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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 08:39
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Jedenfalls sind Ankerzentren wohl die letzte Möglichkeit in Deutschland noch ein wenig Ordnung beim Umgang mit den Asylbewerbern zu schaffen.
Sagt wer? Oder ist das nur eine Vermutung von dir?
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Wenn das misslingt kippt die Stimmung noch mehr.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Wenn ich die miese Stimmungsmache mit der Moralkeule lese
Wenn ich schon die miese Stimmungsmache mit der Ordnungs- oder Untergangskeule lese...
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Wie soll überhaupt integriert werden, gibt doch keine deutsche Kultur ....
Kuktur gibt es schon, aber eben keine typisch deutsche.

Die selbsternannten und großmäuligen Kulturbewahrer konnten jedenfalls bis jetzt nicht wirklich überzeugen und eine Kultur benennen, die typisch deutsch wäre.

Außer Bla, Bla, heiße Luft und billige Ablenkungsmanöver kam bei ihnen nicht heraus. Aber einen auf dicke Eier machen, das können sie gut. :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 08:53
Zitat von peekaboopeekaboo schrieb:Die selbsternannten und großmäuligen Kulturbewahrer konnten jedenfalls bis jetzt nicht wirklich überzeugen und eine Kultur benennen, die typisch deutsch wäre.
Na klar, die Welterklärer, bloß im falschen Thread ... vollkommen OT ....

Wäre vielleicht eine Möglichkeit die Leitkultur die D:M: zur Diskussion stellte in die Asylgesetzgebung zu integrieren, lachhaft die Nebelkerzen.

Es gibt keine Alternative zu Ankerzentren wenn zum Beispiel von 25 ausreispflichtigen Afrikanern nur 1 ausreist. Das wäre sicher bei einem Ankerzentrum anders.

Und rechtmäßigen Asylbewerber könnte viel besser geholfen werden


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 08:59
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Wie stellst Du es Dir vor? In München zahlen sie 15 Euro p. P. dem Caterer. Das ist viermal so viel wie ein deutscher Hartz 4 Empfänger an Essensgeld zur Verfügung hat .... Sollen sie Feinkost Käfer bemühen? Ich glaube sie können sich schon an Studenten und Schüler Mensas bemühen.

Übrigens was Du scheinbar vergisst. Die ganzen Vorgaben müssen erfüllt werden und dann kommt der Preis. Ist schon so das es da Differenen gibt. Beim Bau nehmen wir auch den günstigsten Produzenten der die gleiche Qualität bietet. Das nennt man Marktwirtschaft.
ähm, was genau hat Dich veranlasst, dieses post an mich zu richten?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 09:37
@neugierchen
@lawine
ich empfehle euch mal dieses Urteil......
Der Bescheid, durch den ein Asylantrag abgelehnt wird, stellt zwar eine öffentliche Urkunde dar. Der öffentliche Glaube erstreckt sich allerdings nicht (mehr) auf die Identität des darin benannten Asylbewerbers (Abgrenzung zu BayObLG, Beschluss vom 09.08.1994 - 5St RR 41/94 = BayObLGSt 1994, 141 ff. = StV 1995, 29 = wistra 1995, 73 f. = NVwZ 1995, 415 f. = BayVBl. 476 f.).
https://openjur.de/u/682818.html
und noch einmal, wir hatten das schon diskutiert.......


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 09:43
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Der öffentliche Glaube erstreckt sich allerdings nicht (mehr) auf die Identität des darin benannten Asylbewerbers
ich finde immer wieder - nicht nur in diesem Bereich - diese verschwurbelte "Gesetzes-Sprache" toll ...
... wo wirklich JEDER - auch mit normaler Schulbildung - so richtig schön durchsehen kann, was gemeint ist.
Da wäre mMn auch erst mal eine Anpassung nötig, wird wohl jedoch nicht gewollt sein, vermute ich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 09:48
Was ich meinte mit verschwurbelt:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Der öffentliche Glaube erstreckt sich allerdings nicht (mehr) auf die Identität des darin benannten Asylbewerbers
wuerde es nicht reichen "man glaubt ihm seine urspruenglichen Angaben nicht"


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 09:49
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Da wäre mMn auch erst mal eine Anpassung nötig, wird wohl jedoch nicht gewollt sein, vermute ich.
Warum? Weil die "Intellektueller Elite" irgendwas im Schilde führt?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 09:50
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Weil die "Intellektueller Elite" irgendwas im Schilde führt?
Das hast DU jetzt dazu geschwurbelt.

Wie gesagt:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wuerde es nicht reichen "man glaubt ihm seine urspruenglichen Angaben nicht"
ich frage mich einfach nur, weshalb die Gesetzessprache immer nach dem Motto zu sein scheint: weshalb einfach wenn es auch umständlich geht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 09:58
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wuerde es nicht reichen "man glaubt ihm seine urspruenglichen Angaben nicht"
nee, denn das bedeutet es nicht


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 10:11
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das hast DU jetzt dazu geschwurbelt
Dann schwurbel doch Du uns mal vor was Deine intention bei der Aussage war;
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wird wohl jedoch nicht gewollt sein
und lass uns nicht darüber rätseln. -.-


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 10:12
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nee, denn das bedeutet es nicht
na siehst du, das meinte ich, es kann nicht jeder - trotz Schulbildung - verstehen.
Ich kann jetzt auch noch ein Wort einfuegen - hatte ich vergessen und hole es jetzt nach:

"man glaubt ihm seine urspruenglichen Angaben nicht zwangsläufig oder zwingend"
-> so jetzt richtiger oder liege ich immer noch falsch?

Oder was bedeutet der Gesetzestext?
-

@wichtelprinz
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:was Deine intention bei der Aussage war;
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wird wohl jedoch nicht gewollt sein
Hatte ich schon geschrieben, was ich vermute:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:weshalb die Gesetzessprache immer nach dem Motto zu sein scheint: weshalb einfach wenn es auch umständlich geht.
weil es nur eine Vermutung sein kann, deshalb ein Frage-Satz


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 10:16
Zitat von OptimistOptimist schrieb:weil es nur eine Vermutung sein kann, deshalb ein Frage-Satz
Auch schön geschwurbel aber wie so oft keine Begründung für Deine Vermutung. Aber sowas wie Begründungen Deiner Aussagen und Mutmassungen brauchst Du ja nicht zu liefern - die anderen dürfen sie erraten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 10:17
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:wie so oft keine Begründung für Deine Vermutung
die Begruendung liegt darin, dass Gesetzestexte - ganz allgemein gesehen - nicht jeder Leie verstehen kann -> warum kann ich nicht wissen, also habe ich meine Vermutung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 10:18
Zitat von OptimistOptimist schrieb: warum, also habe ich meine Vermutung.
Genau und nach der Vermutung frage ich Dich und Du hüpfst da infantil drum herum.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 10:21
Dies gilt für § 16 AsylVfG in der gültigen Fassung jedoch nicht mehr uneingeschränkt. Während nach der alten Fassung erkennungsdienstliche Maßnahmen nur bei Zweifeln an der Identität zulässig waren (GK/Jobs AsylVfG [Stand: August 2012] § 16 Rn. 9), schreibt die geltende Regelung vor, dass bei allen Asylantragstellern die Identität durch erkennungsdienstliche Maßnahmen zu sichern ist. Zweck dieser Regelung ist, die Identität des Asylsuchenden für die Asylanerkennung oder Ablehnung zu sichern. Hierdurch sollen Mehrfachanträge unter jeweils anderen Personenangaben, Wiedereinreise nach Ablehnung und das Verschweigen eines bereits früher gestellten Asylantrages aufgedeckt werden. Des Weiteren soll die effektive Anwendung des Dubliner Übereinkommens ermöglicht werden, welche es erfordert, dass jeder Mitgliedstaat überprüfen kann, ob ein Ausländer, der sich in seinem Hoheitsgebiet aufhält, in einem anderen Mitgliedstaat bereits Asyl beantragt hat. Demzufolge ist nach Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 jeder Mitgliedstaat verpflichtet, jedem Asylbewerber, der mindestens 14 Jahre alt ist, unverzüglich die Fingerabdrücke aller Finger abzunehmen und die Fingerabdruckdaten unverzüglich einer Zentraleinheit bei der Kommission zu übermitteln (GK/Jobs a.a.O. Rn. 8).
schön, was in dem von dir @Tussinelda verlinkten OLG Urteil zum Asylrecht ausgeführt wird.

mich deucht, es gab 2015 ff zigtausendfache Verstöße gegen dieses geltende REcht.
oder irre ich mich?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 10:23
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Genau und nach der Vermutung frage ich Dich
DAS war meine Vermutung:

dass
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Gesetzessprache immer nach dem Motto zu sein scheint: weshalb einfach wenn es auch umständlich geht.
zusätzliche Erweiterung meiner Vermutung: vielleicht können das intellektuelle Menschen nicht anders, können sich nur kompliziert ausdruecken oder sie wollen sich allumfänglich absichern, damit es keine Schlupflöcher oder Fehlinterpretierungen geben kann?
Fehlinterpretierungen kanns aber trotzdem geben - vielleicht sogar erst recht.
Zitat von lawinelawine schrieb:mich deucht, es gab 2015 ff zigtausendfache Verstöße gegen dieses geltende REcht.
Und Verstösse gibts wohl dann auch trotzdem noch, da können Gesetzestexte noch so viel absichern wollen.
Dann könnte man auch gleich einfach und verständlich schreiben, damit es jeder versteht, wenn es doch am Ende aufs Gleiche hinaus läuft, nur meine bescheidene Meinung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 10:28
@Optimist
Aha Du vermutest also das mans extra schwer macht auch wenns leicht ginge, das sei die aabsicht dahinter - wie lächerlich.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:vielleicht können das intellektuelle Menschen nicht anders, können sich nur kompliziert ausdruecken oder sie wollen sich allumfänglich absichern, damit es keine Schlupflöcher oder Fehlinterpretierungen geben kann?
Fehlinterpretierungen kanns aber trotzdem geben - vielleicht sogar erst recht.
Ist es Dein Auftrag als Laie Urteile zu interpretieren oder allgemein der Auftrag von Laien?

Wie ich schon mal schrieb, Heutezutage zeigt man keine Scham mehr das man für etwas keine Bildung hat sondern die anderen sind daran schuld das mans nicht versteht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 10:33
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Ist es Dein Auftrag als Laie Urteile zu interpretieren oder allgemein der Auftrag von Laien?
es geht nicht nur um Urteile.
Ich finde, einem Laien sollte es durchaus möglich sein, Gesetzestexte zu verstehen, z.B. wenn er selbst von irgendwelchen Regelungen und Bestimmungen betroffen ist.
Fuer Helfer und Mitarbeiter in Behörden, welcher ein Laie dann hinzuziehen muss, wäre es evtl. auch schöner und ginge schneller, wenn sie nicht erst gruebeln muessten wie dieses und jenes gemeint ist. Das wuerde sicher auch die Fehlerquote in Ämtern reduzieren - wieder alles nur meine Meinung.
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Heutezutage zeigt man keine Scham mehr das man für etwas keine Bildung hat sondern die anderen sind daran schuld das mans nicht versteht
Oh, da unterstellst du z.B. Mitarbeitern in Jobcenter, dass sie bestimmte Gesetzestexte auch nicht immer sofort verstehen oder zumindest Muehe dabei haben?
Ich musst Einer z.B. mal eine Bestimmung erklären, sie sah es dann ein, dass ich recht hatte und änderte es.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 10:43
@Optimist
Ist ein Mitarbeiter eines Jobcenters ein Laie was die Gesetze in seinem Bereich betrifft? Ich hoffe doch nicht!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 11:03
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ich empfehle euch mal dieses Urteil......Der Bescheid, durch den ein Asylantrag abgelehnt wird, stellt zwar eine öffentliche Urkunde dar. Der öffentliche Glaube erstreckt sich allerdings nicht (mehr) auf die Identität des darin benannten Asylbewerbers (Abgrenzung zu BayObLG, Beschluss vom 09.08.1994 - 5St RR 41/94 = BayObLGSt 1994, 141 ff. = StV 1995, 29 = wistra 1995, 73 f. = NVwZ 1995, 415 f. = BayVBl. 476 f.).
@Tussinelda
Das kannst Du gerne empfehlen, da sage ich : Oh, ein Urteil von 1994, 24 Jahre alt ..also schon volljährig .....etwas überholt und frage Dich.... wie oft wurde das Asylgesetz seid dem geändert? Wie wäre es mit Urteilen als Beleg aus der Weimarer Zeit?
Wie viel Nebelkerzen sollen denn noch gezündet werden damit sie nicht als Betrüger entlarvt werden. Es sagt doch schon der normale Menschenverstand wer falsche Angaben macht um Geld und andere Vorteile zu genießen betrügt. Ich weiß das ihr das nicht gerne lesen möchtet, aber das ist so.


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