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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.04.2016 um 21:01
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Ich kenne den Beschluss der EU und der lautet, dass Menschen in ein Land abgeschoben werden sollen, in dem sie offiziell kein Recht auf Asyl haben.
Na, dann wirst Du sicher mit mir dagegen protestieren...

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.04.2016 um 21:02
Zitat von canalescanales schrieb:Na, dann wirst Du sicher mit mir dagegen protestieren...
Also wenn du magst, kann ich den Hofer als Präsidenten wählen in 4 Wochen. Der ist strikt gegen den Türkei Deal.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.04.2016 um 21:05
@insideman

Wenn er anstatt dessen einen humaneren Vorschlag hat...kannst Du ihn gerne wählen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.04.2016 um 21:07
Zitat von canalescanales schrieb:Wenn er anstatt dessen einen humaneren Vorschlag hat...kannst Du ihn gerne wählen.
Glaube nicht, dass dir der gefallen würde.

Ich hätte ja eine, aber ich trete nicht an.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.04.2016 um 22:23
@canales
Türkei gewährt Schutz, kein Asyl

sollten sich die Zustände von 2015 in 2016 in D resp. der EU wiederholen, reden wir spätestens in 2 Jahren auch von Schutz ala Türkei, nicht mehr nur ausschließlich von Asyl.
rein nach Gesetzeslage könnte man heute schon davon sprechen, dass Kriegsflüchtlinge einen auf max 3 Jahre begrenzten Aufenthaltstitel bekommen und keine Einbürgerung und Vollintegration. Das wird aber meist unter den Tisch gekehrt. Doch weil man die Integration der türkischen Gastarbeiter und vieler Zuzügler über Jahre hin versemmelt hat, bastelt man nun am 110% Integrationsprogramm für alle, selbst für die, die nicht auf Dauer bleiben werden. Moral statt Recht und Pragmatismus bestimmen unsere gegenwärtige Politik.

und die Asylindustrie boomt :) Das wird aber meist unter den Tisch gekehrt. Statt den Flüchtlingen (und der deutschen Bevölkerung) klarzumachen, dass die KriegsFlüchtlinge bei Wegfall der Fluchtgründe in ihre Heimat zurück müssen, werden staatl Wohnungsbauprogramm angeschmissen für Menschen, die nach der derzeitigen rechtl Lage in spätestens 3 Jahren (so der Krieg in Syrien dann vorbei ist) Deutschland verlassen müssten. Statt denen, die keinen Asylgrund haben, unmissverständlich klar zu machen, dass sie das Land verlassen müssen, setzen die Länder mehrheitl auf freiwillige Ausreiseprogramme (rund 14.000 freiwillige Ausreisen gab es dieses Jahr bereits)

Die Türkei tut sich hingegen um einiges leichter, 2,7 Mio Menschen Schutz zu gewähren, weil sie sie NICHT als asylberechtigt ansieht, keine Integration anstrebt, sondern Rückführung, sobald es die Umstände erlauben.


Deutschland hat durch jahrelange Praxis ein sehr humanes und außerordentlich umfassendes Asyl - und Bleiberecht geschaffen, dass weit über das ursprüngliche Asylrecht hinausgeht. "wir", die "wir schaffen das- Fraktion" im Land, stellen höchste moralische Ansprüche an die Unterbringung und Integration. Im Gegenzug verlangen wir fast nichts von den Neuzuzüglern.
ich halte die Asylpolitik und die ausufernden Bestimmungen und Durchführungsverordnungen zum Asylrecht, die zT Ländersache sind, für dringend reformwürdig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.04.2016 um 23:21
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb: Moral statt Recht und Pragmatismus bestimmen unsere gegenwärtige Politik.
Das ist gerade der Fehler. Wobei ich mir nicht mal bei der Moral sicher bin, da es in der Politik, gerade bei so wichtigen epochenprägenden Themen selten bis nie um Moral oder Ethik geht, sondern immer um wie auch immer gerartete Interessen.
Zitat von lawinelawine schrieb:Die Türkei tut sich hingegen um einiges leichter, 2,7 Mio Menschen Schutz zu gewähren, weil sie sie NICHT als asylberechtigt ansieht, keine Integration anstrebt, sondern Rückführung, sobald es die Umstände erlauben.
So wird das in D hoffentlich auch gesehen.
Sonst sind CDU und SPD langfristig Geschichte.
Zitat von lawinelawine schrieb:Deutschland hat durch jahrelange Praxis ein sehr humanes und außerordentlich umfassendes Asyl - und Bleiberecht geschaffen, dass weit über das ursprüngliche Asylrecht hinausgeht. "wir", die "wir schaffen das- Fraktion" im Land, stellen höchste moralische Ansprüche an die Unterbringung und Integration. Im Gegenzug verlangen wir fast nichts von den Neuzuzüglern.
Es ist leider so weit gekommen, dass wir dadurch zum Migrationsmagneten geworden sind, was dem ursprünglichen Asylrecht widerspricht und Glücksuchende auf der ganzen Welt auf eine gefährliche Reise zu uns bewegt.
Dass man diesen Missstand nicht beseitigen möchte, ist der Kardinalfehler unserer Regierung im Moment und treibt die Leute weg von den verantowrtlichen Parteien.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.04.2016 um 00:40
@Moses77 schreibt:
So wird das in D hoffentlich auch gesehen.
Sonst sind CDU und SPD langfristig Geschichte.

Ich denke nicht, dass eine Rückführung angestrebt wird. Viel mehr wird politisch auf die volle Integration gesetzt. Und wer einmal 3-5 Jahre Aufenthalt gehabt hat, kehrt nicht einfach zurück. Selbst wenn jemand einen geh Entscheid erhält, wird sein weiterer Aufenthalt geduldet. Grundsätzlich erachte ich es als falsch Flüchtlinge aus der halben Welt nach Europa zu locken, um sie nachher wieder weg zu schicken. Am Schluss müssen Staat's Verträge dies Regeln, was nach meiner Ethik einem staatlichem Menschenhandel gleich kommt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.04.2016 um 08:58
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:sollten sich die Zustände von 2015 in 2016 in D resp. der EU wiederholen, reden wir spätestens in 2 Jahren auch von Schutz ala Türkei, nicht mehr nur ausschließlich von Asyl.
rein nach Gesetzeslage könnte man heute schon davon sprechen, dass Kriegsflüchtlinge einen auf max 3 Jahre begrenzten Aufenthaltstitel bekommen und keine Einbürgerung und Vollintegration.
Naja, nach der GFK erhalten in der Türkei eigentlich nur Europäer Schutz.
Und hier eben Schutzbedürftige für 2 oder 3 Jahre, anschließend wird wieder überprüft.
Der größte Teil erhält ein befristetes Aufenthaltsrecht, dies kann sich verfestigen nach einer bestimmten Zeit, z.B. mit einem Härtefallerlass, die Voraussetzungen dafür kennst Du hoffentlich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.04.2016 um 09:44
@canales
du kannst davon ausgehen, dass ich sowohl die rechtliche Lage (aber nicht jede der 16 länderspezifische Durchführungsbestimmungen) als auch die Praxis der vergangenen Jahre kenne. Neben D hat nur Schweden eine vergleichbare Asylpraxis entwickelt.
Da in den vergangenen Jahren die Zahl derer, die Aufnahme begehrte, recht niedrig lag, konnte man sich diese Praxis leisten. Hab heute keine Zeit, ansonsten würde ich gern die Daten mal vergleichen von 2005 -2015.
jenseits von 250.000 unregistrierten Personen, die ihre Pässe wegschmeißen und sich als Syrer ausgeben, wirds halt schwierig bis problematisch. und es haben noch mehr als 400.000 keinen Asylantrag gestellt - folglich wissen wir noch immer nicht, wieviel von den 1,1 Mio des vergangenen Jahres asylberechtigt sind.

geregelt könnte Deutschland auch 5 Mio Kriegsflüchtlinge vorübergehend aufnehmen. Allerdings müssten wir dann auch Massenunterkünfte für die Dauer der Unterbringung akzeptieren und sollten nicht nur von maximaler Integration sprechen.

Die Grundsatzfrage muss Deutschland immer noch klären:

wollen wir als Gesellschaft Kriegsflüchtlinge und Armutsflüchtlinge dazu benutzen unsere demografischen Probleme zu lösen (modernes Sklaventum)?
oder wollen wir Menschen vorübergehenden Schutz gewähren?
und wie wollen wir Migration steuern?

die Politik gibt keine klare Linie vor. sie vermischt unzulässiger Weise Flüchtlingsdramen mit Arbeitsmigration ("Es werden auch Menschen kommen, die nicht unmittelbar verwertbar sind." so die goldbehängte Claudia Roth von den ehemals Grünen), schiebt inkonequent ab usw usf.....
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&cad=rja&uact=8&ved=0ahUKEwi0_YL_5qvMAhULVxQKHV4iCbEQuAIIKzAC&url=https%3A%2F%2Fwww.youtube.com%2Fwatch%3Fv%3DVJmhxezmYpc&usg=AFQjCNG61Xogi2cTJzbYLm3J65B4A-HG9A&bvm=bv.120551593,d.d24


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.04.2016 um 10:03
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:oder wollen wir Menschen vorübergehenden Schutz gewähren?
Davon ist doch gar keine Rede.
Es ging von Anfang an um Integration, demographischer Wandel, Fachkräfte (oder halt billige Arbeitskräfte)...
Ich habe von noch keiner offiziellen Person gehört, dess es sich um etwas vorübergehendes handelt.
Zitat von lawinelawine schrieb:die Politik gibt keine klare Linie vor. sie vermischt unzulässiger Weise Flüchtlingsdramen mit Arbeitsmigration ("Es werden auch Menschen kommen, die nicht unmittelbar verwertbar sind." so die goldbehängte Claudia Roth von den ehemals Grünen)
Genau das.

Guter Post.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.04.2016 um 10:10
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:wollen wir als Gesellschaft Kriegsflüchtlinge und Armutsflüchtlinge dazu benutzen unsere demografischen Probleme zu lösen (modernes Sklaventum)?
oder wollen wir Menschen vorübergehenden Schutz gewähren?
und wie wollen wir Migration steuern?
Es wird Beides erfolgen, wie bislang auch. Die Gruppe, die sich gut integriert vor allem in den Arbeitsprozess wird hier bleiben können. Die Anderen werden, sobald sich die Lage im Heimatland verbessert hat zurückkehren.

Das Asylrecht ist nicht geschaffen worden um demographische Probleme zu lösen...aber es führt natürlich zu Veränderungen in der Demograhie eines Landes.
Da gibt es keine Linie ...eher Reaktionen auf Ereignisse welche Flüchtlingswellen auslösen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.04.2016 um 10:20
@canales
genau das, was du anführst - nämlich dass ein Teil der Flüchtlinge bleiben soll/darf und ein Teil gehen muss - widerspricht von Grund auf dem Asylgedanken des Grundgesetzes.

Entweder es sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich oder wir (besser: die Befürworter dieser Politik) bekennen sich gleich zum "Sozialdarwinismus". ein Teil der Bevölkerung betreibt Auslese (wahrscheinlich ohne es zu bemerken) : die guten ins Töpfchen (im Land behalten zum Arbeiten und um unseren Wohlstand zu sichern und zu mehren) , die schlecht integrierten zurück.

Das ist in meinen Augen nichts anderes als das: verwerflich!
wir haben als eines der reichsten Länder der Welt nicht das Recht, uns am Elend der Flüchtlingsströme zu bedienen und unter dem Mäntelchen der Hilfe die besten Arbeitskräfte rauszupicken!!

die oben gestellten Fragen sind von der Politik zu beantworten!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.04.2016 um 10:29
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:genau das, was du anführst - nämlich dass ein Teil der Flüchtlinge bleiben soll/darf und ein Teil gehen muss - widerspricht von Grund auf dem Asylgedanken des Grundgesetzes.
Wo widerspricht der Asylgedanke dem Bleiberecht auf Basis von Humanität oder Integration?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.04.2016 um 11:54
@canales
DU hast eine Sortierung vorgenommen.
Zitat von canalescanales schrieb:die Gruppe, die sich gut integriert vor allem in den Arbeitsprozess wird hier bleiben können. Die Anderen werden, sobald sich die Lage im Heimatland verbessert hat zurückkehren.
ICH hingegen bin dafür, dass vor dem Gesetz alle gleich sind. heißt, wenn die Fluchtgründe nicht mehr vorliegen, besteht kein Recht mehr auf Aufenthalt.
Das Asylrecht + GFK gewährt Schutz vor Verfolgung, Gefahr für Leib und Leben und ist in Teilen auf einen temporären Schutz ausgelegt, solange Schutzgründe bestehen.
nochmal: wir haben als eines der reichsten Länder der Welt nicht das Recht, uns am Elend der Flüchtlingsströme zu bedienen und unter dem Mäntelchen der Hilfe die besten Arbeitskräfte rauszupicken!! das widerspricht dem Asylrecht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.04.2016 um 12:04
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:ICH hingegen bin dafür, dass vor dem Gesetz alle gleich sind
Also könnte man sich auf den Gleichheitsgrundsatz auch berufen sodass alle hier bleiben dürfen?
Zitat von lawinelawine schrieb:besteht kein Recht mehr auf Aufenthalt.
Besteht ja auch nicht...es sei denn es gibt eine Härtefallregelung.
Und diese Regelung kann jeder Staat treffen...die verstößt auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, da geregelt wird unter welchen Voraussetzungen wer hier bleiben darf.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.04.2016 um 14:51
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das gleiche Prinzip, wie bei Alg2-Empfängern und der Bedürftigkeitsprüfung.
Populismus ist die eigene Meinung als Ersatz für fundiertes Wissen.

Hättest du dir vorher Wissen angeeignet, anstatt 2 Millionen Leistungsempfänger unter Generalverdacht zu stelen, wüsstest du, dass man beim Antrag die Kontoauszüge des letzten halben Jahres vorlegen muss, dass bei der Finanzzentrale angefragt wird, wie viele Konten der Betrffende hat, dass der Antragsteller eine genaue Vermögenserklärung abgeben muss usw.

Überhaupt finde ich es, gelinde gesagt höchst unseriös, hier eine Gruppe von Benachteiligten gegen eine andere Gruppe von Benachteiligten auszuspielen unter der unausgesprochenen Annahme, die lügen alle das Blaue vom Himmel und die Behörden sind blauäugig und dumm genug, es bei Fragebögen zu belassen. Nebenbei müssen allen Fragebögen zig Anlagen beigefügt werden, die die Angaben bestätigen. So ist es zumindest bei Hartz 4 Anträgen. Also lass bitte diesen dummen Vergleich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.04.2016 um 14:59
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Im besten Fall holen sie sich mit der xten Identität mehrfach Sozialleistungen
Das ist schon seit Monaten nicht mehr möglich, nachdem man biometrische Daten aufnimmt und diese in einen "Zentralcomputer" steckt, bei dem in jedem Antragsverfahren nachgefragt wird, ob die biometrischen Daten des Antragstellers schon woanders aufgetaucht sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.04.2016 um 15:00
@Realo

ehe Du mir wieder haufenweise zeug unterstellst, mach du dich lieber erst mal kundig!

Optimist schrieb:
Das gleiche Prinzip, wie bei Alg2-Empfängern und der Bedürftigkeitsprüfung.

--->
Hättest du dir vorher Wissen angeeignet, anstatt 2 Millionen Leistungsempfänger unter Generalverdacht zu stelen, wüsstest du, dass man beim Antrag die Kontoauszüge des letzten halben Jahres vorlegen muss
Dies aber nur beim ERSTEN Mal, bei Weiterbewilligungen NICHT.
Zumindest ist es in meiner Gegend so, weiß nicht obs bei Dir anders gehandhabt wird.
Zitat von RealoRealo schrieb:, dass bei der Finanzzentrale angefragt wird, wie viele Konten der Betrffende hat, dass der Antragsteller eine genaue Vermögenserklärung abgeben muss usw.
Diese Anfragen - wenn sie ohne Verdachtsmoment passieren - klären nur, DASS man ein Konto hat und wie hoch der Freistellungsauftrag ist.
Und dies wird sicher auch nur stichprobenartig passieren (können) - vermutlich bei Verdachtsfällen.
Zitat von RealoRealo schrieb: Nebenbei müssen allen Fragebögen zig Anlagen beigefügt werden, die die Angaben bestätigen. So ist es zumindest bei Hartz 4 Anträgen.
Ist so auch nicht richtig, sondern gilt auch wieder nur mehr für die ERSTEN Anträge oder bei Verdachtsfällen.
Das Einzige was ein Alg2 Empfänger IMMER mit abgeben muss, den Einkommensnachweis, wenn er Einkommen hat.
Zitat von RealoRealo schrieb:Überhaupt finde ich es, gelinde gesagt höchst unseriös, hier eine Gruppe von Benachteiligten gegen eine andere Gruppe von Benachteiligten auszuspielen
Hab ich nicht gemacht, hab nur Fakten aufzeigen wollen.
Aber schön, wie du wieder einmal mehr alles mögliche in meine Zeilen interpretierst.
Dass ich für dich das rote Tuch bin (und dir vermutlich diese Fehlinterpretation deshalb passieren), ist ja hinlänglich bekannt.


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26.04.2016 um 15:35
Zitat von lawinelawine schrieb:werden staatl Wohnungsbauprogramm angeschmissen für Menschen, die nach der derzeitigen rechtl Lage in spätestens 3 Jahren (so der Krieg in Syrien dann vorbei ist) Deutschland verlassen müssten.
Es fehlen auch ohne die Flüchtlinge ca. 1 Mio. Sozialwohnungen. Dann kriegen die "Hartzler" wenigstens eine halbwegs vernünftige Wohnung.


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26.04.2016 um 16:24
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Dies aber nur beim ERSTEN Mal, bei Weiterbewilligungen NICHT.
Solange sich keine Verdachtsmomente ergeben. Ich weiß nicht, was deine Unterstellung soll. Es handelt sich nicht um Sträflinge, sondern um Bürger.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Diese Anfragen - wenn sie ohne Verdachtsmoment passieren - klären nur, DASS man ein Konto hat und wie hoch der Freistellungsauftrag ist.
Nein, das ist falsch. Das "Hauptkonto" muss er ja eh schon vorlegen und einen ohne Konto gibt es inzwischen gar nicht mehr; ich glaube es herrscht Kontopflicht inzwischen.
Die Anfrage bezieht sich vielmehr auf andere Konten und das erfolgt nicht stichprobenhaft, sondern per Software ganz automatisch bei Antragstellung. Das müssen einfach nur die persönlichen Daten eingegeben werden und die Antwort kommt umgehend.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ist so auch nicht richtig, sondern gilt auch wieder nur mehr für die ERSTEN Anträge oder bei Verdachtsfällen.
Das erste Mal reicht, weil man dann einen genauen Überblick hat. Veränderungen müssen vom "Kunden" sofort angegeben werden. Die einzigen Durchschlupfmöglichkeiten wären da Schwarzarbeit oder nicht angegebener Lottogewinn. Du merkst also selbst, inwas für ein diffuses Fahrwasser du dich mit dem Vergleich da wieder begeben hast.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Hab ich nicht gemacht, hab nur Fakten aufzeigen wollen.
Was ist das denn anderes als ein Vergleich, wenn du schreibst:
lawine schrieb:
Ein Kreuzchen hier, ein Kreuzchen da auf dem Anhörungsbogen ...

Das gleiche Prinzip, wie bei Alg2-Empfängern und der Bedürftigkeitsprüfung.
Alles ein Witz, wenn nicht genau geprüft wird, sondern nur je nach paar Verdachtsfällen ermittelt wird.
(Nichts dagegen wenn es so gehandhabt wird, aber dann muss sich der Gesetzgeber auch nicht über vielfältigen Betrug wundern).



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