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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
fumo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.04.2019 um 10:31
@fumo
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ach so, na dann bitte mal eine Quelle, die das allgegenwärtige Phänomen bestätigt ;)
Die Ehe ist ein Bereich, der sich kaum regulieren lässt, weil ein Eheschwindler niemals seine wahren Absichten bekennen würde. Folglich wird es wohl kaum Statistiken darüber geben, wie viele junge Männer eine alternde Europäerin ausschließlich wegen der Staatsbürgerschaft geheiratet haben.

Vielleicht spielen auch noch andere Faktoren wie Sympathie usw. eine Rolle, das wird sich nur ganz schwer beziffern lassen; auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall wirklich eine emotionale Entscheidung zur Eheschließung geführt hat.

Es ist eine Gleichung mit zu vielen Unbekannten, als dass man ein pauschales Urteil fällen könnte. Ich sehe hier als einzige Lösung eine deutliche Ausdehnung der erforderlichen Ehezeit, bis die Staatsbürgerschaft zuerkannt wird.

Dies kann aber auch negative Konsequenzen haben, wie im Falle einer mir bekannten Frau aus Kamerun, die damals aus einer Liebesheirat heraus einen Deutschen ehelichte, innerhalb der Ehe jedoch sehr unglücklich war und die letzten Jahre der Ehe ausharren musste, bis die Staatsbürgerschaft zuerkannt wurde; danach verließ sie den Mann umgehend - ich glaube, dass es in ihrem Fall 10 Jahre Ehe waren (ohne Garantie); auf jeden Fall war es eine lange Zeit.

Auch dieser Aspekt muss berücksichtigt werden!

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.04.2019 um 10:40
@fumo
ach so, jetzt kann man es ja gar nicht beziffern....warum hört sich das denn ganz anders an als das, was hier eben noch so gepostet wurde? Weil man erst einmal draufhaut, erst einmal das Schlechteste annimmt und es als Tatsache verkaufen will. Das ist alles.
Es könnten zum Beispiel auch Eheschliessungen von 2 Noch-Nicht-Deutschen sein. Denen bringt die Heirat dann was genau?


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fumo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.04.2019 um 10:45
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:warum hört sich das denn ganz anders an als das, was hier eben noch so gepostet wurde? Weil man erst einmal draufhaut, erst einmal das Schlechteste annimmt und es als Tatsache verkaufen will. Das ist alles.
Da stimme ich dir zu!

Man muss es anders formulieren! Aufgrund verschiedener Faktoren (enormer Altersunterschied usw.) ist die Vermutung zulässig, dass es sich in einer hohen Anzahl an Fällen um Ehebetrug in Verbindung mit der Erschleichung einer Staatsbürgerschaft handelt.

Da die Ehe jedoch ein schwer zugänglicher Ort ist, wird sich das Ausmaß des Betrugs kaum beziffern lassen.

Um allen Eventualitäten vorzubeugen, erscheint es deshalb zulässig, die Mindestehedauer erheblich auszuweiten!

Besser?


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.04.2019 um 11:25
Zitat von fumofumo schrieb:Man muss es anders formulieren! Aufgrund verschiedener Faktoren (enormer Altersunterschied usw.) ist die Vermutung zulässig, dass es sich in einer hohen Anzahl an Fällen um Ehebetrug in Verbindung mit der Erschleichung einer Staatsbürgerschaft handelt.
Ich kenne ja Kenia ziemlich gut und damit auch die Geschichten mit den "Lover Boys".

Häufig fahren ältere geschiedene oder unverheiratete Frauen in den "Abenteuer-Urlaub" mit dem Vorsatz, nicht nur einen jungen Afrikaner zu finden, der gut im Bett ist, sondern ihn auch zu binden und mit nach Europa zu nehmen; geheiratet wird entweder schon in Afrika oder erst hier. Ein großer Teil dieser Ehen geht natürlich früh zu Bruch, ein Teil hält sich auch erstaunlich lang bis dauerhaft.

Aber es sind eben gleichgerichtete Interessen (convergence of interests) und nicht einseitige Lüge und Täuschung, wie hier von Leuten, die keine Ahnung haben, aber sehr wohl was gegen Ausländer, immer wieder ohne Belege behauptet wird.


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30.04.2019 um 11:44
Zitat von fumofumo schrieb:Man muss es anders formulieren! Aufgrund verschiedener Faktoren (enormer Altersunterschied usw.) ist die Vermutung zulässig, dass es sich in einer hohen Anzahl an Fällen um Ehebetrug in Verbindung mit der Erschleichung einer Staatsbürgerschaft handelt.

Da die Ehe jedoch ein schwer zugänglicher Ort ist, wird sich das Ausmaß des Betrugs kaum beziffern lassen.

Um allen Eventualitäten vorzubeugen, erscheint es deshalb zulässig, die Mindestehedauer erheblich auszuweiten!

Besser?
nein. Einerseits ist hier ständig von Zwangsehen die Rede, wenn es um Asylbewerber geht, von Kinderehen etc etc und dann plötzlich heiraten die alle ja eigentlich alte deutsche Frauen. Man finde den Widerspruch. Egal wie, es wird unterstellt, pauschalisiert und immer nur das Schlechteste angenommen, auch wenn sich das dann noch widerspricht, egal.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.04.2019 um 14:10
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ist das so? Wer definiert denn bitte "normale Frau"? Du?
die Gesellschaft.
Wer in dieser Gesellschaft ist und sein will, der verlässt sie nicht.
Kriminelle verlassen diese Gesellschaft.
Normal ist wer nicht kriminell ist und sich nicht an kriminelle binden will.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Vielleicht wußte sie das ja von Anfang an und versteht die Gründe? Schon mal daran gedacht?
Ja, deswegen habe ich ja gemeint da fehlts ziemlich weit.

Ich denke eher andersrum, eine fake Heirat geht mit fake Identität.
Wenn nun die richtige identität ausgegraben wird gehts eher um echte Grundstücke im "unsicheren" Land oder Echte Beziehungen.

Von welchen Dokumenten reden wir eigentlich, welche Dokumente braucht man denn für eine (deutsche) heirat die man nicht mit einem falschen echten deutschen Pass bekommt?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nee, geht es nicht. Es geht um Eheschliessungen.
Es geht um eine kleine Gruppe Lügner, Betrüger, kriminelle die sich mit mindestens einer falschen Identität nehmen was sie wollen, auch aus einem Topf der für andere da ist die Ihr Leben retten wollen und dann vor Gericht gehen weil sie die Konsequenzen ihres eigenen Handelns nicht tragen wollen.
Sie anders zu bezeichnen wäre rassistisch und würde ihnen unterstellen unmündige strafunmündig naive kleinkinder zu sein.

Und es geht um naive idioten die statt auf den Topf und die gerechte Verteilung aufzupassen ihnen scheinbar dann die Zeit die sie außérhalb der Gesellschaft hier waren bei plötzlicher Besserung als Integrationszeit anrechnen....


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30.04.2019 um 14:18
@the_unforgiven
Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugmis schätze ich.


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30.04.2019 um 14:24
@the_unforgiven
Weil es ja automatisch kriminell ist, wenn man seine Identität verschleiert. Ganz davon abgesehen hatte ich hier schon gepostet, dass es nicht einfach ist, wenn man um überhaupt flüchten zu können etwas verschleiert, dies richtig zu stellen.
Es ist also jeder, der eine Beziehung mit jemandem hat, der irgendwas kriminelles gemacht hat nicht normal? Na gut zu wissen, Resozialisierung ausgeschlossen, willkommen Sippenhaft.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.04.2019 um 15:21
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Weil es ja automatisch kriminell ist, wenn man seine Identität verschleiert.
Auf einem Antrag mit dem ich Pass, Identität Titel, Sozialleistungen bekomme ja.
Und bei dem Einsatz und den geringen Konsequenzen kann man durchaus vermuten daß es einige gibt die darin einen Anreiz sehen OHNE Not dies zu machen. Vielleicht auch einige deutsche Heiratsschwindler und soldaten um ihren Sold aufzubessern ;)
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ganz davon abgesehen hatte ich hier schon gepostet, dass es nicht einfach ist, wenn man um überhaupt flüchten zu können etwas verschleiert, dies richtig zu stellen.
klar, das nennt man "die Folgen tragen" und gehört dazu wenn man vorher den Vorteil der falschen Handlung genoss.
Daß verfolgte Flüchtlinge nicht durch das Asylsystem und den edeutschen Staat geschützt würden kommt mir komisch vor, werden die doch auch vom BND befragt bei Bedarf.

Wer falsche Identitäten vergibt sorgt jedoch dafür daß deren Verfolger problemlos hierher kommen können unter falscher identität und die unschuldigen weiter verfolgen.

Mache ich falsche Angaben auf der Steuererklärung so geht es nur um Geld, ich habe jedoch konsequentere Verfolgung und weniger Verständnis seitens der Foristen hier zu fürchten gegenüber einem fiktiven Menschen der Asyl wissentlich falsch beantragt und ein ganzes Leben bekommt.
Ohne konrete Informationen wird dem anderen gerne mal aufgrund Seiner Herkunft und Situation automatisch gute Absichten naivität und unwissenheit unterstellt.

Will man den echten realen Opfern helfen so müssen Gesetze UND Umsetzung Missbrauch wirksam verhindern und abschrecken, für verfolgte die geschützt werden müssen muß eben der Schutz gefordert werden.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es ist also jeder, der eine Beziehung mit jemandem hat, der irgendwas kriminelles gemacht hat nicht normal?
Normal ist nichts kriminelles zu machen, also ja derjenige ist dann vielleicht kein einzelfall oder verwerflich aber eben nicht normal.
Jemand der eine Beziehung eingeht WÄHREND die kriminelle Handlung stattfindet und heiratet der ist dann schon was sehr besonderes.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Na gut zu wissen, Resozialisierung ausgeschlossen, willkommen Sippenhaft.
Resozialisierung findet nach oder wenigstens mit verbüßen der strafe und ausbaden Konsequenzen statt also in dem Fall nach Rückgabe der erschlichenen Mittel und titel..


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.04.2019 um 16:29
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Auf einem Antrag mit dem ich Pass, Identität Titel, Sozialleistungen bekomme ja.
das ist nicht kriminell, sondern eine Ordnungswidrigkeit....wurde hier schon 1000mal aufgezeigt.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:klar, das nennt man "die Folgen tragen" und gehört dazu wenn man vorher den Vorteil der falschen Handlung genoss.
welchen Vorteil? Überhaupt fliehen zu können? Die Flucht zu überleben? Ja sicher, das ist wahrer Genuss.
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Ohne konrete Informationen wird dem anderen gerne mal aufgrund Seiner Herkunft und Situation automatisch gute Absichten naivität und unwissenheit unterstellt.
eher das Gegenteil, sieht man ja an Dir.....
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Will man den echten realen Opfern helfen so müssen Gesetze UND Umsetzung Missbrauch wirksam verhindern und abschrecken, für verfolgte die geschützt werden müssen muß eben der Schutz gefordert werden.
was ist denn das für eine Nullaussage? Echte und reale? Aha, doppeltgemoppelt hält besser oder wie? Der Schutz für Verfolgte ist nicht beeinträchtigt durch die paar, die Asyl missbrauchen......und was soll "muss eben der Schutz gefordert werden" heissen?
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Normal ist nichts kriminelles zu machen, also ja derjenige ist dann vielleicht kein einzelfall oder verwerflich aber eben nicht normal.
Jemand der eine Beziehung eingeht WÄHREND die kriminelle Handlung stattfindet und heiratet der ist dann schon was sehr besonderes.
echt? Dann sind aber viele viele Menschen vollkommen unnormal, da bei Dir eine Ordnungswidrigkeit ja schon kriminelles Verhalten ist
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Resozialisierung findet nach oder wenigstens mit verbüßen der strafe und ausbaden Konsequenzen statt also in dem Fall nach Rückgabe der erschlichenen Mittel und titel..
nee, die findet nicht statt, denn man ist ja dann ein Krimineller.....und an die bindet man sich nicht, wenn man "normal" ist


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.04.2019 um 17:15
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und was soll "muss eben der Schutz gefordert werden" heissen?
ich rede davon die Situaiton die hier immer als Entschuldigung konstru ähm kolporiert wird durch maßnahmen verhindert werden müssen vom Asylsystem OHNE falsche Angaben des Antragsstellers.

Daher nochmal zur Situation:
Du behauptest man würde bei der Identität lügen weil man sein Leben schützt.
Würde man also mit richtiger Identität abgelehnt werden würde man einer Gefahr für leib und leben ausgesetzt werden oder -wie vor kurzem nach langer Überlegung eine Erleuchtung kam- wären die Angehörigen einer Lebensgefahr ausgesetzt.

Das muß man sich also so vorstellen daß jemand der verfolgt wird abgeschoben wird ohne chance selbst zurückzukehren wenn ausreisepflichtig und dann unter realem Namen mit "hier isser" im Herkunftsland landen würde.
Davor soll man sich also schützen können indem man eine falsche EHrkunft oder Namen angibt.

Dadurch wird man ohne es mit realen Daten nachweisen zu können den status bekommen und nicht abgeschoben werden.

Korrekt?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:echt? Dann sind aber viele viele Menschen vollkommen unnormal, da bei Dir eine Ordnungswidrigkeit ja schon kriminelles Verhalten ist
Steurehinterziehung ist eine Straftat
Passbetrug und Urkundenfälschung und Subventionsbetrug soviel ich weiß auch.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nee, die findet nicht statt, denn man ist ja dann ein Krimineller.....und an die bindet man sich nicht, wenn man "normal" ist
An jemanden der sagt "eh ich muss in den knast wenn das rauskommt, ich bin gar nicht manuel neuer aber sags keinem" nein. Der resozialisiert sich nicht.
Sagt jemand "ich war im Knast weil ich Steuern hinterzogen habe" oder "ich bin wieder hier weil ich versucht habe als Syrer durchzugehen" u.U. schon.


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30.04.2019 um 17:27
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ganz davon abgesehen hatte ich hier schon gepostet, dass es nicht einfach ist, wenn man um überhaupt flüchten zu können etwas verschleiert, dies richtig zu stellen.
Spätestens innerhalb der EU und allerspätestens in D kann man die Identität wieder klarstellen bei der Personenprüfung rsp. Erfassung.
Wenn ein Geflüchteter jedoch viel zu viel Angst davor hat jetzt seine wahre Identität preiszugeben, dann obliegt es den Behörden diese Angst zu nehmen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.04.2019 um 17:38
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Wenn ein Geflüchteter jedoch viel zu viel Angst davor hat jetzt seine wahre Identität preiszugeben, dann obliegt es den Behörden diese Angst zu nehmen.
Korrekt, ob real oder subjektiv.
Man unterstellt D würde ohne diese "hilfe" der korrekten Angaben tausende Menschen in den Tod schicken und es gäbe keine Maßnahmen.
Man hört aber aus der Seite keine Vorschläge welche Maßnahmen dazu fehlen oder Forderungen wie "Anfragen müssen anonymisiert werden" somit kann man nicht nachvollziehen von welcher Gefahr konkret die Rede sei.


Wobei das Konzept von der Verschleierung der Identität eben keinen Bestand hat.
Entweder man unterstellt daß die Prüfung bei realen Angaben a) keinen Asylgrund brächte ODER b) Asylhindernisse trotz verfolgung ODER c) durch die Prüfung Verwandte ODER d) die Person in D gefährdet wären.

a) ok dann liegt keine Gefährdung vor oider man unterstellt daß Menschen trotz vorliegendem Grund nach etliche Gerichtsverfahren abgeschoben würden.
b) man unterstellt also dem Antragsteller kein MEnsch zu sein dem ein Schutz von leib und leben zusteht.
c) man unterstellt daß die Verwanten im lebensbedrohlichen Umfeld blieben und dem Antragsteller also jetzt endügültig egal sind wenn die Eheschließung ansteht, denn da wird ja richtig Staub aufgewirbelt im wahren Herklunftsland unter wahrem namen.
d) man unterstellt daß die Gefährdung nun weg sei, also entweder diese subjektiv war mangels aufklärung oder objektiv jetzt nicht mehr vorliegt. Damit auch kein Asylgrund.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.04.2019 um 17:51
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Spätestens innerhalb der EU und allerspätestens in D kann man die Identität wieder klarstellen bei der Personenprüfung rsp. Erfassung.
Wenn ein Geflüchteter jedoch viel zu viel Angst davor hat jetzt seine wahre Identität preiszugeben, dann obliegt es den Behörden diese Angst zu nehmen.
es geht nicht nur um Angst, es geht darum,dass das echt schwer ist, was die Behörden betrifft und es geht ja nicht nur um den Namen, die Herkunft, ich hatte es bereits mal verlinkt.
https://www.fr.de/politik/verlorene-menschen-11018459.html
Beitrag von Tussinelda (Seite 1.590)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.04.2019 um 19:01
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb am 17.03.2018:m ihre Flucht möglich zu machen, besorgte der ihr einen gefälschten Pass. Als Minderjährige hätte sie Afghanistan nicht ohne ihre Eltern verlassen dürfen.
Ja, und wo sie hier ist kann sie ihre wahre Identität preisgeben.
Ich verstehe die Logik nicht: soll sie zuerst 8 Jahre, dann 5 Jahre warten und wenn es verjährt ist, dann berichtigen?
*als Minderjährige wird sie sowieso nicht abgeschoben.


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30.04.2019 um 19:34
@Tussinelda
ok also geht es nun darum daß das Amt einfach so zuviele als jugendliche deffiniert und die dann damit ein problem haben...

Nö es geht um WISSENTLICHE FalschANGABEN bei der BRINGSCHULD der NAchweise im rahmen eines antrages.
Wenn Du nun die ersten Schritte in die konsequenzlose Kriminalität relativierst heißt du dieses failure by Design gut.

Dem Opfer und bedürftigen helf ich gerne aber nur wenn er ehrlich ist und sich an die Regeln hält.

@Abahatschi
in der Hauptgeschichte geht es doch um eine Änderung von willkürlichen Annahmen die das Amt bei Antrag entgegen der Antragstellerin traf.
Nicht darum daß die falschen Angaben von der kamen und später korrigiert wurden.


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30.04.2019 um 19:51
@Abahatschi
Wieder mal nicht verstehen wollen, worum es geht?
@the_unforgiven
Nee, es geht darum, wie schwierig es sein kann falsche Papiere richtig zu stellen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.04.2019 um 19:53
@Tussinelda
Dann lerne korrekt zu posten, ich habe mich genau auf dein Zitat von Seite 1590 bezogen:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb am 17.03.2018:Zoyas Mutter starb bei ihrer Geburt, der Vater, ein ehemaliger hoher Offizier, wurde entführt und kehrte mit lauter Narben zurück, aber das weiß sie nur von Verwandten, sie hat keinen Kontakt, ihr Bruder hat sie großgezogen. Um ihre Flucht möglich zu machen, besorgte der ihr einen gefälschten Pass. Als Minderjährige hätte sie Afghanistan nicht ohne ihre Eltern verlassen dürfen.
Wer ist mit einem falschen Pass eingereist?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.04.2019 um 19:54
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Entweder man unterstellt daß die Prüfung bei realen Angaben a) keinen Asylgrund brächte ODER b) Asylhindernisse trotz verfolgung ODER c) durch die Prüfung Verwandte ODER d) die Person in D gefährdet wären.
e) ... dass die Person in ein Kriegsland zurückgeschickt wird, aus dem es vor dem Krieg geflohen ist, weil es die deutschen Behören wider alle Evidenz für "sicher" erklären: Afghanistan.

Ich glaube mal gelesen zu haben, dass de größte Teil der Leute, die (angeblich) hier ohne Pass ankommen, Afghanen sind, die sich als Syrer ausgeben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.04.2019 um 20:48
Zitat von RealoRealo schrieb:Ich glaube mal gelesen zu haben, dass de größte Teil der Leute, die (angeblich) hier ohne Pass ankommen, Afghanen sind, die sich als Syrer ausgeben.
Ich bin zwar kein Psychologe aber ich glaube dass diese erlaubten Lügen, die Ressourcen wie Zeit, Unterkünften & Geld kosten, moralisch nicht gut ankommen und auch den Ruf ruiniert...auch der Berechtigten.

Das ist so ein Murks wie Du darfst hier nicht bleiben und Du muss gehen(kein Asyl), aber Du darfst hier bleiben bei gleichen Vorteilen.


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