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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2018 um 14:58
Zitat von DoorsDoors schrieb:Die Geflüchteten bekommen das Haus ja nicht geschenkt, sondern mieten es.
Die mieten es?

Auf den Gedanken bin ich noch gar nicht gekommen!

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2018 um 15:07
Zitat von DoorsDoors schrieb:Was spricht dagegen, wenn Gemeinden statt provisorische Container aufzustellen oder überteueret Rattenlöcheranzumieten für Sozialmieter vernünftig und dauerhaft bauen?
Dagegen ist nichts einzuwenden.
Aber man kann z.B. auch im Verhältnis günstigere mehrgeschössige Anlagen bauen, die sind - gerade wenn sie neu sind - wohl jedem Bedürftigen (ob Einwanderer oder Einheimischer) genauso zuzumuten.
Ich persönlich halte solches Bauen auch für bedürftige Einheimische für übertrieben.

Man muss nicht falsche Signale setzen und unnötig provozieren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2018 um 15:09
@accattone

Ich kenne die Bauvorschriften am Bauort nicht. Viele Gemeinden beschränken Geschosshöhen, schreiben Ziegelfarbe- und form vor, Haustürbreiten etc., etc., um ein einheitliches Erscheinungsbild einer Siedlung zu gewährleisten. Da kann man dan nicht einfach einen zwölfgeschossigen Plattenbau hinzimmern. da wären nicht nur die Nachbarn im Schlagschatten auf der Palme und würden klagen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2018 um 15:14
Zitat von DoorsDoors schrieb:Viele Gemeinden beschränken Geschosshöhen, schreiben Ziegelfarbe- und form vor, Haustürbreiten etc., etc., um ein einheitliches Erscheinungsbild einer Siedlung zu gewährleisten.
Aber die Gemeinde baut doch hier selbst!?
Ich kann doch nicht jeder neuen Familie ein 600.000 € Haus hinstellen, nur wegen der Bauhöhe.

So viel ich weiß, sind Wohnungen in drei- bis fünfgeschössigen Wohnanlagen am günstigsten zu bauen. Da kann man z.B. manche Fixkosten besser auf die Einheiten verteilen.
Zum Beispiel Heizungsanlagen, PV-Anlagen, Elektronik, Hausmeister-Service usw.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2018 um 15:14
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:Ich glaube mal gelesen zu haben, das die Familie sehr gut integriert war und das beide Arbeit hatten.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:So viel zu den zig Jahren als "Sozialschmarotzer" oder "Steuersünder", wie @neugierchen diese Familie dastellen will.
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:Hast du was anderes erwartet? Ich nicht.
Okay, also sehr gut integriert, hat nicht betrogen und der böse @neugierchen macht diese Familie schlecht.

Ich nenne diese Eltern nicht gut integriert. Wenn es für Euch passt ..., für mich nicht. Ich hoffe das wir alle Eltern die so handeln abschieben und die in Deutschland geborenen und integrierten Kinder bleiben können

Dabei ist das Mädchen vor allem das Opfer seiner Eltern. Lange vor Bivsis Geburt muss ihnen klar gewesen sein, dass die Chancen, in Deutschland zu bleiben, schlecht waren: Allein schon, weil der Asylantrag, den Bhim R. unter dem Aliasnamen Anil G. gestellt hatte, bereits im September 1998 als unbegründet abgelehnt und sein Aufenthalt nur geduldet wurde, weil er keine Passpapiere hatte und deshalb nicht abgeschoben werden konnte.
Immer wieder versuchten deutsche Behörden unter anderem mit Hilfe von Interpol Kathmandu vergeblich, die Identität des Mannes zu klären. Vor allem aber hat R. nicht nur einmal einen lässlichen Fehler gemacht. Jahrelang täuschten er und seine Frau die Behörden über ihre wahre Identität. Als ihre Tochter im Juni 2002 zur Welt kam, erkannte Bhim R. die Vaterschaft unter seinen Aliaspersonalien an; die Mutter stimmte dem zu – ebenfalls unter einer Scheinidentität. Bei einer Hausdurchsuchung im Sommer 2003 fanden Mitarbeiter der Ausländerbehörde dann den echten Reisepass von Shiri R.Trotzdem beharrte Bhim R. auch danach noch beinahe neun weitere Jahre darauf, Anil G. zu sein. 2006 legte er einen schriftlichen Lebenslauf zu seiner Scheinidentität vor. Und als die Ausländerbehörde 2008 mitteilte, dass ihm eine Aufenthaltserlaubnis nur mit gültigen Papieren erteilt werden könne, präsentierte er plötzlich doch einen auf seinen falschen Namen ausgestellten nepalesischen Pass. Im Frühjahr 2012 offenbarte der Mann endlich seine wahre Identität. Er heiße tatsächlich Bhim R. und Shiri sei seine Frau. Die falschen Personalien habe er aus Angst vor einer Abschiebung und Verfolgung in Nepal angegeben. Er bitte, dies zu entschuldigen, schrieb er der Ausländerbehörde Duisburg. Die prüfte den Fall....Im Herbst 2013 ordnete die Behörde an, dass der Nepalese mit Frau und Kind Deutschland binnen zwei Monaten verlassen müsse und ansonsten abgeschoben werde. Dagegen klagte er ohne Erfolg. Im März 2016 urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass für R. und seine Familie auch nach Abwägung aller Umstände kein besonderer Ausweisungsschutz bestehe. R. habe „unstreitig die deutschen Behörden über einen Zeitraum von nahezu 14 Jahren über seine Identität getäuscht“, von einem vereinzelten oder geringfügigen Verstoß könne keine Rede sein....Um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, habe er sogar einen gefälschten nepalesischen Pass vorgelegt. ..Die „Nachhaltigkeit und Beharrlichkeit“, mit der R. die Behörden über seine Identität und seinen Familienstand angelogen habe, ließen erwarten, dass er „zur Abwendung aufenthaltsbeendender Maßnahmen erneut in ähnlich gravierender Weise gegen Rechtsvorschriften verstoßen wird“.


http://www.faz.net/aktuell/politik/abschiebung-nach-nepal-bivsi-als-opfer-ihrer-eltern-15138631.html?printPagedArticle=true#pageIndex_0


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2018 um 15:20
@accattone

Auch die Gemeinde muss sich an ihre eigenen Bauordnungen halten. Du kannst Dich ja mal über die Bauvorschriften in dem betreffenden Wohngebiet schlau machen.

Hier in Schleswig-Holstein schreiben Dir einige Gemeinden sogar die Heckenpflanzen vor.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2018 um 15:23
@neugierchen

Sollen das neue Informationen sein? Falls ja, die kenn ich schon. Ich bleibe dabei, lasst diese Familie doch nun einfach hier. meine Güte das war vor 20 Jahren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2018 um 15:29
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Sollen das neue Informationen sein?
Also ist es in Deinen Augen okay und muss folgenlos bleiben den Staat 14 Jahre zu betrügen ... Nur lange genug durchhalten mit dem Lügen, alles wird gut. Dann hast Du für mich eine komische Rechtsauffassung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2018 um 15:32
@neugierchen

Ich denke eine Geldstrafe dürfte in diesem speziellen Fall auch ausreichen. Es muss nicht immer gleich die Abschiebung sein. Vorallem nicht wenn diese Familie schon um die 20 Jahre in Deutschland lebt, die Tochter hier geboren ist. Ich bin eben dafür man man Fälle auch individuell betrachten sollte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2018 um 15:35
@Bone02943
Sehe ich anders. Er hätte 98 abgeschoben gehört. Durch seine Lügen darf er keine Vorteile erhaschen. Ein Schlag in das Gesicht derer die ordnungsgemäß selber ausreisen. Wie dumm sind sie sich ans Gesetz zu halten. Müssen doch nur lügen und dann eine Geldstrafe zahlen.

Denk das mal zu Ende. Nicht mein Land wo so etwas möglich ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2018 um 15:36
@neugierchen

Und was ist mit dem Kind, ihrer Schulausbildung, ihrer Sprache? Darüber schon mal Gedanken gemacht?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2018 um 15:40
@Bone02943
Das hatte ich in dem passenden Thread geschrieben. Freiwillig in ein Internat oder mit ausreisen. Entweder die Gesetze gelten für alle oder keinen.
Sie haben 14 Jahre betrogen, da darf es keine Gnade mehr geben... Was willst Du denen erzählen die ordnungsgemäß ausgereist sind. Ihr seid dumm? Oder erkläre mal was Du denen die 98 mit ihren Kindern ausgereist sind sagen möchtest....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2018 um 15:45
@neugierchen

Also reißt man das kind aus seinem sozialen Umfeld, warscheinlich aus der Schule, nimmt den Eltern das Sorgerecht und alles?
Sry wenn der Mann alleine hier wäre, von mir aus. Mit einem Kind was hier geboren wurde, welches noch zur Schule geht, da sehe ich in diesem Fall es als besser an, sie dürfen alle bleiben. Du tust ja gerade so als wäre die ganze Familie Schwerstverbrecher.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Was willst Du denen erzählen die ordnungsgemäß ausgereist sind.
Das geht sie doch gar nix an.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Oder erkläre mal was Du denen die 98 mit ihren Kindern ausgereist sind sagen möchtest....
Warum sollte ich denen etwas erklären müssen? Sie sind damals ausgereist und gut. Das haben sie gesetzestreu erledigt.

Diese andere Familie nun ist ein Härtefall und m.M.n. anders zu betrachten, aus oben genannten Gründen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2018 um 15:47
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Warum sollte ich denen etwas erklären müssen? Sie sind damals ausgereist und gut. Das haben sie gesetzestreu erledigt.
Genau, klasse. Die ehrlich waren sind die Dummen. Lass es gut sein. Da kommen wir nicht auf einen Nenner. Für mich ist Ehrlichkeit wichtig nicht nur für ein funktionierenden Staat, auch in Beziehungen. Betrüger brauchen wir hier nicht. Gibt genug eigene.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2018 um 15:53
@neugierchen

Die ehrlichen sind oft die dummen, auch in anderen Lebenslagen.

Und warum du nicht begreifen kannst, dass jeder Fall individuell zu betrachten ist, werde ich auch nciht verstehen. Für dich darf es vor Gericht auch immer nur die genau selben Strafen geben, für gleiche Taten oder? Das Umfeld blendest du wohl immer aus.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Betrüger brauchen wir hier nicht.
Wer ist wir?

Da kann ich auch sagen wir brauchen keine leute die nur stur auf einem Fall rumreiten, aber die Hintergründe und Umstände nicht beachten wollen. Was meinst denn wofür es sowas wie eine Härtefallkommision gibt?
Wir brauchen mehr Menschen die über den Tellerrand schauen können und auch mal "fünfe gerade sein lassen" können wenn der Fall speziell ist.
Wie gesagt, eine Geldstrafe halte ich in diesem Fall für angemessen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2018 um 15:56
@Bone02943
Ich gehe da wirklich nicht mehr drauf ein. Es macht mich wütend so etwas zu lesen. Selber schuld wenn ihr euch an Gesetze haltet. Mit Unehrlichkeit kommt man weiter. Warum dann überhaupt noch Gesetze.
Nicht meine Party, darüber diskutiere ich nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2018 um 15:57
@neugierchen

Du hast in deinem Leben warscheinlich noch nie gelogen. Ich ziehe meinen Hut vor einem Menschen mit lupenreiner Weste. :merle:


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2018 um 15:59
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ich ziehe meinen Hut vor einem Menschen mit lupenreiner Weste. :merle:
Ich ziehe meinen Hut auch vor Menschen die die Konsequenz ihres Handelns annehmen. Ich habe gelogen, also muss ich die Konsequenz tragen, wenn ich der Lüge überführt werde.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2018 um 16:35
@Bone02943
Die B. leidet under den Handlungen ihrer Eltern, weder Staat noch deutsche Gesellschaft.
Zu ihnen sollst Du paar Takte sagen!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.03.2018 um 16:43
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Zu ihnen sollst Du paar Takte sagen!
Wozu, ich kenne sie doch nicht? Oder haste die Telefonnummer damit ich bei ihnen anrufen kann?
Und eben weil die Tochter darunter leidet, sollte man in diesem Fall von einer Abschiebung absehen. Aber das habe ich ja nun mehr als genug dargelegt.


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