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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.05.2018 um 11:11
@Optimist
so hier, dann kannste den Ablauf nachlesen......
https://ec.europa.eu/info/law/law-making-process/applying-eu-law/infringement-procedure_de
Vertragsverletzungsverfahren
Nach den EU-Verträgen kann die Kommission rechtliche Schritte in Form von Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Länder einleiten, die das EU-Recht nicht umsetzen. Die Kommission kann den Gerichtshof anrufen, der in bestimmten Fällen die Zahlung von Strafgeldern anordnet.
wäre ja nicht das erste Mal, das Ungarn verklagt würde
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:?????? Wer seine eigene Suppe kocht begeht Nationalstaaterei, nicht wer sich konform zur EU verhält .....
Hallo, ich habe verbessert, man sollte schon richtig mitlesen......
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:da fehlt ein "nicht"
alles klar?

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.05.2018 um 11:17
Der Skandal wird immer irrer und wir werden wirklich von Idioten regiert
Bamf prüft Asylverfahren – Teilnahme ist aber freiwillig

Kürzlich hat die Irakerin Nahid Majid wieder Post vom Bundesamt bekommen. Eine Einladung zu einem Gespräch, höflich formuliert, fast bittend. In dem Interview möchte die Bamf-Mitarbeiterin prüfen, ob die Frau aus dem Irak Ende 2015 zu Recht als Geflüchtete von der Behörde in Deutschland anerkannt worden ist.

Es ist schon das zweite Schreiben des Amtes an Majids Adresse in einer Kleinstadt in Nordrhein-Westfalen – und die Irakerin wird auch diesmal nicht zu der Außenstelle in Essen kommen. Sie muss es auch nicht, denn die Teilnahme an dem Gespräch ist freiwillig.

Ihr Anwalt rät ihr, zuhause zu bleiben. Die Behörde könne dann ihren Bescheid nicht ändet.
So so, die Prüfung ob jemand sich etwas erschlichen hat durch falsche Angaben ist also freiwllig. Das ist ja schon kaum zu glauben aber es kommt noch besser
Am Montag hat der Gesamtpersonalrat des Bamf einen Brief an Amtschefin Jutta Cordt ins Intranet der Behörde gestellt, eine „Sonderveröffentlichung“ mit weiteren Vorwürfen gegen die Politik der Behördenleitung. Das Schreiben liegt dieser Redaktion vor. Darin nehmen die Personalräte Rudolf Scheinost und Paul Müller auch Bezug auf eine „Dienstanweisung“ zu den Widerrufsverfahren bei den „Fragebogen-Verfahren“.

Demnach werde die Möglichkeit auf ein rechtsstaatliches Verfahren verhindert. Das würden „zahlreiche Entscheider“ über Prüfverfahren berichten. „So sollen Personen mit Flüchtlingsschutz zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch ausdrücklich freiwillig sein soll“, heißt es in dem Schreiben. „Wer zweimal dem Gesprächsangebot nicht nachkommt, bekommt einen positiven Vermerk.“ Es gebe die ausdrückliche Anweisung, „Papiere nicht anzufordern“.
https://www.waz.de/politik/bamf-prueft-asylverfahren-teilnahme-ist-aber-freiwillig-id214417533.html

Wer also einfach nicht zur Überprüfung kommt, der erhält einen positiven Entscheid. Ich kann es kaum glauben was für Idioten wir in den obersten Etagen ausgesetzt sind. Die gehören doch alle auf eine Anklagebank


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.05.2018 um 11:23
@kingari
tja, da sollen die sich mal Gedanken machen, die ständig forderten, alles müsse schnell schnell schnell gehen........gibt es hier ja genug.......da wurde auch ständig von "Vereinfachung" gesprochen....jetzt natürlich regen sich genau die am lautesten auf...echt interessant


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.05.2018 um 11:28
@Tussinelda

Die Fragen müssen in erster Linie ans Kanzleramt gestellt werden, denn da sitzen die Verursacher und Initiatoren. Immerhin hat Merkel dem damaligen Innenminister das Ressort weggenommen und den Politiker aus der 3. Reihe, namens Altmaier, zum Flüchtlingskoordinator erkoren.

Dringend, ganz dringend muss ein Untersuchungsausschuss her.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.05.2018 um 11:29
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:tja, da sollen die sich mal Gedanken machen, die ständig forderten, alles müsse schnell schnell schnell gehen..
das eine schließt doch das andere nicht aus.
Dass gezielt betrogen wurde, liegt doch nicht an der Geschwindigkeit.

Und nun tut man noch immer nicht das Richtige um den Betrugsfällen auf die Spur zu kommen sondern lässt es weiter fein laufen. Freiwilligkeit - ein Witz alles!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.05.2018 um 11:35
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und nun tut man noch immer nicht das Richtige um den Betrugsfällen auf die Spur zu kommen sondern lässt es weiter fein laufen. Freiwilligkeit - ein Witz alles!
ja, wenn man es nicht versteht. Die Frau hat einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel und ist laut Gesetz nicht verpflichtet, bei einer erneuten Prüfung mitzuwirken. Also im Grunde ganz einfach.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.05.2018 um 11:37
Einerseits wird ja auch immer auf Recht und Gesetz gepocht bis zum umfallen. Egal warum aber Gesetz ist Gesetz! Und wird dann etwas nach Gesetz entschieden, dann ist das natürlich auch nicht richtig und die Regierung gehört auf die Anklagebank.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.05.2018 um 11:39
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Die Frau hat einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel und ist laut Gesetz nicht verpflichtet, bei einer erneuten Prüfung mitzuwirken.
Genau das ist es ja was ich moniere.
So kann man doch gerne in Einzelfällen vorgehen - Amt hat sich geirrt oder betrogen - der Begünstigte bleibt unbehelligt - okay.

Aber wenn dies in tausenden Fällen passierte (man weiß ja auch nicht, ob das alles nur die Spitze eines Eisberges ist, was jetzt raus kam), dann müsste man mMn halt mal - dem Fall angepasst - Sonderbestimmungen erlassen.
Hier gehts ja darum "muss sie angepasst werden?"


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.05.2018 um 11:42
@Optimist
ja klar, das Amt fucked up und dann hat der Asylbeantragende die Pflicht, bei der Korrektur mitzuhelfen......lebt womöglich schon 3 Jahre hier, alles schick, hat sich eingerichtet, sein Leben entsprechend geplant etc, aber klar, warum nicht dabei helfen ggf. den ganzen Mist noch einmal zu durchlaufen und nicht zu wissen, wie es ausgeht. Nur mal als Anmerkung, die Asylbewerber können nix dafür......


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.05.2018 um 11:43
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Nur mal als Anmerkung, die Asylbewerber können nix dafür......
Das ist richtig, dennoch kann auch eine für den Bewerber positive Entscheidung wieder aufgehoben werden, wenn diese Entscheidung rechtswidrig war.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.05.2018 um 11:45
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Die Frau hat einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel und ist laut Gesetz nicht verpflichtet, bei einer erneuten Prüfung mitzuwirken.
der nächste Punkt ist ja - wenn keine Mitwirkungspflicht besteht und logischerweise dann dieser auch niemand nachkommen wird, wozu schickt man dann solche Bittschreiben raus? Einfach nur überlüssige Arbeit.
Oder soll dies eine Beruhigungspille fürs "Volk" sein?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja klar, das Amt fucked up und dann hat der Asylbeantragende die Pflicht, bei der Korrektur mitzuhelfen......lebt womöglich schon 3 Jahre hier, alles schick, hat sich eingerichtet, sein Leben entsprechend geplant e
Bei meinen angedachten Sonderbestimmungen könnte ja geregelt werden: wer sich integriert hat, darf bleiben...
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:... dennoch kann auch eine für den Bewerber positive Entscheidung wieder aufgehoben werden, wenn diese Entscheidung rechtswidrig war.
SO scheint demnach die Rechtslage zu sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.05.2018 um 11:52
Zitat von OptimistOptimist schrieb:wer sich integriert hat, darf bleiben.
Dieser Gummibegriff "integriert"...

Wann ist man integriert? Reicht die Sprache? Oder brauchts mehr dazu?

Halte ich nicht für zielführend.

Entweder man ist rechtmäßig hier oder nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.05.2018 um 12:23
Wenn man jetzt alle diese offensichtlich absichtlich falsch positiven Bescheide korrigiert, befinden sich die Asylbewerber ja noch hier. Das heisst, es laufen auch weiter Kosten für sie auf. Aus meiner Sicht sollten diese Kosten zunächst mal aus dem Privatvermögen aller an den Betrügereien Beteiligten finanziert werden. Da kann man doch eine Analogie schaffen zu Menschen, die freiwillig die Kosten eines Asylverfahrens übernommen haben, die gibt es ja auch.

Aus meiner Sicht hat ein Anwalt oder Behördenmitarbeiter, der in Form der Vorteilsnahme einen unrechtmäßigen Asyltitel erwirkte, damit klar signalisiert, dass er selbst die Kosten zu tragen wünscht. Dem sollte doch nachgegeben werden. Dann müssten diese Personen ggf alle Kosten bis zu einer etwaigen Abschiebung tragen.

Offensichtlich geht es doch nicht nur um die Anpassung der Gesetze, sondern auch um deren Anwendung, insbesondere um eine strenge Prüfung ihrer Anwendung.

Es wird auch zu prüfen sein, ob die Asylbewerber selbst überhaupt von den Betrügereien wussten, da wäre ich mir nicht sicher. Wenn sich herausstellt, dass Bewerber das illegale Treiben selbst angestiftet haben, wäre aus meiner Sicht an diesem Punkt die Asylprüfung zu Ende und die Rückfahrt könnte beginnen.

Anders würde es sich mit Menschen verhalten, die vielleicht gar nicht wussten, dass das Vorgehen illegal war. Selbst wenn kein objektiver Asylgrund vorlag, hätten die sich doch jetzt wirklich im vertrauen auf einen amtlichen deutschen bescheid so hier eingerichtet, als ob sie einen Anspruch hätten. Ich würde es schwierig finden, diesen Personen jetzt zu sagen: Die Mitarbeiterin war eine Kriminelle, tut uns leid, ab nach Hause.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.05.2018 um 12:34
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Wann ist man integriert?
Wenn man von Hammel- auf Schweinefleisch umsteigt? ^^


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.05.2018 um 12:46
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das Grundsatzurteile aber Klarheit schaffen, den Klägern und Beklagten Rechtssicherheit verschaffen und somit dafür sorgen, dass sich eben nicht dumm und dusselig geklagt wird, nur weil es, je nachdem, wo man klagt, unterschiedlich gesehen wird, das spielt keine Rolle?
ich nehme an, du gehst davon aus, dass ein - möglichst in naher Zukunft zu fällendes - Grundsatzurteil 100%ig pro-Asyl lauten würde.
ich denke nicht, dass du ein - möglichst in naher Zukunft zu fällendes - Grundsatzurteil akzeptieren würdest, das da lautet:
wer keinen Asylgrund geltend machen kann ist schnellstmöglich abzuschieben und bis zum Vollzug der Ausreise in Abschiebehaft zu nehmen.

mit der Erwartungshaltung (nicht nur deiner, sondern einer großen Zahl von Bürgern) , dass ein Grundsatzurteil mehr Menschen wesentlich schneller zu einer Anerkennung ihrer Asylbegehren verhilft, wird de facto die Unabhängigkeit des Gerichtes in Frage gestellt:
die Entscheidung darf ja von Anfang an nur auf "positiv für Asylsuchende" lauten und würde demnach schon feststehen.

oder begrüßt du es, dass jetzt auch Nahles (und mit ihr hoffentl bald die gesamte SPD) sich dafür ausspricht, die Maghrebstaaten als sichere Herkunftsländer einzustufen* und dementsprechend auch an die parlamentarischen Kollegen der Bündnis90/Grünen appeliert.
https://rp-online.de/politik/deutschland/spd-chefin-andrea-nahles-maghreb-staaten-als-sichere-herkunftslaender-einstufen_aid-22880639

ich würde ein derartiges Grundsatzurteil * begrüßen.
Ungarn dagegen zum unsicheren Herkunftsland zu erklären, wäre für mich ein Affront.

zuletzt:
ich kann die Bayern verstehen, die keine Ausweitung des Klageweges wollen.
Asylrecht ist - entgegen der Rechtssprechung in der sonstigen EU - ausschließlich in Deutschland ein Individualrecht
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: Es kann ja nicht sein, dass Entscheidungen davon abhängen, wo man klagt.
doch, genau das passiert in Deutschland. praktischerweise sogar schon bei der Antragsstellung....siehe Bremen!
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Da hast Du Recht, daher sind ja auch die Ankerzentren so wichtig. Und eine viel stringentere Kontrolle.
Ankerzentren, die nix anderes als Transitzentren sind (vergleichbar dem Transitbereich in Flughäfen) hätte es spätestens seit Sommer 2015 geben müssen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Betrug ist etwas anderes als systematische Mängel,
das wird hoffentlich bald ein Untersuchungsausschuss klären, ob deine Behauptung der Wirklichkeit in diesem Land stand hält
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Wenn man zurecht den Umgang Ungarns mit Flüchtlingen kritisiert
böses Ungarn.... man sollte mal Deutschland unter die Lupe nehmen: immerhin wird fast jede 2. Abschiebung abgebrochen, mithin geltendes Asylrecht verletzt......
Zitat von kingarikingari schrieb:So so, die Prüfung ob jemand sich etwas erschlichen hat durch falsche Angaben ist also freiwllig.
das ist schon länger bekannnt:
die mehr als 180.000 Syrer und Schein-Syrer, die bei der FragebogenAsylvergabe Syrer angekreuzt haben, können nicht überprüft werden. De Maiziere wollte die Prüfung veranlassen, das Unterfangen scheiterte jedoch an der Freiwilligkeit.
Zitat von kingarikingari schrieb:Wer also einfach nicht zur Überprüfung kommt, der erhält einen positiven Entscheid. Ich kann es kaum glauben was für Idioten wir in den obersten Etagen ausgesetzt sind
hier gehen Betrug durch falsche Angaben im Asylverfahren gepaart mit systemische Mängel eine zum Teil für das Land und die Sicherheit seiner Bürger fatale Allianz ein.


die EU Könnte ja mal Deutschand verklagen...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.05.2018 um 12:47
Zitat von RealoRealo schrieb:Wenn man von Hammel- auf Schweinefleisch umsteigt? ^^
So ein Schweinefleischdöner wäre sicherlich ne feine Sache... ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.05.2018 um 12:55
Zitat von lawinelawine schrieb:ich nehme an, du gehst davon aus, dass ein - möglichst in naher Zukunft zu fällendes - Grundsatzurteil 100%ig pro-Asyl lauten würde.
ich denke nicht, dass du ein - möglichst in naher Zukunft zu fällendes - Grundsatzurteil akzeptieren würdest, das da lautet:
wer keinen Asylgrund geltend machen kann ist schnellstmöglich abzuschieben und bis zum Vollzug der Ausreise in Abschiebehaft zu nehmen.

mit der Erwartungshaltung (nicht nur deiner, sondern einer großen Zahl von Bürgern) , dass ein Grundsatzurteil mehr Menschen wesentlich schneller zu einer Anerkennung ihrer Asylbegehren verhilft, wird de facto die Unabhängigkeit des Gerichtes in Frage gestellt:
die Entscheidung darf ja von Anfang an nur auf "positiv für Asylsuchende" lauten und würde demnach schon feststehen
habe ich diese Erwartungshaltung? Wie kommst Du darauf? Schrieb ich das irgendwo und habe es vergessen? Dann zitiere mich doch bitte, vielen Dank. Ansonsten musst Du nix annehmen, Du könntest fragen ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.05.2018 um 12:59
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: Betrug ist etwas anderes als systematische Mängel,
andersrum wird ein Schuh daraus:
systematische Mängel erleichtern und begünstigen Betrug..

ach, ich hab da gleich noch was für diich, ein weiterer, mutmaßl. Betrugsskandal im Asylland Deutschland, wo es doch eigentlich egal sein sollte, WO man einen Antrag auf rechtmäßigen Aufenthalt stellt:
Trotz interner Warnhinweise soll die Berliner Ausländerbehörde jahrelang Aufenthaltskarten für Nigerianer ausgefertigt haben – auf der Grundlage gefälschter Dokumente. Das ergaben rbb-Recherchen. Ein Teil der in Berlin gemeldeten nigerianischen Staatsbürger soll sich somit den Aufenthaltsstatus illegal erschlichen haben - mithilfe einer sechsköpfigen Bande mutmaßlicher Schleuser....

Die inzwischen vor dem Berliner Landgericht angeklagte Bande wandte immer wieder den gleichen Trick an: Ein Paar, das sich als portugiesisch-nigerianisches Ehepaar ausgibt, erscheint in der Berliner Ausländerbehörde (Abteilung LABO IV E). Die Frau beantragt für den nigerianischen Mann eine "Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Bürgern der EU", eine so genannte "EU-Aufenthaltskarte" - die sie auch bekommen. Die EU-Aufenthaltskarte bescheinigt dem Nigerianer das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland. EU-Aufenthaltskarten werden in der Regel für fünf Jahre ausgestellt. Sie berechtigen auch zur Erwerbstätigkeit.

Die dazu nötigen und vorgelegten Unterlagen sind nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft allerdings allesamt falsch. Die Eheurkunden wurden meistens zuvor in Nigeria gefälscht. Die deutschen Arbeitsverträge und Lohnbescheinigungen der portugiesischen "Ehefrau" wurden von einer ehemaligen Bordellbesitzerin in Berlin angefertigt, wie der rbb erfuhr. Hinter diesem raffinierten Vorgehen steht eine weltweit agierende, kriminelle Bande
im rot-rot-grünen Berlin, wo schon mal Drogendealer zu mutigen Menschen erklärt werden, scheint es leichter zu sein , mit einer solchen Betrugsmasche jahrelang Erfolg zu haben.

noch ein systemischer Mangel, der abgestellt gehört.
die Damen wurden übrigens regelmäßig eingeflogen und gehörten mutm. der Rotlichszene an.
Für den Termin bei der Ausländerbehörde wurde die – in der Regel aus dem Drogenmilieu stammende Portugiesin - nach Berlin eingeflogen. Eine Berliner Rechtsanwältin meldete die Frau vorher beim Bürgeramt an – ohne dass diese allerdings anwesend war, wie der rbb recherchierte. Es war ein reines Scheinmeldeverhältnis.

Mehrmals sollen Mitarbeiter der Behörde ihre Vorgesetzten auf Unstimmigkeiten bei den Anträgen und der Vergabe von Aufenthaltstiteln hingewiesen haben. Ihre Mahnungen blieben nach rbb-Recherchen aber offenbar ohne Folgen.
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2018/05/berlin-auslaenderbehoerde-ignoriert-hinweise-betrug.html (Archiv-Version vom 30.05.2018)

ups, da ist schon wieder eine Rechtsanwältin schwach geworden (mutmaßlich)
Zitat von kingarikingari schrieb:Die Fragen müssen in erster Linie ans Kanzleramt gestellt werden, denn da sitzen die Verursacher und Initiatoren. Immerhin hat Merkel dem damaligen Innenminister das Ressort weggenommen und den Politiker aus der 3. Reihe, namens Altmaier, zum Flüchtlingskoordinator erkoren.

Dringend, ganz dringend muss ein Untersuchungsausschuss her.
richtig.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:tja, da sollen die sich mal Gedanken machen, die ständig forderten, alles müsse schnell schnell schnell gehen........gibt es hier ja genug.......da wurde auch ständig von "Vereinfachung" gesprochen...
ne, ganz bestimmt nicht von Seiten der Kritiker von Merkels einsamer Entscheidung. da wurde kein "schnell schnell schnell in der Asylvergabe gefordert...
ich für meine Person habe NIEMALS schnell, schnell , schnell gefordert, sondern die konsequente Umsetzung des Asylrechts, inklusive Überprüfung der Angaben zu Identität, Alter, Herkunft, Staatsangehörigkeit und Fluchtgründen und das Ganze möglichst in Transitzonen, aus denen heraus bei Nichtasylgründen der/die Betreffenden zügig abgeschoben/in das Herkunftsland/Transitland zurückgeführt werden kann.


hier kann man auch nochmal zur aktuellen Betrugsmashce nachlesen
http://www.taz.de/Betrug-bei-Auslaenderbehoerde-in-Berlin/!5509536/
Die vorgelegten Unterlagen seien nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft allerdings allesamt falsch, berichtete der RBB. Die Eheurkunden seien meistens zuvor in Nigeria gefälscht worden. Die deutschen Arbeitsverträge und Lohnbescheinigungen der portugiesischen „Ehefrau“ seien von einer ehemaligen Bordellbesitzerin in Berlin angefertigt worden. Die Ermittler seien sich zudem sicher, dass hinter dem Vorgehen eine weltweit agierende, kriminelle Bande stehe.

Mehrmals sollen Mitarbeiter der Behörde ihre Vorgesetzten auf Unstimmigkeiten bei den Anträgen und der Vergabe von Aufenthaltstiteln hingewiesen haben, berichtete der RBB. Ihre Mahnungen blieben nach Recherchen des Senders aber offenbar ohne Folgen.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.05.2018 um 13:08
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du könntest fragen ;)
och das mach ich , wenn ich es für wichtig erachte.
Antwort auf meine Fragen an dich erwarte ich längst nicht mehr
Zitat von lawinelawine schrieb:begrüßt du es, dass jetzt auch Nahles (und mit ihr hoffentl bald die gesamte SPD) sich dafür ausspricht, die Maghrebstaaten als sichere Herkunftsländer einzustufen* und dementsprechend auch an die parlamentarischen Kollegen der Bündnis90/Grünen appeliert.
https://rp-online.de/politik/deutschland/spd-chefin-andrea-nahles-maghreb-staaten-als-sichere-herkunftslaender-einstufen...
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Entweder man ist rechtmäßig hier oder nicht.
so wäre es rechtsstaatlich korrekt.

aber manchen genügt Rechtsstaatlichkeit nicht mehr, sie setzen auf Willkür (Bremen, Berlin, etc) , Gutdünken oder äußere Eindrücke (Person x scheint gut integriert zu sein, kann also dauerhaft bleiben....)

das Asylrecht wird dadurch nur immerzu ausgehöhlt, das ist das Problem


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.05.2018 um 13:40
Zitat von lawinelawine schrieb:mit der Erwartungshaltung (nicht nur deiner, sondern einer großen Zahl von Bürgern) , dass ein Grundsatzurteil mehr Menschen wesentlich schneller zu einer Anerkennung ihrer Asylbegehren verhilft
Hayir, möglichst schnell zu einem Status, egal ob positiv oder negativ.
Zitat von lawinelawine schrieb:die Maghrebstaaten als sichere Herkunftsländer einzustufen
Snd eindeutig unsichere Länder (politische Verfolgung, Folterknäste). deshalb tut sich die Bundesregierung ja auch so schwer damit, schwadroniert daher offiziell von sicheren Herkunftsländern,. weiß aber, dass dies nicht der Fall ist und verhält sich daher in Bezug auf diese 3 Staaten zurückhaltend, also im Einklang mit der GFK und den Menschenrechten. Dabei spielt nicht einmal die Todesstrafe die erste Rolle (dann müsste man auch US-Flüchtlinge aufnehmen), sondern insbesondere die generell angewandte Folter. Dies trifft insbesondere auf Algerien zu; Tunesien befindet sich gerade im "Sprung" Richtung demokratischere Verhältnisse, tut sich dabei aber nach wie vor schwer. Auch bei Afghanistan (Kriegsland) ist die Regierung aus guten Gründen ETWAS vorsichtig, auch wenn sie hin und wieder mal einen Demonstrations-Rückflug mit 20 oder 30 Leuten veranstaltet, um vox populi (AfD & Co.) entgegenzukommen. Aber das ist nicht Fisch nicht Fleisch, also eine sehr verschwurbelt-uneindeutige Haltung, da würde ich mir klare Kante wünschen, entweder dafür (was eine Kette von Verfassungsbeschwerden nach sich zieht) oder dagegen (was der AfD weiteren Auftrieb verschafft). Da kommen mir die Flüchtlinge leider vor wie gesellschaftspolitische Verhandlungsmasse, das finde ich nicht schön.
Zitat von lawinelawine schrieb:Ungarn dagegen zum unsicheren Herkunftsland zu erklären, wäre für mich ein Affront.
Nicht unsicheres Herkunftsland, sondern rogue state.
Zitat von lawinelawine schrieb:Asylrecht ist - entgegen der Rechtssprechung in der sonstigen EU - ausschließlich in Deutschland ein Individualrecht
Dazu hätte ich jetzt wirklich mal gern einen Beleg, denn das wäre mir neu. Du kannst natürlich recht, haben, wenn es nicht so ist, sollte die EU die Koffer packen. dann ist das nicht mehr "meine" EU.
Zitat von lawinelawine schrieb:Ankerzentren, die nix anderes als Transitzentren sind (vergleichbar dem Transitbereich in Flughäfen) hätte es spätestens seit Sommer 2015 geben müssen.
Das wurde ja auch vor 3 Jahren diskutiert, aber wegen verfassungsrechtlicher Bedenken auf Eis gelegt. Nur hat sich seither an der verfassungsrechtlichen Situation ja nichts geändert, sondern nur das demografische Wählerverhälnis hat sich radikal verschoben.
Zitat von lawinelawine schrieb:böses Ungarn...
rogue state heißt Schurkenstaat


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