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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.01.2016 um 08:28
@OfficerB
Zitat von OfficerBOfficerB schrieb:In D werden ja schon jahrelang, wenn nicht sogar jahrzehntelang, kriminelle Strukturen ausländischer Mitbürger geduldet und von der Politik mehr oder weniger verheimlicht.
Finde ich gar nicht. Es wurde doch immer vom Sinngehalt her gesagt, naja diese Clans gibts halt, da kann man nix machen.
In Stadtteil XYZ fahren wir nur noch wegen ganz extremen Dingen und da auch nur mit mindestens 5 Mann (Betonung liegt auf Mann).

Anders sieht es da bei Gewalttaten aus, es ist mittlerweile ja immer öfter durch gesickert dass die Dienststellen angewiesen wurden die Herkunft bestimmter Tätergruppen zu verschweigen.
Begründet wird das damit, dass man die Bürger nicht verunsichern will und "den Rechten" kein Futter liefern will.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.01.2016 um 08:31
@Deepthroat23

Mit "Struktur" meinte ich nicht nur die Clans, die für rechtsfreie Räume sorgen. Der zweite Absatz von dir gibt es gut wieder was ich damit ausdrücken wollte


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.01.2016 um 08:37
@OfficerB

Ich kenne das in DE nicht anders, dass solche Strukturen ignoriert oder vielleicht sogar an mancher Stelle noch gefördert werden.

Ich habe gestern mal englischsprachige Nachrichten geguckt, USA in erster Linie.
Kann ich nur jedem empfehlen das mal zu tun, wie da über Köln und Deutschland im allgemeinen berichtet wird.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.01.2016 um 08:39
es ist in der Tat so, dass andere Medien viel ehrlicher und z.T. konfrontativer mit solchen Ereignissen umgehen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.01.2016 um 10:13
Hört hört

Auch Willkommenskampagnen sind Kampagnen

http://www.cicero.de/medienkrise-und-vertrauensverlust-auch-willkommenskampagnen-sind-kampagnen/60392

Viele Medien berichten augenscheinlich meistens nur das was von ihnen von der Nomenklatur erwartet wird alles andere nur wenn es schon durch sozaile Medien bekannt wurde.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.01.2016 um 10:24
@Gwyddion

Hallo,

Du hattest ja gestern von diesem Interview des Kölner Iman Sami Abu-Yusuf im russischen TV berichtet. Beitrag von Gwyddion (Seite 519)
Sami Abu-Yusuf ist nun im Kölner Express zu Wort gekommen:

Er trägt einen langen Mantel, lächelt, als die Reporter ihm die erste Frage stellen: „Ist die Äußerung im russischem TV wirklich so gefallen? Glauben sie wirklich, dass die Frauen selbst schuld sind?“

Er überlegt, spricht dann in einem leicht gebrochenen deutsch: „Ich bin gefragt worden, wie ich mir die Übergriffe erkläre. Dabei hat man meine Äußerung aus dem Kontext gerissen. Ich habe gesagt, dass wir große Probleme mit Nordafrikanern in Köln haben. Die jungen Männer nehmen Tabletten oder Drogen. In der Silvesternacht haben sie Alkohol getrunken, waren enthemmt.“

Aber ist das ein Grund, Frauen zu belästigen? „Nein, das ist natürlich verboten und nicht nur für Muslime. Es waren Frauen leicht bekleidet und sie trugen Parfüm, als sie durch die betrunkene Menge liefen. Das war für einige Nordafrikaner Anlass, die Frauen zu begrapschen. Das heißt aber nicht, dass ich glaube, dass Frauen sich nicht so kleiden dürfen. Jeder hat das zu akzeptieren. Und wem das nicht passt, der muss in ein anderes Land gehen. Das ist die Wahrheit.“


Bei dem Interview war auch ein Kontaktbeamter der Polizei zugegen:

Während sich Sami Abu-Yusuf erklärt, ist auch ein Kontaktbeamter der Kölner Polizei dabei. Er sagt: „Ich kenne diese Leute und wir sind im ständigen Dialog. Es handelt sich um eine gemäßigte und orthodoxe Gemeinde. Sie verurteilten die Taten auch bereits in ihrem Freitagsgebet.“
beide Zitate von hier: http://www.express.de/koeln/koelner-silvester-mob-interview-sorgt-fuer-wirbel--jetzt-redet-der-imam-bei-express-23423742 (Archiv-Version vom 23.01.2016)

Das sagt der Verfassungsschutz übrigens über diese Kölner Moschee:
SpoilerIn der Al Tauhid Moschee in Kalk hat die Polizei 2004 eine Razzia wegen des Verdachts der Gründung eines geheimen Netzwerks arabischer Mudschaheddin durchgeführt.

Konkrete Hinweise auf geplante Anschläge oder andere Straftaten lagen nicht vor. Laut Landesamt für Verfassungsschutz NRW vertritt die Gemeinde einen streng sunnitischen Islam arabischer Prägung und gilt als verfassungsfeindlich.

Das Landesamt hat Sami Abu-Yusuf im Fokus und stuft ihn als salafistischen Extremisten ein. Als solche gelten jene, die sich am Wahhabismus orientieren. Dies ist eine islamistische Ideologie, die sich an den Vorstellungen der islamischen Frühzeit orientiert.

ebenfalls aus besagtem EXPRESS-Artikel: http://www.express.de/koeln/koelner-silvester-mob-interview-sorgt-fuer-wirbel--jetzt-redet-der-imam-bei-express-23423742 (Archiv-Version vom 23.01.2016)



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.01.2016 um 11:35
Wenn wir diejenigen, deren Asylantrag als unberechtigt abgelehnt wurde, zeitnah wieder ausweisen würden, müsste man möglicherweise nicht mehr über eine Obergrenze diskutieren müssen.

Für mich lauten mindestens zwei entscheidende Schlüssel zur Lösung der aktuellen Flüchtlingskrise:

1. Schnell abgehandelte, nichtsdestotrotz korrekt geführte Asylverfahren zusammen mit klarer Identifikation und Residenzpflicht.

Warum klare Identifikation und Residenzpflicht? Weil sonst die Möglichkeit besteht, dass die betreffenden Menschen, spätestens wenn sie denken, ihr Antrag würde eh abgelehnt, einfach verschwinden. Oder sich mehrfach melden, um auch mehrfach Unterstützungsgelder zu kassieren oder ihre Chancen auf Annahme zu erhöhen.

Noch funktioniert leider der Datenaustausch der Ämter untereinander schlecht, besonders über Landesgrenzen hinweg - da weiß das Amt in Hamburg dann unter Umständen nicht, dass das Amt in München den Asylbewerber, der sich in Hamburg gerade ,,das allererste Mal" hat registrieren lassen, schon seit 3 Wochen dessen Antrag liegen hat.
Sowas sorgt für unnötigen Papierkram, Verzögerungen, belegte Plätze und Kosten, was wiederum schlecht ist für andere, möglicherweise tatsächlich Asylberechtigte, die länger warten müssen und in einem Zustand der Ungewissheit leben.

Korrekt geführt werden müssen Asylverfahren selbstverständlich weiterhin, rechtsstaatliche Grundsätze wie faire Verfahren dürfen nicht einfach so aufgegeben werden. Legitim ist es durchaus aus meiner Sicht, um die Verfahren insgesamt zu beschleunigen, bei Fällen, die mit höchster Wahrscheinlichkeit keine Aussicht auf Erfolg haben, die Klagemöglichkeiten einzuschränken.
Wir kennen dies auch aus anderen Bereichen bereits, wo Gerichte und Staatsanwälte Fälle unter entsprechenden Gründen wie fehlender Aussicht auf Erfolg für den Kläger ablehnen können. Rechtlich dürfte es also nicht unmöglich sein, auch die Klagemöglichkeiten im Asylbereich zu beschränken.

Plakatives Beispiel: Wenn ein britischer Staatsangehöriger in Deutschland einen Asylantrag stellt (kann er durchaus tun, der Status des ,,sicheren Herkunftslandes" bedeutet keine Unmöglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, aber man braucht dann sehr, sehr gute Gründe und muss die nachweisen) und abgewiesen wird, dann ist es auch äußerst unwahrscheinlich, dass eine Klagereihe durch alle Instanzen zum Erfolg führen würde.
Also könnte der Klageweg eingeschränkt und etwa gesagt werden: Maximal 1 Instanz.


Schnell abgehandelte Asylverfahren samt zeitnaher Rückführung nützen am Ende sämtlichen Beteiligten:

-es werden Plätze für neue, potenziell Asylberechtigte frei

-die Unberechtigten leben nicht über längere Zeit in einem Zustand der Ungewissheit

-die Kosten und die Belastung für Verwaltung und Polizei werden verringert

-der Staat demonstriert Kontrolle über die Lage, statt sich ständig von rechten Schreihälsen erzählen lassen zu müssen, er agiere völlig planlos und man brauche nun eine ,,harte Hand"

-es würde sich herumsprechen, dass man nicht längere Zeit einfach in Deutschland abhängen und erstmal auf gut Glück Versorgungen kassieren kann

-Entlastungen für Helfer

...

2. Zeitnahe Ausweisung bei endgültiger Ablehnung des Asylantrags.

Wenn sich Staaten weigern, ihre ,,Geflüchteten" zurückzunehmen, muss die deutsche Politik endlich die ,,Eier" haben und entsprechende Druckmittel anwenden beziehungsweise angemessene Zahlungen (zusammen mit Bedingungen, die eine Ausnutzung der Zahlungen verhindern) vereinbaren für die Rücknahme der Ausgewiesenen.

Es kann nicht sein, dass meinetwegen Pakistan oder Marokko sagen:,,Ätsch, jetzt sind die Leute euer Problem, was wollt ihr schon machen?"
Deutschland sollte dieses Spiel nicht mitspielen, sondern selbstbewusst agieren und sich auch nicht verarschen beziehungsweise einschüchtern lassen von Behauptungen, dass bei Einschränkungen von Entwicklungsgeldern oder Handelsbeziehungen die ,,Schleusen" geöffnet und ,,wirklich viele" Flüchtlinge nach Europa stürmen würden.

Diese Druckmittel funktionieren nur, wenn sich der Adressat auch einschüchtern lässt.
Deutschland und Europa insgesamt können potenziell souverän und selbstbewusst agieren, ganz ohne überheblichen Nationalismus.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.01.2016 um 11:44
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Es kann nicht sein, dass meinetwegen Pakistan oder Marokko sagen:,,Ätsch, jetzt sind die Leute euer Problem, was wollt ihr schon machen?"
Problematisch ist, dass viele (vermutlich die meisten) überhaupt keine Papiere haben und man gar nicht sagen kann woher die kommen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.01.2016 um 11:57
@Deepthroat23

Es gibt Möglichkeiten, das herauszufinden, denke ich.

Ohne rassistisch klingen zu wollen: Es gibt schon optische Unterschiede zwischen, sagen wir mal Marokkanern und Somalis.
Genauso ist es mit sprachlichen Dingen.
Wenn jemand nur Somalisch kann, dann nehm ich dem irgendwie nicht so richtig ab, wenn der behauptet, er käme aus Syrien :D

Auch innerhalb der arabischen Sprache kann man anhand der Dialekte ziemlich gut zumindest die ungefähre Herkunft bestimmen.
Es gibt auch Deutschland entsprechende Experten, die das bestimmen können.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.01.2016 um 12:00
@Deepthroat23

Du kennst die Auswirkungen der Identitätsverschleierung...Kürzungen AsylbLG, keine Arbeitserlaubnis, keine Chance im Asylverfahren; denke kaum, dass dies sehr viele machen.
Der Großteil möchte hier möglichst bald arbeiten...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.01.2016 um 12:38
http://www.ksta.de/koeln/sote-24-jaehrige-berichtet-von-erneutem-fall,15187530,33475510.html?piano_t=1


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.01.2016 um 13:09
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Wenn jemand nur Somalisch kann, dann nehm ich dem irgendwie nicht so richtig ab, wenn der behauptet, er käme aus Syrien
Man kann vielleicht theroetisch ausschliessen, dass er ein Syrer ist, aber man kann ihm unmöglich nachweisen, dass er ein Somali ist.

@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Du kennst die Auswirkungen der Identitätsverschleierung...Kürzungen AsylbLG, keine Arbeitserlaubnis, keine Chance im Asylverfahren; denke kaum, dass dies sehr viele machen.
Über 80% der Asylbewerber haben keinen Pass:
http://www.mdr.de/nachrichten/asylbewerber-ohne-ausweis100_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html (Archiv-Version vom 20.01.2016)
Zitat von canalescanales schrieb:Der Großteil möchte hier möglichst bald arbeiten...
Woher weißt du das? Ich gehe eher vom Gegenteil aus.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.01.2016 um 13:45
Zitat von KcKc schrieb:Korrekt geführt werden müssen Asylverfahren selbstverständlich weiterhin, rechtsstaatliche Grundsätze wie faire Verfahren dürfen nicht einfach so aufgegeben werden. Legitim ist es durchaus aus meiner Sicht, um die Verfahren insgesamt zu beschleunigen, bei Fällen, die mit höchster Wahrscheinlichkeit keine Aussicht auf Erfolg haben, die Klagemöglichkeiten einzuschränken.
Wir kennen dies auch aus anderen Bereichen bereits, wo Gerichte und Staatsanwälte Fälle unter entsprechenden Gründen wie fehlender Aussicht auf Erfolg für den Kläger ablehnen können. Rechtlich dürfte es also nicht unmöglich sein, auch die Klagemöglichkeiten im Asylbereich zu beschränken.
Du verwechselst hier Strafrecht und Zivilrecht. Bei Strafrecht wird grundsätzlicn kein Klageweg beschränkt oder gar abgeschnitten. Im Zivilrecht ist so etwas eher möglich; oft gibts da nen Kuhhandel zwischen beiden Parteien, um Gerichtskosten zu sparen und unnötigen Aufwand. Auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten kann zB das Landessozialgericht entscheiden, dass mangels Erfolgsaussichten eine Revision beim BSG nicht zugelasen wird.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.01.2016 um 14:17
@Deepthroat23
Zitat von Deepthroat23Deepthroat23 schrieb:Man kann vielleicht theroetisch ausschliessen, dass er ein Syrer ist, aber man kann ihm unmöglich nachweisen, dass er ein Somali ist.
Naja wenn er nur Somalisch kann oder nur einen Dialekt spricht, der ausschließlich im Süden Marokkos gesprochen wird, dann wird er wohl Somali oder Marokkaner sein, einfache Logik.


@Realo

In jedem Fall wäre es doch sinnvoll, die Verfahrensdauer von Asylverfahren angemessen zu verkürzen, unter Beachtung vernünftiger, rechtsstaatlicher Prinzipien, nicht wahr?

Das ist im Interesse aller - außer denen, die ganz bewusst cheaten wollen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.01.2016 um 14:47
@Kc
Ich glaube die Zugehörigkeit nach Sprache stellt dies auch nicht 100%. Manche sind schon seit Jahren auf der Flucht und wenn man in den Auffanglagern nichts zu tun hat kann man auch andere Sprachen lernen.
Wenn ich englisch/arabisch kann und mich weiger eine andere Sprache zu sprechen, wie wil man meine Geschichte wiederlegen, wenn sie genau die ist die mir ein wirklicher Flüchtling erzählt hat.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.01.2016 um 14:47
Wenn man die Verfahren strafft, kann auch über eine Klage innerhalb 2-3 Wochen entschieden werden. Die 3 Wochen mehr machen den Kohl auch nicht fett.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.01.2016 um 15:39
Zitat von KcKc schrieb:In jedem Fall wäre es doch sinnvoll, die Verfahrensdauer von Asylverfahren angemessen zu verkürzen, unter Beachtung vernünftiger, rechtsstaatlicher Prinzipien, nicht wahr?

Das ist im Interesse aller - außer denen, die ganz bewusst cheaten wollen.
Ich denke da bleibt uns auch keine andere Wahl angesichts des übermächtigen Verwaltungsaufwandes der da seit zig Monaten schon in die Häuser fliegt. Die Überlastung kann so aber auch nur für die Personalarbeiten zumindest etwas gesenkt werden dürfen.

Aber mich würde mal eine ganz andere Frage interessieren und zwar ob es hier einige gibt die, wie einige Unionspolitiker jetzt mittlerweile auch schon, eine Obergrenze für den Flüchtlingszuzug hier fordern und wenn ja was eurer Meinung nach passieren soll wenn die Obergrenze erreicht ist? Einfach die Schotten dicht und fertig oder was würden die Befürworter hier vorschlagen?


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.01.2016 um 15:44
@Libertin

Meine Antwort dürfte längst bekannt sein: Wenn das Recht auf Asyl durch Obergrenzen eingeschränkt wird, können wir das Asylrecht, so wie @Deepthroat23 das vorgeschlagen hat, auch gleich ganz abschaffen, denn dann befinden wir uns längst jenseits von Menschrenrecht, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und sind in einem neuen System, das nicht direkte Diktatur ist, aber auch keine Demokratie mehr, wenn Menschenrechte wirtschaftlichen und sozialen Spekulationen geopfert werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.01.2016 um 15:45
@Deepthroat23
Zitat von Deepthroat23Deepthroat23 schrieb:Über 80% der Asylbewerber haben keinen Pass:
Der Link ist vom 1. Hj. 2015, die Gründe sind mit angegeben...Einreise über Schlepper.
Steht allerdings nicht dabei woher die Zahl 80% ist...
Zitat von Deepthroat23Deepthroat23 schrieb:Woher weißt du das? Ich gehe eher vom Gegenteil aus.
Weil ich wie die Migrationsbeauftragte von Thüringen, die befragt wird mit Flüchtlingen zu tun hab.
Was bringt Dich dazu vom Gegenteil auszugehen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

22.01.2016 um 15:46
Da ich nicht weiß, wohin damit, poste ich es mal hier, denn hier werden ja solche Meldungen gepostet.

Mal wieder eine Falschmeldung aus dem Reich der Phantasie - diesmal Mönchengladbach:

Der Mann hatte das Foto von sich auf Facebook gesehen und ging sofort zur Wache der Bundespolizei am Gladbacher Hauptbahnhof, um sich zu melden. Nach der Vergewaltigung einer 15-Jährigen auf dem Platz der Republik hatte die Polizei Dienstagmorgen ein Fahndungsfoto veröffentlicht. Das Bild aus der Überwachungskamera eines Busses, in dem der mutmaßliche Täter und das Mädchen am 12. Januar in Richtung Bahnhof fuhren, war auf Facebook in Windeseile hundertfach geteilt worden. Denn der Vergewaltigungsfall hatte viele entsetzt. Die Geschehnisse in der Silvesternacht am Kölner Bahnhof mögen die Empörung noch verstärkt haben. Denn gesucht wurde ein Mann mit dunklen Haaren und ausländischem Akzent. Kurz nach Bekanntwerden des Vergewaltigungsfalls entschlossen sich auch in Gladbach Bürgerwehren zu nächtlichen Patrouillen. Die Polizei stoppte einige, darunter auch eine Gruppe von Hooligans.
So ging es los: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/vergewaltigung-in-moenchengladbach-verdaechtiger-sah-bild-bei-facebook-aid-1.5703448

Und das ist das Ende der Geschichte:

Nachdem der 20jährige Beschuldigte in seiner Vernehmung von einvernehmlichen Handlungen gesprochen und Gewalteinwirkungen in jeder Form vehement abgestritten hatte, bestellten die Ermittler der Kriminalpolizei das 15jährige Opfer erneut zu einer Vernehmung.

Bei der Rekonstruktion der Tatabläufe ergaben sich dann deutliche Zweifel an den Aussagen der 15Jährigen. Sie räumte schließlich ein, die Ermittler über entscheidende Details belogen zu haben.

Dies führte dazu, dass die Kriminalpolizei ein Verfahren wegen Vortäuschung einer Straftat einleitete.

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/30127/3231871 (Archiv-Version vom 24.01.2016)


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