Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
29.02.2016 um 21:10Anzeige
Nahtern schrieb:Was für ein Einreiserecht?Das Recht auf Prüfung eines Antrages auf Asyl oder auf Schutz nach der GFK...
Bone02943 schrieb:Sicher ginge das, aber dann müssten wir zurück vor 1990.Es gilt übergeordnet zu Schengen oder der EU erst einmal die Souveränität des Staates. Wenn ein Staat sich einer Bedrohungslage gegenübersieht kann er seine Grenzen schließen. Scheinbar sehen die Mazedonier dies im Moment so. Und auch einige andere.
canales schrieb:Aber nicht ohne gewisse Gesetze und Verordnungen außer Kraft zu setzen...Siehe oben.
Gwyddion schrieb:Siehe oben.?
Gwyddion schrieb:Wenn ein Staat sich einer Bedrohungslage gegenübersieht kann er seine Grenzen schließen.Jo, wenn z.B. ein innerer Notstand droht...was damit gemeint ist lässt sich ja nachlesen.
Gwyddion schrieb:Wenn keiner hineinkommt kann auch keiner in Versuchung kommen einen Asylantrag zu stellen, was by the way auch gegen Dublin III verstossen würde.Letztendlich wird jetzt praktiziert, woraufhin Dublin III letztendlich hinausläuft:
eckhart schrieb:@Gwyddion Du kannst Dich im Sessel zurücklehnen und beobachten was passiert:Ich für meinen Teil gehe malochen... denn irgendjemand muß ja auch das Geld erwirtschaften was benötigt wird, nech?
eckhart schrieb:Insiderwisssen: In Luft werden sich die Flüchtlinge nicht auflösen, hinsetzen und auf den Tod warten auch nicht und zurückgehen auch nicht ....Tja... das ist wohl ne Patt Situation... allerdings haben die Flüchtlinge im Moment die schlechteren Karten, neben den Griechen wohlgemerkt.
Bone02943 schrieb:Besser kann man die heikle Situation kaum beschreiben.Gut dass wir so viele Schlaumeier haben, die unmengen von Auswegen wissen.
Gwyddion schrieb:Ich für meinen Teil gehe malochen... denn irgendjemand muß ja auch das Geld erwirtschaften was benötigt wird, nech?Ach ja, Du weißt ja gar nicht um was es geht.
eckhart schrieb:Gut dass wir so viele Schlaumeier haben, die unmengen von Auswegen wissen.Dann leg mal los... ^^
eckhart schrieb:Gut dass wir so viele Schlaumeier haben, die unmengen von Auswegen wissen.Ich habe noch keinen Lösungsvorschlag von unseren "Grenzern" hier gelesen der nicht darauf hinausläuft einfach Blind zu hoffen das die Leute brav an den Grenzen halt machen und es zu keiner Gewaltsamen Katastrophe kommt.
Gwyddion schrieb:Dann leg mal los... ^^Ich habe von der AFD gehört, sie würden stehen bleiben, wenn man Stop sagt.
Ich warte schon gespannt... im Sessel.
eckhart schrieb:Ich habe von der AFD gehörtDu vermutest also Schlaumeier in der AfD? Hätte ich jetzt nicht erwartet. Bringe mal einen Lösungsvorschlag zur Diskussion, der von Dir stammt.
canales schrieb:Na, die reisen doch nur durchUnd genau das verstößt doch gegen die Richtlinien die Du so gerne ins Feld führst.
canales schrieb:Und hier hat bislang noch Keiner den Notstand ausgerufen...Wie würde das auch aussehen, dann würde sich die Regierung komplett selbst schaden weil ihr der eigene eingeschlagene Kurs mit allen Konsequenzen um die Ohren fliegen würde.
canales schrieb:Mit welchem Recht willst Du ohne Prüfung das Einreiserecht verweigern?Welches Asylrecht denn??
Damit würdest Du das Asylrecht oder die GFK abschaffen.
Gwyddion schrieb:Aber das die Grenzen im Süden Europas geschlossen werden, ist ein Beschluß anderer Staaten, nicht Deutschlands.Hab ich das bezweifelt...Mazedonien ist nicht Teil der EU, also auch nicht an die Gesetzgebung dort gebunden. Dennoch wollen sie nur durchreisen...durften sie ja auch über eine lange Zeit.
eckhart schrieb:Ach ja, Du weißt ja gar nicht um was es geht.Diesen Satz erläuterst Du mir bitte näher.
Hatte ich vergessen. Entschuldigung Verzeih mir Bitte!
Gwyddion schrieb:Berechtigte sofort ins Verfahren aufnehmen... andere abweisen. Punktum.Jo, und deshalb können nur die abgewiesen werden, die kein Asyl beantragen...
insideman schrieb:Und auch in der Genfer Flüchtlingskonvention steht nirgends, dass Flüchtlinge durch die halbe sichere Welt reisen und dann einen Asylantrag da wo sie wollen stellen dürfen.Da steht aber auch nicht drin dass sie im Nachbarstaat oder in einem Staat weiter ihren Flüchtlingsstatus verlieren...im Gegenteil.