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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2016 um 12:08
Nach dem Türkei deal wie sieht es da mit der Zuwanderung aus?
Kennt oder weiß jemand die aktuellen Zahlen der Syrer die aus der Türkei legal nach Europa gebracht werden?

In den Medien kann ich dazu nichts finden ebenso wenig einen Verteil Schlüssel.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2016 um 12:34
@nullname

Was aktuelleres hab ich nicht gefunden...
Im März wurden 20.000 Personen im Easy-System erfasst. Da sind aber Doppelerfassungen womöglich auch dabei, ebenso Personen, die sich bereits in der EU befanden.

http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/flucht/218788/zahlen-zu-asyl-in-deutschland (Archiv-Version vom 10.05.2016)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2016 um 12:44
@canales

Mehr habe ich auch nicht gefunden. Aber danke für deine Bemühungen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.05.2016 um 23:45
wirkt zwar nicht direkt auf die Asylgesetzgebung, ist aber Folge der deutschen Asylpraxis des vergangenen Jahres:
Gemeinsam mit Österreich, Frankreich, Belgien, Dänemark und Schweden fordert Deutschland ((in Brüssel)), die Kontrollen an den EU-Binnengrenzen, also innerhalb des Schengen-Raums, zu verlängern – und zwar bis ungefähr zum Jahresende. Am Montag soll die EU-Kommission aufgefordert werden, den entsprechenden Krisenmechanismus in Gang zu setzen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) begründete dies so: Die Flüchtlingssituation habe sich zwar entspannt. Aber an den Außengrenzen der EU sei die Entwicklung weiter besorgniserregend. „Die Mitgliedsstaaten müssen weiterhin die Möglichkeit haben, Grenzkontrollen an ihren Binnengrenzen lageabhängig und flexibel dort anwenden zu können, wo es erforderlich ist.“
http://www.sueddeutsche.de/politik/italien-und-oesterreich-wenn-der-brenner-wieder-trennt-1.2971344


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.05.2016 um 05:02
In Mazedonien (momentan der EU Grenzwall) brodelt es ja auch innenpolitisch gewaltig. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, die Grenzkontrollen bis Ende des Jahres zu verlängern, auch um erst mal zu beobachten, ob die Maßnahmen gegen den Flüchtlingsstrom wirken ...
Wenigstens ist man diesmal (hoffentlich) fähig, situationsabhängig schnell zu reagieren und pennt nicht monatelang herum wie im letzten Jahr ...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.05.2016 um 20:47
Zitat von RealoRealo schrieb am 27.04.2016:Nein, ich bin zuerst mal Weltbürger, dann Europäer und dann erst Deutscher.
Schon allein darin unterscheiden sich unsere grundverschiedenen Perspektiven.
Also so viel Scheiße wie in der Welt passiert, dann wie viel Mist auf die Kappe der EU geht... da werde ich lieber erst mal mit Österreich in Verbindung gebracht.

Ist auch viel logischer. Denn ich lebe in Österreich, für mich gelten Österreichs Gesetze, Regeln, Rechte und Pflichten.

Daher interessiert es mich auch mehr, was in Österreich passiert, als im Taka-Tuka-Land.
Zitat von RealoRealo schrieb am 27.04.2016:Hat sich eure Staatsschriftstellerin (Jelinek) eigentlich zu den Wahlen vom letzten Sonntag geäußert? Sie war bestimmt nicht amüsiert.
Interessiert auch niemandem was eine Einzelperson so findet.

Was soll das überhaupt aussagen? Kann man einen rechten Präsidenten verhindern, wenn man die Frau bemüht?

Oder 2018 einen blauen Bundeskanzler?
Zitat von RealoRealo schrieb am 27.04.2016:Die EU hat >500 Mio. Menschen, und es wären 2,5 - 3 Mio. Flüchtlinge unterzubringen, das entspricht einem Verhältnis von einem Flüchtling auf 180 Einheimische. Wenn dir das schon als eine Überlastung erscheint, können wir das Thema Solidarität und Hilfe auch gleich als Gardinenstangen in Sonntagspredigten abhaken.
Jetzt mal unabhängig davon, dass sich das mit 3 Mio sowieso nicht ausgehen würde, würde man den Kurs von 2015 beibehalten, wieso erwähnst du immer eine EU die es in der Form nicht gibt?

Du argumentierst mit 500 Mio Menschen, dabei ignorierst du, dass der Großteil der Länder gar nicht solidarisch mitmacht.

Wenn du nun also an einer Diskussion teilnimmst, wo es darum geht, wie viele Menschen man real aufnehmen kann, denkst du nicht, dass so ein Punkt beachtet werden soll?

Auch wenn deine imaginären Zahlen hübscher klingen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.05.2016 um 22:34
http://www.zeit.de/video/2016-04/4862042579001/berlin-fluechtlinge-auf-wohnungssuche

Interessant ist die Stelle, das bei Flüchtlingen die Höchstgrenze um 20% überschritten werden kann gegenüber einem deutschen Hartz-4 Empfänger. So schafft man es natürlich, die Ablehnung weiter zu steigern.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.05.2016 um 22:39
Es geht nicht darum, was ein Flüchtling kostet, sondern wieviel er unterm Strich erhält, und das ist wesentlich weniger als bei Hartz 4.
Die Gesamtkosten für den Flüchtling sind tatsächlich höher, aber der größte Teil davon geht in die Verwaltung und in die Bereitstellung. Wer in einem umfunktionierten Hotelzimmer unterkommt, lebt zwar schlechter als in eienr normalen Wohnung, es kostet den Staat aber mehr, da die Mieten wesentlich höher sind, nur mal als ein Beispiel unter vielen.

Aber Otto Normalo will da gar nicht unterscheiden. Er hört nur höhere Kosten als bei Hartz 4 und schon bestätigt sich wieder sein Vorurteil und Sozialneid.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.05.2016 um 22:46
@Realo

In diesem Beitrag geht es darum, dass Flüchtlinge in normalen Wohnraum untergebracht werden sollen und die Kosten 20% über den Kosten der üblichen "angemessenen Wohnkosten" liegen darf, daraus ergibt sich ein Vorteil für Flüchtlinge.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.05.2016 um 22:50
Nein, immer noch nicht, denn es sind Kosten für die Kommune/das Bundesland und nicht das, was der Flüchtling kriegt. Ein Hartzler kriegt ja auch alle Unkosten für die Wohnung ausbezahlt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.05.2016 um 23:10
@Realo

ok, dann nochmal. Beispiel Berlin:

https://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/av/av_wohnen_anlage1.html#quadrat

1-Person, Wohnkosten maximal 364,50 kalt.

https://www.ejf.de/fileadmin/user_upload/pics-einrichtungen/fluechtlingsarbeit/Fluechtlingsberatung/Angemessenheitsgrenzen_Stand_01.2016.pdf

1-Person, Wohnkosten maximal 437,40 kalt (*der höhere Betrag inkl. 20% Zuschlag wird für Asylbewerber gewährt,
die in Gemeinschafts-unterkünften, Notunterkünften oder Hostels untergebracht sind.)

Für wen wird sich der Vermieter wohl entscheiden?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.05.2016 um 23:21
Ähm, es ging ursprünglich um:
Zitat von JohnMillJohnMill schrieb:Interessant ist die Stelle, das bei Flüchtlingen die Höchstgrenze um 20% überschritten werden kann gegenüber einem deutschen Hartz-4 Empfänger.
... woraus der Sozialneid der ärmeren Deutschen resultiert.

De facto ist es aber so, dass in jedem Fall der Flüchtling weniger kriegt als der Hartzler, nämlich genau Unterkunft + Essen + kleines Taschengeld (rund 50 € oder so) pro Monat.

Der Hartzler kriegt Wohnung + 404 €, wovon er anders als der Flüchtling auch das Essen bezahlen muss. Da das Essen aber keine 350 € kostet, sondern gerade mal die Hälfte, sofern er nicht in Restaurants speist, hat er in jedem Fall merklich mehr Geld zur Verfügung als der Flüchtling, vom höheren Freiheitsgrad ganz zu schweigen. Und normalerweise wohnt er in einer Wohnung und nicht in einer Unterkunft (Behausung).

Was nicht heißt, dass die Unkosten, die der Sozialträger aufbringen muss, gleich wären, da veranschlagt man, dass der Flüchtling pro Monat 200-300 € mehr kostet wegen dem höheren administrativen Aufwand, weshalb er den Staat im Durchschnitt rund 1200 € pro Monat kostet. Nur kommt beim Flüchtling davon außer 50 € Taschengeld und der Grundversorggung nix an.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.05.2016 um 23:25
@Realo

Stimmt halt nicht. Sobald der Flüchtling die Unterkunft verlässt, bekommt er den gleichen Satz wie ein Hartz-4 Empfänger zzgl die höheren übernommen Mietkosten.

Du vergleichst hier Flüchtlinge die noch in der Unterkunft leben, ich vergleiche Hartz-4 Empfänger mit bereits wohnberechtigten Asylanten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.05.2016 um 23:33
Wir reden aneinander vorbei. Die höheren Mietkosten für den Flüchtling ergeben sich aus anormalen Verhältnissen, also z.B. einem von der Stadt angemieteten Hotelzimmer. Wo würdest du denn als Hartzler lieber wohnen: In einer 40 m² großen Zweizimmerwohnung für 350 € Kaltmiete oder in einem 18 m² großen Hotelzimmer für 420 € Kaltmiete?

Sobald der anerkannte Flüchtling auf Wohnungssuche geht, um aus der Notunterkunft rauszukommen, darf er auch keine bessere oder teurere Wohnung mieten als der Hartzler. Dafür kriegt er aber eben auch den regulären Hartz 4 Regelsatz von 404 € im Monat, muss sich dafür aber auch Essen und Klamotten selbst kaufen. Sie werden also sozialrechtlich gleichgestellt. Aber offenbar erweckt selbst das den Sozialneid des deutschen Hartzlers, denn anders als der Flüchtling ist er ***harharhar*** Deutscher und hat vielleicht sogar mal was in die Rentenkasse eingezahlt. Er fühlt sich also ungerecht behandelt, weil er nicht mehr kriegt als der Flüchtling.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.05.2016 um 23:38
@Realo

Ich glaube du verwechselst hier was. Schau dir doch mal bitte den Beitrag an. Es gehr darum das Flüchtlinge AUS Hostels, Gemeinschaftsunerkünften usw. raus in normalen Wohnraum sollen und dort den Satz für "angemessenen Wohnraum" 20% überschreiten dürfen!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.05.2016 um 23:39
@Realo

hast mal wieder offensichtlich nicht richtig gelesen.
In dem Link von @JohnMill gehts eben gerade um diejenigen welche Du hier beschrieben hast:
Zitat von RealoRealo schrieb:Sobald der anerkannte Flüchtling auf Wohnungssuche geht, um aus der Notunterkunft rauszukommen, darf er auch keine bessere oder teurere Wohnung mieten als der Hartzler. Dafür kriegt er aber eben auch den regulären Hartz 4 Regelsatz von 404 € im Monat
Es sind Flüchtlinge auf ganz normaler Wohnungssuche:
"Die Flüchtlinge drängen aus Notunterkünften und Wohnheimen zunehmend auf den Wohnungsmarkt. In Berlin werden sie damit zur Konkurrenz für andere Wohnungssuchende. Und zu Opfern von Abzockern. "


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.05.2016 um 23:45
@JohnMill

Ich hab leider keine Möglichkeit Internet zu hören (keine Lautsprecher oder Headphones). Daher kann ich deinen verlinkten Beitrag leider nicht beurteilen. Falls das zutreffen sollte, ist das dann aber noch eine prä-Hartz 4-Übergangslösung, d.h. er kriegt dann noch kein Hartz 4, sondern erst, wenn er eine "endgültige" Wohnung gefunden hat, als dauerhaft, die dann nicht mehr als üblich bezuschusst werden muss. Das mit den +20% ist also auch nur ne Übergangslösung. Wärs anders, könnte jeder Hartzler vor dem Sozialgericht klagen und 20% mehr fordern, das würde den Staat schlichtweg sprengen, denn es gibt rund 3 Millionen davon.

Klinke mich jetzt mal aus dem Gespräch aus.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.05.2016 um 23:46
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Ich hab leider keine Möglichkeit Internet zu hören
da muss man nicht hören, lesen genügt, was ich weiter oben verlinkt hatte (Text)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.05.2016 um 00:19
@Optimist
naja, kann ja vielleicht auch dran liegen, dass man leider nicht alle Links lesen kann, weil man es zeitlich nicht schafft und die Augen machen da auch nicht unbegrenzt mit. Ist halt einfach manchmal zu viel, geht vielen so und sollte man nicht krumm nehmen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.05.2016 um 00:47
@tudirnix
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:naja, kann ja vielleicht auch dran liegen, dass man leider nicht alle Links lesen kann, weil man es zeitlich nicht schafft
dann kann man aber auch dazu stehen und braucht nicht das als Grund angeben:
Zitat von RealoRealo schrieb:Ich hab leider keine Möglichkeit Internet zu hören
... zumal es ja wie gesagt mit hören nichts zu tun hatte.


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