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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 14:16
Oh bedarf wohl einer langen Antwort. @Bone02943
Aufjeden müssten die unberechtigten Leute hier mal raus um den Leuten den Platz zu geben, die verfolgt werden. Meine Meinung.
Menschen die sichs in unserem Sozialsystem nur mal bequem machen wollen sind out.
Menschen aus Syrien haben für mich einen Schutz verdient. Mit dem Gas und so geht garnicht. Dort ist es extrem. Wo nur Anschläge sind, das ist kein Krieg wie in Syrien.
Verfolgte Menschen wegen Glauben und Homosexualität gehören vor allem an erste Stelle egal woher sie sind.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 14:30
Zu Syrien und dem Gas wie ich es meine..........Stell dir vor es ist Krieg und keiner geht hin. Die ehrlichen Leute von denen sind gegen dieses Nazigehabe, wie auch wir hier.
Mich erinntert das teilweise an den 1. Weltkrieg und ich verstehe die Menschen wenn sie das nicht mitmachen wollen. Die ehrlichen und offenen Menschen sollen bleiben. Wenn wir hier in Deutschland so einen assozialen Krieg hätten wie in Syrien, währe ich eine der Ersten die hier Land gewinnen würde, weil ich sowas nicht mitmachen würde.
Falls hier Faschos die Macht kriegen, weil einige das wollen wie damals..........tja ich schau mal. Schliesse mich dann den nochmal flüchtenden Syrern an. Wird wohl kein bestimmtes Land. So Südpol denk ich. :)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 14:36
Zitat von BaruchanBaruchan schrieb:Falls hier Faschos die Macht kriegen,
Sofern du selbst nicht politisch verfolgt wirst, wird's mit dem Asyl schwierig.

Da hilft nur Auswandern und dort gilt grundsätzlich: Haste was und biste was, kommste rein, ansonsten tschüß!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 14:38
@SergeyFärlich
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Sofern du selbst nicht politisch verfolgt wirst, wird's mit dem Asyl schwierig.

Da hilft nur Auswandern und dort gilt grundsätzlich: Haste was und biste was, kommste rein, ansonsten tschüß!
Hehe das is ja der Mist. Mein Ziel währ ja Japan. Aber andererseits is es dort sau eng. Sag doch unten neuer Staat am Südpol. Nordpol is mir zu frostisch. hihi. Giebts ja auch keinen Ecken mehr nur weil jeder auf Besitz aus is.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 14:47
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Da hilft nur Auswandern und dort gilt grundsätzlich: Haste was und biste was, kommste rein, ansonsten tschüß!
Tja und so ist es auch richtig, ausser es sind wirklich Menschen die vor Verfolgung flüchten.
Oder Gaskrieg wie in Syrien. Assozial. Ich würde da auch abhaun, egal wegen befriedetem Gebiet. Aber unsere Politik hat da versagt, da kamen Leute ohne Pass rein und einige hier labern jeden reinlassen, is ja egal, ist halt ein Islamist dabei und der macht den ehrlichen alles kaputt. Komisch........die Syrer, die ich und meine Cousine kennen haben Pässe. Kooomisch. Die bemühen sich auch unsere Sprache zu lernen, wollen nen Nebenjob . Schade dass durch iwelche Assis alle über einen Kamm geschoren werden. :(
Die meissten die hier bei mir Ärger machen sind Migranten aus Frankreich. Aber gut, dass wir das unterscheiden können. So Saarlandmässig.
Nachweis ist blaulichtreport.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 14:53
Scheinbar hat die Regierung kollektiv alle Mitarbeiter in die Wüste geschickt, die für Öffentlichkeitsarbeit zuständig sind und ganz sicher unbewusst, aber nicht unverschuldet, dem Thema Asyl mal wieder einen gewaltigen Bärendienst erwiesen:

Da einigen sich Berufspolitiker auf einen Passus, der es Gefährdern erlauben soll, ihre Familien nachzuholen, um diesen Passus dann kurzfristig wieder verschwinden zu lassen. Das ganze wird medial von vielen unterschiedlichen Echos begleitet.

Wie kann man so blöd sein, ausgerechnet die Angehörigen von Gefährdern hierher holen zu wollen und das explizit so zu beschrieben? Das ist doch klar, dass das in der Bevölkerung 0 Akzeptanz finden wird. Dass den Verhandlern der Schwachsinn dann selbst klar wurde, macht die Panne kaum besser. Den Irrsinn hätte man doch gleich bleiben lassen können.

Da hat man praktisch eine massive Wahlkampfspende an die AFD geleistet, nur halt nicht in Geldmitteln.

Und das passiert erfahrenen Politikern???


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 14:59
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
heute um 14:53
Scheinbar hat die Regierung kollektiv alle Mitarbeiter in die Wüste geschickt, die für Öffentlichkeitsarbeit zuständig sind und ganz sicher unbewusst, aber nicht unverschuldet, dem Thema Asyl mal wieder einen gewaltigen Bärendienst erwiesen:

Da einigen sich Berufspolitiker auf einen Passus, der es Gefährdern erlauben soll, ihre Familien nachzuholen, um diesen Passus dann kurzfristig wieder verschwinden zu lassen. Das ganze wird medial von vielen unterschiedlichen Echos begleitet.

Wie kann man so blöd sein, ausgerechnet die Angehörigen von Gefährdern hierher holen zu wollen und das explizit so zu beschrieben? Das ist doch klar, dass das in der Bevölkerung 0 Akzeptanz finden wird. Dass den Verhandlern der Schwachsinn dann selbst klar wurde, macht die Panne kaum besser. Den Irrsinn hätte man doch gleich bleiben lassen können.

Da hat man praktisch eine massive Wahlkampfspende an die AFD geleistet, nur halt nicht in Geldmitteln.

Und das passiert erfahrenen Politikern???
Hab die Debatte gesehn und fands peinlich. Allein die Seehofersache. Ich schehre nicht jeden über einen Kamm, aber damit hat sich unsere "Regierung"? Einen Bärendienst erwiesen. In die Hände der Afd gespielt.( Alleine die Anwesenheit der Mitglieder) Einiges am Ansatz ist nicht schlecht, siehe obigen Beitrag von mir.
Gut finde ich die Debatte wegen den Juden. Das fand ich super. Darauf ging keiner der anderen Parteien an, ist aber ein Gesprächsthema.
Ein Vaux Pas der Afd , ich musste lachen, im Koran steht man soll explezit Juden verfolgen. lol. Es steht da Ungläubige und nicht Juden. Hab den Koran und was weiss ich gelesen und kann mit Religion nix anfangen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 16:48
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:OLG Bamberg · Beschluss vom 28. Februar 2014 · Az. 2 Ss
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Abgrenzung zu BayObLG, Beschluss vom 09.08.1994 - 5St RR 41/94 = BayObLGSt 1994, 141 ff. = StV 1995, 29 = wistra 1995, 73 f. = NVwZ 1995, 415 f. = BayVBl. 476 f.
Klar, man achte auf das Geschäftszeichen! Aus 94 veröffentlicht in der NVwZ 1995


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 17:13
@neugierchen
sag mal, Du kannst keine Beschlüsse lesen, richtig? Das sind andere, vorhergehende Beschlüsse, die da genannt sind......und von denen wird sich abgegrenzt, der Beschuldigte ist erst 2008 das erste Mal nach Deutschland gekommen, wie bitte soll es da dann schon ein Urteil zu seinem Fall 1994 gegeben haben? Es ist immer wieder peinlich was Du veranstaltest, nur um vermeintlich Recht zu behalten und das alles, ohne überhaupt das Urteil gelesen zu haben, man man man


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 17:25
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: Es ist immer wieder peinlich was Du veranstaltest, nur um vermeintlich Recht zu behalten und das alles, ohne überhaupt das Urteil gelesen zu haben, man man man
Du versuchst hier jedem ein x für ein U vorzumachen...... Es gibt gute Gründe zu lügen blablabla, versuchst zu belegen in der Hoffnung andere durchschauen das nicht.

Aus der Urteilsbegründung: Vor diesem Hintergrund kommt den Personalangaben im Ablehnungsbescheid keine entscheidende Bedeutung mehr zu, weil aufgrund der vorgenommenen erkennungsdienstlichen Behandlung die Identität und damit die Frage, ob Mehrfachanträge, Folgeanträge oder Zweitanträge vorliegen, unabhängig von den Personalangaben des Asylbewerbers geklärt werden kann. Damit kann aber auch nicht (mehr) davon ausgegangen werden, dass es dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht, den Personalangaben im Ablehnungsbescheid die volle Beweiswirkung für und gegen jedermann zukommen zu lassen, so dass eine Strafbarkeit wegen vollendeter mittelbarer Falschbeurkundung ausscheidet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 17:31
@neugierchen
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:dass es dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht, den Personalangaben im Ablehnungsbescheid die volle Beweiswirkung für und gegen jedermann zukommen zu lassen, so dass eine Strafbarkeit wegen vollendeter mittelbarer Falschbeurkundung ausscheidet.
Das liest sich fuer mich so, dass falsche Angaben nun doch nicht bestraft werden - oder wie fasst du diese Passage auf?:
dass eine Strafbarkeit wegen vollendeter mittelbarer Falschbeurkundung ausscheidet



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 17:36
@Optimist
Es geht um den Ablehnungsbescheid.....

Nach § 271 StGB wird bestraft, wer die Beurkundung eines unwahren Sachverhalts in einer öffentlichen Urkunde gleichsam als mittelbarer Täter herbeiführt. Aber nicht jede in einer öffentlichen Urkunde enthaltene Angabe, die ein Außenstehender durch Täuschung des gutgläubigen Amtsträgers bewirkt, kann Gegenstand einer Straftat nach § 271 StGB sein. Beurkundet in diesem Sinne sind nur diejenigen Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, auf die sich der öffentliche Glaube, d.h. die volle Beweiswirkung für und gegen jedermann erstreckt. Welche Angaben dies im einzelnen Falle sind, kann sich, wenn es an einer ausdrücklichen Vorschrift fehlt, mittelbar aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, die für Errichtung und Zweck der Urkunde maßgeblich sind. Dabei ist auch die Anschauung des Rechtsverkehrs zu beachten. Bei der Prüfung, ob es hiernach gerechtfertigt ist, die erhöhte Beweiskraft der öffentlichen Urkunde auf eine darin angeführte Tatsache zu beziehen, muss ein strenger Maßstab angelegt werden. Eine Beweiswirkung für und gegen jedermann kann nur dann angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, dass dies unter Berücksichtigung des Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (BGHSt 42, 131 ff.; BGHSt 54, 140 ff. sowie zuletzt [für falsche Angaben zu Erlangen einer EU-Aufenthaltskarte] OLG Bamberg, Urteil vom 19.02.2014 - 3 Ss 6/2014 [bei juris], jeweils m.w.N.).

Vor diesem Hintergrund kommt den Personalangaben im Ablehnungsbescheid keine entscheidende Bedeutung mehr zu, weil aufgrund der vorgenommenen erkennungsdienstlichen Behandlung die Identität und damit die Frage, ob Mehrfachanträge, Folgeanträge oder Zweitanträge vorliegen, unabhängig von den Personalangaben des Asylbewerbers geklärt werden kann. Damit kann aber auch nicht (mehr) davon ausgegangen werden, dass es dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht, den Personalangaben im Ablehnungsbescheid die volle Beweiswirkung für und gegen jedermann zukommen zu lassen, so dass eine Strafbarkeit wegen vollendeter mittelbarer Falschbeurkundung ausscheidet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 17:38
@neugierchen
ja, diese Passage wegen Ablehnungsbescheid hatte ich verstanden.
Verstehe aber immer noch nicht - sind nun Falschangeben strafbar oder nicht - das klingt halt anders:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:dass eine Strafbarkeit wegen vollendeter mittelbarer Falschbeurkundung ausscheidet



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 17:40
@Optimist Beim Ablehnungsbescheid ist es nicht strafbar, dort ist die Identität für die Behörden mit dem Fingerabdruck geklärt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 17:41
@neugierchen
ach so, danke dir.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 17:42
@neugierchen
von wann war das Urteil? Oder übergehst Du Deine Fehler mal wieder?
Ich habe gar nichts davon geschrieben in dieser gerade stattfindenden Diskussion, dass es gute Gründe gäbe zu lügen, denn darum geht es nicht. Es geht darum, das falsche Angaben straffrei sind. Und das war der Auslöser.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb: sagen aber der Betrug mit Namen oder Geburtstag ist zu rechtfertigen .... Wie verstrahlt muss man sein?
kannst ja nochmal nachlesen.....Du hast davon gefaselt, dass das zu rechtfertigen wäre, niemand hat ÜBERHAUPT davon gesprochen, aber das Du alles verdrehst kenne ich ja schon. Das wird nur schwer, wenn jemand an Deinem Mist dran bleibt. Sorry.

Wie erklärste denn das, was ich weiter vorne postete? Zur Erinnerung
https://www.n-tv.de/politik/Falschangaben-bei-Asyl-sollen-strafbar-sein-article20121259.html
Vorstoß von NRW-Justizminister
Falschangaben bei Asyl sollen strafbar sein
Der Attentäter vom Berliner Weihnachtsmarkt hatte insgesamt 14 Identitäten vorgetäuscht. Wenn es nach NRW-Justizminister Biesenbach geht, sollen Falschangaben beim Asylverfahren künftig unter Strafe stehen.
von November 2017? Das übergehst Du geflissentlich, nicht wahr?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 17:45
@neugierchen
okay, das ist jetzt soweit klar:
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Beim Ablehnungsbescheid ist es nicht strafbar, dort ist die Identität für die Behörden mit dem Fingerabdruck geklärt.
Nun verstehe ich aber eins noch nicht: bei Abgelehnten ists durch den Fingerabdruck geklärt. Und was ist bei positiven Bescheiden, kann denn da die Identität nicht genauso per Fingerabdruck geklärt werden, bzw. weshalb werden da Unterschiede gemacht? - weisst du das zufällig?


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17.05.2018 um 17:48
@Optimist

Von der Strafbewehrung des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG sind entsprechend dem eindeutigen Normwortlaut nur unrichtige Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung erfasst,
www.verwaltungspraxis.jurion.de/ordnungsrecht/?user_aktuelles_pi1%5Baid%5D=289538&cHash=387bd539d595d005f5a6907d060c902a

Das ist der Knackpunkt. Aber das möchte der Durchschnittsasylbewerber ja.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 17:55
@neugierchen
Das ist wieder solch eine Ausdrucksweise... schon alleine "Normwortlaut" und dann noch "eindeutig" ... nja, ich sag jetzt nichts weiter zur Ausdrucksweise :D :
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Von der Strafbewehrung des § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG sind entsprechend dem eindeutigen Normwortlaut nur unrichtige Angaben zur Beschaffung eines Aufenthaltstitels oder einer Duldung erfasst,
Im Endeffekt geht hier also Strafbarkeit bei falschen Angaben hervor, soviel verstehe sogar ich, aber kannst du mir das trotzdem mal "uebersetzen"? - nur mal weil ich neugierig bin, wie das in gängigem Deutsch ausgedrueckt werden könnte :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.05.2018 um 17:56
@neugierchen
der link geht nicht


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