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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.03.2016 um 02:54
Er nannte es eine "brüderliche" Geste im Angesicht von Gewalt: Papst Franziskus hat zwei Tage nach den Selbstmordangriffen von Brüssel Flüchtlingen die Füße gewaschen.

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/nach-terror-in-bruessel-papst-waescht-fluechtlingen-die-fuesse-a-1084119.html

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.03.2016 um 22:48
Langsam beginnen sich die Flüchtlinge in Griechenland medien- und öffentlichkeitswirksam gegen den Türkeideal zu wehren...

http://www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-auf-lesbos-protest-gegen-internierung-in-lagern-a-1084381.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.03.2016 um 23:42
@Realo
Die stellvertretende US-Außenministerin Heather Higginbottom besuchte am Montag das Lager Moria. Sie versprach 20 Millionen Dollar für die Flüchtlingshilfe in Europa. Das Geld solle vor allem dem UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR zugute kommen
Wieso nur so wenig? Was sind denn 20 Mill, wie weit kommt man denn damit? (kofpschüttel).
Oder ist das so gemeint, dass sie das aus eigener Tasche bezahlt, dann wäre es natürlich was Anderes.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.03.2016 um 23:43
Vollkommen ausgeschlossen, dass Terroristen unter den Flüchtlingen sind!1!!
http://www.bz-berlin.de/berlin/hier-nimmt-die-polizei-einen-terror-verdaechtigen-in-berlin-fest
Anschlagsziel Alex: Von Berlin aus wollten die Islamisten Attentate vorbereiten - laut Ermittlern war der Alexanderplatz das Ziel. Der Haupttäter reiste als syrischer Flüchtling getarnt ein.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.03.2016 um 00:14
Ja und nun, Hut ab vor unserem Geheimdienst?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.03.2016 um 16:52
Obergrenze rechtswidrig:
Österreich will Asylschnellverfahren einführen

Flüchtlinge am Eingang eines Lagers an der österreichischen Grenze

Die Obergrenze von 37.500 Flüchtlingen ist laut Gutachten rechtswidrig. Österreich will die Zahl der Flüchtlinge deshalb mit einem Asylschnellverfahren begrenzen.

mehr:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-oesterreich-will-asylschnellverfahren-einfuehren-obergrenze-rechtswidrig-a-1084685.html

Schreib ich doch schon seit Monaten, dass Obergrenzen verfassungswidrig sind. Davon wollten die Herren Insideman & Co. nur nie was wissen, indem sie mit Fingern auf die Staaten (Frankreich, England usw.) zeigten, die noch weniger aufnehmen und sich noch verfassungswidriger verhalten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.03.2016 um 18:17
Zitat von RealoRealo schrieb:Schreib ich doch schon seit Monaten, dass Obergrenzen verfassungswidrig sind. Davon wollten die Herren Insideman & Co. nur nie was wissen, indem sie mit Fingern auf die Staaten (Frankreich, England usw.) zeigten, die noch weniger aufnehmen und sich noch verfassungswidriger verhalten.
Schauen wir mal genauer drauf:

Die von der Koalition angekündigte Einschränkung des Asylrechts ist rechtliches Neuland. Das ergibt sich aus dem am Mittwoch im Internet veröffentlichten Rechtsgutachten. Darin gehen der Europarechtler Walter Obwexer und der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk zwar davon aus, dass eine Notfallklausel im EU-Recht im aktuellen Fall greift. Ausjudiziert wurde das aber bisher nicht.

Die Gutachter sehen zwar Handlungsspielräume für die Regierung, eine fixe gesetzliche „Obergrenze“ für Asylanträge halten sie aber für rechtswidrig: „Würde der Richtwert (‚Obergrenze‘) hingegen als absolute Zahl verstanden, ab deren Erreichen kein einziger Antrag auf internationalen Schutz mehr geprüft würde, wäre er sowohl völkerrechtlich als auch unionsrechtlich nicht erlaubt.“

Sehr wohl könnte Österreich aber eine im EU-Vertrag vorgesehene Notstandsklausel (Artikel 72) auslösen. Dieser Artikel regelt die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten für „die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit“. Und dass diese durch den Flüchtlingsstrom gefährdet sind, hat die EU-Kommission aus Sicht der Gutachter selbst bestätigt, indem sie Grenzkontrollen im Schengen-Raum zugelassen hat. Daher soll die Notfallklausel nach dem Willen der Regierung auch zumindest so lange genutzt werden, wie Grenzkontrollen erlaubt bleiben.


„Keine ‚Kettenabschiebung‘“

Grundsätzlich ist Österreich nämlich EU-rechtlich verpflichtet, im Land gestellte Asylanträge zumindest zu prüfen. Unter Berufung auf eine ansonsten drohende Gefahr für öffentliche Ordnung und innere Sicherheit könnte diese Verpflichtung jedoch umgangen werden, heißt es im Gutachten. Voraussetzung: Die Grundrechtecharta der EU sei dabei „uneingeschränkt zu beachten“ - insbesondere also die Achtung des Privat- und Familienlebens, das Folterverbot und auch das Asylrecht.

Letzteres bedeutet aber nur, dass keine „Kettenabschiebung“ in das Herkunftsland des Asylwerbers erfolgen darf. Abschiebungen in sichere Drittstaaten wären also möglich. Wie Gerhard Hesse vom Verfassungsdienst im Kanzleramt auf APA-Anfrage sagte, dürfte also etwa ein Syrer nicht nach Syrien abgeschoben werden - sehr wohl aber in die Türkei. Außerdem verweist das Gutachten darauf, dass die Anwendbarkeit des Artikels 72 für den aktuellen Fall vom Europäischen Gerichtshof bis dato nicht bestätigt wurde.


Macht EuGH Strich durch die Rechnung

Sehr wohl hat der EuGH (wie auch der nicht bei der EU angesiedelte Europäische Menschenrechtsgerichtshof) in den vergangenen Jahren aber immer wieder Überstellungen von Flüchtlingen nach Ungarn und Griechenland gestoppt - wegen Mängeln im dortigen Asylsystem. Dass das die Regierungspläne vereiteln könnte, wies Wolfgang Taucher vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zurück. Das EuGH-Urteil zu Griechenland stamme aus dem Jahr 2011, mittlerweile habe die EU Unterstützung angekündigt, so Taucher: „Zu sagen, in Griechenland funktioniert das System nicht, ist zu kurz gegriffen.“

http://orf.at/stories/2331807/2331815/ (Archiv-Version vom 02.04.2016)

Heißt nichts anderes, als dass Österreich nicht mal mehr die 37500 aufnehmen müsste. Jeder der hier keine engen Verwandten hat, kann nach einem Schnellerfahren gleich abgeschoben werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.03.2016 um 18:27
Immerhin sind verkürzte Verfahren, die jetzt eingeführt werden sollen, noch besser als direkte Abschiebung (nach Erreichen der Obergrenzen) ohne Antragsprüfung.

Langsam wird mir Österreich wieder sympathischer.
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Heißt nichts anderes, als dass Österreich nicht mal mehr die 37500 aufnehmen müsste. Jeder der hier keine engen Verwandten hat, kann nach einem Schnellerfahren gleich abgeschoben werden.
Ich les das etwas anders. Zumindest muss das Schnellverfahren auf die GFK und das Asylrecht Rücksicht nehmen. Na, wir werden ja sehen, wie A das handhabt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.03.2016 um 18:47
Zitat von RealoRealo schrieb:Ich les das etwas anders. Zumindest muss das Schnellverfahren auf die GFK und das Asylrecht Rücksicht nehmen.
Echt?

Wo steht in diesen etwas drin, welches dich skeptisch gegenüber meiner Aussage werden lässt ?
Zitat von RealoRealo schrieb:Langsam wird mir Österreich wieder sympathischer.
So wie ich den Plan jetzt verstehe, werden vorerst noch weniger Menschen Asyl bekommen.

Wie mit einem Budget. Damit man am Ende noch wen aufnehmen kann ( um die 37500 nicht zu überschreiten)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.03.2016 um 18:52
Notstandsklausel (Artikel 72) gehört auf den Prüfstand. Es werden da EU-Gesetze mit heißer Nadel gestrickt, die bei gründlicherer Untersuchung sich als verfassungswidrig erweisen könnten, wenn sie allzu stark mit Menschenrechts-vereinbarungen kollidieren UND dazu gemacht worden zu sein scheinen, lästige Situationen juristisch abzuschütteln,
höheres Recht (Verfassungsrecht) also zu unterlaufen scheinen.

Man wird sehen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.03.2016 um 18:54
Notstandsklausel (Artikel 72) gehört auf den Prüfstand. Es werden da EU-Gesetze mit heißer Nadel gestrickt, die bei gründlicherer Untersuchung sich als verfassungswidrig erweisen könnten, wenn sie allzu stark mit Menschenrechts-vereinbarungen kollidieren UND dazu gemacht worden zu sein scheinen, lästige Situationen juristisch abzuschütteln.

Man wird sehen.
Mhm, genauso wie Abschiebungen nach Griechenland und in die Türkei plötzlich wieder Thema sind, werden mit zunehmenden Menschenmassen, die Gesetze angepasst.

Ich mein immerhin gibt es doch ab 4 April Massenabschiebungen in die Türkei.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.03.2016 um 18:56
Ja, leider. Verfassungsrechtler können da nur den Kopf schütteln und erkennen erneut ihre Ohnmacht gegenüber der Politik.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.04.2016 um 12:26
Auf den griechischen Inseln droht eine Revolte.

mehr...
http://www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-in-griechenland-auf-inseln-in-der-aegaeis-droht-revolte-a-1084871.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.04.2016 um 13:50
@Realo


Da ja jetzt eh großteils Frauen und Kinder unter den 50 000 Menschen sein werden (?!), wird die Revolte ja nicht allzu schlimm ausfallen oder?

Entsprechend steigt die Verzweiflung unter den Migranten. In der Nacht zum Freitag gerieten Flüchtlinge und Polizei in Chios aneinander. Laut Medien vor Ort wurden dabei zwei Menschen verletzt. Zuvor hatten einige das Vorhängeschloss am Eingang des Hotspots aufgebrochen.

Auch am Mittwochabend gerieten afghanische und syrische Flüchtlinge in Piräus aneinander. 6000 Menschen leben in dem dortigen Übergangslager. Auf Fotos ist zu sehen, wie sie sich mit Steinen bewerfen, mindestens acht Menschen wurden verletzt. Der Auslöser scheint nebensächlich zu sein: Einige berichten von einer syrischen Frau, die von einem Afghanen belästigt wurde, andere von einem Streit zwischen Kindern.

Zuvor hatten etwa 2000 Flüchtlinge in Athen demonstriert. Sie forderten offene Grenzen, einige von ihnen verbrannten die europäische Flagge.


Ja, so kann man sich auch empfehlen. Wer soll die denn willkommen heißen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.04.2016 um 16:53
UNO gegen sofortige Rückführung in die Türkei

mehr...
http://www.spiegel.de/politik/ausland/eu-fluechtlingsdeal-uno-gegen-sofortige-rueckfuehrung-in-die-tuerkei-a-1085002.html


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01.04.2016 um 20:15
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Ja, so kann man sich auch empfehlen. Wer soll die denn willkommen heißen?
Na ich zumindest nicht.
Schutz und Sicherheit haben sie..... jetzt wollen wohl einige das die EU nach ihrer Pfeife tanzt und sie dahin kommen, wohin sie wollen. So geht es nicht. Das sollte man ihnen mitteilen. Asyl ist kein Wunschkonzert welches man mit Gewalt durchsetzen kann.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.04.2016 um 20:33
Zitat von RealoRealo schrieb:Auf den griechischen Inseln droht eine Revolte.
In der Tat.

Afghanen und Syrer gehen mit Messern und Steinen aufeinander los. Tausende Asylsuchende demonstrieren in Athen. Eine Europa-Flagge brennt. [...] Bei schweren Zusammenstößen zwischen Migranten in verschiedenen Camps in Griechenland sind mindestens acht Menschen verletzt worden. Bei den Auseinandersetzungen seien Steine geflogen und Messer eingesetzt worden

http://m.focus.de/politik/ausland/fluechtlinge-verzweifelt-in-griechischen-camps-bricht-sich-die-wut-bahn_id_5397372.html

Ich frage mich, ob es sowas '89 auch in Ungarn gegeben hat. Ob da Ostdeutsche auf Westdeutsche mit Messern losgegangen sind oder die bundesdeutsche Flagge verbrannt haben.

Ich habe große Bedenken, wenn diese Afghanen und Syrer es schaffen sollten, die Absperrungen zu überwinden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.04.2016 um 20:43
Das Problem ist, Menschen die andere Menschen mit Steinen bewerfen, sind schon mal kriminell.

Für mich persönlich schwerst kriminell, weil ich hier eine Absicht mindestens zur schweren Körperverletzung erkenne.

Eigentlich ist es für mich, man muss mal sehen wir groß der Stein ist, ein Mordversuch.

Das klingt nun alles vl etwas überzeichnet, aber man muss das ganz kühl mal betrachten, von was wir hier schreiben.

Das Problem ist, dass die Situation einfach chaotisch ist und ein derartiges kriminelles Verhalten, keine Konsequenzen haben wird.

Ein Mensch der mit Steinen auf einen anderen Menschen losgeht, gehört unbedingt weggesperrt.
Zitat von KillingTimeKillingTime schrieb:Ich habe große Bedenken, wenn diese Afghanen und Syrer es schaffen sollten, die Absperrungen zu überwinden.
Darum gehören diese Menschen sofort verhaftet und dementsprechend bestraft.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.04.2016 um 21:26
Jetzt haben sich auch noch 'Ärzte der Welt' zurückgezogen.

[...]Immer wieder gibt es dort Ausschreitungen, in der Nacht zu Freitag waren sie auf Chios so heftig, dass zwei Männer nach einer Messerstecherei ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. Bei der Randale wurde das Behandlungszelt der Organisation Ärzte der Welt zerstört - samt ihrer medizinischen Ausrüstung. Die Helfer ziehen sich jetzt zurück.[...]

http://www.spiegel.de/politik/ausland/fluechtlinge-auf-chios-aerzte-der-welt-ziehen-sich-zurueck-a-1085104.html


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01.04.2016 um 21:39
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Ein Mensch der mit Steinen auf einen anderen Menschen losgeht, gehört unbedingt weggesperrt.
Dann wird es nach den 1. Mai Demos recht luftig bei der Antifa :D

Scherz beiseite... so geht es natürlich nicht. Afghanen gegen Syrer gegen Iraker gegen..... irgendwie müssen die geneigten Flüchtlinge ihre kulturellen oder nationalen Aversionen untereinander ohne Gewalt geregelt bekommen wenn sie ihren Wunsch auf Asyl auch untermauern wollen.


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