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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.770 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.07.2019 um 13:18
@Jebneet

Deswegen hatte Horst Seehofer ja mit seinen Vorschlägen der "Transitzone" vollumfänglich Recht. Wie eigentlich mit dem Meisten, was er so vorgeschlagen hat. Deswegen wurde er ja so fertiggemacht.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.07.2019 um 13:26
@Tussinelda

Jeder Mensch mag ein Grundrecht auf einen Asylprüfung haben, ein Grundrecht auf Asylgewährung ohne Prüfung existiert nirgends. Für Menschen die aus einem sicheren Staat zu uns gekommen sind (wie alle unsere Nachbarländer) besteht dort ein Grundrecht auf Asylprüfung, aber dann natürlich nicht auch noch bei uns. Damit wäre das Thema bei korrekter Anwendung der Gesetze vom Tisch.

Ich habe auch ein Anrecht auf Kindergeld (sofern Kinder vorhanden sind) kann mir aber nicht auf dem Globus den Staat aussuchen, der mir das zahlen muss.

Also müsste geltendes Recht zusammenfassend nicht erst mal geändert, sondern erstmals seit vielen Jahren wieder angewandt werden.

Weiterhin haben meine Vorredner zusammenfassend Recht, dass eine Asylprüfung zunehmend sinnarm wird, wenn eine Ablehnung dann doch aus vielfältigsten Gründen fast nie auch zur Ausreise führt. Die HU am Auto wäre ja auch dann sinnlos, wenn ohnehin jeder mit dem Auto so weiterfahren dürfte, wie es ist, völlig unabhängig vom Ausgang der HU.

Ach so, ich vergaß, dass der Hinweis auf die Kolonialvergangenheit natürlich heute jede Form von Migration in beliebiger Höhe rechtfertigt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.07.2019 um 13:32
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Jeder Mensch mag ein Grundrecht auf einen Asylprüfung haben, ein Grundrecht auf Asylgewährung ohne Prüfung existiert nirgends.
ja und? Sagt ja auch keiner.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Für Menschen die aus einem sicheren Staat zu uns gekommen sind (wie alle unsere Nachbarländer) besteht dort ein Grundrecht auf Asylprüfung, aber dann natürlich nicht auch noch bei uns. Damit wäre das Thema bei korrekter Anwendung der Gesetze vom Tisch.
nee, denn es gibt das Selbsteintrittsrecht, wie oft denn noch?
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Also müsste geltendes Recht zusammenfassend nicht erst mal geändert, sondern erstmals seit vielen Jahren wieder angewandt werden.
und es gäbe immer noch das Selbsteintrittsrecht
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Weiterhin haben meine Vorredner zusammenfassend Recht, dass eine Asylprüfung zunehmend sinnarm wird, wenn eine Ablehnung dann doch aus vielfältigsten Gründen fast nie auch zur Ausreise führt.
das ist Schwachsinn
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ach so, ich vergaß, dass der Hinweis auf die Kolonialvergangenheit natürlich heute jede Form von Migration in beliebiger Höhe rechtfertigt.
Du hast es nicht vergessen, sondern mußtest noch schnell eine vollkommen unnötige Bemerkung anbringen. Musst es echt nötig haben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.07.2019 um 13:40
@Tussinelda

Ein Selbsteintrittsrecht ist aber immer noch keine Selbsteintrittspflicht. Von daher geben unsere Gesetze keineswegs vor, dass die derzeit geübte Praxis alternativlos ist, ganz im Gegenteil. Die Pflicht der Asylgewährung hat Deutschland aufgrund seiner bestehenden Gesetze deutlich übererfüllt, auch im Vergleich zu anderen Ländern.

Mit anderen Worten: Ein Selbsteintrittsrecht verpflichtet zu gar nichts, es - wie der Name schon vermuten lässt - berechtigt zu etwas.

Das bedeutet, Deutschland könnte jederzeit anders handeln, ohne irgendeine Gesetz oder irgendeine Richtlinie zu verletzen. Und das ist ja das Thema dieses Threads.

Ich bin auch berechtigt, auf der Straße 500€ Scheine an Passanten zu verteilen, verpflichtet bin ich dazu nicht und ob das sinnvoll ist, darüber kann man berechtigt unterschiedlicher Meinung sein, egal ob es die Passanten freut oder nicht.

Weiterhin kann man auch geteilter Meinung darüber sein, ob es sinnvoll ist, zum Vorteil anderer EU Länder, dieses Recht dauerhaft in dieser Größenordnung wahrzunehmen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.07.2019 um 13:41
@Tussinelda
Sie hat Menschen in Seenot gerettet. Das ist eine prima Sache. Punkt.
Ob diese Menschen hingegen alle Anspruch auf Asyl haben, wird von anderer Stelle entschieden. Sie darf auch gerne ihre Meinung sagen, dass diese mitunter aber Traumtänzerei ist, sollte ihr selbst klar sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.07.2019 um 13:51
@sacredheart
ja, wie oft musst Du das noch wiederholen? Das Thema kam sowieso nur auf, weil DU behauptet hast, es gäbe keine Rechtsgrundlage und die gibt es. Eigentlich war dies das Ende der Diskussion zu dem Thema. Nur kannst Du ja nicht hinnehmen, dass Deine Aussage falsch war, weshalb Du Dich jetzt in alles mögliche vertiefst, was gar nicht zur Debatte stand. Bitte schön, nur werde ich mich daran nicht beteiligen. Jeder Deiner posts ist herablassend, großkotzig, besserwisserisch und polemisch, da müssen es nicht unbedingt noch wegen mir mehr werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.07.2019 um 14:08
@Tussinelda

Vielleicht hatte ich mich initial auch nicht so klar ausgedrückt, zusammenfassend bleibt aber, dass es keine rechtliche Verpflichtung zu vielen Dingen gab.

Leider ist es mir persönlich wohl nicht in dem Maße wie Dir gegeben, auf die Posts anderer mit Herzenswärme und Einfühlsamkeit einzugehen und im Gegensatz zu Dir gelingt es mir wohl auch nicht, keine persönlichen Wertungen anzubringen.

Aber wenn Du nicht mehr mit mir kommunizieren möchtest, muss ich wohl lernen, damit zu leben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.07.2019 um 14:28
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Vielleicht hatte ich mich initial auch nicht so klar ausgedrückt
nicht vielleicht, es ist ja nachzulesen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Leider ist es mir persönlich wohl nicht in dem Maße wie Dir gegeben, auf die Posts anderer mit Herzenswärme und Einfühlsamkeit einzugehen und im Gegensatz zu Dir gelingt es mir wohl auch nicht, keine persönlichen Wertungen anzubringen.
darum geht es nicht, es geht darum, wie Du alles und jeden herabwürdigst, Rackete, Merkel, Geflüchtete, die, die es nicht so sehen wie Du......fällt Dir wohl gar nicht auf.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.07.2019 um 15:44
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ein Selbsteintrittsrecht ist aber immer noch keine Selbsteintrittspflicht. Von daher geben unsere Gesetze keineswegs vor, dass die derzeit geübte Praxis alternativlos ist, ganz im Gegenteil.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ich bin auch berechtigt, auf der Straße 500€ Scheine an Passanten zu verteilen, verpflichtet bin ich dazu nicht und ob das sinnvoll ist, darüber kann man berechtigt unterschiedlicher Meinung sein, egal ob es die Passanten freut oder nicht.
Sind die Migranten/Asylantragsteller aber in Deutschland drin, kann man diese nicht mehr so einfach aus Deutschland ausweisen lassen.

Das ist wie mit dem Beispiel mit dem Geldschein - sind die 500 Euro verschenkt, kann man die nicht einfach zurückfordern.
Man hat natürlich das Recht das Geld zurückzufordern, aber keinen Anspruch darauf es wiederzubekommen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.07.2019 um 18:17
@sacredheart
ich bin mir nicht sicher ob du oder ich mit dem Selbsteintrittsrecht etwas falsch siehst? Ich zeige mal meine Sichtweise dazu auf.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ein Selbsteintrittsrecht ist aber immer noch keine Selbsteintrittspflicht. Von daher geben unsere Gesetze keineswegs vor, dass die derzeit geübte Praxis alternativlos ist, ganz im Gegenteil.
Das stimmt schon.
Aber dieses Selbsteintritts-Recht das haben doch die Flüchtlinge. Sie haben natürlich nicht die Pflicht, selbst einzutreten, da hast du Recht, aber sie sind berechtigt, dies zu tun.
Darum gehts doch beim Selbsteintrittsrecht, denke ich zumindest?
Die Pflicht der Asylgewährung hat Deutschland aufgrund seiner bestehenden Gesetze deutlich übererfüllt, auch im Vergleich zu anderen Ländern.
Das sehe ich genauso. Aber wie gesagt, die Flüchtlinge haben das Recht, an die deutsche Grenze zu kommen, zu sagen, sie wollen Asyl und dann selbst-einzutreten.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Mit anderen Worten: Ein Selbsteintrittsrecht verpflichtet zu gar nichts, es - wie der Name schon vermuten lässt - berechtigt zu etwas.
Ja, es berechtigt die Flüchtlinge. Und da es dieses Gesetz gibt, kann der Staat nichts machen, er muss sie eintreten lassen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das bedeutet, Deutschland könnte jederzeit anders handeln, ohne irgendeine Gesetz oder irgendeine Richtlinie zu verletzen. ....
Deutschland müsste dieses Gesetz abschaffen mMn.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Weiterhin kann man auch geteilter Meinung darüber sein, ob es sinnvoll ist, zum Vorteil anderer EU Länder, dieses Recht dauerhaft in dieser Größenordnung wahrzunehmen.
Es gibt für Deutschland sicher keinen Vorteil, aber das Recht besteht und die Flüchtlinge dürfen - aufgrund dieses Rechtes - eintreten (und zwar selbst ;) )
--------------------------------

@Tussinelda
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Nach dem GG aber dann, wenn sie nicht aus einem sichereren Drittstaat zu uns gelangen. Das tun aber praktisch alle. Insofern wird schon mal ein Aspekt des GG regelhaft übergangen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nein. Denn dann wirkt ja das Selbsteintrittsrecht.
So, der Knackpunkt ist also das Selbsteintrittsrecht. Und dieses lässt sich nicht abschaffen (gemäß des Threadthemas)?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.07.2019 um 18:20
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb am 11.07.2019:warum sind sie denn dann auf der Flucht? Nur deshalb kommen sie doch überhaupt zum und übers Mittelmeer....aber das können wir ja einfach außer acht lassen. Fragt sich, warum wir dann hier im thread überhaupt drüber diskutieren......
Dafür kann es viele Gründe geben. Man muss sich nur ansehen wer bis vor wenigen Jahren in Italien einen Asylantrag stellte, da wird klar, dass es nicht den einen Grund geben wird.

Männer aus Bangladesch werden einen anderen Grund haben als Frauen aus dem Sudan. usw. usf.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.07.2019 um 19:06
@Optimist
Das Selbsteintrittsrecht gilt für die jeweilige Nation, das Land. Nicht für Geflüchtete. Du hast alles komplett falsch verstanden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.07.2019 um 19:12
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber dieses Selbsteintritts-Recht das haben doch die Flüchtlinge. Sie haben natürlich nicht die Pflicht, selbst einzutreten, da hast du Recht, aber sie sind berechtigt, dies zu tun.
Darum gehts doch beim Selbsteintrittsrecht, denke ich zumindest?
Das siehst du falsch, das Selbsteintrittrecht ist das Recht des Staates, die Asylverfahren an sich zu ziehen, für die eigentlich andere Länder zuständig wären.
Selbsteintrittsrecht: Jeder Mitgliedsstaat kann im Einzelfall einen sogenannten Selbsteintritt ausüben und unabhängig von den genannten Kriterien die Zuständigkeit für einen bei ihm gestellten Antrag übernehmen. Dieser ist an keine festen Voraussetzungen geknüpft. Die Übernahme der Zuständigkeit kann aus politischen oder humanitären Gründen erfolgen. Ein Anspruch auf die Ausübung eines Selbsteintritts besteht nicht, da eine Entscheidung darüber im Ermessen des BAMF liegt.
https://www.unhcr.org/dach/de/was-wir-tun/asyl-in-europa/dublin-verfahren


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.07.2019 um 19:35
@bgeoweh
@Tussinelda

Ach so, danke.
Dieses Wort "Selbsteintrittsrecht" finde ich dann aber schon bissel verwirrend in dem Sinne wie es gemeint und wahrgenommen wird :)

Aber gut, jetzt weiß ich es, dann ändere ich diesen Satz mal ab:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:So, der Knackpunkt ist also das Selbsteintrittsrecht. Und dieses lässt sich nicht abschaffen (gemäß des Threadthemas)?
Knackpunkt ist dieses SER trotzdem noch, und Deutschland könnte es - da hat @sacredheart also Recht - ganz einfach nicht nutzen. Man müsste also wirklich nicht mal ein Gesetz ändern.

Deutschland reißt sich also immer wieder darum, dieses Gesetz anzuwenden.
Ja ich weiß wegen der Humanität, aber diesbezüglich wurden ja schon Argumente gebracht, dass dies auf Dauer wohl nicht sinnvoll sein kann (Es sprechen einige Gründe dagegen, was hier alles schon diskutiert wurde).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.07.2019 um 19:42
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Deutschland reißt sich also immer wieder darum, dieses Gesetz anzuwenden.
Richtig erkannt. Es müssten keine Gesetze geändert werden, um eine andere Asylpolitik zu haben, es müssten nur die bestehenden Gesetze angewendet werden. Dies funktioniert natürlich nicht ohne Grenzkontrollen, und das ist der einzige Grund, warum Flüchtlinge einreisen können, obwohl sie durch sichere Drittstaaten reisen. Bei normaler Anwendung des Asylrechts hätten wir eine Flüchtlingsquote nahe Null. Die gesamte Flüchtlingspolitik, die wir betreiben, basiert eigentlich nur auf der eigenen Auslegung der deutschen Politik, da die bestehenden Gesetze nicht angewendet werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.07.2019 um 19:44
Zitat von JebneetJebneet schrieb:Bei normaler Anwendung des Asylrechts hätten wir eine Flüchtlingsquote nahe Null.
Richtig. Und wenn dies so gehandhabt würde, dann wäre ich auch vollends für Kontingentlösungen, weil dann Deutschland wunderbar steuern könnte, wieviele, wer und in wechem Zeitrahmen "eingelassen" werden.
Und wenn dies so gehandhabt würde, bin ich mir sicher, dann gäbe es auch viel weniger Widerwille in Teilen der Bevölkerung gegen die Asylpolitik.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.07.2019 um 20:00
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Richtig. Und wenn dies so gehandhabt würde, dann wäre ich auch vollends für Kontingentlösungen, weil dann Deutschland wunderbar steuern könnte, wieviele, wer und in wechem Zeitrahmen "eingelassen" werden.
Völlig falsch. Steuern kann der Schlepper, darüber, wie viele Leute er herankarrt. Wenn es zu viele werden, steigen andere Länder wieder aus dem Kontigent aus. Außerdem: wie kommst du auf das schmale Brett, dass sich Italien, Polen oder Ungarn von Deutschland diktieren lassen wollen, wie viele Personen sie aufnehmen sollen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.07.2019 um 20:02
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Richtig. Und wenn dies so gehandhabt würde, dann wäre ich auch vollends für Kontingentlösungen,
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Völlig falsch. Steuern kann der Schlepper, darüber, wie viele Leute er herankarrt. Wenn es zu viele werden, steigen andere Länder wieder aus dem Kontigent aus. ...
Jetzt hast du mich missverstanden.
Ich meinte das mit den Kontingentlösungen ganz unabhängig von anderen Ländern.
Mit anderen Worten:
Deutschland sagt z.B. wir holen von dort und dort soundsoviele Flüchtlinge ab (wie das ja z.T auch schon gemacht wird - hatte ich zumindest im Thread gelesen).
Ob andere Länder da mitziehen steht also auf einem ganz anderen Blatt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.07.2019 um 20:07
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Deutschland sagt z.B. wir holen von dort und dort soundsoviele Flüchtlinge ab
Es ist bereits so, dass Flüchtlinge mit dem Flugzeug nach Deutschland fliegen, leider gibt die Bundesregierung nicht an, wie viele sie sind. Die Zahlen werden geheim gehalten. Dies geschieht bereits zusätzlich zu den normalen Einreisen über sichere Drittstaaten und den bereits diskutierten Kontingentlösungen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.07.2019 um 20:16
Zitat von JebneetJebneet schrieb:Es ist bereits so, dass Flüchtlinge mit dem Flugzeug nach Deutschland fliegen, leider gibt die Bundesregierung nicht an, wie viele sie sind. Die Zahlen werden geheim gehalten.
Der Aluhut sitzt heute aber ziemlich gut...


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