die Modalitäten müssten sich die Experten Gedanken machen.
Es könnte jedenfalls vor der Abschiebung niemand untertauchen - also wäre es von daher einfacher.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:für meinen Teil, es geht im gesamten Thread eigentlich darum die berechtigten von den unberechtigten zu trennen.
so ist es.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.01.2018 um 19:08
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb: 120 Plätze der insgesammt 5000 der Bundesasylzentren.
Ich glaube selbst in Deutschland sind es höchstens 5 % der Asylbewerber die hier richtig negativ auffallen. Daher wäre es gut wenn man sie schnellstens trennt. Man sieht ja wie es auf alle zurückfällt. Wie die Stimmung kippt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.01.2018 um 19:21
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Ich glaube selbst in Deutschland sind es höchstens 5 % der Asylbewerber die hier richtig negativ auffallen.
nochmals, das ist das Maximum das man bereit hält. und die 5000 sind nicht das max. an Asylplätzen. Es handelt sich dabei nur um die Bundesasylzentren welche eine Aslyverfahrensfunktion haben oder eine Warte- und Ausreisefunktion. Asylplätze gibts viel mehr, der Bund verteilt die anerkannten Aslybewerber auf die Kantone. und daneben gibts noch diese zwei besonderen Zentren.

https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/asyl/beschleunigung/bundesasylunterkuenfte.html (Archiv-Version vom 19.03.2016)

es gibt einfach folgendes zu beachten
Tatsache ist, dass es in verschiedenen Empfangszentren wie zum Beispiel in und um das Empfangs- und Verfahrenszentrum Chiasso zu Problemen mit «renitenten» Asylsuchenden gekommen ist. (Siehe hierzu: Interpellation Quadri 11.3848, Interpellation Pelli 11.3630, Motion Quadri 11.3493). Dies ist angesichts der schwierigen Lebenssituationen, in denen sich Asylsuchende befinden, nichts Überraschendes. Die Gründe dafür sind offensichtlich: Perspektivenlosigkeit, Unterbeschäftigung oder Traumatisierungen. Es ist nachvollziehbar, dass man insbesondere verletzliche Personengruppen (Frauen, Kinder) vom Verhalten dieser Personen schützen will, indem man «besondere Zentren» für auffällige Personen erstellt.

Problematisch wäre es hingegen, wenn hierbei ein primär repressiver Ansatz gewählt und die Zentren zu einer Stigmatisierung führen würden. Wo Repression nötig ist, muss ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werden. Unkooperative Personen brauchen eine gute Betreuung, vielleicht sogar eine intensivere als die «normalen» Asylsuchenden. Um eine Verringerung von störendem Verhalten zu erreichen, muss in diesen Zentren deshalb ein sozialpädagogischer Ansatz gewählt werden
https://www.humanrights.ch/de/menschenrechte-schweiz/inneres/asyl/politik/zentren-renitente-asylbewerber-art-26-asylg
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Man sieht ja wie es auf alle zurückfällt. Wie die Stimmung kippt.
Sorry, wenn 5% genügt um die "Stimmung zu kippen", und es sind nicht mal 5% aller Asylbewerber sondern weitaus weniger, dann benutzt man dies mMn einfach als billigen Vorwand. Soll ich, wenn die NPD 5% erreicht meine "Stimmung" gegenüber Deutschen auch verändern?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.01.2018 um 20:13
@wichtelprinz

Wenn 5% der Deutschen emigranten gewaltbereite rechtsextreme wären die sich zusammenrotten und in ihrem neuen Land Probleme bereiten würden, dann würde ich es sehr gerechtfertigt finden, wenn das in dem land eine debatte über emigration aus deutschland auslösen würde.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.01.2018 um 20:49
@shionoro
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Wenn 5% der Deutschen emigranten gewaltbereite rechtsextreme wären die sich zusammenrotten und in ihrem neuen Land Probleme bereiten würden
Asylanten, die sich zusammenrotten, um die gings nicht bei den 2x60 Plätzen für rentierende Asylbewerbern in den Bundeszentren gar nicht.

Aber was möchtest Du den zum Ausdruck bringen? wir haben da 5% einer Nationalität (deutsch) die Eigenschaften besitzen wie Handlungsbereitschaft (gewaltbereit) mit Ideologie (Rechtsextrem) welche etwas tun nämlich sich Sammeln (zusammenrotten) und ihrem neuen Land Probleme bereiten.
Kannst Du jetzt noch ein geeignetes Beispiel bringen worauf das genau passen soll?
Zitat von shionoroshionoro schrieb:dann würde ich es sehr gerechtfertigt finden, wenn das in dem land eine debatte über emigration aus deutschland auslösen würde.
das hat ja niemand angezweifelt. wie kommst Du darauf? Angezweifelt hatte ich, dass meine Stimmung gegenüber den anderen 95% wegen dem kippen müsste/sollte/könnte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.01.2018 um 22:19
@wichtelprinz

Es ging darum, dass nur ein kleiner Anteil einer Gruppe sehr aufmerksamkeitswirksame probleme schaffen muss, damit ein ernstes problem besteht.

Und es wird doch nunmal immer 'ganz oder gar nicht' suggeriert.

Es heißt dann, dass man grundsätzlich eigentlich niemanden abschieben darf, alle aufnehmen muss, auch deren familien und zur not auch bitte eher zu laschen strafen greifen soll.

Jemand der sagt, man solle die 5% aussondern, der macht doch genau das gegenteil davon, etwas auf die ganze gruppe zu beziehen.

Das Problem ist, dass, wenn probleme zu groß werden, automatisch die ganze gruppe in mitleidenschaft gezogen wird.
Das könnte man aber verhindern.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 06:33
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Es ging darum, dass nur ein kleiner Anteil einer Gruppe sehr aufmerksamkeitswirksame probleme schaffen muss, damit ein ernstes problem besteht.
nö darum gings nicht. es ging darum ab wann die Stimmung zu kippen habe und ob es gerechtfertigt ist das es auf die anderen zurück fällt. Kuck hier.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Man sieht ja wie es auf alle zurückfällt. Wie die Stimmung kippt.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Jemand der sagt, man solle die 5% aussondern, der macht doch genau das gegenteil davon, etwas auf die ganze gruppe zu beziehen.
jemand der sagt er tue dies aus dem Grund weils sonst auf die anderen zurückfällt versucht zu legitimieren, dass wegen 5% etwas auf die 95% zurückfallen könnte.Das mag viellicht im Kindergarten und im Bund noch legitim sein und als Argument ziehen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2018 um 07:17
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Das Problem ist, dass, wenn probleme zu groß werden, automatisch die ganze gruppe in mitleidenschaft gezogen wird.
Das könnte man aber verhindern
Du meinst die Probleme grösser gemacht werden als sie sind, wie zB diese 5% wo keiner weiss woher das sie kommen. Kaum von den max 120 Plätzen im Besonderen Zentrum.von den max 5000 Plätzen in den Bundeszentren. Das sind nämlich 2.4%

Und ja, es gibt sogar plausible Gründe gewisse Leute auszusondern. Wurde zB auch genannt. Wenns um den Schutz von anderen Asylbewerbern wie Frauen oder Kinder geht.
Aber es ist kein plausibler Grund Leute gesondert zu behandeln weil davon abhängig sei ob der Deutsche mit Teddybären oder Ressentiments am Bahnhof steht.


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