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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2024 um 18:32
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das beobachten die eben. Steht doch da.
OK, und hier steht: ich beobachte das Asylanten Geld nach Hause schicken. Das dann bitte auch nicht ignorieren™
Herrlich. :-)
Zitat von cejarcejar schrieb:Das heißt es ist legitim es einfach zu unterstellen, weil es nicht belegbar ist?
Ich kann nur für mich sprechen: ich mache das nicht weil sich dieser Schluss (im Umkehrschluß aber auch deiner mit den Experten) nicht belegt ziehen lässt.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2024 um 18:34
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das beobachten die eben. Steht doch da
Und nun wurde beobachtet, dass nach Ausgabe von Bezahlkarten, Flüchtlinge wieder abreisen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2024 um 18:47
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:OK, und hier steht: ich beobachte das Asylanten Geld nach Hause schicken.
Du zählst nicht, tut mir leid.
Zitat von abbacbbcabbacbbc schrieb:Und nun wurde beobachtet, dass nach Ausgabe von Bezahlkarten, Flüchtlinge wieder abreisen.
nee, das wurde behauptet ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2024 um 18:48
Zitat von paranomalparanomal schrieb:Was tut das überhaupt zur Sache, ob irgendjemand Geld in die Heimat schickt?
Volkswirtschaftlich gesehen denke ich hat der Staat schon ein Interesse, dass ausbezahlte Geldleistungen möglichst auch wieder innerhalb des Landes ausgegeben werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2024 um 19:12
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du zählst nicht, tut mir leid.
ok, dein Mitleid gebe ich mal weiter an die Asylanten die nicht zählen, von denen ist ja diese Erkenntnis.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nee, das wurde behauptet
Es sind Flüchtlinge abgereist nachdem Geldkarten ausgegeben wurden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2024 um 19:25
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Es sind Flüchtlinge abgereist nachdem Geldkarten ausgegeben wurden.
ja stimmt, dem widerspreche ich auch gar nicht, es wurde aber nicht "beobachtet", sondern behauptet.......nur ob das im Zusammenhang steht ist leider nicht erwiesen.......ich hatte es schon ausgeführt
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:OK, und hier steht: ich beobachte das Asylanten Geld nach Hause schicken. Das dann bitte auch nicht ignorieren
da steht: DU beobachtest.....von daher ist das
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:ok, dein Mitleid gebe ich mal weiter an die Asylanten die nicht zählen, von denen ist ja diese Erkenntnis.
eine sinnbefreite Aussage.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2024 um 19:36
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja stimmt, dem widerspreche ich auch gar nicht
auf einmal, Soso, deine Antwort auf die Darlegung dieser Feststellung war
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nee, das wurde behauptet
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:da steht: DU beobachtest.....von daher ist das
behind_eyes schrieb:
ok, dein Mitleid gebe ich mal weiter an die Asylanten die nicht zählen, von denen ist ja diese Erkenntnis.
eine sinnbefreite Aussage.
Wenn du das so sehen willst, dann ist das so.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2024 um 19:37
Zitat von EZTerraEZTerra schrieb:Bezahlkarte für Flüchtlinge soll im Juni bundesweit eingeführt werden
Quelle: https://www.focus.de/politik/deutschland/bargeld-stopp-bezahlkarte-fuer-fluechtlinge-soll-bereits-im-juni-eingefuehrt-werden_id_259622765.html
da staune ich aber, wie schnell das auf einmal geht. ... und dann "handwerklich" gesehen so perfekt (Ironie off)
Bund und Länder hatten sich im November darauf verständigt, dass Asylbewerber einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf eine Bezahlkarte bekommen sollen
einen Teil ihrer Leistungen, den Rest also in bar.
die Abhebung von Bargeld ist aber beschränkt. Überweisungen ins Ausland sollen nicht möglich sein.
das widerspricht sich ja schon mal in sich. Abhebung von Bargeld also möglich (ist ja nur beschränkt) und sie bekommen ja zudem auch Bargeld - aber Überweisungen ins Ausland sind dann angeblich nicht möglich?
Damit können die ihr angedachtes Ziel also gar nicht erreichen. Wieder mal ein "zahnloser Tiger" der Politik, mMn.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2024 um 19:45
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja stimmt, dem widerspreche ich auch gar nicht, es wurde aber nicht "beobachtet", sondern behauptet
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:auf einmal, Soso, deine Antwort auf die Darlegung dieser Feststellung war
ja, genau.....es wurde nicht "beobachtet", sondern behauptet. Verständnisprobleme?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:das widerspricht sich ja schon mal in sich. Abhebung von Bargeld also möglich (ist ja nur beschränkt) und sie bekommen ja zudem auch Bargeld - aber Überweisungen ins Ausland sind dann angeblich nicht möglich?
Damit können die ihr angedachtes Ziel also gar nicht erreichen. Wieder mal ein "zahnloser Tiger" der Politik, mMn.
es gibt (noch) kein einheitliches Vorgehen. Vorm Meckern vielleicht einfach mal informieren. Es wurde doch hier verlinkt, dass es in 2 Landkreisen NICHT möglich ist, woanders (Hannover) aber schon.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2024 um 19:53
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es gibt (noch) kein einheitliches Vorgehen
darum gehts mal wieder gar nicht in meinem Post. Sondern mir gehts NUR um das was in dem Link steht (was eben ein Widerspruch ist, diese Äußerung darin).
Aber lassen wir es lieber - führt mal wieder zu nichts, wenn wir das hier weiterführen und du nicht verstehst, worum es mir eigentlich ging.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2024 um 19:55
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja, genau.....es wurde nicht "beobachtet", sondern behauptet. Verständnisprobleme?
Offensichtlich.
Es wurde also nicht beobachtet das Asylbewerber nach der Ausgabe von Geldkarten ausreisten sondern es wurde behauptet das Asylbewerber nach der Ausgabe von Geldkarten ausreisten. Ist das so richtig?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2024 um 20:02
Mal ein Gedankenspiel - ich bin mir sicher einige von euch bekommen jetzt glitzern in den Augen:

Deutschland schafft ein Modell für eine neue Art der globalen Bewegungsfreiheit und lebt das Konzepts offener Binnengrenzen. D.h. jeder Mensch, der es über den EU Außengrenzen nach Deutschland schafft, darf hier bleiben und bekommt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Der Asylstatus wird nicht mehr geprüft, der Pass auch nicht, man wird z.B. direkt am Flughafen durchgewunken.
Alle können sofort arbeiten gehen oder Transferleistungen beantragen, sich frei im Land bewegen, hinziehen wohin sie möchten.

Na wie wäre das? Was denkt ihr wo stehen wir damit in...10 Jahren?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2024 um 20:02
Zitat von OptimistOptimist schrieb:darum gehts mal wieder gar nicht in meinem Post. Sondern mir gehts NUR um das was in dem Link steht (was eben ein Widerspruch ist, diese Äußerung darin).
weil es eben noch ganz unterschiedliche Verwendungen gibt, deshalb. Es soll aber vereinheitlicht werden. Womöglich ist es dann ja möglich, den Betrag, den sie BAR haben können eben abzuheben, um zu verhindern, dass doch wieder alle zum Amt müssen und somit der Verwaltungsaufwand trotzdem groß bleibt.....wer weiß.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2024 um 20:06
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:Deutschland schafft ein Modell für eine neue Art der globalen Bewegungsfreiheit und lebt das Konzepts offener Binnengrenzen. D.h. jeder Mensch, der es über den EU Außengrenzen nach Deutschland schafft, darf hier bleiben und bekommt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Der Asylstatus wird nicht mehr geprüft, der Pass auch nicht, man wird z.B. direkt am Flughafen durchgewunken.
genau das hatte ich hier im Thread auch schon mal vorgeschlagen. Und zwar keinerlei Asylprüfungen mehr, weil das vertane Zeit und Kosten sind, wenn doch am Ende sowieso die Meisten die keinen Asylgrund haben, dennoch hier bleiben können (eine Duldung bekommen), .
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:Alle können sofort arbeiten gehen oder Transferleistungen beantragen, sich frei im Land bewegen, hinziehen wohin sie möchten.

Na wie wäre das? Was denkt ihr wo stehen wir damit in...10 Jahren?
da käme es darauf an, wieviel % in Arbeit kommen würden oder im sozialen Netz verbleiben würden ;)


@Tussinelda
mir gings einzig und alleine um den komischen Widerspruch in dem Text den ich verlinkt hatte. Aber lassen wir das am Besten - wir reden mal wieder aneinander vorbei ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2024 um 20:21
Zitat von OptimistOptimist schrieb:mir gings einzig und alleine um den komischen Widerspruch in dem Text den ich verlinkt hatte.
da ist nur keiner......das ist mein Punkt ;) es gibt doch Taschengeld, also ist ein Teil ihres Geldes auf der Karte, ein anderer Teil bar. Es ist eine Bezahlkarte, Überweisungen sind nicht möglich, da die ja kein Konto haben in dem Sinne. Das wurde doch alles hier schon verlinkt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2024 um 20:38
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:Deutschland schafft ein Modell für eine neue Art der globalen Bewegungsfreiheit und lebt das Konzepts offener Binnengrenzen. D.h. jeder Mensch, der es über den EU Außengrenzen nach Deutschland schafft, darf hier bleiben und bekommt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Der Asylstatus wird nicht mehr geprüft, der Pass auch nicht, man wird z.B. direkt am Flughafen durchgewunken.
Alle können sofort arbeiten gehen oder Transferleistungen beantragen, sich frei im Land bewegen, hinziehen wohin sie möchten.

Na wie wäre das? Was denkt ihr wo stehen wir damit in...10 Jahren?
Da wäre als Erstes zu klären, woher das Geld für diese Transferleistungen kommen soll und wo sollen all diese Menschen wohnen?

Was passiert, wenn z. B. 10 Mio. kommen und der Geldtopf für diese Transferleistungen leer ist?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2024 um 20:42
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ein anderer Teil bar
das weiß ich doch (schrieb ich doch selbst).
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es ist eine Bezahlkarte, Überweisungen sind nicht möglich
das ist mir auch klar.
Aber @behind_eyes erköärte mir gestern dass man Bargeld mit "Westernunion" schicken kann.
Also ist diese Äußerung aus dem Link ein Widerspruch:
die Abhebung von Bargeld ist aber beschränkt. Überweisungen ins Ausland sollen nicht möglich sein.
natürlich kann man nicht überweisen, aber schicken kann man. Also bringt es keine Punkte zu sagen, man könne nichts ins Ausland transferieren (ob überweisen oder schicken ist ja egal). Der Punkt ist, dass wegen der Bargeldzahlungen weiterhin Zahlungen ins Ausland möglich wären.
Zitat von SophiaPetrilloSophiaPetrillo schrieb:Da wäre als Erstes zu klären, woher das Geld für diese Transferleistungen kommen soll und wo sollen all diese Menschen wohnen?
richtig.
Das scheinen aber diejenigen welche für "no border" sind, auszublenden.
Zitat von SophiaPetrilloSophiaPetrillo schrieb:Was passiert, wenn z. B. 10 Mio. kommen und der Geldtopf für diese Transferleistungen leer ist?
dann kann leider niemanden mehr geholfen werden - auch den einheimischen Sozialschwachen nicht mehr.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2024 um 20:50
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber @behind_eyes erköärte mir gestern dass man Bargeld mit "Westernunion" schicken kann.
Beitrag von Tanne (Seite 2.612)

Das war ich, bitteschön.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2024 um 20:57
Zitat von OptimistOptimist schrieb:die Abhebung von Bargeld ist aber beschränkt. Überweisungen ins Ausland sollen nicht möglich sein.
nein, eben nicht, denn es sind mit dieser Karte keine Überweisungen möglich, da kein Konto.
Das andere hatten wir doch schon.....als Du meintest, 100€ sind zu viel, weil man die ja trotzdem schicken kann
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Also bleibt der Anreiz für Flüchtlinge bei 100 Euro bar bestehen, Geld nach Hause zu schicken.
Bei um einiges weniger als 100 Euro ist der Anreiz dann dementsprechend reduziert.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und 50€ kann man nicht einfach sparen und dann alle 2 Monate 100€ schicken? Ich meine, bei ein paar Tausend € für die Schleuser bekommt man dann doch trotzdem noch nach vielen vielen Jahren ein paar wenige Familienmitglieder nach Deutschland....andererseits, vielleicht kommen die auch erst gar nicht, weil sie ja 50€ oder 100€ im Monat bekommen.....Letzteres erklärt dann natürlich nicht den angeblichen Pullfaktor, denn wer sollte denn kommen wollen, wenn er mit 100€ doch ganz doll in der Heimat leben kann?
deshalb verstehe ich nicht, warum Du jetzt von einem angeblichen Widerspruch anfängst
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Der Punkt ist, dass wegen der Bargeldzahlungen weiterhin Zahlungen ins Ausland möglich wären.
ja genau und den Punkt hatten wir schon.....es sind aber eben keine Überweisungen von dem anderen Geld möglich....wie oft denn noch bitte?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.01.2024 um 21:10
Zitat von TanneTanne schrieb:Das war ich, bitteschön.
Entschuldigung, das hatte ich falsch in Erinnerung. :)
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja genau und den Punkt hatten wir schon.....es sind aber eben keine Überweisungen von dem anderen Geld möglich.
und wo hatte ich das denn behauptet, dass von dem anderen Geld (also was NICHT bar ist) etwas ins Ausland transferiert werden könnte?
Nirgends.
Mir gings immer einzig und alleine um das Geld, was bar ausgezahlt wird.
Und dieses Geld - und darum ging es ja auch in meinen Zitat aus dem Link - kann eben ins Ausland geschickt werden.

Hier noch mal meine Zitate:
Bund und Länder hatten sich ...verständigt, dass Asylbewerber einen Teil ihrer Leistungen künftig als Guthaben auf eine Bezahlkarte bekommen sollen
Zitat von OptimistOptimist schrieb:einen Teil ihrer Leistungen, den Rest also in bar.
und das andere Zitat aus dem Link:
die Abhebung von Bargeld ist aber beschränkt. Überweisungen ins Ausland sollen nicht möglich sein.
Im 1. Zitat gings also darum, dass es Bargeld gibt (wenn auch nur einen Teil).
Und in dem 2. Zitat geht es indirekt auch um Bargeld (was zwar beschränkt abhebbar, aber möglich ist).
Und dann heißt es aber im "gleichen Atemzug":
"Überweisungen ins Ausland sollen nicht möglich sein".

Ja, hier ist natürlich von Überweisungen die Rede, die sind nun wirklich nicht möglich. Aber dennoch ist der Transfer über Westernunion möglich. DAS war mein Punkt. Ist doch egal, wie das Geld ins Ausland gelangen kann. Aber die haben mit dem obigen Satz impliziert, dass kein Geld dahin gelangen kann und das sehe ich eben als falsch an.

Aber das ist jetzt die letzte Erklärung meinerseits dazu, möchte keine rote Karte wegen Ausbreitung dieses Themas kassieren.


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