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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

54.868 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 23:21
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Deutschland könnte halt einen Alleingang machen... sich z.B. nicht nach der GFK richten
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die Konsequenzen wären erheblich
was für Konsequenzen denn?

Haben Länder wie Polen oder Tschechai z.B. auch solche Angst vor den Konsequenzen, wenn die bestimmte Gesetze nicht einhalten. Die nehmen ja nun nicht Alle auf, die das wollen...

Wegen neuer Seite und für den Kontext mal meine gesamte Äußerung:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Deutschland könnte halt einen Alleingang machen... sich z.B. nicht nach der GFK richten.
Andere Staaten richten sich doch auch nicht nach allen Gesetzen und was mal ausgehandelt worden war.

Nur D scheint immer mustergültig sein zu wollen, kommt mir wie der Primus in einer Schulklasse vor.

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Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Was meinst du, warum die AfD aus der EU raus will?
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Schließlich ist dies bereits ein Grundatz der GFK gewesen.
warum die AfD aus der EU raus will ist mir ein Rätsel. Würde doch sicher reichen, wenn die die GFK aufkündigen würden oder könnte das dann ein Gericht verbieten?
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Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Auf das Asylrecht kann sich also immer berufen, wer nicht einreist, sondern bereits im Land ist
diese Regelung (oder Gesetz oder was auch immer das ist) ist ja sowas von widersinnig:
Wenn jemand da ist, kann man nichts machen, hat derjenige also Glück gehabt, wenn er auf irgendeine Weise nach D "eingeschwebt" ist.

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Zitat von abberlineabberline schrieb:Was ich überhaupt nicht verstehe, weil man hier mal progressiv sein könnte und müsste. Egal ob links,rechts, mittig oder untendurch. Dass man nichts besser, aber vieles schlimmer macht, kann ja nicht die Lösung sein.
Und manche Gesetze stammen noch aus Zeiten, die überhaupt nicht mit heute vergleichbar sind. Und die garantiert auch nie so gedacht waren, dass man einiges so ausnutzen kann. Und hier würde ich eigentlich einen Konsens aller Parteien erwarten, denn ansonsten befeuert man nur extreme Ränder und gesellschaftliche Spaltung
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Bei "Recht auf politisches Asyl" hatten die Väter und Mütter des Grundgesetzes was ganz anderes im Sinn, als das was da heute draus gemacht wurde
kann ich alles nur unterschreiben.(Unterstreichung von mir)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 23:27
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Haben Länder wie Polen oder Tschechai z.B. auch solche Angst vor den Konsequenzen, wenn die bestimmte Gesetze nicht einhalten. Die nehmen ja nun nicht Alle auf, die das wollen...
Dabei geht es nicht um die GFK oder das Asylrecht. Darauf stehen tatsächlich hohe Geldstrafen durch die EU-Kommission. Siehe Ungarn. Ungarn kann das aber auch nur machen, weil es keine klare Gewaltenteilung gibt und Orban ein Autokrat war. Das Problem hat sich ja jetzt erledigt.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:warum die AfD aus der EU raus will ist mir ein Rätsel. Würde doch sicher reichen, wenn die die GFK aufkündigen würden oder könnte das dann ein Gericht verbieten?
Voraussetzungen wäre: raus aus der EU, Grundgesetz abschaffen und am besten schon mal alle internationalen Verträge kündigen. Gewaltenteilung abschaffen. Bei den internationalen Verträgen könnte man hoffen, dass einige Länder ausscheren oder internationales Recht schwer duchzusetzen ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 23:31
@Panaetius
Noch mal dazu:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Haben Länder wie Polen oder Tschechai z.B. auch solche Angst vor den Konsequenzen, wenn die bestimmte Gesetze nicht einhalten. Die nehmen ja nun nicht Alle auf, die das wollen...
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Dabei geht es nicht um die GFK oder das Asylrecht
wenn es also nicht die GFK ist, auf welcher Basis oder mit welchem Recht weigern die sich denn dann, nicht Alle aufzunehmen bzw. Asylprüfung zu machen, die das wollen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 23:34
@Optimist

Hast du denn Belege dafür?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 23:35
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Hast du denn Belege dafür?
das pfeifen doch die Spatzen von den Dächern, dass diese Länder nicht Alle zwecks Asylprüfung aufnehmen die das wollen.
Wäre mir jedenfalls ganz neu, wenn die das genauso mustergültig handhaben würden wie die vorbildlichen Deutschen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 23:38
@Optimist

Wüsste ich nichts von. Die Leistungen sind natürlich schlechter, aber das liegt allein an der nationalen Verfassung und das GG sieht eben die Mindestleistungen vor (die GFK, EU usw. nicht).

Sonst müsstes du bitte belegen, ob und wann einer antragsberechtigen Person in Polen oder Tschechien ein Asylverfahren pauschal verweigert wurde.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 23:44
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Sonst müsstes du bitte belegen, ob und wann einer antragsberechtigen Person in Polen oder Tschechien ein Asylverfahren pauschal verweigert wurde.
Habe dazu Gemeni mit folgendem Prompt gefragt:
Kam es schon vor, dass Polen oder Tschechien antragsberechtigen Personen mal Asylverfahren verweigert hatten?
Antwort:
Ja, das kam in beiden Ländern vor. Sowohl Polen als auch Tschechien haben in der Vergangenheit Asylverfahren verweigert oder den Zugang dazu stark eingeschränkt – sowohl auf individueller Systemebene als auch im Rahmen der europäischen Asylpolitik.
Soll ich die vollständige Antwort kopieren oder reicht das?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 23:45
@Optimist

KI ist immer Quatsch.

Das bezieht sich wahrscheinlich auf hybride Kriegsführung an der Grenze zu Belarus.

Richtige Quelle/Link bitte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 23:52
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:KI ist immer Quatsch
das ist aber nun auch Quatsch, dein "immer".
Die KI hatte schon in vielen Dingen Recht, im politischen Bereich, aber auch wenn ich im privaten Bereich was fragte.

Dann werde ich wohl doch bissel mehr zitieren müssen:
Der Sachverhalt: Im Zuge der Migrationskrise 2015 beschloss die EU eine verbindliche Umverteilung von Schutzsuchenden (Relocation-Mechanismus) aus Griechenland und Italien. Polen und Tschechien (zusammen mit Ungarn) weigerten sich schlichtweg, die ihnen zugeteilten Kontingente aufzunehmen und für diese Personen Asylverfahren durchzuführen.

Rechtliche Konsequenz: Die EU-Kommission klagte gegen die Staaten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte im April 2020 fest, dass Polen und Tschechien gegen EU-Recht verstoßen hatten. Das Argument der nationalen Sicherheit reichte nach Ansicht der Richter nicht aus, um die Aufnahme von Schutzsuchenden pauschal zu verweigern.
Um Belarus ging es dann auch noch. Weil das ein Sonderfall ist, kopiere ich das nicht mit.

Und dann schrieb die KI auch noch Folgendes:
Tschechien war seltener ein Ziel- oder Erstankunftsland an einer EU-Außengrenze, verweigerte jedoch in spezifischen Konstellationen den regulären Zugang zu Verfahren:

Inhaftierung von Transit-Migranten (2015/2016): Personen, die über Tschechien weiter nach Deutschland oder Nordeuropa reisen wollten, wurden von tschechischen Behörden teils monatelang in Haftanstalten (wie Drahonice oder Bělá-Jezová) untergebracht. Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte sowie der EUROPARAT kritisierten dies scharf, da den Betroffenen oft die rechtliche Möglichkeit genommen wurde, vor Ort fair Asyl zu beantragen oder Rechtsmittel einzulegen.

Dublin-Überstellungen: In verschiedenen Phasen verweigerte Tschechien die Wiederaufnahme von Personen nach dem Dublin-System oder gestaltete die Fristen und Verfahren so, dass Anträge nicht inhaltlich geprüft wurden.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Richtige Quelle/Link bitte.
meine Quelle ist die KI "Gemeni" und diese hat mir keinen Link übermittelt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 23:56
Der Sachverhalt: Im Zuge der Migrationskrise 2015 beschloss die EU eine verbindliche Umverteilung von Schutzsuchenden (Relocation-Mechanismus) aus Griechenland und Italien. Polen und Tschechien (zusammen mit Ungarn) weigerten sich schlichtweg, die ihnen zugeteilten Kontingente aufzunehmen und für diese Personen Asylverfahren durchzuführen.
Das ist was ganz anderes. Damals ging es um Kontingente, nicht um die Frage, ob eine berechtige Person, die z.B. in Polen einen Antrag stellt, abgewiesen werden darf (darf sie natürlich nicht), sondern die "Kontingente" haben den Antrag nicht in Polen gestellt, sondern sind illegal in die EU eingereist und sollten dann zugeteilt werden - und dann hat Polen sich verweigert. Das war ein einmaliger Vorgang nach dem Syrienkrieg.
Inhaftierung von Transit-Migranten (2015/2016): Personen, die über Tschechien weiter nach Deutschland oder Nordeuropa reisen wollten, wurden von tschechischen Behörden teils monatelang in Haftanstalten (wie Drahonice oder Bělá-Jezová) untergebracht.
Die haben also auch keinen Antrag in Tschechien gestellt, sondern wollten direkt weiter.

Ohne Link kann man es ohnehin nicht nachvollziehen, aber keiner der Sätze ergibt einen Hinweis darauf, dass ein Unterzeichnerland die GFK nicht beachtet hätte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 00:00
@Panaetius
Na okay.

Fakt bleibt aber weiterhin, dass die Meisten bevorzugt nach D wollen, weil es da für die Flüchtlinge schöner ist (aus diversen Gründen).
Und dieser Fakt ist - was die Integrationsmöglichkeiten, die Kapazitäten und auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt betrifft - ein großer Nachteil für unser Land (mMn).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 00:02
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Fakt bleibt aber weiterhin, dass die Meisten bevorzugt nach D wollen, weil es da für die Flüchtlinge schöner ist (aus diversen Gründen).
Widerspricht nicht der Tatsache, dass diese Recht auf Asylantragstellung in den Unterzeichnerländern besteht - auch wenn das Land, wie Deutschland, nicht das erste Einreiseland war.

Da die deutsche Bevölkerung schrumpt, ist der Zuzug durch Asylanträge wirtschaftlich mMn kein Problem.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 00:09
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Da die deutsche Bevölkerung schrumpt, ist der Zuzug durch Asylanträge wirtschaftlich mMn kein Problem
ist halt deine Meinung.
Ich sehe es als großes Problem, dass im Zuge der normalen Migration (also nicht übers Asylrecht) kaum Fachkräfte ins Land wollen (z.B. aufgrund unserer Steuern und anderer Abgaben, Bürokratie usw. .. -> sprachen andere User schon ausführlich an, muss ich sicher nicht belegen).
Und dass andererseits so Viele übers Asylrecht kommen, die keine Ausbildung haben, die Sprache nicht können - kurz, die erst mühsam und kostenintensiv ausgebildet werden müssen.
Und teilweise lange Zeit von Transferleistungen leben müssen.

Ja ich weiß, was jetzt vielleicht kommt: irgendwann rechnet sich das trotzdem. Nein, daran glaube ich nicht.

Und um einem weiteren Einwand vorzubeugen:
Ja, das Asylrecht ist nicht dazu da, die schrumpfende Bevölkerung auszugleichen bzw. die Wirtschaft zu stärken.
Und ich würde auch gar nicht meckern, wenn nur Asylbewerber kämen die auch tatsächlich einen Grund haben und diejenigen die keinen haben, das Land freiwillig verlassen würden.
Ist aber nicht der Fall.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 00:11
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Da die deutsche Bevölkerung schrumpt, ist der Zuzug durch Asylanträge wirtschaftlich mMn kein Problem.
Fluchtmigration ist nach Fluchtgrund selektiert, nicht nach Arbeitsmarktbedarf. Sag doch einfach, dass du gerne diese Vielfalt für Deutschland wünscht. Das wäre ehrlich, und du müsstest dir die Demografie nicht als Feigenblatt ausleihen.
Die eigentliche Frage die gerade keiner stellt....Was passiert mit der Position an dem Tag, an dem der Arbeitsmarktbedarf wegfällt, gibt es dann noch ein Argument, oder nur noch Menschen, die plötzlich in keiner Rechnung mehr auftauchen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 00:36
Zitat von VoussoirVoussoir schrieb:Sag doch einfach, dass du gerne diese Vielfalt für Deutschland wünscht.
Stattdessen Paragraphenreiterei, die Herleitung warum es in anderen EU-Ländern (halbwegs) geht, fehlt hingegen komplett.

Erst wars die GFK, dann nochmal Dublin eingestreut, jetzt ist es der EuGH.

Never ending story, as i said:
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Da ist jedwede weitere Diskussion komplett sinnfrei.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 05:05
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Erst wars die GFK
Kündbar nach §44.
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Dublin
Oh ja, es muss was ganz Wichtiges gewesen sein, wenn man es 2015 quasi in einer Woche für Jahre aussetzen konnte.
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:der EuGH
Abgesehen davon dass es anhand von Gesetzen entscheidet (kann man ändern) kann es keiner Bevölkerung Unzumutbarkeit anordnen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 08:43
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Steuern und anderer Abgaben, Bürokratie usw. .. -> sprachen andere User schon ausführlich an, muss ich sicher nicht belegen).
Ob man wegen der Aufwendungen für Asylleistungen 1% mehr oder weniger Steuern zahlt, wird niemanden davon abhalten, zumal die Hauptlast eher die Rentenbeiträge sind, und die redzuzieren sich, wenn sich die demographische Situation durch Zuzug entspannt, denn es liegen statistische, keine xenophobischen Kriterien bei der Beitragsformel zugrunde. Dafür hat man dann selbst bessere soziale Absicherung als anderswo.

Abgesehen, dass außerhalb der EU die Sprache sowieso niemand spricht und erst lernen müsste, und dies Arbeitsmigration verhindert, gibt es aber einen anderen Zusammenhang. Wenn jetzt wie in Sachsen-Anhalt ein Bundesland eine rechtsradikale Partei in diesem Umfang wählt und sie die Regierung bilden könnte, kann man sich in Deutschland nicht sicher sein.
Zitat von YoshimitzuYoshimitzu schrieb:Stattdessen Paragraphenreiterei, die Herleitung warum es in anderen EU-Ländern (halbwegs) geht, fehlt hingegen komplett.
Für die rechtliche Situation muss man das Recht zitieren.

Habe ich auch schon erklärt: die GFK, EMRK usw. schreibt keine Mindestleistungen für abgelehnte Asylbewerber vor, das GG aber schon. Außerdem stimmt es aktuell gar nicht, dass Deutschland, weder relativ noch absolut gesehen, die meisten Asylanträge hat.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Kündbar nach §44.
Die GFK liegt nur so ziemlich allen internationalen Verträgen, die Deutschland je abgeschlossen hat, sowie den EU-Verträgen zugrunde. Aus all dem müsste man raus - dann hat das Asylrecht trotzdem weiterhin Verfassungsrang.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Abgesehen davon dass es anhand von Gesetzen entscheidet (kann man ändern)
Selbst wenn man aus allen internationalen Verträgen aussteigt und das GG abschafft, hat man immer noch das non-refoulement, welches das Asylrecht als ius cogens begründet. Ein Antrag auf Asyl kann daher in einem Rechtsstaat nicht pauschal abgelehnt werden, auch ohne GFK, UN, EU oder internationale Handelsverträge. Da hilft dann nur noch ein autoritärer Führerstaat mit gleichgeschalteten Gerichten.


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