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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2024 um 18:03
Zitat von SvenLESvenLE schrieb am 04.01.2024:Aus meiner Sicht muss getrennt werden.

Es gibt Asyl und es gibt Migration. Das eine hat mit dem anderen erst einmal nichts zu tun. Wer aufgrund der Regeln Asyl bekommt und nicht abgelehnt wurde, kann und sollte bei erfolgreicher Integration nach Entfall des Asylgrundes die dauerhafte Bleibeberechtigung
Sogar das ist zu vereinfacht. Neben Asyl gibt es z.B. noch den subsidiären Schutz. Steht auch im Startpost.
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahrens/Schutzformen/SubisidiaerSchutz/subisidiaerschutz-node.html
Der subsidiäre Schutz greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.
Das Thema ist aber gar nicht so einfach trennen. Das ist z.B. bei einigen syrischen Kriegsdienstverweigerern so eine Sache, die gegen ihren "nur" subsidiären Schutz beim EUGh geklagt haben und nun plötzlich Anspruch auf Familiennachzug haben, siehe unten. Auch das wäre wiederum nicht das große Problem gewesen wäre, wenn man vorher ansatzweise abschätzen könnte, wieviele Menschen dann nachkommen.
Quelle:
https://www.bundestag.de/resource/blob/822440/b13fbc73ba0ddc075406a15d4ff18d7b/WD-3-273-20-pdf-data.pdf

Gelinde gesagt kann man wenig bis gar nichts organisieren, wenn ein ankommender Flüchtling niemanden oder 10 Leute nachholt. Wir reden hier übrigens von über 100.000 Menschen pro Jahr, die deswegen mit Visa zu uns kommen.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/familiennachzug-visa-100.html

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2024 um 18:17
Zitat von TurmTurm schrieb:Auch das wäre wiederum nicht das große Problem gewesen wäre, wenn man vorher ansatzweise abschätzen könnte, wieviele Menschen dann nachkommen.
wie ist das gemeint? Es geht doch um die Kernfamilie.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2024 um 18:33
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wie ist das gemeint? Es geht doch um die Kernfamilie.
Es gibt Härtefälle für andere Verwandte, z.B. Eltern. Kann ich dir gerne auf BAMF raussuchen. Nur ändert das selbst mit der Kernfamilie nix, weil du bei Aufnahme und Verteilung (Länder, Bundesländer, Städte) nicht weisst, ob und wieviel verheiratet bzw Kinder da später nachkommen. Das steht dann in der freien Entscheidung denjenigen, der im Asyl ist. Die Wartezeiten verzögern ja nur, aber früher oder später kommt die Familie eben direkt mit Visa. D.h. Platz1 nimmt Flüchlting A und Platz2 Flüchtling B und dann mit Familiennachzug hat der eine Platz sieben Leute genommen und der andere einen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

16.01.2024 um 19:07
Zitat von TurmTurm schrieb:Es gibt Härtefälle für andere Verwandte, z.B. Eltern.
ja klar, es gibt alles mögliche, trotzdem bedeutet dies nicht
Zitat von TurmTurm schrieb:Das steht dann in der freien Entscheidung denjenigen, der im Asyl ist.
außerdem geht es beim Familiennachzug ja gar nicht nur um Geflüchtete, vielleicht mal etwas auf die Zahlen achten....dann kann man sich den Satz sparen im Zusammenhang mit Asyl und Geflüchteten....
Zitat von TurmTurm schrieb:hier übrigens von über 100.000 Menschen pro Jahr, die deswegen mit Visa zu uns kommen.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2024 um 09:13
@Maria78

Das besser ist nur aus deiner Sicht. Trotzdem sucht Österreich händeringend nach Leuten die das scheisshaus putzen und den Müll leeren . Die Entwicklungen in den letzten Jahren in Österreich hat dazu geführt das die Leute das eher bei uns machen ( wollen) . Kann man überall nachlesen .


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2024 um 10:06
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:außerdem geht es beim Familiennachzug ja gar nicht nur um Geflüchtete,
Der Satz ist natürlich richtig, nur ändert der leider nichts an der erschwerten Planbarkeit.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2024 um 10:27
Zitat von TurmTurm schrieb:Der Satz ist natürlich richtig, nur ändert der leider nichts an der erschwerten Planbarkeit.
ändert aber etwas an dieser Aussage:
Zitat von TurmTurm schrieb:Gelinde gesagt kann man wenig bis gar nichts organisieren, wenn ein ankommender Flüchtling niemanden oder 10 Leute nachholt. Wir reden hier übrigens von über 100.000 Menschen pro Jahr, die deswegen mit Visa zu uns kommen.
das impliziert ja, dass wegen der Geflüchteten 100.000 Menschen per Familiennachzug kämen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2024 um 13:00
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das impliziert ja, dass wegen der Geflüchteten 100.000 Menschen per Familiennachzug kämen.
Du hast recht, alleine wegen der Geflüchteten kommen keine 100000 per Familiennachzug. Korrekterweise waren es aber z.B. 2023 nicht nur 100000, sondern 125000.
Oben hast du schon künstlich versucht beim Familiennachzug einfach mal Leute auszublenden. Ich stelle somit fest, dass du zum Kern der Problematik gar nichts sagen möchtest, sondern versucht mich mit technischen Aspekten abzulenken, siehe deinen Fehler mit der "Kernfamilie" und auch hier auf deinen Verweis, ohne übrigens selber dann die Zahlen korrekt darzustellen und einzuordnen. Es geht dir also nur um eine Art Spitzfindigkeit, um mein Posts mit psychologischen Tricks zu entkräften.
Ist in Ordnung, lassen wir die Diskussion. Ob diese Art des Abwürgens allerdings hilfreich ist, sei mal dahingestellt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2024 um 13:19
@Turm
mein Verweis auf die Kernfamilie ist korrekt, nicht korrekt ist es, hier Zahlen anzuführen, die mit Geflüchteten nur zu einem Teil begründet sind.
Die Zahlen stehen in Deinem link und trotzdem hast Du die Zahl komplett mit Geflüchteten in Zusammenhang gebracht.
Unter den "allgemeinen Familiennachzug" für Verwandte von in Deutschland lebenden Menschen, die nicht Geflüchtete sind, wurden 101.734 Visa erteilt.
Quelle: Dein link

es wäre also Deine Aufgabe, die Zahlen richtig zu nennen ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2024 um 13:30
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es wäre also Deine Aufgabe, die Zahlen richtig zu nennen ;)
Nein ist schon gut. Familiennachzug stellt keinerliche Herausforderung dar. Du hast sicher in allem recht und ich lag falsch.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2024 um 14:21
@Turm
Willst Du es nicht verstehen? Es ist unlauter hier wo es um Asyl, also Geflüchtete geht so zu tun, als würden 100.000 noch dazu kommen, aufgrund von Familiennachzug. Denn das ist schlicht gelogen und befeuert eine Diskussion mit falschen Zahlen. Das ist Stimmungsmache mMn


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2024 um 16:19
Zitat von TurmTurm schrieb:Familiennachzug stellt keinerliche Herausforderung dar
Offenbar nur die zeitliche Länge die das Verfahren brauch . Ansonsten haben in Deutschland lebende Menschen das Recht auf Familienleben . Du , ich , jeder


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

17.01.2024 um 19:37
Krasser Fall von Abschiebedurchsetzung in Österreich.
Ein 26jähriger Türke mit gültigen Abschiebebescheid wird auf der eigenen Hochzeit mit einer 40jährigen Deutschen festgenommen und in Abschiebehaft genommen.
In Österreich erregt die spektakuläre Festnahme eines abgelehnten Asylbewerbers während seiner Trauung und seine umgehende Abschiebung in die Türkei Aufmerksamkeit. Der 26 Jahre alte Mann war am Samstag während seiner eigenen standesamtlichen Trauung durch Asylbeamte festgenommen und in Schubhaft genommen worden.

Am Dienstagabend wurde der Kurde in die Türkei abgeschoben, deren Staatsbürger er ist
Manche vermuten er wollte mit der Hochzeit eine Abschiebung verhindern.

Klingt sehr krass, scheint angeblich aber ne Vorgeschichte zu haben:
Das Asylamt stellt den Fall so dar: Der türkische Staatsangehörige habe im März 2022 einen Asylantrag in Österreich gestellt. Nach Prüfung sei man zu dem Schluss gekommen, dass ihm im Fall seiner Rückkehr keine Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention drohe. Der ablehnende Bescheid sei in allen angerufenen Instanzen bestätigt worden, zuletzt sei eine außerordentliche Revision im Dezember 2023 vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen worden.

Der Mann habe die Frist zur freiwilligen Ausreise verstreichen lassen und habe "bereits dreizehn Festnahmeversuche durch Untertauchen vereitelt". An seiner behördlichen Meldeadresse sei er nie angetroffen worden. Über eine bestehende Partnerschaft oder eine beabsichtigte Verehelichung habe er im Rahmen des Asylverfahrens keine Angaben gemacht. Da aber der standesamtliche Termin dem BFA bekannt geworden sei, sei dies „die einzige Möglichkeit der Vollziehung der Festnahme“ gewesen.
Quelle: https://m.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/asylbwerber-in-oesterreich-wird-bei-eigener-hochzeit-festgenommen-19455043.html

13x die Verhaftung vereitelt, also da lief einiges vorher und möglicherweise war dies dann auch die einzige Chance ihm habhaft zu werden.

Über seinen Anwalt lässt er alles abstreiten, nach seiner Aussage war er vorher angeblich freiwillig auf einer Polizeistation.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.01.2024 um 10:31
Zitat von JedimindtricksJedimindtricks schrieb:Offenbar nur die zeitliche Länge die das Verfahren brauch . Ansonsten haben in Deutschland lebende Menschen das Recht auf Familienleben . Du , ich , jeder
Ich werde mit die nicht mehr diskutieren, du bekommst eine PM als Begründung. Ob du diese hier wiedergibst, überlasse ich dir.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

18.01.2024 um 11:33
Zitat von TurmTurm schrieb:Ich werde mit die nicht mehr diskutieren
Du bist hier 2 Wochen im forum angemeldet, wir haben noch nicht diskutiert.was wir aber haben sind falsche Zahlen und lügen von dir in der Zeit . Keine Sorge, ich verpfeif niemand an die mods.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

27.01.2024 um 23:19
Da das Thema Pull-Faktor im Kontext von Sozialleistungen ständig diskutiert wird.

Thüringen z.B. hat die Bargeldauszahlungen an Asylbewerber reduziert und setzt auf Bezahlkarten.
35 von 135 betroffenen Geflüchteten reisten wieder ab
Quelle: https://www.focus.de/politik/deutschland/prepaid-karte-statt-bargeld-in-thueringer-landkreis-asylbewerber-fliehen-vor-der-bezahlkarte_id_259608307.html

Das ist im kleinen Rahmen schon so gesehen ein Erfolg. Eine bundesweite Einführung wäre begrüßenswert.
Man kann formulieren, dass sich dann die Spreu vom Weizen trennt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.01.2024 um 18:36
@Skylake130
Zumindest kann man davon ausgehen, das die Motivation hier Hilfe zu bekommen weil man im Herkunftsland verfolgt wird usw. durch selbstständig Ausreisende Menschen aufgrund Ausgabe von Sachbezügen anstatt Bargeld deutlich besser fokussiert werden kann.
30% Ausreisen sind jetzt nicht wenig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.01.2024 um 18:52
Zitat von Skylake130Skylake130 schrieb:Thüringen z.B. hat die Bargeldauszahlungen an Asylbewerber reduziert und setzt auf Bezahlkarten.
das finde ich inkonsequent, dass es nur z.T. reduziert ist.
Von Greiz z.B. hörte ich im Radio, dass 100 Euro bar ausgegeben werden.

Den Beweggrund kann ich zwar nachvollziehen. Jedoch bezüglich dessen:
Zitat von Skylake130Skylake130 schrieb:Da das Thema Pull-Faktor im Kontext von Sozialleistungen ständig diskutiert wird.
... könnten ja auch die 100 Euro immer noch als Pullfaktor fungieren. Die könnte man auf ein Konto einzahlen und dann überweisen...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.01.2024 um 20:16
@Optimist

ein bisschen Bargeld braucht man halt im Alltag - und seien es nur mal 50 Cent für eine Öffentliche Toilette wenn unterwegs mal muss.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.01.2024 um 20:17
Zitat von cejarcejar schrieb:ein bisschen Bargeld braucht man halt im Alltag
ja nichts dagegen.
Wie gesagt, 100 Euro erscheint mir vor dem Hintergrund des eigentlichen Zieles etwas zu viel bemessen und daher inkonsequent.
Für kleinere Geldausgaben ohne Karte würden vielleicht z.B. auch 50 Euro reichen.


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