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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 19:33
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:aber mal kurz was in den thread posaunen und dann keine Stellung beziehen, ich verstehe.
Es geht bei mir - bei meinem "nicht Stellung beziehen" (keine Lust dazu) genau darum wie bei dir:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das wurde alles schon vor über einem Jahr hier durchgekaut......ich verstehe wirklich nicht, warum es a) noch einmal aufgewärmt werden muss
Ich hatte nur auf deine Frage geantwortet, wo das Problem sei und darauf gab ich eine Antwort. Erklären möchte ich das nicht noch mal, weil es schon zur genüge thematisiert wurde (sh noch mal dein Zitat, du möchtest auch nicht alles noch mal durchkauen).

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 19:36
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Was ist eigentlich genau das Problem?
eine doppelte Kinderehe wurde anerkannt in D und ein vermutlich bald deutscher will 1-2 weitere Ehefrauen.
Er lebt außerhalb der Gesellschaft hier und hat -laut des Artikels- vor da zu bleiben, die Grundregeln hier unterwerfen sich syrischem Recht.

Egal ob das die rechten für ihre Zwecke ausschlachten oder nicht, es darf nicht sein daß ein mehrfacher syrischer kinderf* hier mit seinen Opfern unbehelligt lebt und das kein Hindernis für eine Einbürgerung ist.

Und es sollte so sein daß im Zuge einer Anpassung und Respekt eine Lösung von dieser Situation gefordert wird von den Protagonisten.

Genau das sollte jae die Regelung im neuen Gesetz bewirken, keine Einbürgerung -> klär das mal in ruhe dann werd deutscher.
Er würde ja nicht abgeschoben oder wegen Verletzung der deutschen "ehre" ermordet. Er bekäme weiterhin Mittel um zu leben so wie jetzt.

Das ist aber eben nicht mehrheitsfähig aus welchen gründen

Diese Regelung wurde neulich abgelehnt daher ist es aktuelles toipic auch wenn der Fall an sich schon "alt" ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 19:40
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Egal ob das die rechten für ihre Zwecke ausschlachten oder nicht, es darf nicht sein daß ein mehrfacher syrischer kinderf* hier mit seinen Opfern unbehelligt lebt und das kein Hindernis für eine Einbürgerung ist.
Das Argument welches hier in diesem Forum schon gebracht wurde und, verbessert mich, auch in Urteilen zu Tragen kommt ist, dass dieser vermeintliche, man muss leider natürlich davon ausgehen, sexuelle Kindesmissbrauch mehr oder weniger akzeptiert oder unbehelligt bleibt, da das Opfer sonst Ansprüche an den Täter verliert.

Dieses Missbrauchsverhältnis, ob sexuell oder nicht, wird also in die Nähe einer regulären Partnerschaft gerückt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 19:41
@Abahatschi
es gibt aber trotzdem Kinder, die eine Mutter haben, die ggf. die Zweitfrau, Erstfrau, was auch immer ist. Die Kinder sind ja trotzdem deren Kinder, ob eine rechtmäßige Ehe oder nicht.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich hatte nur auf deine Frage geantwortet, wo das Problem sei und darauf gab ich eine Antwort. Erklären möchte ich das nicht noch mal, weil es schon zur genüge thematisiert wurde (sh noch mal dein Zitat, du möchtest auch nicht alles noch mal durchkauen).
das ist aber nicht das Problem, denn es wurde nicht beschissen. Jetzt verstanden?
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Genau das sollte jae die Regelung im neuen Gesetz bewirken, keine Einbürgerung -> klär das mal in ruhe dann werd deutscher.
Er würde ja nicht abgeschoben oder wegen Verletzung der deutschen "ehre" ermordet. Er bekäme weiterhin Mittel um zu leben so wie jetzt.
er ist doch auch nicht eingebürgert, also worauf willst Du hinaus?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 19:45
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das ist aber nicht das Problem, denn es wurde nicht beschissen. Jetzt verstanden?
okay, dann war beschi... ein falscher Zungenschlag. Aber unsere Gesetze werden ausgenutzt bzw. können aufgrund unserer humanen Rechtssprechung sehr leicht ausgenutzt werden.
Und wer leidet darunter, diese Minderjährigen (ich weiß gar nicht was ich dazu sagen soll), sh hier z.B: Beitrag von the_unforgiven (Seite 2.210)
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:er ist doch auch nicht eingebürgert, also worauf willst Du hinaus?
mir gehts darum, dass es legalisiert wird, dass ein Mann mit einer Minderjährigen... ich finde das einfach übelst.
(braucht mir keiner erzählen, dass er keinen Sex mit dieser hat oder hatte)

Darum gehts, das ist das Problem in meinen Augen:
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Dieses Missbrauchsverhältnis, ob sexuell oder nicht, wird also in die Nähe einer regulären Partnerschaft gerückt.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 19:48
Zitat von insidemaninsideman schrieb:da das Opfer sonst Ansprüche an den Täter verliert.
ist nachvollziehbar im Ergebnis aber förderung des Zustandes.
Der Haken ist daß man durch den Staatsbürgerschaftswechsel "trick" strafrechtlich schlechte Karten hat wie bei einem deutschen gleichzeitig Ansprüche und Strafe geltend zu machen.
Als wären Wir hier in Syrien eben.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Die Kinder sind ja trotzdem deren Kinder, ob eine rechtmäßige Ehe oder nicht.
Und daher haben sie untrerhaltsanspuch und sind erbberechtigt wie bei jeder anderen ledigen Mutter.
Was auch imemr bei Grundsicherung zu erben gibt.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:er ist doch auch nicht eingebürgert, also worauf willst Du hinaus?
Natürlich nicht, vorher muß er noch schnell ne 4. 13 jährige... ;)
Sarkasmus beiseite.

So wie ich es schrieb, daß das Gesetz eine klare Linie gebracht hätte die eben das was ich schrieb fordert und bis dahin eben die Einbürgerung verzögert.
Nicht den Nachzug, der schon diskussionswürdig war in der Form, nicht die Schutzbedürftigkeit die in der Konstellation auch nicht unstrittig wäre und nicht die Versorgung.
Nur die Bürgerrechte in sachen Freizügigkeit, Wahlrecht usw.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 19:50
@Optimist
die haben Kinder, also erübrigt sich die Frage wohl. Es ist aber eben schwierig, diese Frauen einfach zu "retten", wenn sie a) nicht mehr Minderjährige sind und b) gar nicht gerettet werden wollen. Sie leben aber jetzt immerhin in einem Land, wo sie die Möglichkeit haben, Tradition, Glauben etc. zu überdenken, Hilfe zu bekommen. Aber das findet man ja auch scheisse, weshalb man wiederholt nachfragt, warum denn überhaupt eine weitere Frau hierher kommen darf/soll. Also was denn jetzt?
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Natürlich nicht, vorher muß er noch schnell ne 4. 13 jährige... ;)
Sarkasmus beiseite.
Also argumentierst Du mit Einbürgerung, obwohl er gar nicht eingebürgert ist oder wird? Willst Du das mit Deinem billigen und geschmacklosen "Sarkasmus" vertuschen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 19:51
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Also argumentierst Du mit Einbürgerung, obwohl er gar nicht eingebürgert ist oder wird? Willst Du das mit Deinem billigen und geschmacklosen "Sarkasmus" vertuschen?
Also das Gesetzt um das es geht bezieht sich auf Bedingungen zur Einbürgerung, u know??


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07.05.2019 um 19:52
@the_unforgiven
ja, I Know, aber warum muss Ahmad A. für deine "Argumentation herhalten? Kannste nicht erklären? Dachte ich mir.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 19:53
@Tussinelda
mir gehts jetzt im Moment nicht um Einbürgerung oder nicht (steht wieder auf einem anderen Blatt), sondern einfach nur um diese Dinge hier:
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Egal ob das die rechten für ihre Zwecke ausschlachten oder nicht, es darf nicht sein daß ein mehrfacher syrischer kinderf* hier mit seinen Opfern unbehelligt lebt und das kein Hindernis für eine Einbürgerung ist.
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Das Argument welches hier in diesem Forum schon gebracht wurde und, verbessert mich, auch in Urteilen zu Tragen kommt ist, dass dieser vermeintliche, man muss leider natürlich davon ausgehen, sexuelle Kindesmissbrauch mehr oder weniger akzeptiert oder unbehelligt bleibt, da das Opfer sonst Ansprüche an den Täter verliert.

Dieses Missbrauchsverhältnis, ob sexuell oder nicht, wird also in die Nähe einer regulären Partnerschaft gerückt.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:mir gehts darum, dass es legalisiert wird, dass ein Mann mit einer Minderjährigen... ich finde das einfach übelst.(braucht mir keiner erzählen, dass er keinen Sex mit dieser hat oder hatte)
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:vorher muß er noch schnell ne 4. 13 jährige... ;)Sarkasmus beiseite.
Darin sehe ich das Problem - für die minderjährigen Ehefrauen (allgemein, nicht nur auf diesen Fall bezogen).
Ich kann unsere Rechtsprechung einfach nicht nachvollziehen, weshalb gehts hier nicht um das Kindeswohl?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 19:53
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja, I Know, aber warum muss Ahmad A. für deine "Argumentation herhalten? Kannste nicht erklären? Dachte ich mir.
Habe ich beriets auf den letzten Seiten und vor paar minuten hier nochmal.
Welches Beispiel hast Du denn sonst anhand dessen Du die Gegenargumente gegen "Einbürgerungshindernis mehrehe" aufzeigen willst oder Gründe für eine Einbürgerung mit laufendser Mehrehe.?


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07.05.2019 um 19:58
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich kann unsere Rechtsprechung einfach nicht nachvollziehen, weshalb gehts hier nicht um das Kindeswohl?
Vehikel IST das Kindeswohl.
Und zwar das sagt daß die Kinder der jetzt erwachsenen Opfer besser dran sind wenn man sie bei der Frau lässt UND den Vater alle rechte lässt.
Solche (außerhalb Berlins kritisch betrachtete) Einzelfallentscheidungen gibts soviel ich weiß auch bei deutschen.

Wo nun etliche alleinerziehende teils mit Umgangsverbot ihre Kinder hier nicht großbekommen und auf sowas angewiesen wären sehe ich nciht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 20:01
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich kann unsere Rechtsprechung einfach nicht nachvollziehen, weshalb gehts hier nicht um das Kindeswohl?
Zitat von the_unforgiventhe_unforgiven schrieb:Und zwar das sagt daß die Kinder der jetzt erwachsenen Opfer besser dran sind wenn man sie bei der Frau lässt UND den Vater alle rechte lässt.
Glaube, du hast mich missverstanden :)
Mir gehts jetzt im Moment erst mal nur um die Opfer selbst (die mal minderjährig waren oder auch noch sind) - nicht um deren Kinder -> das ist dann wieder eine andere Baustelle.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 20:10
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Glaube, du hast mich missverstanden :)
Mir gehts jetzt im Moment erst mal nur um die Opfer selbst (die mal minderjährig waren oder auch noch sind) - nicht um deren Kinder -> das ist dann wieder eine andere Baustelle.
Ja aber die Frau2 hat man nicht geholt weil es für die Frau2 besser wäre. Das Argument sagt daß es die KINDER von Frau2 in der Situation besser hätten.
Also z.B. ein Umgangsverbot des Vaters den Kindern nicht helfen würde, sie in dem Umfeld sicher wären.
Hier spare ich mir den Sarkasmus ausnahmsweise...

Denn holen könnte man sie auf dem Wege genauso und separat einquartieren, die Kinder zu ihr und dem Vater Umgangsverbot. So wie es einem deustschen eben passiert wäre.

Alles das wäre durch die neue Regelung nicht blockiert worden. die Argumente dagegen funktionieren aber nur wenn man davon ausgeht die könnten nicht -in D rechts ungültig- beim Imam heiraten um sich vor Ehrverletzung im unwahrscheinlichen Falle einer Rückkehr nach Syrien schützen.


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07.05.2019 um 20:14
@the_unforgiven
ja verstehe schon so ungefähr.

Für mich stellt es sich alles so dar:
Die Opfer (minderjährige Ehefrauen) und auch deren Kinder haben ein ziemlich schweres Los gezogen.
Und unsere (mMn) zu verständnisvolle Rechtssprechung macht es ihnen nicht viel leichter, eher im Gegenteil.
Beide (Ehefrauen und deren Kinder) können weiterhin fröhlich und legal (zumindest die Ehefrauen) missbraucht werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 21:29
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es gibt aber trotzdem Kinder, die eine Mutter haben, die ggf. die Zweitfrau, Erstfrau, was auch immer ist. Die Kinder sind ja trotzdem deren Kinder, ob eine rechtmäßige Ehe oder nicht.
Und dann kommt die Oma noch mit:
https://www.focus.de/politik/deutschland/deutsche-rechtslage-eigentlich-strafbar-deshalb-schaut-die-justiz-bei-vielehen-oftmals-weg_id_8382621.html
Denn auch seine vier weiteren Kinder durften nachkommen. Und nun auch deren Mutter und die Oma der Kinder.
Du kannst es ja argumentieren wie Du willst, da gehe ich nicht in Wettbewerb, ich schreibe nur noch eine Sache:
Deutschland=Sozialstaat braucht Steuerzahler, wenn es über Zuwanderung geht, ok, aber nur Zuwanderung=Empfänger braucht es nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 21:34
@Optimist
Eine 13 Jährige müsste wohl als Frau deffiniert werden per Einzelfall um offiziell "ehe" zu machen.
Denn 13Jährige sind ja eigentlich nur in der Lage vergewaltigt zu werden und keinen einvernehmlichen sex zu haben mit älteren.

Gerichte sehen das teils anders zumindest bei 14-15 jährigen:
https://www.n-tv.de/panorama/Josephine-darf-ihren-Onkel-lieben-article18990256.html
https://www.stern.de/panorama/verschwundene-15-jaehrige-aus-dem-saarland--jana-p--wieder-aufgetaucht-6203880.html
https://www.rtl.de/cms/sex-affaere-mit-minderjaehriger-jana-otto-l-43-gibt-verstoerendes-interview-4003608.html

Als Syrer in D ist man wohl vor dem D Gesetz geschützt indem das (rückwirkend?) geschieht bzw. im Fall hier die tat eben in Syrien war und der Täter Syrer kein deutscher.

Einen Syrer kann man nicht rückwirkend bestrafen für etwas das in Syrien legal ist.
Man muß aber nicht jeden zu einem deutschen machen sagt der Entwurf.
Man muß aber nicht mitzählen wie oft das passiert sagt der Bund bzw. macht erstmal nix.
Man muß dem syrischen Recht soweit möglich vorrang geben sagt das PDF mit der Stellungnahme von gestern.

Beachte auch daß das neue Gesetz eine Strafe explizit für Beamte die sich kontraproduktiv verhalten einführt.
Weiterhin nimmt man die Abschiebehindernisse nicht jedem (Bundes)Land ab.

Du kannst Dir sicherlich denken daß sich auch bei der Verfolgung von solchen Fällen politischer Widerstand in Gründlichkeit der Arbeit manifestieren könnte. Pinneberg hat von rechts bis links alle extremisten an bord incl. Reichsbürger.


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07.05.2019 um 21:36
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:ich schreibe nur noch eine Sache:
Deutschland=Sozialstaat braucht Steuerzahler, wenn es über Zuwanderung geht, ok, aber nur Zuwanderung=Empfänger braucht es nicht.
ach Corky, jammere doch nicht immer wegen des Geldes ;) ... Wir brauchen nicht unbedingt Steuerzahler, wir können Geld aus dem Nichts generieren (wird eben bissel mehr als sonst "gedruckt").
Und falls es doch nicht so läuft wie ich mir das jetzt so leicht vorstelle, dann haben wir ja noch den EU-Rettungsschirm der dann Deutschland aus der Misere holen kann.

Nein, wir können weiterhin alle die hier Asyl beantragen alimentieren - auch wer gar nicht berechtigt ist, kann hier bleiben - und deren 2.- 4.Frauen - das macht nichts :)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.05.2019 um 21:39
Irgendwie erschließt sich mir nicht was eine Diskussion über die Behandlung von migrantischen Straftätern mit der Frage zu tun hat, ob man die Asylgestzgebung ändert?

Das eine wäre ja Strafrecht, dass grundsätzlich alle trifft. Auch wenn zwar gelegentlich ein "Migrantenbonus" vor Gericht diskutiert wird.

Das Asylrecht ist ein Teil des Sozialrechts. Im Idealfall würde man gar keine Straftäer sowie Sozialschmarotzer und sonstige Tunichtgute ins Land lassen, verstehe ich. So dass sich dann Fragen über deren gerechte Behandlung in Strafsachen gar nicht mehr stellen.


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07.05.2019 um 21:41
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ach Corky, jammere doch nicht immer wegen des Geldes
Tz tz, wer sich darum kümmert hat auch welches.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:dann haben wir ja noch den EU-Rettungsschirm der dann Deutschland aus der Misere holen kann.
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-junge-politik-lexikon/161005/eu-rettungsschirm (Archiv-Version vom 19.09.2019)
Joah genau:
Deutschland ist das Land mit der stärksten Wirtschaftskraft in Europa und hat deshalb die höchste Geldsumme für den Rettungsschirm zur Verfügung gestellt.
Wer rettet wen?


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