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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
def ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.09.2016 um 13:46
Zitat von canalescanales schrieb:dennoch hat sich die Zahl der Ausreisenden fast verdreifacht im Vergleich zum Vorjahr.
:ask:

https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluechtlings-Asylpolitik/4-FAQ/_node.html?id=GlossarEntry1659094

Jahr 2015 - 22.369 Rückführungen + 37.200 freiwillige Ausreisen = 59.569
1. HJ 2016 - 15.756 Rückführungen + 34.999 freiwillige Ausreisen = 50.755 -> auf ganzes Jahr = 101.510

Rechne doch kurz mal vor, wie du auf die Verdreifachung kommst. Ich sehe da nicht mal eine Verdoppelung.


https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2016/201610106-asylgeschaeftsstatistik-dezember.html (Archiv-Version vom 06.09.2016)
Im Jahr 2015 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 282.726 Entscheidungen (Vorjahr: 128.911) getroffen. Insgesamt 137.136 Personen erhielten im Jahr 2015 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (48,5 Prozent aller Asylbewerber). Zudem erhielten 1.707 Personen (0,6 Prozent) subsidiären Schutz und 2.072 Personen (0,7 Prozent) Abschiebungsschutz.
In 2015 wurden 282.726 Asylanträge entschieden wovon 140.915 Schutz in D erhielten. D.h. allein in 2015 wurden 141.811 Bewerbern der Schutzstatus verneint und sie somit ausreisepflichtig.

Nehmen wir also mal an, die Verhältnisse bestehen entsprechend aktueller Zahlen fort, wären im Zeitraum 1/15 - 10/16 gerade mal die Ausreisepflichtigen aus dem Jahr 2014 (die Hälfte der gestellten Anträge!)außer Landes geschafft worden oder freiwillig gegangen.

Nehmen wir nun an, in 2016 werden ca. 900Tsd. Anträge gestellt würde man bei gleicher Schutzquote in 2016 ca. 450Tsd. Ausreisepflichtige generieren. Bei gleicher Quote, ca. 1:2 (Rückführung : freiwillige Ausreise), wären dies 150Tsd. Rückführungen die man organisieren müsste.

Bleiben die Verhältnisse in 2016 weiterhin wie bisher wären dies also 32.000 Rückführungen und 118.000 Differenz die im Land verbleiben würden... nur aus 2016.

Und hier kommen die erwähnten NGO´s und ihre sog. Aktivisten ins Spiel da diese maßgeblich an Vereitelung der Rückführung beteiligt sind. Gleich nach den Herkunftsstaaten.

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def ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.09.2016 um 13:54
Zitat von defdef schrieb:Nehmen wir also mal an, die Verhältnisse bestehen entsprechend aktueller Zahlen fort, wären im Zeitraum 1/15 - 10/16 gerade mal die Ausreisepflichtigen aus dem Jahr 2014 (die Hälfte der gestellten Anträge!)außer Landes geschafft worden oder freiwillig gegangen.
Hier ist natürlich das Jahr 2015 gemeint.


Nehmen wir also mal an, die Verhältnisse bestehen entsprechend aktueller Zahlen fort, wären im Zeitraum 1/15 - 10/16 gerade mal die Ausreisepflichtigen aus dem Jahr 2015 (die Hälfte der gestellten Anträge!)außer Landes geschafft worden oder freiwillig gegangen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.09.2016 um 13:56
Es bringt die Diskussion nicht weiter einfach nur Artikel voll zu zitieren und dann noch gezwungene 5-6 Worte darunter zu klatschen. Zum Teil haben die Löschbegründungen hier im Thread mehr eigenen Inhalt, als die eigentlichen Posts.
Wer sowas möchte, kann sich einen RSS-Feed ansehen.

In Zukunft mehr eigenen Senf in die Diskussion bringen und weniger von anderen besenfen lassen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.09.2016 um 15:13
@def

Nach diesem Artikel hat sich die Zahl der freiwilligen Ausreisen fast verdreifacht, nach den Angaben des Bamf:
Die Zahl der freiwilligen Ausreisen hat sich im Vergleich zum Vorjahr fast verdreifacht. Das geht aus einer Aufstellung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hervor, die KOMMUNAL vorliegt. Von Januar bis Mai wurde demnach die Ausreise von 25.511 Menschen gefördert. Im Vorjahreszeitraum von Januar bis Mai 2015 wurden durch das Rückkehrförderprogramm REAG/GARP 9.377 freiwillige Ausreisen gefördert.
https://kommunal.de/artikel/mehr-fluechtlinge-reisen-freiwillig-aus-deutschland-aus/
Zitat von defdef schrieb:Nehmen wir also mal an, die Verhältnisse bestehen entsprechend aktueller Zahlen fort, wären im Zeitraum 1/15 - 10/16 gerade mal die Ausreisepflichtigen aus dem Jahr 2014 (die Hälfte der gestellten Anträge!)außer Landes geschafft worden oder freiwillig gegangen.
Tun sie aber nicht, das sagen die Zahlen der Erstregistrierungen im Easy-System klar aus. Es werden nach wie vor noch die Anträge aus 2015 aufgearbeitet.Durchschnittlich kommen seit Mai 2016 noch etwa 15.000 Flüchtlinge. Es sind aber immer noch etwa 500.000 Anträge nicht entschieden.

http://www.spdfraktion.de/themen/viele-fluechtlinge-kommen-aktuell-deutschland
Zitat von defdef schrieb:Und hier kommen die erwähnten NGO´s und ihre sog. Aktivisten ins Spiel da diese maßgeblich an Vereitelung der Rückführung beteiligt sind. Gleich nach den Herkunftsstaaten.
Die Mehrzahl sind nach wie vor freiwillige Rückkehren und maßgeblich an einer Vereitelung der Abschiebungen beteiligt sind die Aktivisten ganz sicher nicht. Darüber gibt es weder Zahlen noch Anhaltspunkte. Das sind marginale Prozentsätze, wenn überhaupt. Wer untertaucht wird ausgeschrieben und kann in Abschiebehaft genommen werden, weshalb ich bezweifle, dass dies überhaupt Auswirkungen hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.09.2016 um 15:34
@def
@canales

Ich verstehe gar nicht was ihr hier diskutiert.
Zitat von canalescanales schrieb:..................Es sind aber immer noch etwa 500.000 Anträge nicht entschieden.
Ob abgelehnt oder nicht sobald die Zuwanderer einen Arbeitsplatz/Lehrstelle haben können sie bleiben.
Dieses wurde doch im Integrationsgesetz niedergeschrieben.

Somit ist es doch egal ob die Zuwanderer abgelehnt oder anerkannt werden.

Oder habe ich da was falsch verstanden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.09.2016 um 15:37
@nullname
Zitat von nullnamenullname schrieb:Ob abgelehnt oder nicht sobald die Zuwanderer einen Arbeitsplatz/Lehrstelle haben können sie bleiben.
Dieses wurde doch im Integrationsgesetz niedergeschrieben.

Somit ist es doch egal ob die Zuwanderer abgelehnt oder anerkannt werden.

Oder habe ich da was falsch verstanden.
Nein, Voraussetzung für eine Arbeitserlaubnis ist die Anerkennung...ohne diese keine Arbeitserlaubnis, keine Integrationskurse, keine berufliche Weiterbildung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.09.2016 um 15:39
Trotz Verständnis für die Lage bin ich geneigt zu sagen, ok, dann behandeln wir sie wie Einheimische...
Ich kann nicht glauben wie NGO's (die sie ja beraten) ihnen diesen Floh ins Ohr setzt, ich schreibe mal auf, vielleicht fällt es auf warum es quasi unmöglich ist:
- Arbeitserlaubnis: Schreibt mal eine Bewerbung und bewirbt Euch
- Wohnung: sucht Eine und zahlt die Miete selbst
- Finanzierung: geht zu Bank und beantragt einen Kredit um Eure Zukunft zu finanzieren
...usw.

Das funktioniert doch nicht - Asylbewerber müssen einsehen dass sie eine Sonderbehandlung in der Form einer großen Unterstützung benötigen und diese auch erhalten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.09.2016 um 15:42
@canales
Der entscheidende Punkt ist die im Integrationsgesetz enthaltene Drei-plus-zwei-Regelung, die Rechtsprofessor Thym so beschreibt: „Nach der Ablehnung seines Asylantrags findet der Migrant einen Arbeitgeber, der ihm einen Ausbildungsplatz gibt.“ Dann bekomme er eine Duldung, also ein vorübergehendes Bleiberecht für drei Jahre. Danach erhalte er ein halbes Jahr Zeit zur Arbeitsplatzsuche „und schließlich zwei Jahre, um den Arbeitsplatz auszuüben“.

Dass die Betroffenen nach den fünf Jahren ausreisen müssen, hält Thym für „relativ unwahrscheinlich“. Im Ausländerrecht laufe es üblicherweise so, dass nach dem befristeten der dauerhafte Aufenthaltstitel erteilt werde. „Zuerst kommt ein Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit, dann die Niederlassungserlaubnis und acht Jahre nach Einreise die Staatsangehörigkeit“, sagte Thym, Direktor des Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht in Konstanz.
Zitat von canalescanales schrieb:Nein, Voraussetzung für eine Arbeitserlaubnis ist die Anerkennung...ohne diese keine Arbeitserlaubnis
Steht so in der "Welt" also kann deine Aussage so nicht stimmen oder die der Welt


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.09.2016 um 15:54
@nullname
Zitat von nullnamenullname schrieb:Nach der Ablehnung seines Asylantrags findet der Migrant einen Arbeitgeber, der ihm einen Ausbildungsplatz gibt.“ Dann bekomme er eine Duldung, also ein vorübergehendes Bleiberecht für drei Jahre. Danach erhalte er ein halbes Jahr Zeit zur Arbeitsplatzsuche „und schließlich zwei Jahre, um den Arbeitsplatz auszuüben“.
Gilt nur für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive...und mal ehrlich, wer kommt für einen Ausbildungsplatz überhaupt in Frage, dafür braucht es mindestens B2 was die Deutschkenntnisse betrifft, denn auch die Berufsschule muss ja bestanden werden. Man will eigentlich nur die schleppenden Verfahren ausgleichen, damit, dass die Flüchtlinge früher in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Im Sozialgesetzbuch wurden Sonderbestimmungen erlassen. Hierbei wird aber eine Unterscheidung zwischen Flüchtlingen mit »guter« und mit »schlechter« Bleibeperspektive getroffen. Ausländerinnen und Ausländer bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist (respektive Asylsuchende aus Herkunftsstaaten mit einer hohen Anerkennungsquote) sollen berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, ausbildungsbegleitende Hilfen und Unterstützung aus der assistierten Ausbildung erhalten, wenn ihr Aufenthalt bereits seit drei Monaten gestattet ist, bei Geduldeten verlängert sich die Frist auf zwölf Monate ( § 132 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 SGB III). Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld erhält, wer seit 15 Monaten einen gestatteten Aufenthalt in Deutschland hat, Geduldete haben erst nach sechs Jahren Anspruch.
https://www.proasyl.de/news/integrationsgesetz-in-kraft-die-neuerungen-im-ueberblick/


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.09.2016 um 15:58
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:...und mal ehrlich, wer kommt für einen Ausbildungsplatz überhaupt in Frage
Da lässt sich bestimmt ein schönes Geschäftsmodell entwickeln, dass ist meine Befürchtung.


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14.09.2016 um 16:03
@nullname
Zitat von nullnamenullname schrieb:Da lässt sich bestimmt ein schönes Geschäftsmodell entwickeln, dass ist meine Befürchtung.
Wie soll dies aussehen? Jede Lehrstelle muss ja bei der IHK angemeldet werden und unterliegt bestimmten Voraussetzungen.


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def ehemaliges Mitglied

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14.09.2016 um 16:17
Zitat von canalescanales schrieb:Nach diesem Artikel hat sich die Zahl der freiwilligen Ausreisen fast verdreifacht, nach den Angaben des Bamf:
Ich halte es da doch lieber mit den Angaben der Bundesregierung und des BAMF als mit einem Medium das behauptet eine Aufstellung des BAMF zu besitezn.


Hier mal das BAMF direkt:

http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/FreiwilligeR%C3%BCckkehr/freiwillige-rueckkehr.html?nn=2030242 (Archiv-Version vom 22.07.2016)
30.555 Personen wurde im ersten Halbjahr 2016 die Ausreise über REAG/GARP bewilligt. In den ersten sechs Monaten 2015 reisten 12.233 Personen mit REAG/GARP-Unterstützung aus. Das ist eine Steigerung um den Faktor 2,5.
In 2015 waren es am Ende 35.514 Ausreisen. Auf das 2. HJ fallen also 23.281 freiwillige Ausreisen. Da sieht der Faktor ja schon ganz anders aus.

2. HJ 15 : 1. HJ 16 = 1,31

Ich denke damit sind wir viel näher an der Realität weil die Verhältnisse des 2. HJ 2015 viel eher mit denen des 1. HJ 2016 vergleichbar sind als die des 1. HJ 2015.
Zitat von canalescanales schrieb:Tun sie aber nicht, das sagen die Zahlen der Erstregistrierungen im Easy-System klar aus. Es werden nach wie vor noch die Anträge aus 2015 aufgearbeitet.Durchschnittlich kommen seit Mai 2016 noch etwa 15.000 Flüchtlinge. Es sind aber immer noch etwa 500.000 Anträge nicht entschieden.
Ich bin absichtlich nur von den entschiedenen Anträgen ausgegangen da ich nicht glaube, dass eine Betrachtung aller hier befindlichen Asylbewerber und negativ Beschiedener deiner Sache dienlich ist... aber gut, das können wir gern mal durchrechnen. Bei relativ gleicher Schutzquote bedeutet das zukünftig immer mehr Ausreisepflichtige. Ich vermute der Faktor dürfte dann irgendwann nicht mehr groß über 1,00 kommen.
Zitat von canalescanales schrieb:Die Mehrzahl sind nach wie vor freiwillige Rückkehren und maßgeblich an einer Vereitelung der Abschiebungen beteiligt sind die Aktivisten ganz sicher nicht. Darüber gibt es weder Zahlen noch Anhaltspunkte. Das sind marginale Prozentsätze, wenn überhaupt. Wer untertaucht wird ausgeschrieben und kann in Abschiebehaft genommen werden, weshalb ich bezweifle, dass dies überhaupt Auswirkungen hat.
Da sehe ich grundlegend anders. Die freiwilligen Rückkehrer sind die Mehrzahl der Ausreisenden es müssten aber deutlich mehr abgeschoben werden als freiwillig zurückgehen damit alle abgelehnten Antragsteller auch wieder das Land verlassen. Ich habe das schon mal lang und breit durchexerziert... nochmal nicht.
Und natürlich sind allerlei NGOs und deren Aktivisten maßgeblich an der Verschleppung solcher Abschiebungen beteiligt. Wer glaubt, Flüchtlinge kämen hier von ganz allein auf all die Möglichkeiten mit einer angeblichen Krankheit, dem Besuch der Kinder bei befreundeten Familien oder dem plötzlichen Verreisen, der glaubt auch, alle Asylbewerber seit Herbst 2015 wären Kriegsflüchtlinge. Und bei so jemandem, entbehrt eine Diskussion jeder Logik... also geschenkt.

Fakt ist und bleibt, bei Abschiebungen kommen wir nicht hinterher und es gibt subversive Elemente die nichts besseres zu tun haben, als diese Umsetzung geltenden Rechts zu torpedieren... und werden wahrscheinlich sogar noch unverschämt gut bezahlt dafür.
Zitat von nullnamenullname schrieb:Ich verstehe gar nicht was ihr hier diskutiert.
Wir diskutieren gerade die Behauptung, dass doch in 2016 schon 3 mal so viele ausgereist sind wie 2015 und das das eine super Tendenz ist. Die Zahlen des BAMF und der Bundesregierung geben das jedenfalls so nicht her...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.09.2016 um 18:06
@def

Also mal abgesehen vom Faktor 2,5 oder 3 hat die Zahl der Rückkehrer im ersten Halbjahr 2016 gegenüber dem ersten Halbjahr zugenommen, obschon ja immer behauptet wird, auch hier,dass alle Flüchtlinge hier bleiben können.
Zitat von defdef schrieb:Und natürlich sind allerlei NGOs und deren Aktivisten maßgeblich an der Verschleppung solcher Abschiebungen beteiligt.
Achja, dann würde ich aber gerne mal Zahlen hören, die diese Behauptung belegen. Scheint mir eher aus dem Bauch getroffen oder sollte ich schreiben den eigenen Ressentiments geschuldet?
Teile doch einmal mit, wie denn die Verschleppung der Abschiebungen aussieht...das mit den Flugzeugen habe ich ja bereits weiter oben als absurd bezeichnet. Es fliegen wöchentlich Flugzeuge...da müssten ja die Namen bekannt sein um tatsächlich was bewirken zu können.
Zitat von defdef schrieb:Fakt ist und bleibt, bei Abschiebungen kommen wir nicht hinterher und es gibt subversive Elemente die nichts besseres zu tun haben, als diese Umsetzung geltenden Rechts zu torpedieren... und werden wahrscheinlich sogar noch unverschämt gut bezahlt dafür.
Jetzt wird es noch absurder...jetzt werden sie auch noch bezahlt.
Und weshalb es Probleme gibt bei den Abschiebungen liegt überwiegend daran, dass die Heimatländer keine Rückreisepapiere ausstellen und nicht an irgendwelchen Grüppchen die herausfinden wann Flugzeuge gechartert werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.09.2016 um 21:51
Noch ein Nachtrag dazu Beitrag von Optimist (Seite 846)

Aus dem Link von @canales:
Widerstand dagegen wird hart bestraft – wie auch im Fall von unserem Genossen Arash!
"Genosse"? So nennen sich die "Linken" - also stecken eindeutig diese dahinter.

Hier noch mal der Link von Canales worin das steht: https://refugeestruggle.org/de/home (Archiv-Version vom 24.09.2015)
@def:
Aha... Abschiebungen abschaffen und Asylanträge annehmen... am Besten ohne Prüfung
das ist genau das was ich weiter oben schrieb (mein verlinkter Beitrag) - da kann man sich doch gleich die Bürokratie sparen und keiner muss mehr etwas beantragen - jeder der es schafft, darf AUTOMATISCH bleiben. Ist es das, was die Flüchtlinge und/oder Wirtschaftsmigranten und deren Helfer wollen?
Wäre ja ein tolles Signal an all die Millionen in den ärmeren Ländern, welche nach einem besseren Leben streben, es in D zu versuchen.


Was ich mir desweiteren vorstellen könnte:
Die Helfer - evtl. aus den linksradikalen Reihen (?) - wollen vielleicht Bürgerkriege provozieren oder zumindest für Spaltungen sorgen, weil sie das gehasste derzeitige System aufmischen wollen? (wie ich darauf komme, im Folgenden).
Die Flüchtlinge und Migranten wären dann Mittel zum Zweck.
Gegen die Polizei und Staatsgewalt schieben sie ja schon mal Hass, provozieren bei passenden Gelegenheiten (zB Demos usw. - nach dem Motto, hauptsache gegen das System...).

Was ich von München mitbekomme (Art und Weise dieser Demos, z.T drohende Rhetorik - so empfinde ich es jedenfalls usw.) fördert in meinen Augen jedenfalls nicht die Akzeptanz und Integration bzw erweisen sie sich eher einen Bärendienst.
Ich nehme deshalb den Helfern ihr Helfersyndrom nicht ab. Wenn dies der Fall wäre, dann geschähe die Hilfe sicherlich etwas differenzierter und sie würden zB. nicht für ein Bleiberecht pauschal für ALLE kämpfen.
Def: Und natürlich sind allerlei NGOs und deren Aktivisten maßgeblich an der Verschleppung solcher Abschiebungen beteiligt.

-->Canales
.... Teile doch einmal mit, wie denn die Verschleppung der Abschiebungen aussieh
Den Flüchtlingen Tipps geben, wie man eine Abschiebung zB durch Krankheit oder andere Ausreden verhindern kann?
-->
Def: Wer glaubt, Flüchtlinge kämen hier von ganz allein auf all die Möglichkeiten mit einer angeblichen Krankheit, dem Besuch der Kinder bei befreundeten Familien oder dem plötzlichen Verreisen, der glaubt auch, alle Asylbewerber seit Herbst 2015 wären Kriegsflüchtlinge



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

14.09.2016 um 21:57
Ewig her, dass ich den Namen das letzte Mal hörte ... aber er is auch schon recht alt. Schade eigentlich - wär er jünger, würde er sich als Kanzlerkandidat für die SPD eignen. Die würde dann sicher etwas bessere Umfragewerte einfahren als mit den jetzigen doch recht blassen Gestalten wie Gabriel und Nahlen die nich grad beliebt sind.

Aber einer der früher mal recht guter Innenminister war und jetzt seine Meinung zum Asylsystem sagte und auch zum Umgang mit dem IS - er existiert noch: Otto Schily:

https://www.welt.de/politik/ausland/article158122837/Wir-sollten-uns-nicht-scheuen-sie-zu-toeten.html

Bin auch der Meinung, dass man ruhig offensiver vorgehen sollte - auch mit Bodentruppen. Dann kriegt man vielleicht eher mal ne Region stabil, dass dort weniger Leute als Flüchtlinge zu uns kommen.

Was er zur Einreise sagt find ich auch nicht schlecht. Dauert auch teils ewig bis irgendwelche Anträge bearbeitet sind und so lang bleiben die Leute halt - auch die deren Anträge später irgendwann abgelehnt werden - erst Mal hier.


Aus China könnten auch Leute zu uns kommen - wenn das klappt und da irgendwelche Familien mehr Kinder haben wollen als erlaubt:

http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politik/d/9138742/chinesen-wollen-fuer-ihr-kind-asyl-in-deutschland.html

Da sollte man wirklich nur das Kind anerkennen - das kann ja nix dafür dass es in China keine Sozialleistungen, etc. erhält - kann sich ja nicht raussuchen geboren zu werden. Aber die Familien die die dortigen Gesetze kennen, die können sich raussuchen ob sie zu viele Kinder kriegen oder nicht. Das wär ja sonst ein Freibrief - aber wenn die Eltern dann nicht hierbleiben würden und das Kind von irgendwem anders großzgezogen würden, würde das vor Missbrauch abschrecken.

Edit: Da muss ich mich aber auch noch mal ein bisschen mehr informiern. Laut nem andern Artikel wären alle Kinder in Deutschland geboren und die Mutter lebt schon seit 8 Jahren hier - ihr chinesischer Lebensgefährte noch länger. Und keine Arbeitserlaubnis - bisher. Da frag ich mich auf welcher Grundlage die so lange hier bleiben können und warum es dann da keine Arbeitserlaubnis gab.


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14.09.2016 um 22:01
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Den Flüchtlingen Tipps geben, wie man eine Abschiebung zB durch Krankheit oder andere Ausreden verhindern kann?
Im Falle einer schweren Erkrankung ist eine Abschiebung lediglich ausgesetzt. Und du glaubst doch wohl nicht elbst, dass das nicht überprüft wird, ob man tatsächlich an einer Erkrankung leidet, die eine Rückführung vorübergehend verhindern.


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14.09.2016 um 22:21
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Und du glaubst doch wohl nicht elbst
Angst essen Seele auf,da glaubt man alles.


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14.09.2016 um 23:21
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Den Flüchtlingen Tipps geben, wie man eine Abschiebung zB durch Krankheit oder andere Ausreden verhindern kann?
Das ist alles?
Da kommen die nicht selber drauf...oder etwa durch einen Anwalt?
Zumal,wie hier bereits vermerkt wurde eine amtsärztliche Untersuchung stattfindet.
Und welche Ausreden kommen denn noch in Frage...Flugangst?


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15.09.2016 um 06:09
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Die Helfer - evtl. aus den linksradikalen Reihen (?) - wollen vielleicht Bürgerkriege provozieren oder zumindest für Spaltungen sorgen, weil sie das gehasste derzeitige System aufmischen wollen?
Ich teile deine Meinung mit, es geht gegen das System - ihre Forderungen sind die Gleichen wie vor der Flüchtlingskrise.
Es ist teilweise Sabotage, geht über einen vernünftigen zivilen Ungehorsam hinaus.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

15.09.2016 um 08:13
Naatüüürlich, rechte europäische Netzwerke arbeiten daran, dass sich Europa in einen Kontinent starker Nationalstaaten wandelt,
dazu beabsichtigen -und tun es bereits- sie, Verfassungsänderungen zu erreichen.
Sie sagen teilweise total offen, dass sie gegen freiheitlich demokratische Grundordnungen sind...

aber sie tun das nur gezwungenermaßen, weil sie durch einen linksversifften Mainstream dazu gezwungen sind....

Ist das so inkorrekt genug?


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