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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.05.2016 um 00:52
Ich hab keinen Bock jetzt wieder 10 Seiten zurückzublättern und irgendeinen Link von dir zu suchen, außerdem interessiert mich dieser Teil nur mäßig. Es gibt jedenfalls keine Bevorzug von Asylanten gegenüber Hartzlern/Sozialhilfeempfängern, weil das Massenklagen nach sich ziehen würde, was sich die Regierung überhaupt nicht leisten kann. Punkt.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.05.2016 um 01:30
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Ich hab keinen Bock jetzt wieder 10 Seiten zurückzublättern und irgendeinen Link von dir zu suchen
einmal mehr beweist du, wie flüchtig du liest (aber dann Behauptungen kund tun...).
Denn es ging NICHT um einen Beitrag von mir, sondern um diesen hier von @JohnMill , bzw. den Link darin: Beitrag von JohnMill (Seite 715)

Es ging darum, dass du DEN zu flüchtig oder gar nicht gelesen hattest, jedoch behauptetest, es ginge darin um Flüchtlinge, welche NOCH nicht auf normaler Wohnungssuche sind, was aber NICHT der Fall ist.

Und dass dem nicht so ist hatte ich Dir dann mit meinem Text, den ich AUS dem obigen Link rausgezogen hatte, dementiert.
Zitat von RealoRealo schrieb:Es gibt jedenfalls keine Bevorzug von Asylanten gegenüber Hartzlern/Sozialhilfeempfängern, ....
Dem Link von @JohnMill nach scheint das aber durchaus der Fall zu sein.

Das Video spielt gar keine Rolle, weil du angegeben hattest, dieses nicht öffnen zu können (bei mir funzt es übrigens auch nicht), sondern nur um den Begleittext, den ich wie gesagt zitiert hatte.
Und aus diesem Text willst du nun mit Sicherheit entnehmen, dass Flüchtlinge beim Zuschuss für Wohnungen bzw. somit bei der Wohnungssuche an sich nicht bevorzugt werden?

Und zuvor hattest du ja noch behauptet, es ginge um Flüchtlinge welche noch in Notunterkünften leben usw...
Ehe man also Behauptungen aufstellt, müsste man so einen Link wenigstens erst mal anschauen, ich meine den Text.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.05.2016 um 01:59
Das einzige was mich interessiert ist das hier:
Zitat von JohnMillJohnMill schrieb:1-Person, Wohnkosten maximal 437,40 kalt (*der höhere Betrag inkl. 20% Zuschlag wird für Asylbewerber gewährt,
die in Gemeinschafts-unterkünften, Notunterkünften oder Hostels untergebracht sind.)
Und dazu hab ich jetzt genug gesagt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.05.2016 um 02:14
@Realo

ja, hast genug gesagt, das stimmt.

Fällts dir so schwer, zuzugeben, wenn auch du dich mal irrst?
Zitat von RealoRealo schrieb:Das einzige was mich interessiert ist das hier:
Ja, glaub ich, das war aber nicht das ursprüngliche Thema.
Es ging um den Beitrag mit dem Video (und nicht um den Beitrag den du jetzt zitiert hattest).

Hier noch mal der Verlauf:
JohnMill :

http://www.zeit.de/video/2016-04/4862042579001/berlin-fluechtlinge-auf-wohnungssuche

Interessant ist die Stelle, das bei Flüchtlingen die Höchstgrenze um 20% überschritten werden kann gegenüber einem deutschen Hartz-4 Empfänger. So schafft man es natürlich, die Ablehnung weiter zu steigern.




In diesem Beitrag geht es darum, dass Flüchtlinge in normalen Wohnraum untergebracht werden sollen und die Kosten 20% über den Kosten der üblichen "angemessenen Wohnkosten" liegen darf, daraus ergibt sich ein Vorteil für Flüchtlinge.

--->Realo:
Nein, immer noch nicht, denn es sind Kosten für die Kommune/das Bundesland und nicht das, was der Flüchtling kriegt. Ein Hartzler kriegt ja auch alle Unkosten für die Wohnung ausbezahlt.



@JohnMill
ok, dann nochmal. Beispiel Berlin:

https://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/av/av_wohnen_anlage1.html#quadrat

1-Person, Wohnkosten maximal 364,50 kalt.

https://www.ejf.de/fileadmin/user_upload/pics-einrichtungen/fluechtlingsarbeit/Fluechtlingsberatung/Angemessenheitsgrenzen_Stand_01.2016.pdf

1-Person, Wohnkosten maximal 437,40 kalt (*der höhere Betrag inkl. 20% Zuschlag wird für Asylbewerber gewährt,
die in Gemeinschafts-unterkünften, Notunterkünften oder Hostels untergebracht sind.)

Für wen wird sich der Vermieter wohl entscheiden?

...

Du vergleichst hier Flüchtlinge die noch in der Unterkunft leben, ich vergleiche Hartz-4 Empfänger mit bereits wohnberechtigten Asylanten.

....
Ich glaube du verwechselst hier was. Schau dir doch mal bitte den Beitrag an. Es gehr darum das Flüchtlinge AUS Hostels, Gemeinschaftsunerkünften usw. raus in normalen Wohnraum sollen und dort den Satz für "angemessenen Wohnraum" 20% überschreiten dürfen!



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.05.2016 um 02:20
Also auch ein Harz-4ler kann sich eine Wohnung nehmen, die mehr kostet, als das Amt übernehmen will. Nur mal so nebenbei. Das muss dann eben selbst bezalht werden.

Und wie in dem verlinken Bericht von @Realo deutlich hervorgehoben wurde, handelt es sich bei dem höheren Betrag +20% Zuschlag ja deutlich um Gemeinschafts-unterkünfte, Notunterkünfte oder Hostels.

1-Person, Wohnkosten maximal 437,40 kalt (*der höhere Betrag inkl. 20% Zuschlag wird für Asylbewerber gewährt,
die in Gemeinschafts-unterkünften, Notunterkünften oder Hostels untergebracht sind.)


Denn scheinbar ging es auch in "dem Beitrag" im Video um genau das was @JohnMill dann zitiert hat. Denn da sind es ja auch diese 20%.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.05.2016 um 02:20
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Es ging um den Beitrag mit dem Video (und nicht um den Beitrag den du jetzt zitiert hattest).
Das ich nicht hören kann.

Ende und aus die Maus.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das Video spielt gar keine Rolle



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.05.2016 um 02:22
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Das ich nicht hören kann.
wie oft noch, da stand auch Text dabei. Und es waren nur ein paar Zeilen, die ich dir sogar noch zitiert hatte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.05.2016 um 02:30
Das hier ist das Infoblatt für VERMIETER VON WOHNUNGEN:

https://www.ejf.de/fileadmin/user_upload/pics-einrichtungen/fluechtlingsarbeit/Fluechtlingsberatung/Infoblatt_fuer_Vermieter_29Feb16.pdf

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Vermietung von Wohnraum an Asylsuchende:

2. Welche Angebote werden gesucht?

Das EJF ist ausschließlich zuständig für die Vermittlung in bezugsfertige Wohnungen, die langfristig vermietet werden können und bei denen die Flüchtlinge selbst Vertragspartner sind.

12.Bis zu welcher Höhe werden die Mietkosten übernommen?

Seit Dezember 2015 gilt in Zusammenhang mit der AV Wohnen, dass für Menschen, die in einer Gemeinschafts- oder Notunterkunft oder einem Hostel untergebracht sind, und als wohnungslos gelten, bei einem Erstauszug eine Überschreitung der Richtwerte für die monatliche Bruttokaltmiete um 20% möglich ist. Diese zusätzlichen 20% entfallen, wenn es sich um einen Umzug von einer Wohnung in eine andere Wohnung handelt.

Also wer es jetzt nicht versteht will es einfach nicht verstehen oder möchte trollen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.05.2016 um 02:34
Also betroffen sind davon Wohnungen, die bis zu 20% mehr kosten, als was das Amt für Menschen mit H4 zahlen will?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.05.2016 um 02:35
@Bone02943

Die Grenze ist für Asylsuchende halt 20% höher als die für H4-Empfänger.


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03.05.2016 um 02:37
Gut nur seh ich da jetzt eher nicht so das Problem dabei, außer dass sich der Staat mehr Geld aus den Rippen leiert als nötig.

Das Flüchtlinge besser schneller als langsam in ein ordentliches Wohnverhältnis kommen, ist wohl unbestritten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.05.2016 um 02:39
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Also betroffen sind davon Wohnungen, die bis zu 20% mehr kosten, als was das Amt für Menschen mit H4 zahlen will?
Aber nur beim Umzug von einer Notunterkunft in eine richtige Wohnung. Der Hartzler wohnte ja, ehe er Hartz 4 abhängig wurde, nicht in einer Notunterkunft. Man will einfach nur normale Verhältnisse herstellen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.05.2016 um 02:41
@Bone02943
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Gut nur seh ich da jetzt eher nicht so das Problem dabei, außer dass sich der Staat mehr Geld aus den Rippen leiert als nötig.
ich glaube darum wirds wohl gehen (das Fette):
1-Person, Wohnkosten maximal 437,40 kalt (*der höhere Betrag inkl. 20% Zuschlag wird für Asylbewerber gewährt,
....

Für wen wird sich der Vermieter wohl entscheiden?



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03.05.2016 um 02:42
Das sind halt genau solche Maßnahmen die zu Aussagen führen "Für die macht ihr alles, für uns nichts!" Völlig falscher Ansatz.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.05.2016 um 02:43
Auf der anderen Seite ist es auch so, dass einer, der auf Hartz 4 fällt, seine Wohnung auch behalten kann, wenn sie um einiges (rund 30%) größer und teurer ist als die "festgesetzten Obergrenzen". Man weiß ja auch, dass jede Wohnungssuche und jeder Umzug mit erheblichen Kosten verbunden ist und will Umzüge so knapp wie möglich halten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.05.2016 um 02:43
@Optimist

Weder für den arbeitslosen H4ler noch für den Flüchtling. Der Vermieter, wird sich, sofern er gewinnorientiert handelt, an Menschen vermieten die fest in Arbeit sind und mehr bezahlen können als das Amt für H4ler oder Flüchtlinge zahlt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.05.2016 um 02:46
@Bone02943
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Der vermieter, wird sich, sofern er gewinnorientiert handelt, an menschen vermieten die fest in Arbeit sind und mehr bezahlen können als das Amt für H4ler oder Flüchtlinge zahlt.
Glaube, das ist nicht überall so.
Es gibt sicherlich (ich schreibe jetzt bewusst nicht, ich weiß es, weil ich es dann beweisen müsste, was ich nicht kann) z.B. Mitarbeiter von Großvermietern, welche gerade gerne Hartz4-Empfänger nehmen, weil sie da wissen, dass der Mieter auf alle Fälle immer das Geld für die Miete zur Verfügung hat.
Ist zwar mMn falsch gedacht, der Mieter könnte es ja verprassen, aber dieses zu kurz Gedachte könnte es geben ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.05.2016 um 02:48
@Realo

Wer darf bitte dauerhaft in einer 30% teueren Wohnung bleiben?


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.05.2016 um 02:49
Ich z.B., war 3 Jahre lang H4. Miete kalt 550 €, 66 m².


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

03.05.2016 um 02:50
@Optimist

Du meinst halt die großen Mietgesellschaften im Osten zb. oder? Wo man dann pünklich weiß das Amt zahlt auch. Aber ganz so sicher ist das nicht. Nicht wenige H4ler lassen sich alles auszahlen und überweisen dann selbstständig die Miete, welche dann nicht unbedingt beim Vermieter ankommt. Manch andere fliegen immer mal wieder raus beim Amt weil sie Termine nicht einhalten oder gewisse Arbeiten nicht annehmen. Das ist also auch nicht ohne Risiko als vermieter. Da nimmt man lieber Leute auf die einen sicheren Job haben.

Auf dem Wohnungsmarkt haben es alle schwer die keinen Job haben.


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