Tussinelda
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
18.08.2019 um 09:12@calligraphie
sehe ich ähnlich, ist ja nicht das erste Mal, dass dieses Thema aufkommt, nur konnte man bisher nie nachweisen, dass es sich um einen Aufenthalt zum Zwecke der Erholung und Entspannung handelte. Das wird auch Herr Seehofer nicht können, ganz davon abgesehen, dass dies eh eine äusserst geringe Zahl wäre.
Bis jetzt bedeutet es nicht automatisch die Aufhebung des Aufenthaltsstatus. Was Herr Seehofer höchstens erreicht, dass die, die theoretisch zurück wollen und dies vorbereiten, das nicht machen, denn sie würden dann ja durch ihren Heimatflug ihren Aufenthaltsstatus verlieren. Das heisst, womöglich ohne Förderung zurück müssen. Supi.
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sehe ich ähnlich, ist ja nicht das erste Mal, dass dieses Thema aufkommt, nur konnte man bisher nie nachweisen, dass es sich um einen Aufenthalt zum Zwecke der Erholung und Entspannung handelte. Das wird auch Herr Seehofer nicht können, ganz davon abgesehen, dass dies eh eine äusserst geringe Zahl wäre.
Bis jetzt bedeutet es nicht automatisch die Aufhebung des Aufenthaltsstatus. Was Herr Seehofer höchstens erreicht, dass die, die theoretisch zurück wollen und dies vorbereiten, das nicht machen, denn sie würden dann ja durch ihren Heimatflug ihren Aufenthaltsstatus verlieren. Das heisst, womöglich ohne Förderung zurück müssen. Supi.