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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.02.2016 um 20:41
Apropos
"rudimentäre Ansätze von Rechtsverständnis"

Ich schlage vor, die Grenzen durch Rechtsextremisten absichern zu lassen, die sind davon überzeugt, alles richtig zu machen.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.02.2016 um 20:42
@_McFlurry_
Was Du meinst ist Dublin III...und da steht Folgendes, abgesehen davon, dass es quasi außer Kraft gesetzt wurde...
4.1 Unzulässiger Asylantrag " die Dublin-III-Verordnung
Regelungen für die Zuständigkeit für das Asylverfahren[1] Dieses Zuständigkeitssystem funktioniert allerdings spätestens seit 2015, seit die Zahl der Flüchtlinge aus Syrien und anderen Ländern sehr stark angestiegen ist, nicht mehr wie vorgesehen.

Da ein Flüchtling innerhalb der europäischen Union nur in einem EU-Mitgliedstaat ein Asylverfahren durchlaufen soll, haben die Staaten der EU in der Dublin-III-Verordnung[2] festgelegt, welcher Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Dieses System funktioniert spätestens seit 2015, seit die Zahl der Flüchtlinge aus Syrien und anderen Ländern sehr stark angestiegen ist, nicht mehr wie vorgesehen; es ist aber bislang unverändert in Kraft und die Anwendung dieser Regelungen ist weiterhin möglich. Ist Deutschland nach der Dublin-III-Verordnung nicht zuständig, lehnt das Bundesamt den Asylantrag als unzulässig ab.[3] Das ist insbesondere dann der Fall, wenn
jemand bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt hat,[4]
ein anderen EU-Mitgliedstaat einen Aufenthaltstitel oder ein Visum ausgestellt hat[5]
in einen anderen EU-Mitgliedstaat visumsfrei einreisen konnte, außer wenn er auch nach Deutschland visumsfrei einreisen konnte[6]
jemand sich in anderen EU-Mitgliedstaat als “Illegaler” aufgehalten hat und dies nachweisbar ist (etwa durch Fingerabdrücke), es sei denn, dass sich der Flüchtling schon nachweisbar seit fünf Monaten in Deutschland aufhält[7]
sich Familienangehörige (insbesondere die Eltern)[8] oder Geschwister eines unbegleiteten Minderjähriger rechtmäßig in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten und es dem Wohl des Minderjährigen dient[9]
sich ein Verwandter (Tante, Onkel, Großeltern)[10] eines unbegleiteten Minderjähriger rechtmäßig in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten und festgestellt wurde, dass der Verwandte für den Minderjähriger sorgen kann und es dem Wohl des Minderjährigen dient[11]
ein Familienangehörigen (Ehegatten, Kinder)[12] sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat rechtmäßig als international Schutzberechtigte aufhält und der Flüchtling schriftlich wünscht , dass dieser EU-Mitgliedstaat für sein Asylverfahren zuständig sein soll[13]
ein Familienangehörigen (Ehegatten, Kinder, Eltern)[14] in einem anderen EU-Mitgliedstaat die Anerkennung als international Schutzberechtigte beantragt hat, darüber noch nicht entschieden wurde und der Flüchtling schriftlich wünscht, dass dieser EU-Mitgliedsstaat für sein Asylverfahren zuständig sein soll.[15]
Die Entscheidung des Bundesamtes und die möglichen Rechtmittel
Wenn ein anderer Staat sich bereit erklärt hat, den Flüchtling aufzunehmen, beschließt das Bundesamt gleich definitiv die Abschiebung[16]:
Die Entscheidung des Bundesamtes und die möglichen Rechtmittel
Wenn ein anderer Staat sich bereit erklärt hat, den Flüchtling aufzunehmen, beschließt das Bundesamt gleich definitiv die Abschiebung[16]:
“1. Der Asylantrag ist unzulässig.
Die Abschiebung nach … (z.B. Polen) wird angeordnet.”
Wichtig ist: Diese bedeutet nicht, dass zugleich der Asylantrag abgelehnt wäre. Er muss weiter geprüft werden – nur nicht in Deutschland, sondern in jenem Staat, in den “überstellt” wird.
http://www.nds-fluerat.org/leitfaden/4-der-bescheid-des-bundesamtes/41-unzulaessiger-asylantrag-die-dublin-ii-verordnung/ (Archiv-Version vom 24.02.2016)

Wie Du siehst, findet auch da eine Prüfung statt...da steht nicht, dass an der Grenze durch die Polizei zurückgewiesen werden kann.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.02.2016 um 20:44
@canales

Das Dublin Verfahren wurde rechtlich nicht außerkraft gesetzt, auch wenn geistesgestörte sich derzeit nicht daran halten.
Aber unser GG ist klar, und dort steht ganz klar dass man sich, wenn man aus dem EU Gebiet nach Deutschland kommt, keinerlei Anspruch auf das Asylgesetz hat. Das bedeutet, das man auch das Gesuch nicht stellen kann und somit ist man illegaler Zuwanderer und kann direkt zurückgewiesen werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.02.2016 um 20:45
Zitat von _McFlurry__McFlurry_ schrieb:Das Dublin Verfahren wurde rechtlich nicht außerkraft gesetzt, auch wenn geistesgestörte sich derzeit nicht daran halten.
Bitte?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.02.2016 um 20:45
@canales

Was du aufführst ist die regelung wenn ma ihn den Antrag unsinnigerweise stellen lässt. Muss man aber nicht, denn das GG sagt....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.02.2016 um 20:45
@_McFlurry_

Du hast es nicht verstanden...es muss geprüft werden, erst nach einer Prüfung kann eine Abschiebung erfolgen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.02.2016 um 20:46
@Bone02943
Zitat von kofikofi schrieb:Bitte?
Danke!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.02.2016 um 20:47
Geistesgestört ist jetzt also schon, wer Menschen in Not hilft. :note:


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.02.2016 um 20:48
@canales
Es geht um die "Flüchtlinge" die noch nicht in Deutschland sind. Die, die in Deutschland sind, können einen Antrag stellen und dürfen in der Zeit auch nicht abgeschoben werden. Aber die, die noch nicht in Deutschland sind, haben kein Recht ohne gültiges Visum einzureisen. Das ist ja grade das blöde an dieser Gesetzeslage. Man sieht, dass das nicht grade alles durchdacht ist. Ist wie, als wenn man einem Bankräuber die Beute nicht mehr nehmen darf. Flüchtlinge, die über sichere Drittstaaten einreisen wollen, kann man abweisen, auch mit Gewalt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.02.2016 um 20:48
@canales

Du raffst es nicht, was mich jetzt aber auch nicht wundert.
Ich habe dir erklärt das bei einer Einreise aus EU-Gebiet kein Anspruch auf das Assylgesetz besteht und das bedeutet dass man auch keinen Anspruch auf eine Prüfung hat. Wenn man es idiotischerweise derzeit anders handhabt, dann ist dies noch keine Gesetzesänderung, sondern nur der Ausdruck von Rechtsbeugung. Ein Umstand, über den sich die Mitarbeiter des BAMF schon öffentlich beschwert hatten, da sie angewiesen wurden gegen geltendes Recht zu handeln. Aber in der derzeitigen bunten Bananenrepublik scheint alles möglich zu sein...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.02.2016 um 20:49
@Bone02943
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Geistesgestört ist jetzt also schon, wer Menschen in Not hilft. :note:
Geistesgestört ist wer sich trotz klarer rechtlicher Lage nicht an die vertraglichen Abmachungen hält.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.02.2016 um 20:51
@Foss

Mit welchem Recht willst Du ohne Prüfung das Einreiserecht verweigern?
Damit würdest Du das Asylrecht oder die GFK abschaffen.

@_McFlurry_

Nochmals die Feststellung erfolgt nicht an der Grenze durch Polizeibeamte sondern durch das Bamf oder durch Gerichte. Steht alles im o.g. Link.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.02.2016 um 20:51
@_McFlurry_

Die vertraglichen Abmachungen, waren in der Situation scheiße und Menschenverachtend!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.02.2016 um 20:52
@Bone02943

mimmimimimi

@canales
Meinetwegen: Du hast Recht (ich lache mich scheckig dabei) und ich habe meine Ruhe. Also, alles gut und weitermachen, denn ich habe keine Zeit mehr

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.02.2016 um 20:53
@_McFlurry_

Mimimimi euch Liebhaber der Korinthenkackerei. Geh in die Ecke und heul, Deutschland und wenige andere haben genau das richtige getan.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.02.2016 um 20:57
@_McFlurry_

ist mir egal ob Du Dich scheckig lachst...dann frag einfach einen RA oder Richter eines VG Deiner Wahl...eine Zurückweisung kann nur dann stattfinden, wenn der Flüchtling keinen Antrag auf Asyl stellt oder kein Schutzersuchen stellt.
Das was Mazedonien an der Grenze macht, wäre bei uns rechtlich nicht möglich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.02.2016 um 21:00
http://www.n-tv.de/politik/Athen-verhaengt-Nachrichtensperre-ueber-Fluechtlinge-article17109016.html

Dreharbeiten und Besuche von Journalisten in griechischen Flüchtlingslagern und Registrierzentren sind nicht mehr erlaubt.

Melde: Das Entstehen von "hässlichen Bildern" wurde erfolgreich unterbunden, Sir.
Beitrag von Foss (Seite 622)

So stellen sich beispielsweise der genehme Rechtsaußen- oder Pegidagänger die unabhängige Meinungsbildung vor !


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.02.2016 um 21:06
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Das was Mazedonien an der Grenze macht, wäre bei uns rechtlich nicht möglich.
Wieso nicht? Mazedonien schließt seine Grenzen. Fertig. Wenn keiner hineinkommt kann auch keiner in Versuchung kommen einen Asylantrag zu stellen, was by the way auch gegen Dublin III verstossen würde.

Auch Deutschland kann, wenn eine gewisse Sachlage herrscht, seine Grenzen schließen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.02.2016 um 21:10
Zitat von canalescanales schrieb:Mit welchem Recht willst Du ohne Prüfung das Einreiserecht verweigern?
Was für ein Einreiserecht?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.02.2016 um 21:10
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Auch Deutschland kann, wenn eine gewisse Sachlage herrscht, seine Grenzen schließen.
Na da bin ich doch mal gespannt.
Sicher ginge das, aber dann müssten wir zurück vor 1990. Und die ganze Angelegenheit anders betrachten. Damals wars erwünscht, dass jemand es schafft, die Grenze zu überwinden. Jedenfalls wenn jemand über Tschechien kam. Heute ist das ganze nicht mehr so einfach.


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