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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.03.2022 um 15:54
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das unterstelle ich nicht exklusiv diesen Studenten.
Du unterstellst aber ohne jede Grundlage, das ist das Problem.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Zweitens auch darüber, dass sobald diejenigen safe sind, geschaut werden muss, welchen Auffnthaltsstatus man ihnen hier zugestehen kann oder muss.
genau und nur das war das Problem, die Papiere der Studenten betreffend und nicht, wie es @Abahatschi versuchte darzustellen, dass diese Papiere falsch sein könnten.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.03.2022 um 16:01
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wie es @Abahatschi versuchte darzustellen, dass diese Papiere falsch sein könnten.
Ach Göttchen, und nur weil ich es "versuchte" führt das Amt eine Prüfung des Status durch.
Wahrscheinlich kennen die sich nicht so aus wie Du, für Dich schaut es anscheinend so aus dass die Papiere in Ordnung sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.03.2022 um 16:07
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ach Göttchen, und nur weil ich es "versuchte" führt das Amt eine Prüfung des Status durch.
Wahrscheinlich kennen die sich nicht so aus wie Du, für Dich schaut es anscheinend so aus dass die Papiere in Ordnung sind.
Du hast es immer noch nicht verstanden. Die müssen das durchführen, das hat aber nix damit zu tun, dass die Papiere falsch wären, sondern damit, dass es keine ukrainischen Staatsbürger sind. Wie oft muss man das jetzt noch wiederholen, bis es ankommt?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.03.2022 um 16:09
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Die müssen das durchführen, das hat aber nix damit zu tun, dass die Papiere falsch wären, sondern damit, dass es keine ukrainischen Staatsbürger sind.
Ok, Du weiß also dass die Papiere in Ordnung sind. Freut mich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.03.2022 um 16:25
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ach Göttchen, und nur weil ich es "versuchte" führt das Amt eine Prüfung des Status durch.
Nein.
Weil es eine völlig normale Routine ist.
Hatte ich hier auch schon erklärt.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Weil ihr Herkunftsland nicht Ukraine ist.
Sie sind hier vorübergehend als Kriegsflüchtlinge.
Natürlich muss der Aufenthaltsstatus geprüft werden. Davon hängt ab, wie schnell sie das Land verlassen müssen, wie sie untergebracht werden etc.
Zur Prüfung des Aufenthaltsstatus muss natürlich die Herkunft geprüft werden.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ok, Du weiß also dass die Papiere in Ordnung sind.
Nein.
Das weiß sie nicht.
Schreibt sie aber auch nicht.

Sie zieht lediglich aus einer routinemäßigen Überprüfung der Papiere nicht den Schluß, dass diese nicht in Ordnung sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.03.2022 um 16:32
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es geht nicht darum, ob die Papiere falsch sind, sondern darum, als was Drittstaatler einzuordnen sind, wenn sie hier sind. Kriegsflüchtlinge sind erst einmal alle, die aus der Ukraine kommen, die Frage ist nur, welchen Status bekommen sie hier aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft und nicht, haben die da überhaupt studiert.
da es offenbar öfters nötig ist, zitiere ich mich mal selbst.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ok, Du weiß also dass die Papiere in Ordnung sind. Freut mich.
nö, Du weißt nicht, dass sie falsch sind, das ist hier der Punkt. Du gehst aber trotzdem bei all Deinen Aussagen davon aus.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.03.2022 um 16:37
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du weißt nicht, dass sie falsch sind, das ist hier der Punkt.
Deine Helferin meinte dass Du auch nicht weiß ob sie in Ordnung sind. Warum darfst Du was vermuten und ich nicht?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du gehst aber trotzdem bei all Deinen Aussagen davon aus.
Ja, begründet. Sie sprechen kein ukrainisch, kein russisch und anscheinend kein englisch.

Zu deinem Zitat, hast Du selbst erfunden oder wo ist das her?...in meiner verlinkten Passage steht es anders, sprich keine Routine sondern ein Prüfung ausgelöst durch Fragen:
Der Rest sind Männer aus Afrika und Asien. Es herrscht Verunsicherung, Verwirrung. Es sollen schließlich nur Kriegsflüchtlinge oder zumindest jene mit „Ukraine-Bezug“ ein Zimmer bekommen, um illegale Migration zu unterbinden.
Im nächsten Absatz:
Die Diskussion bleibt nicht aus. Vor der Unterkunft treffen sich Hotelmitarbeiter, Behördenvertreter und Caritas-Mitarbeiterinnen. Zählen die Männer nun als ukrainische Kriegsflüchtlinge oder als Migranten?
Quelle: https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/garmisch-partenkirchen-ort28711/news-ukraine-krieg-gap-fluechtlinge-ankunft-bayern-garmisch-unterbringung-hotel-frauen-busse-91399748.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.03.2022 um 16:45
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Es sollen schließlich nur Kriegsflüchtlinge oder zumindest jene mit „Ukraine-Bezug“ ein Zimmer bekommen, um illegale Migration zu unterbinden.
Ja.
Und offensichtlich haben die Betreffenden "Ukraine-Bezug"
Sie legen Studien Visa vor.

Gehst du davon aus, dass die gefälscht sind?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.03.2022 um 16:49
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Gehst du davon aus, dass die gefälscht sind?
So ging es heute mit dem Thema los, alles weitere muss Dich einlesen:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Da frage ich mich schon was die studieren, sie sprechen anscheinend keine der genannten Sprachen aus den Zulassungskriterien.
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Sie legen Studien Visa vor.
Und wieso dann noch prüfen? Komm mir nicht mit der Routineprüfung, man schreibt nicht umsonst dem Innenminister:
Flüchtlinge in Oberbayern angekommen: Nur ein Bruchteil davon ukrainische Staatsbürger

Dass nur ein Bruchteil der Menschen, die gestern Garmisch-Partenkirchen erreichten, tatsächlich Staatsbürger aus der Ukraine waren, verwunderte auch den Unterammergauer. Er habe diese Tatsache schon von Landratskollegen gehört, sagt er später am Tag beim Kreistag in Krün. „Wir haben aber unserem Innenminister Joachim Herrmann schon mitgeteilt, dass das nicht Sinn der Sache sein kann, wenn man eigentlich die notleidende ukrainische Bevölkerung aufnehmen will.“
Quelle: https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/garmisch-partenkirchen-ort28711/news-ukraine-krieg-gap-fluechtlinge-ankunft-bayern-garmisch-unterbringung-hotel-frauen-busse-91399748.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.03.2022 um 16:50
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Zu deinem Zitat, hast Du selbst erfunden oder wo ist das her?
was ist los? Das hatte ich Dir schon geschrieben, habe es nur nochmal wiederholt, da es offenbar nicht angekommen war/ist.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ja, begründet.
eben nicht. Weshalb Du auch ein "anscheinend" beim Englischsprechen einschiebst.

Das was Du zitiert hast ist genau das, was ich geschrieben habe. Es geht darum, dass ukrainische Staatsbürger hier eh einreisen dürfen, ohne Visa (ganz Krieg unabhängig), wenn sie einen biometrischen Pass haben. Jetzt ist auch ukrainischen Staatsangehörigen ohne biometrischen Pass die Einreise ohne Visa erlaubt, alle bekommen automatisch eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG
Das gilt aber eben nicht für Drittstaatler


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.03.2022 um 16:53
@Tussinelda
Jetzt erzählst Du mir schon das zweite Mal dein nicht Kontext bezogenes bla bla. Ich weiss das.
Erklär doch mal wenn eh weiß warum man hier verwirrt und verwundert war, eine Prüfung einschiebt und dem Minister schreibt dass es so nicht geht?
...ich weiß, weil alles in Ordnung ist...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.03.2022 um 16:57
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Und wieso dann noch prüfen? Komm mir nicht mit der Routineprüfung, man schreibt nicht umsonst dem Innenminister:
Meine Güte. Das wurde jetzt oft genug geschrieben.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:alles weitere muss Dich einlesen:
Ich hab alles gelesen.
Ich hab dir eine konkrete Frage gestellt.
Ich stelle fest, du kannst oder willst sie nicht beantworten.
Okay

Generell empfiehlt es sich, mehr als eine Quelle zu nutzen.
Hab ich mal, als freundliche "Helferin" für dich übernommen
Ein wenig mehr Klarheit herrscht in der Frage nach den Ankömmlingen aus Drittländern wie Schwarzafrikanern oder Asiaten. „Sie haben alle gültige Aufenthaltstitel aus der Ukraine“, betont der Behördensprecher. „Sie waren alle dort, teilweise als Studenten, als Arbeiter, aus verschiedensten Gründen.“
Quelle: https://www.tz.de/muenchen/region/ukraine-krieg-fluechtlinge-bayern-garmisch-partenkirchen-gap-kinder-unbegleitet-unterbringung-news-aktuell-mkr-91409065.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.03.2022 um 17:02
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Generell empfiehlt es sich, mehr als eine Quelle zu nutzen.
Und wieso befolgst Du deinen eigenen Tipp nicht?...tz übernimmt sehr oft Merkur Texte, weil die Merkur Gruppe ihr Herausgeber ist...das sollte man als wissen...

Handelt es sich um die gleiche (hier besprochene) Gruppe? Ich kann es dem Text nicht entnehmen.


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22.03.2022 um 17:12
@Abahatschi

Ich denke die Sache mit der Aussage des Behördensprechers geklärt.

Wenn du davon ausgehen möchtest, dass er damit nur eine, nicht näher benannte, Teilgruppe der im Hotel untergebrachten Menschen aus Afrika und Asien mit ukrainischen (Arbeits/Studien)Visa meint und die bei denen es Probleme mit den Papieren gibt einfach mal unter den Tisch fallen läßt, kannst du das gerne tun.
Ob man das noch ernst nehmen kann, steht auf einem anderen Blatt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.03.2022 um 17:17
Ich verstehe die Diskussion auf Hotelseite garnicht.

Wenn ich keinen ukrainischen Pass habe und ein Studentenvisum, so muss ich natürlich in mein Herkunftsland zurück. Dieses ist ja offensichtlich für mich sicher, wenn ich in der Ukraine ein Studentenvisum habe und keinen Asyl Status.
Wenn ich in der Ukraine einen Asyl Status habe, dann kann ich natürlich nicht in mein Herkunftsland zurück, sonst hätte ich kein Asyl gestellt und bin somit doch automatisch (ukrainischer) Kriegsvertriebener und habe hier Anspruch auf Aufnahme.


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22.03.2022 um 17:22
@sacredheart

Dir kommt gar nicht in den Sinn, dass viele Menschen, wenn nicht gar die allermeisten und vorallem in den ersten Tagen, die Ukraine aus eigenen Stücken und ohne Hilfe verlassen haben, oder?
Die, die du jetzt hier verteufelst(scheinbar Studenten aus anderen Ländern), weil sie es gewagt haben die Ukraine zu verlassen, konnten sehr wohl auch mit eigenen Mitteln zur Grenze fahren, trampen, laufen, was auch immer.
Die müssen da nicht unbedingt, mit Ellbogen voran, Frauen und Kindern ihre Plätze in die Sicherheit vor der Nase weggeschnappt haben.
Das spielt sich einzig in deinem Kopf ab und sollte dir echt zu denken geben.


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22.03.2022 um 18:19
Personen, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, können derzeit ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten.

Ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass können visumfrei nach Deutschland einreisen. Auch ukrainische Staatsangehörige ohne biometrischen Pass können jedoch derzeit visumfrei nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten. Dies gilt auch dann, wenn sie sich am 24.02.2022 vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, aber am 24.02.2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten. Dasselbe gilt für in der Ukraine anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und für Personen, die in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutz genießen.

Auch Drittstaatsangehörige, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben, können derzeit ohne Visum nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten.

Diese Regelung gilt vorerst bis zum 23.05.2022.
Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/-/2513204?openAccordionId=item-2513220-0-panel

so, mal als allgemeine Information.

@behind_eyes @Abahatschi

das gilt auch für Studenten ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.03.2022 um 18:19
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Na so wie es geschrieben steht. Ukrainer sind als Kriegsflüchtlinge erwünscht. Afrikaner als Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine scheinbar oftmals nicht.
Das man hier differenziert halte ich für sehr sinnvoll.
Man sollte den afrikanischen Flüchtlingen (bzw. Flüchtlingen ohne ukrainische Staatsbürgerschaft) natürlich die Möglichkeit geben die Strapazen der Flucht einigermaßen zu verarbeiten, aber ich sehe keinen Grund, warum man denen auch ein 1-, oder mehrjähriges Aufenthaltsrecht erteilen sollte.
Schließlich haben die, im Gegensatz zu den ukrainischen Flüchtlingen, ein Heimatland in das sie zurückkehren können.

Wir sollten auch nicht naiv sein. Künstliche erschaffene Fluchtbewegungen wurden schon letztes Jahr von Lukaschenko eingesetzt um den Westen zu destabilisieren und das wird Putin auch in diesem Krieg versuchen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.03.2022 um 18:25
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:so, mal als allgemeine Information.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das gilt auch für Studenten ;)
Das ist mir bekannt.
Mehrere Länder der EU haben sich, mal als allgemeine Information, von dieser EU-Richtlinie distanziert und setzen sie nicht um.
Gilt dieser schnelle Schutzstatus für alle, auch wenn sie keinen ukrainischen Pass haben?
So war es im Entwurf der EU-Kommission ursprünglich vorgesehen. Einige Länder – dem Vernehmen nach Polen, Tschechien, Ungarn, die Slowakei und Österreich, also jene Länder, die in der Asylpolitik auch früher schon gebremst haben – sollen das aber blockiert haben. Nun ist in den Ergebnissen der Ministertagung die Rede von "anspruchsberechtigten Personen" sowie Angehörigen von Drittstaaten, die einen langfristigen Aufenthaltstitel in der Ukraine haben und "die nicht sicher in ihr Herkunftsland zurückgebracht werden können". Es scheint also möglich, dass die EU-Länder selbst entscheiden können, welche aus der Ukraine geflohenen Ausländer sie aufnehmen – und welche sie abschieben.
Quelle: https://www.zeit.de/politik/2022-03/flucht-ukraine-asyl-deutschland-eu-faq#gilt-dieser-schnelle-schutzstatus-fuer-alle-auch-wenn-sie-keinen-ukrainischen-pass-haben


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.03.2022 um 18:26
@CannabisNormal

Schon klar, aber wenn ein Bus aus der Ukraine oder mit Menschen aus der Ukraine ankommt sich hinzustellen, so nach dem Motto, die Ukrainer bekommen Zimmer und die anderen könnt ihr gleich wieder mitnehmen, ist halt auch Mist.
Das bei Studenten bzw. Staatsbürgern anderer Länder dann geschaut wird wie diese nach Haue kommen, ist ja auch ok.


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