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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 22:59
Zitat von Vote_againstVote_against schrieb:Rückflugticket
Und was sollen sie dann an der Grenze?

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 23:00
@Gwyddion

Nein, denn der Einsatz im Inneren unterscheidet da nicht. Und zur Not müssen halt die Gesetze geändert werden. Alles kein Problem.

Und seitdem Asylis in einer Kaserne platziert werden, in welcher noch sicherheitsrelevante Materialien liegen, seitdem ist unsere Regierung für mich nur noch geistig krank


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 23:00
@Vote_against

Wohl eher nicht... bisher.
Auftrag zur Unterstützung

Im Rahmen der vernetzten gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge leistet die Bundeswehr ihren Beitrag im Sinne des Artikel 35, Absatz 2 des Grundgesetzes: „Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes (jetzt Bundespolizei) und der Streitkräfte anfordern.“
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/DYxBDoMwDATf0g_Yd278ou2l2hQnWEkMCg5IvJ5oNLfR8JcHhlMTXDdD4Td__jqFi8K1CB3eRD03SHSh1LotBUmM0KM3JMpwjGjbV7FVSxS69dTyq8O7H6hVDC2MCe95fj2-ctVb/


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 23:02
@FF

Dann sollen sie halt warten bis die staatlichen Zwangsmaßnahmen greifen, und fertig. Dann sollen sie ihren Mund halten und BASTA


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 23:04
@canales

Okay... den Artikel hatte ich mir gerade auch ergoogelt. :) Dennoch Danke


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 23:05
@FF

Bei der Zwangsmaßnahme gibt es halt zum Schluss den Knüppel aber gut...wer nicht hören will, der muss halt fühlen...und alles im rechtlichen Rahmen! Toll gell, wenn man auf freiwillige Aktionen verzichtet, dann erwartet einen eben die staatliche Anordnung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 23:07
@Vote_against

Und bei euch kommen sie dann vielleicht gar nicht Zuhause an. Ob das besser ist?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 23:07
@FF

Du hast Recht! Eine Einstellung aller außerstaatlicher Dienste und sofortige aller staatlicher Maßnahmen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 23:07
@Vote_against
Tja, aber dann solltest Du Dich nicht beschweren, dass sie eure "Hilfe" nicht annehmen, wenn eure Hilfe gar nichts helfen würde.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 23:08
@aseria23

Ist mi8r jetzt ab sofort egal! Sollen sie leben wie es ihnen das Gesetz zusichert und fertig. Alles andere erachte ich nun als unnötig


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 23:10
@FF

Ab sofort, und ich habe mich gerade an meine Freunde gewandt, gibt es unsere Leistung nicht mehr. Ab sofort nur noch die mLeistungen des Staates mit allen Reptressalien. Ich finde das gut so, denn ich war stets dagegen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 23:12
Von daher finde ich es gut, wenn endlich den Typen keine Möglichkeit mehr geboten wird, diesen rechtlichen Möglichkeiten zu entschlüpfen. Endlich!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 23:14
Denn ich mochte unsere Vereinigung zu keiner Zeit und habe nur aus Solidarität dazu gestanden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.09.2015 um 23:53
@Vote_against
Bitte nutze die "bearbeiten"-Funktion, das vermeidet Einzeiler.


Wer hat denn verlangt, alle Hilfe einzustellen?
Ich erwarte nur, dass Du zugibst, dass euer Angebot von vornherein unsinnig war.
Dass es nicht angenommen wurde, kannst Du nicht den Adressaten anlasten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2015 um 06:20
@FF
Zitat von FFFF schrieb:Bitte nutze die "bearbeiten"-Funktion, das vermeidet Einzeiler.
Das liegt auch daran, dass oft ein- oder zweizeilige Beiträge an mich gerichtet werden und auf solche nichtssagenden Kommentare gibt es meist auch wenig zu entgegenen. Von daher, um weiteren diesbezüglichen Stress zu vermeiden, gilt ab sofort folgende Ansage von mir: Auf Beiträge mit weniger als 4 Zeilen werde ich ab sofort nicht mehr antworten, denn damit werde ich in Zukunft meine eigenen kurzen Antworten vermeiden.
Zitat von FFFF schrieb:Ich erwarte nur, dass Du zugibst, dass euer Angebot von vornherein unsinnig war.
Du deutest unser Vorhaben als Unsinn und erwartest(!) nun von mir, dass ich zugebe dass ich deiner Deutung zustimme? Langsam wird es echt lächerlich mit deinen Erwartungen.
Erst einmal hast du von mir keine bestimmten Antworten zu erwarten, sondern musst mir schon überlassen was ich schreibe und zweitens solltest du von anderen erst recht nicht erwarten dass sie deinen Interpretation zustimmen, denn sie entstammt nur deinem Geiste und hat somit alles aber in keinem Fall eine Allgemeingültigkeit.
Zitat von FFFF schrieb:Dass es nicht angenommen wurde, kannst Du nicht den Adressaten anlasten.
Haben wir auch nicht, da wir unser Angebot nicht direkt an diesen Personenkreis gerichtet hatten, sondern an 2 Vereinigungen aus dem Welcome-Bündnis


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2015 um 08:32
@Vote_against
Erstens gilt die "bearbeiten"-Funktion innerhalb von 5 Minuten auch für Antworten auf verschiedene Beiträge, die man in einem Beitrag zusammenfassen kann, und Du hast auf einen Bietrag von mir mit freien geantwortet,
Zweitens habe ich eure Aktion nicht als Unsinn gedeutet, sondern nachgewiesen, dass sie unsinnig war,
Drittens hast Du den Vorwurf hier im Forum an die abgelehnten Aylbewerber gerichtet, und
Viertens haben als auch die beiden Organisationen recht damit, euer Angebot abzulehnen, Leute an die Grenze zu bringen, wenn die gar kein Zugticket haben, sondern Flugtickets, und daher zu einem Flughafen müssen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2015 um 08:54
:D

@FF
@Vote_against

Was macht Ihr denn hier für einen Schlagabtausch?

Ist doch völlig egal, wo die hinmüssen. Dass eine Hilfsorganisation ein Angebot ablehnt, dem man schon in Wortwahl und Konsens entnehmen kann, welcher Haltung es entsprungen ist, ist doch klar. Die sind ja nicht so dumm, nicht zu erkennen, wer ihnen da ein Angebot macht und warum.

Abgesehen davon dürften die Hilfsorganisationen gar keine Handlungsbefugnis haben, abgelehnte Asylbewerber unter Zwang zu einer Grenze zu deportieren.

Schließlich und endlich ist es schwierig, abgetauchte Asylbewerber aufzuspüren, ob nun abgelehnt oder nicht. Es ist übrigens nicht unwahrscheinlich, dass Flüchtlinge, die Asyl in Deutschland beantragt haben und abgetaucht sind, gar nicht mehr in Deutschland sind. Sie werden dort sein, wo sie Freunde oder Verwandte haben und das kann ebenso gut in einem anderen Land in Europa sein.

So oder so. Hilfe kann man natürlich als Privatperson leisten, aber Aktionen, die von der Exekutive ausgeführt werden müssen, ebenso selbstverständlich nicht.

Wie habt Ihr Euch das eigentlich vorgestellt? Ihr mietet einen Sprinter, fahrt dahin und eine Gruppe von 20 - 25 Roma hüpft dann freiwillig in den Laderaum und lässt sich schweigend von Euch zur Grenze fahren?

Ganz ehrlich, das würde mich wirklich interessieren, wie habt Ihr Euch das organisatorisch vorgestellt?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2015 um 09:06
@Commonsense

Bist du wahnsinnig? :) Wir hatten doch nicht vor die Exekutive zu ersetzen oder Zwang anzuwenden!
Unser Angebot war vorgesehen für die Personen die ausreisen müssen und dies gerne freiwillig tun wollen, bevor der Staat die entsprechenden (Zwangs)Mittel veranlassen kann
Zitat von CommonsenseCommonsense schrieb:Die sind ja nicht so dumm, nicht zu erkennen, wer ihnen da ein Angebot macht und warum.
Dann geht es diesen Gruppierungen also nciht darum den Menschen zu helfen auch die staatlichen Anordnung zu befolgen, sondern es geht ihnen nur darum alle hier zu halten, auch wenn sie ausreisen müssen.
In unseren Augen gehört das alles aber zusammen, denn auch die Ausreise ist Bestandteil des Asylrechts. Ausreisen muss derjenige mit einer endgültigen Entscheidung und auch diejenigen, deren Asylgrund nicht mehr vorhanden ist.
Zitat von CommonsenseCommonsense schrieb:Wie habt Ihr Euch das eigentlich vorgestellt? Ihr mietet einen Sprinter, fahrt dahin und eine Gruppe von 20 - 25 Roma hüpft dann freiwillig in den Laderaum und lässt sich schweigend von Euch zur Grenze fahren?

Ganz ehrlich, das würde mich wirklich interessieren, wie habt Ihr Euch das organisatorisch vorgestellt?
Wir dachten da immer an zwei bis drei Personen, welche die gleiche Grenze als Ziel hatten, um von dort dann in den entsprechenden Zug zu steigen. Zwei bis maximal drei Personen aus dem Grund, weil wir niemals alleine die Personen gefahren hätten, sondern stets nur zu zweit. Wir hätten keine Fahrzeuge gemietet, sondern unsere privaten PKWs genommen, wo auf der Rückbank 3 Personen bequem Platz gehabt hätten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2015 um 09:19
Zudem darf man nicht über einen ,,sicheren Drittstaat" oder aus einem ,,sicheren Herkunftsland" eingereist sein.
De facto gibt es in Deutschland und auch in Österreich keinen einzigen Menschen der asylberechtigt ist, wenn man das so verstehen darf.

Die Gesetze so wie sie sind, wurden ja in den letzten Tagen sowieso von allen Seiten ignoriert, geht auch teilweise nicht anders.

Griechenland ist nicht fähig (wie auch) Millionen Flüchtlinge (die nur nach Deutschland wollen) zu beherbergen, bis die EU sich auf eine Aufteilung geeinigt hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2015 um 09:20
@canales
Dein Vorschlag würde zu einer Zunahme der Kirchenasyle führen...ob Du das willst, wage ich mal zu bezweifeln.
Und was soll das bewirken? Kirchenasyl hat keinen Status der über dem geltenden Recht und seine möglicherweise stattfindenden Zwangsmaßnahmen. Kirchenasyl widerspricht gültiger Rechtslage und dient nur dazu, eine moralische "Keule" aufzuzeigen aber es kann nicht dazu dienen rechtskräftige Entscheidungen zu untergraben.

Aber im Allgemeinen ist es mir egal ob Personen in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Zeltlagern, Auffangheimen oder in privaten Wohnungen eine Bleibe erhalten.


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