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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.689 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.02.2019 um 21:05
@Tussinelda

Ist ja dein Thread. Du darfst hier tun und lassen, was dir so "genehm" ist. (kein Sarkasmus-Smilie)

Trotzdem würde mich der Kontext interessieren, indem du den Beitrag hier eingebracht hast. Deine Meinung im allgemeinen kenne ich ja. Ich schreibe hier ja auch nicht erst seit gestern mit.

Was du damit sagen möchtest, ist mir aber trotzdem schleierhaft.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.02.2019 um 21:15
@Atrox
wir haben hier doch eine Migrationsdebatte,oder? Ich finde der Kommentar bringt die Debatte hier, wie auch die außerhalb des Forums gut auf den Punkt und spiegelt meine Meinung in dieser Debatte wieder.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.02.2019 um 21:19
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wir haben hier doch eine Migrationsdebatte,oder?
Ich korrigiere dich nur ungern, aber der Thread heißt "Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?". Das ist höchstens ein Aspekt der Migration. Eine Migrationsdebatte wäre viel weitreichender.

Trotzdem danke ich natürlich vielmals für deine Meinung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.02.2019 um 21:48
@Atrox
ach so, deshalb diskutieren wir ja hier auch ausschliesslich die Asylgesetzgebung, verzeih, ich hatte das wohl übersehen, my bad.
Hast Du den Kommentar gelesen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.02.2019 um 21:49
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Hast Du den Kommentar gelesen?
Natürlich habe ich das gemacht.

Möchtest du da jetzt einen Kommentar zum Kommentar lesen?

Falls ja, ich stimme da in vielen Punkten zu.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.02.2019 um 23:58
Man könnte meinen, dass der Thread mittlerweile beim Kabarett angekommen ist.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.02.2019 um 00:29
Das ist ja auch kein Wunder, wenn die Asylpolitik inzwischen einen solchen Grad von Zynismus erreicht hat, dass man nur noch in den Tisch beißen oder wie ein Irrer dumme Witze machen kann - je nachdem, was für einen weniger unverträglich ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.02.2019 um 00:54
Wenn das seitenweise Schrott und Fremdschämen rechtfertigt, dann üben wir uns doch alle im Ertragen und Ertüchtigen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.02.2019 um 06:56
Familiennachzug, Obergrenze erreicht:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-familiennachzug-erreicht-monatliche-obergrenze-a-1255106.html
Lange lag die Zahl der erteilten Visa beim Familiennachzug von Flüchtlingen mit eingeschränkten Schutzstatus unter der Obergrenze. Nun aber wird das monatliche Kontingent laut einem Bericht ausgeschöpft.
Jetzt wäre die Frage wie es weiter geht...?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.02.2019 um 19:36
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Jetzt wäre die Frage wie es weiter geht...?
Man sollte die Obergrenze abschaffen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.02.2019 um 19:40
@Bone02943
Eine Obergrenze, mal abgesehen von dem Sinn, wenn es die gibt, sollte man dann als Regierung einhalten wenn man sich dazu verständigt hat...aber für mich ist es eine weitere Bestätigung der Schwäche in dieser Bananenrepublik.

Zum Abschaffen: ja, wäre richtig...mit Obergrenze oder nicht, machen eh alle was sie wollen...so what?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.02.2019 um 09:31
@Abahatschi

Man hat die Obergrenze ja eingeführt, als mand achte, so viele Leute werden eh niemals kommen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.02.2019 um 09:41
also 2018 wurde die Obergrenze gar nicht erreicht, ich verstehe also nicht, warum irgendwas von Nichteinhaltung etc blablubb gefaselt wird. Da war noch Luft nach oben
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-obergrenze-von-asylantraegen-wird-2018-nicht-erreicht-a-1243974.html
166.000 Erstanträge auf Asyl
Obergrenze wird nicht erreicht
Die Bundesregierung rechnet für das laufende Jahr damit, dass die Zahl der Erstanträge auf Asyl die vereinbarte Obergrenze von 220.000 Menschen nicht erreicht.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.02.2019 um 09:51
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:also 2018 wurde die Obergrenze gar nicht erreicht, ich verstehe also nicht, warum irgendwas von Nichteinhaltung etc blablubb gefaselt wird
@Tussinelda lies noch mal genau:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Familiennachzug, Obergrenze erreicht:
Familiennachzug


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.02.2019 um 10:09
@lawine
Ich erkläre es Dir: wenn die Obergrenze für Erstanträge nicht erreicht ist, dann kann man doch eigentlich problemlos auf die Obergrenze für Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter verzichten, es bedarf nicht mehrerer Obergrenzen. Zudem die Obergrenze für Familiennachzug subsidiär Schutzbedürftiger 2018 auch nicht erreicht wurde.
Wenn man also eine bestimmte Anzahl von Personen mit Aufenthaltsstatus festlegt, dann sollten alle darunter fallen, man trennt ja auch nicht Familiennachzug von Asylberechtigten von der Obergrenze. Das wird also zusammengeschmissen, subsidiär Schutzbedürftige zählen auch zur Obergrenze, aber deren Familien dann nicht? Und das, obwohl die allgemeine Obergrenze gar nicht erreicht ist? Macht das Sinn?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.02.2019 um 10:38
@Tussinelda

Ja, das macht Sinn. Denn es ist durchaus legitim, eine Grenze für eine PErsonengruppe festzulegen, die selbst gar keinen Anspruch auf Asyl hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.02.2019 um 10:39
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ich erkläre es Dir
Dieser Ton...

Dein Beitrag liest sich so als müsste man in der Summe irgendwelche Grenzen erreichen...nein, muss man nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.02.2019 um 10:53
@Abahatschi
muss man auch nicht, aber könnte man, denn wie gesagt, die Obergrenze (gesamt) ist weder für die Asylberechtigten, noch die subsidiär Schutzberechtigten, noch den Familiennachzug erreicht worden in 2018. Ergo: da geht noch was.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.02.2019 um 10:55
@ Tussinelda
Ich erkläre es Dir
: klingt wie Nürnberger Trichter ;)
ja Frau OBerlehrerin , ich höre ;)
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wenn die Obergrenze für Erstanträge nicht erreicht ist, dann kann man doch eigentlich problemlos auf die Obergrenze für Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter verzichten,
falsch.
wenn deine Einkommensgrenze für Hartz IV_Leistungen erreicht ist und dein Bezug gekürzt wird, meine aber nicht erreicht ist und ich volles Hartz IV bekomme, nutzt DIR das GAR NIX.
da wird nicht zwischen Töpfen hin und her gemauschelt!
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Das wird also zusammengeschmissen, subsidiär Schutzbedürftige zählen auch zur Obergrenze, aber deren Familien dann nicht? Und das, obwohl die allgemeine Obergrenze gar nicht erreicht ist? Macht das Sinn?
die Antwort hat dir @shionoro bereits gegeben.

vom deutschen Bundestag dazu so viel:
Statt des Anspruchs auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte, den es ab August nicht mehr geben werde, eröffne man im Rahmen eines Kontingents monatlich 1.000 Menschen die Möglichkeit der Familienzusammenführung.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw05-de-familiennachzug-538674


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.02.2019 um 10:59
Zitat von lawinelawine schrieb:die Antwort hat dir @shionoro bereits gegeben.
ja und? Ich kann das anders sehen und das habe ich erklärt. Deal with it.
Zitat von lawinelawine schrieb:vom deutschen Bundestag dazu so viel:
Nix Neues, aber Danke ob der Wiederholung.


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