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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.03.2018 um 09:25
@accattone
Es werden Fingerabdrücke genommen und Fotos gemacht.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.03.2018 um 09:44
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es werden Fingerabdrücke genommen und Fotos gemacht.
Aber das war es auch schon, Handydaten und alles weitere wird noch nicht im gewünschten Umfange gemacht. Wir müssen weg von der Beweiserleichterung zugunsten des Antragstellers zurück zu einem rechtsstaatlichen Verfahren.

Vor allem muss das Bamf fit gemacht werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.03.2018 um 10:02
@neugierchen
Aha und wie stellst Du Dir das so vor? Das rechtsstaatliche Verfahren? Wusste auch gar nicht, dass es jetzt keins ist, kannst Du das mal belegen bitte?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.03.2018 um 10:04
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Wusste auch gar nicht, dass es jetzt keins ist, kannst Du das mal belegen bitte?
Sind für Dich Beweiserleichterungen zugunsten Antragstellern rechtsstaatliches Verhalten? Müssten nicht für alle die gleichen Grundregeln gelten? Egal ob Antrag auf Hartz 4, Steuerrückerstattung oder Asylverfahren?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.03.2018 um 10:06
@neugierchen
Kannst Du bitte belegen , was Du behauptest und nicht versuchen, mich in Deine Behauptung mit reinzuziehen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.03.2018 um 10:09
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Kannst Du bitte belegen , was Du behauptest und nicht versuchen, mich in Deine Behauptung mit reinzuziehen?
Hast Du die vorherigen Posts nicht gelesen? Muss ich jetzt wirklich jede zweite Seite erneut belegen weil Du etwas Belegtes erneut in Zweifel ziehst?
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Sie haben im Asylverfahren nicht die Pflicht, das, was sie vortragen, zu beweisen. Das ist eine Beweiserleichterung zugunsten des Antragstellers



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.03.2018 um 10:11
@neugierchen
Zitat von kofikofi schrieb am 25.02.2018:Solche kommen ja auch in eine Kleiderkammer, wir als Team haben damals einen Schwarzmarkt unter den Flüchtlingen vermutet. Tausche T-Shirt gegen Fahrrad oder sowas. Kann ja auch sein, dass das Essen aus dieser Essener Tafel zum Beispiel mitgenommen und/oder verkauft oder getauscht wird. Egal, was da ähnliches sonst noch so ablaufen mag, dass ist ja auch nicht der Sinn einer Tafel.
Mir wurde von Seiten einer Userin "ein toller spekulativer Beitrag"vorgeworfen.

Schau mal hier, ein Bericht aus dem Umfeld der Tafel Fulda.
Es ginge allerdings noch dreister: "In der Vergangenheit gab es Vorfälle, dass Flüchtlinge Essen abholten, nur um es später an wirklich Bedürftige weiterzuverkaufen
https://m.focus.de/regional/fulda/fulda-essener-verhaeltnisse-tafel-vorstand-widerspricht-vorwurf-keine-probleme_id_8614830.html

Theorie und Praxis. Manchmal muss man eben raus gehen und sich die Dinge selbst ankucken. Und das BEVOR Mensch viele Worte verliert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.03.2018 um 10:18
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: Wusste auch gar nicht, dass es jetzt keins ist, kannst Du das mal belegen bitte?
Deutschland gewährt Asyl. Das ist richtig und wichtig. Und vom Grundgesetz gedeckt.

Deutschland trennt seit Jahren aber nicht mehr Einwanderung von Asylgewährung.
Das Asylrecht ist nun einmal kein Einwanderungsrecht.

Politiker, Funktionäre, Beamte, Medienvertreter ... reden uns ein, dass die Integration
von mehr oder weniger jeder Person, die dafür nur einen Fuß auf deutschen Boden setzen muss, Bürgerpflicht sei.

Das hat mit unserem Rechsstaat nichts mehr zu tun. Das ist für mich sogar Missbrauch eines Apparates.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.03.2018 um 10:19
Zitat von kofikofi schrieb:Manchmal muss man eben raus gehen und sich die Dinge selbst ankucken. Und das BEVOR Mensch viele Worte verliert.
Deinen Beitrag hatte ich gelesen und auch aus eigenem Kenntnisstand für vollkommen authentisch gehalten. Es sind halt in diesem Bereich viele unterwegs die sich kein reales Bild machen. Auch im Fernsehen wird dort viel verschoben, verglichen was nicht zu vergleichen ist.

Ich frage mich immer welcher Zweck damit verfolgt wird. Wirklich Bedürftige noch schmaler zu halten? Den "Ausnutzern" zu helfen sich unsozial zu verhalten? Oder das ganz große Rad, Fremdenfeindlichkeit zu schüren indem man Personen unterstütz die Fremdenfeindlichkeit fördern.

Es ist halt schwierig die Motivation herauszufinden.

Eine Gemeinschaft wird nur gedeihen wenn alle freiwillig kooperieren, um Notlagen gemeinschaftlich zu lösen.

Wer Notlagen vortäuscht gehört sofort aus der Gemeinschaft ausgeschlossen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.03.2018 um 10:26
Zitat von accattoneaccattone schrieb:Deutschland trennt seit Jahren aber nicht mehr Einwanderung von Asylgewährung.
Das Asylrecht ist nun einmal kein Einwanderungsrecht.
Doch natürlich wird das getrennt. Sonst gäbe es ja auch keine Asylverfahren oder auslaufende Duldungen, Abschiebungen oder die Bitte von selbst erstmal auszureisen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.03.2018 um 10:29
@neugierchen
ich möchte jetzt bitte einen Beleg darüber, dass das Asylverfahren kein rechtsstaatliches Verfahren ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.03.2018 um 10:34
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich möchte jetzt bitte einen Beleg darüber, dass das Asylverfahren kein rechtsstaatliches Verfahren ist.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Wir müssen weg von der Beweiserleichterung zugunsten des Antragstellers zurück zu einem rechtsstaatlichen Verfahren.
Was ist daran falsch zu verstehen? Was außer das es die Beweiserleichterungen gibt soll ich belegen? Vielleicht ... Das geltende Asylrecht existiert fast nur noch auf dem Papier. Mit der Ausnahmesituation lässt sich das nicht rechtfertigen, sagt der Rechtswissenschaftler Michael Kloepfer
https://www.tagesspiegel.de/themen/debatte-fluechtlinge-in-deutschland/asylrechts-debatte-der-rechtsstaat-ist-in-gefahr/12680554.html (Archiv-Version vom 23.05.2018)

Sollen mit Belegforderungen Meinungen unterdrückt werden? Wenn Du der Meinung bist das Beweiserleichterungen zugunsten einer Gruppe rechtsstaatlich sind ist es doch okay. Ich empfinde es nicht so.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.03.2018 um 10:39
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Doch natürlich wird das getrennt.
Gibt es unterschiedliche Formen der Unterbringung?
Erhalten Nicht-Asylberechtigte andere Leistungen?
Erhalten Nicht-Asylberechtigte Sprach- und Integrationskurse?
Wie viele (in%) der Nicht -Asylberechtigten werden de facto abgeschoben?

Medien und Politiker sprechen ganz klar von Einwanderung:

Neu ist die Entwicklung, dass die Migration aus dem außereuropäischen Ausland fast an die Migration aus der EU heranreicht. War die Zuwanderung aus den anderen Staaten der Union bis zum Beginn der Flüchtlingskrise in absoluten Zahlen fast dreimal so groß wie aus außereuropäischen Ländern, so hat sich das 2015 geändert. In jenem Jahr kamen den Statistikern zufolge fast 900.000 Menschen von außerhalb Europas, verglichen mit 1,2 Millionen Migranten aus der EU. Die langfristigen Daten der Wiesbadener zeigen, welche große Bedeutung die Einwanderung seit Jahrzehnten hat, ohne dass das Land ein Einwanderungsgesetz hätte.

https://www.welt.de/wirtschaft/article169871030/18-6-Millionen-mit-Migrationshintergrund-in-Deutschland.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.03.2018 um 10:40
@neugierchen
so und nochmal, ich bin es wirklich leid. Du hast behauptet, das Asylverfahren sei kein rechtsstaatliches Verfahren, das hat weder etwas mit der "Beweiserleichterung" zu tun, noch mit einem Artikel von 2015. Also ich erwarte jetzt einen Beleg dafür, dass das Asylverfahren kein rechtsstaatliches Verfahren ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.03.2018 um 10:41
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: Du hast behauptet, das Asylverfahren sei kein rechtsstaatliches Verfahren
Belege das bitte. Verdrehe nicht meine Worte ....
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Wir müssen weg von der Beweiserleichterung zugunsten des Antragstellers zurück zu einem rechtsstaatlichen Verfahren.
Dort kann man sehr genau lesen was ich meine.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.03.2018 um 10:42
@neugierchen
ja eben, wir müssen zurück zu einem rechtsstaatlichen Verfahren....das bedeutet, wir haben gerade keins. Und das sollst Du belegen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.03.2018 um 10:44
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Also ich erwarte jetzt einen Beleg dafür, dass das Asylverfahren kein rechtsstaatliches Verfahren ist.
Sogar die eigenen Mitarbeiter des BAMF hielten das Verfahren für nicht rechtsstaatlich:

BAMF-Personalrat spricht Asylverfahren Rechtsstaatlichkeit ab

Der Personalrat des Flüchtlingsamts hält schnelle Asylverfahren bei Syrern für nicht rechtsstaatlich. Das Amt verzichte auf Identitätsprüfung. Ob jemand Syrer sei, entschieden faktisch Dolmetscher.

Der Gesamtpersonalrat des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hält die Rechtsstaatlichkeit bei der aktuellen Bearbeitung von Asylanträgen von Syrern und Eritreern für nicht gegeben. In einem Brandbrief an den Behördenleiter Frank-Jürgen Weise, der der „Welt“ vorliegt, sprechen die Personalvertreter von „systematischen Mängeln“ bei den bisher umgesetzten Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung und zur Erhöhung der Anzahl der Entscheidungen. Diese seien „mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht vereinbar“, heißt es in dem vierseitigen Brief vom Mittwoch.


https://www.welt.de/politik/deutschland/article148768910/BAMF-Personalrat-spricht-Asylverfahren-Rechtsstaatlichkeit-ab.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.03.2018 um 10:47
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja eben, wir müssen zurück zu einem rechtsstaatlichen Verfahren....das bedeutet, wir haben gerade keins. Und das sollst Du belegen.
Auch die systematische Überforderung der Gerichte untergräbt den Rechtssaat:

Asylverfahren bringen Verwaltungsgerichte ans Limit

Wegen der immer weiter steigenden Zahl von Asylverfahren sind die Verwaltungsgerichte in Deutschland am Limit. „Man kann sagen: Die Lage ist dramatisch. Es knarzt jetzt an allen Ecken und Enden“, sagte der Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Robert Seegmüller, der Deutschen Presse-Agentur. In diesem Jahr werde sich die Zahl der Verfahren auf rund 200.000 verdoppeln. Bereits im vergangenen Jahr hatte es bei den Klagen von Flüchtlingen eine Verdopplung gegeben: Von 50.000 (2015) auf 100.000 (2016).

Immer mehr Flüchtlinge klagen gegen ablehnende Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) - oder auf den vollen Flüchtlingsstatus.


http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/fluechtlinge-asylverfahren-bringen-verwaltungsgerichte-ans-limit-15150106.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.03.2018 um 10:49
@accattone

Ich hab es hier auch noch mal

II. Beweiserleichterung bei Vorverfolgung (bzw. Vorschaden)
1. Wahrscheinlichkeitsmaßstab
Widerlegbare Vermutung
1. Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2004/83/EG privilegiert den Vorverfolgten bzw. Geschädigten durch die (widerlegbare) Vermutung, dass sich eine frühere Verfolgung oder Schädigung bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen wird. Ob die Vermutung durch „stichhaltige Gründe“ widerlegt ist, obliegt tatrichterlicher Würdigung im Rahmen freier Beweiswürdigung. Der herab-gestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hinreichenden Sicherheit hat bei der Prüfung der Flüchtlingsanerkennung und des subsidiären Schutzes keine Bedeutung (mehr).
2. … (§ 60 Abs. 2 AufenthG)
BVerwG, Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 5.09 - BVerwGE 136, 377 = InfAuslR 2010, 4101



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16.03.2018 um 10:50
@accattone
Das bezieht sich auch auf 2015, ich verliere langsam die Geduld. Man kann die Situation 2015 erstens nicht mit heute vergleichen, zweitens geht es nicht um die Verfahrensbeschleunigung. Und auch Dein zweiter link belegt nicht, dass die "Beweiserleichterung" nicht rechtsstaatlich wäre und wir somit kein rechtsstaatliches Verfahren hätten. Ich fordere einen Beleg für die Aussage von @neugierchen


@neugierchen
und daran ist was genau nicht rechtsstaatlich? Es wäre schön, würde der link auch anzuklicken sein, Danke.


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