Voussoir schrieb am 06.09.2026:Das ist doch der alte Schuh. Bis überhaupt geklärt ist, woher jemand kommt, vergeht eine ganze Weile und ohne Papiere geht es erst weiter, wenn der Herkunftsstaat welche ausstellt, dagegen hilft kein Bundesgesetz.
Parallel läuft der Rechtsweg, gefühlt bis zur fünften Instanz. Soweit so rechtsstaatlich. Und wenn dann alles durch ist, müssen Flug, Begleitung und Termin zusammenpassen, und zwar gleichzeitig.
@Voussoir Und der wichtigste Punkt on top: Der Kandidat muss zum geplanten Zeitpunkt auch brav in seiner Unterkunft sein, sonst klappt es ja auch wieder nicht, wie so oft. Warum der da auffindbar sein sollte, wenn er nicht weg will weiss niemand.
Dass wir Menschen überhaupt dazu motivieren müssen, an der Feststellung ihrer eigenen Identität mitzuwirken, zeigt wie verdreht unsere Rechtspraxis ist. Bei basisnaher Vollpension dürfte der Anreiz begrenzt sein.
Wenn positiver Asylbescheid, negativer Asylbescheid oder jahrelang fehlende Dokumente ergebnisähnlich bleiben, nämlich dauerhafter Verbleib hier auch im Dauertransfer, kann die fehlende Motivation nicht wundern.
Wenn ich einen Bauantrag stelle, dann muss mich auch kein Sozialarbeiter motivieren, dass ich mich bei meiner Antragstellung nicht querstelle, der wird vielleicht bewilligt, wenn ich alles eingereicht habe. Vorher wird der gar nicht geprüft.